Salzburger Landesrechnungshof. Bericht. über den. Rechnungsabschluss 2010 des Landes Salzburg

May 7, 2017 | Author: Philipp Schmidt | Category: N/A
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1 Salzburger Landesrechnungshof Bericht über den Rechnungsabschluss 2010 des Landes Salzburg Juni 2011 LRH 3/138/2 ...

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Salzburger Landesrechnungshof

Bericht über den

Rechnungsabschluss 2010 des Landes Salzburg

Juni 2011

LRH–3/138/11-2011

Landesrechnungshof

Rechnungsabschluss 2010

Kurzfassung Der LRH prüfte den Rechnungsabschluss des Landes Salzburg für das Rechnungsjahr 2010. Die Prüfung konzentrierte sich im Wesentlichen auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der Haushaltsrechnung sowie der Nachweise. Der LRH stellt grundsätzlich fest, dass der Rechnungsabschluss ordnungsgemäß erstellt wurde. Die Landesregierung hatte im Hinblick auf die Budgeterstellung detaillierte Vorgaben für Einsparungen beschlossen. Trotzdem setzte sich im Ergebnis des Rechnungsabschlusses 2010 die bereits 2008 eingeleitete ungünstige finanzielle Entwicklung des Landes verstärkt fort. Die Strukturprobleme im Landeshaushalt ergeben sich aus den laufend steigenden Ausgaben bei zurückbleibenden Steuereinnahmen und treten insbesondere in den Bereichen Soziales, Gesundheit und Kinderbetreuung auf. Ohne gegensteuernde Maßnahmen werden sich nach den Berechnungen der Finanzabteilung die Finanzschulden des Landes Salzburg bis Ende des Jahres 2015 auf rund 1,3 Milliarden Euro erhöhen. Dann müsste das Land rund 84 Mio. Euro für den Schuldendienst aufwenden, davon 52,9 Mio. Euro nur für die Zinsen (Zinsaufwand 2010: 16,9 Mio. Euro). Die bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausgaben waren nicht ausreichend.

Weiters enthält der Bericht des LRH folgende Feststellungen und Empfehlungen: Der Kassenabschluss war rechnerisch richtig und der buchmäßig ausgewiesene negative Kassenbestand (- 842.504 Euro) wurde dem LRH durch Bankauszüge nachgewiesen. Im ordentlichen und außerordentlichen Haushalt betrugen sowohl die Ausgaben als auch die Einnahmen insgesamt rund 2,3 Mrd. Euro und lagen um 4,0 % bzw. 89,6 Mio. Euro über dem Voranschlag. Von den gesamten Ausgaben entfielen 1,9 Mrd. Euro bzw. 82,6 % auf Pflichtausgaben und 0,4 Mrd. Euro bzw. 17,4 % auf Ermessensausgaben. Die Summe der vom Landtag genehmigten Haushaltsüberschreitungen betrug insgesamt rund 26,3 Mio. Euro; davon entfielen 18,3 Mio. Euro auf das Investitions- und Wachstumsprogramm des Landes, das im Jahr 2009 beschlossen worden war („Salzburg-Anleihe“).

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Rechnungsabschluss 2010

Die Finanzschulden des Landes stiegen Ende 2010 auf rund 654 Mio. Euro. Die Neuverschuldung beträgt 157,5 Mio. Euro. Somit wurde das im Arbeitsübereinkommen der Salzburger Landesregierung enthaltene Ziel, den Schuldenstand bis 2014 nicht über 640 Mio. Euro steigen zu lassen, bereits im abgelaufenen Jahr verfehlt.

Der Nachweis über den Stand der nicht fälligen Verwaltungsschulden (27,0 Mio. Euro) sowie der nicht fälligen Verwaltungsforderungen (6,9 Mio. Euro) ist nur eingeschränkt aussagekräftig. Es gibt keine klaren Regelungen für die Erstellung und keine einheitliche Verwaltungspraxis für die Erfassung in den unterschiedlichen Gebietskörperschaften. Daher ist dieser Nachweis für einen Vergleich mit anderen Bundesländern nicht geeignet.

Die Haftungen des Landes Salzburg stiegen von 1.236,7 Mio. Euro im Vorjahr auf 1.375,6 Mio. Euro im Jahr 2010 und betreffen größtenteils den Salzburger Wohnbauförderungsfonds (928,4 Mio. Euro).

Im Rechnungsquerschnitt war das Ergebnis der laufenden Gebarung mit 278,8 Mio. Euro positiv (Vorjahresergebnis 320,9 Mio. Euro). Darunter versteht man den Saldo aus Einnahmen und Ausgaben ohne Vermögensgebarung und ohne Finanztransaktionen, auch als „öffentliches Sparen“ bezeichnet.

Das „Maastricht-Ergebnis“ ging von 22,5 Mio. Euro im Vorjahr auf minus 58,6 Mio. Euro im Jahr 2010 zurück. Damit konnte der vom Land Salzburg zu erbringende Stabilitätsbeitrag von 99 Mio. Euro nicht erreicht werden. Die Abweichung von minus 157,6 Mio. Euro zeigt ebenfalls die ungünstige Entwicklung der Finanzen des Landes Salzburg.

Formal gelten für die Erstellung des Voranschlages und des Rechnungsabschlusses nach wie vor das „Landesrechnungsgesetz vom Jahre 1930“ und die Landeshaushaltsverordnung aus dem Jahr 1928. Der LRH empfiehlt, für diese inhaltlich überholten Vorschriften eine geeignete Regelung zu treffen.

Im Personalbereich schrieb die Landesregierung den Aufnahmestopp für die Landesverwaltung durch weitere Regierungsbeschlüsse fort, zuletzt im Oktober 2009 für die Jahre 2010 und 2011. Neuaufnahmen sind nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich. Mit dem Landeshaushaltsgesetz 2010 wurde darüber hinaus beschlossen, für die Jahre 2010 und 2011 den Perso-

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Rechnungsabschluss 2010

nalstand jeweils um 70 Vollzeitäquivalente im Bereich der Landesverwaltung und um 30 Vollzeitäquivalente im Bereich der Salzburger Landeskliniken außerhalb der Medizin zu reduzieren.

Der LRH kann die Erfüllung der Vorgabe des Landeshaushaltsgesetzes, wonach der tatsächliche Personalstand bis Ende 2010 im Bereich der Landesverwaltung um 70 Vollzeitäquivalente zu verringern ist, aus den Unterlagen zum RA 2010 nicht beurteilen. Ein Grund war unter anderem die nicht ausreichende Definition der Ausgangssituation. In der Landesverwaltung hatte sich der jeweils zum 31. Dezember ausgewiesene Personalstand an Vollzeitäquivalenten im Jahr 2010 gegenüber dem Jahr 2009 um 33 Bedienstete und gegenüber dem Jahr 2008 um 62 Bedienstete reduziert. Gegenüber dem Jahr 2006 verringerte sich der ausgewiesene Personalstand von 2.693 Bediensteten um 136 Bedienstete auf 2.556 Bedienstete zum 31. Dezember 2010.

Die Personalabteilung weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass für die Umsetzung der von der Landesregierung beschlossenen Budget- und Personalstandsziele als Ausgangszeitpunkt der 22. April 2009 und als Zeitpunkt zur Beurteilung des Einsparungseffektes der 31. Dezember 2011 festgelegt worden sei. Aus heutiger Sicht könne davon ausgegangen werden, dass das vorgegebene Einsparungsziel von 140 Dienstposten bis zum 31. Dezember 2011 erreicht wird.

Zum Voranschlag 2010 und 2011 gibt es, im Unterschied zu den Vorjahren, keinen Stellenplan mit Detailerläuterungen. Der LRH regt an, im Rahmen der Erstellung der nächsten Voranschläge die in der Vergangenheit bewährte Form der Darstellung des Stellenplanes mit detaillierten Erläuterungen wieder vorzusehen.

Der LRH bemängelte, dass im Nachweis über die besetzten Dienstposten bei den Landeslehrern der allgemeinbildenden Pflichtschulen die Zahl der Planstellen zu gering ausgewiesen worden war. Die sich daraus ergebende Überschreitung der Planstellen hatte jedoch keine finanziellen Auswirkungen.

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Rechnungsabschluss 2010

Im Bereich der Landesverwaltung wurden die budgetierten Aktivbezüge im Jahr 2010 um rund 1 Mio. Euro unterschritten. Sie betrugen im Jahr 2010 rund 147 Millionen Euro, wobei sie gegenüber dem Vorjahr um knapp 1 Mio. Euro sanken. Im Zeitraum 2006 bis 2010 stiegen die Aktivbezüge in der Landesverwaltung von rund 129 Mio. Euro auf rund 147 Mio. Euro, das sind 13,9 % oder rund 3,5 % pro Jahr.

Die gesamten Personalausgaben des Landes abzüglich der Refundierungen erhöhten sich von 179 Mio. Euro im Jahr 2006 auf 206 Mio. Euro im Jahr 2010. Dies entspricht einer Steigerung von 14,9 %. Darin sind die Aktivbezüge sowie die Pensionen und sonstigen Ruhebezüge der Bediensteten der Landesverwaltung, der Landeskliniken und der Landeslehrer erfasst. Refundierungen werden im Wesentlichen vom Bund und von den Salzburger Landeskliniken geleistet. Die Gesamtnettobelastung des Landes für Personal hat sich im Jahr 2010 gegenüber dem Vorjahr um 0,44 Mio. Euro reduziert.

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Rechnungsabschluss 2010

Inhaltsverzeichnis

A b k ü r z u n g s v e r z e i c h n i s / G l o s s a r ..............................................8 1. Allgemeines ...................................................................................................11 1.1.

Grundlage und Umfang der Prüfung ................................................................. 11

1.2.

Aufbau des Berichtes ........................................................................................ 12

2. Voranschlag ..................................................................................................13 2.1.

Rechtliche Grundlagen ..................................................................................... 13

2.2.

Vergleich der Voranschläge 2009 bis 2011 ...................................................... 18

2.3.

Mittelfristige Finanzvorschau ............................................................................ 19

3. Rechnungsabschluss 2010 ..........................................................................21 3.1.

Kassenabschluss .............................................................................................. 22

3.2.

Haushaltsrechnung ........................................................................................... 25 3.2.1. Ordentlicher Haushalt ........................................................................... 26 3.2.2. Außerordentlicher Haushalt .................................................................. 28

3.3.

Haushaltsüberschreitungen .............................................................................. 31

3.4.

Entwicklung des ordentlichen und außerordentlichen Haushalts ..................... 34 3.4.1. Ausgabenentwicklung .......................................................................... 34 3.4.2. Einnahmenentwicklung ........................................................................ 39 3.4.3. Entwicklung von Einnahmen und Ausgaben ausgewählter Gruppen ... 41 3.4.4. Herkunft der Haushaltsmittel ................................................................ 45 3.4.5. Rücklagen ............................................................................................ 51

3.5.

Vermögensrechnung......................................................................................... 52

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3.6.

Rechnungsabschluss 2010

Rechnungsquerschnitt ...................................................................................... 53 3.6.1. Laufende Gebarung ............................................................................. 54 3.6.2. Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen ................................. 58 3.6.3. Finanztransaktionen ............................................................................. 60

3.7.

Maastricht-Ergebnis des Landes Salzburg ....................................................... 61

3.8.

Verbindlichkeiten des Landes ........................................................................... 62 3.8.1. Finanzschulden .................................................................................... 63 3.8.2. Schulden- und Liquiditätsmanagement ................................................ 65 3.8.3. Nicht fällige Verwaltungsschulden ........................................................ 66 3.8.4. Schließlicher Zahlungsrückstand ......................................................... 67

3.9.

Beteiligungen des Landes ................................................................................. 68

3.10. Haftungen des Landes ...................................................................................... 70

4. Personal .........................................................................................................72 4.1.

Beschlüsse der Landesregierung ..................................................................... 72

4.2.

Personalausgaben ............................................................................................ 73 4.2.1. Aktivbezüge und Pensionen ................................................................. 75 4.2.2. Aktivbezüge Landesverwaltung - Vergleich VA und RA ....................... 78 4.2.3. Ersätze und Refundierungen ................................................................ 79 4.2.4. Freie Dienstverträge ............................................................................. 80

4.3.

Personalstand ................................................................................................... 81 4.3.1. Nachweis über besetzte Dienstposten ................................................. 81 4.3.2. Landesverwaltung Soll-Ist-Vergleich .................................................... 84 4.3.3. Landeslehrer Soll-Ist-Vergleich ............................................................ 86

4.4.

Entwicklung Ruhe- und Versorgungsbezugsempfänger ................................... 87

4.5.

Sonstige Erläuterungen zum Personal ............................................................. 87

5. Anhang ..........................................................................................................89

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Rechnungsabschluss 2010

Abkürzungsverzeichnis/Glossar

Abstattung (Ist)

AMS

Die Kassenrechnung des Landes wird auf Basis der Ist-Zahlen dargestellt. „Ist“ bedeutet den Zahlungsvollzug einer Vorschreibung, d.h. die Abstattung einer Forderung oder Verbindlichkeit. Arbeitsmarktservice

a.o. Haushalt

Außerordentlicher Haushalt

ASFINAG

Autobahnen- und Schnellstraßen-FinanzierungsAG

Bedarfszuweisungen

Art der Finanzzuweisungen des Bundes an die Länder (Gemeinden) und der Länder an die Gemeinden zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung des Gleichgewichtes im Haushalt, zur Deckung außergewöhnlicher Erfordernisse oder zum Ausgleich von Härten, die sich bei der Verteilung von Abgabenertragsanteilen oder Schlüsselzuweisungen ergeben.

BIP

Bruttoinlandsprodukt ist ein Maß für die wirtschaftliche Leistung einer Volkswirtschaft. Es gibt den Gesamtwert aller Güter (Waren und Dienstleistungen) an, die innerhalb eines Jahres innerhalb der Landesgrenzen hergestellt wurden und dem Endverbrauch dienen.

BIP real

Bruttoinlandsprodukt unabhängig von Preisveränderungen

ESVG

Europäisches System samtrechnungen. Darin Berechnungsmethoden z.B. für die Berechnung ses“.

FAG GAF

Finanzausgleichsgesetz 2008, BGBl I Nr 103/2007 Gemeindeausgleichsfonds

Kapitaltransferzahlung

Zahlungen für Investitionszwecke von/an Gebietskörperschaften oder an andere

volkswirtschaftlicher Gesind international übliche für Kenndaten definiert, des „Maastricht-Ergebnis-

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Landesumlage

Rechnungsabschluss 2010

LRH

Die Länder sind berechtigt, durch Landesgesetz ihren durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarf auf die Städte mit eigenem Statut und die Gemeinden umzulegen. Diese Landesumlage darf lt. FAG 2008 7,6 % der ungekürzten rechnungsmäßigen Ertragsanteile der Gemeinden an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben nicht übersteigen. Salzburger Landesrechnungshof

o. Haushalt

Ordentlicher Haushalt

Öffentliche Sparquote

Gegenüberstellung der laufenden Einnahmen abzüglich der laufenden Ausgaben des Rechnungsquerschnitts im Verhältnis zu den laufenden Ausgaben des Rechnungsquerschnitts

Österreichischer Stabilitätspakt

Vereinbarung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden zur Verstärkung ihrer stabilitätsorientierten Budgetpolitik. Hintergrund ist die Verpflichtung gegenüber der Europäischen Union, gesamtstaatlich ausgeglichene oder beinahe ausgeglichene Budgets zu erzielen. Rechnungsabschluss

RA SALK

Gemeinnützige Salzburger Landeskliniken Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung

Transferzahlungen

VA

Einnahmen und Ausgaben für Leistungen der öffentlichen Hand, aber auch von Unternehmen, ohne unmittelbare Gegenleistung Voranschlag

VB

Vertragsbedienstete

Voranschlagsunwirksame Gebarung

Auch durchlaufende Gebarung genannt: Betrifft Einnahmen, die nicht endgültig für die Gebietskörperschaft angenommen werden, sondern an Dritte weiterzuleiten sind und Ausgaben, die nicht in Erfüllung von Aufgaben der Gebietskörperschaft, sondern für Rechnung eines Dritten vollzogen werden

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Rechnungsabschluss 2010

Vorschreibung (Soll)

Die Haushaltsrechnung des Landes wird auf Basis der Soll-Zahlen dargestellt. Auch Vorschreibung bzw. Schuldigkeit; bei Einnahmen das Recht auf eine Leistung (Forderung), bei Ausgaben die Pflicht zu einer Zahlung (Verbindlichkeit). Die Verbuchung erfolgt zum Zeitpunkt der Vorschreibung.

VRV

Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 1997; BGBl Nr 787/1996 idgF. Mit dieser Verordnung werden Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder, der Gemeinden und von Gemeindeverbänden geregelt. Voranschlagswirksame Gebarung - auch Haus-

VWV

haltsrechnung genannt – alle Einnahmen und Ausgaben, die in Vollziehung des Voranschlags endgültig der Gebietskörperschaft zufließen oder von dieser zu leisten sind. VZÄ

Vollzeitäquivalent – Maßeinheit für die fiktive Anzahl der Vollzeitbeschäftigten

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1.

Allgemeines

1.1.

Grundlage und Umfang der Prüfung

Rechnungsabschluss 2010

(1) Der LRH prüfte im Sinne des § 6 Abs 1 lit a des Salzburger Landesrechnungshofgesetzes 1993 den Rechnungsabschluss des Landes Salzburg für das Rechnungsjahr 2010. Die Prüfung umfasste primär die Feststellung des Kassenbestandes sowie die Vollständigkeit und Richtigkeit der Haushaltsrechnung und der Nachweise. Weiters prüfte der LRH, ob die Gebarung im Einklang mit dem Voranschlag abgewickelt und ob Voranschlag und Jahresabschluss in Übereinstimmung mit den Vorschriften der VRV und den sonstigen finanzrechtlich relevanten Bestimmungen erstellt wurden. Durch Jahresvergleiche und Zeitreihen werden wirtschaftliche Entwicklungen und finanzpolitische Ziele besser verdeutlicht.

Als Grundlage für die Prüfung dienten neben dem Voranschlag und dem Rechnungsabschluss 2010 die einschlägigen Beschlüsse des Landtages und der Landesregierung. Der LRH zog zudem schriftliche Unterlagen und Belege der Finanzabteilung sowie der Personalabteilung heran und wertete deren Datenbestände aus.

Der Rechnungsabschluss umfasst drei Teile. In zwei weiteren Bänden werden die diversen Nachweise (Beilagen zum Rechnungsabschluss) sowie die Erläuterungen zu den Abweichungen gegenüber dem Voranschlag (Differenzbegründungen) dargestellt.

Aufgrund einer Entschließung des Landtages wird mit dem Rechnungsabschluss auch der Subventionsbericht vorgelegt. Dieser enthält einen detaillierten Verwendungsnachweis über die von der Landesregierung ohne gesetzliche oder rechtsverbindliche Verpflichtung gegebenen Subventionen. Der Rechnungsabschluss 2010 und der Subventionsbericht 2010 werden der Öffentlichkeit über das Internet zur Verfügung gestellt.

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1.2.

Rechnungsabschluss 2010

Aufbau des Berichtes

(1) Vom Landesrechnungshof festgestellte Sachverhalte sind mit „(1)“ und deren Bewertungen samt allfälligen Anregungen und Empfehlungen sowie Bemängelungen und Beanstandungen mit „(2)“ gekennzeichnet. Diese werden zusätzlich durch Schattierung hervorgehoben.

Die zusammenfassende Gegenäußerung der Landesregierung - für diese abgegeben vom Amt der Salzburger Landesregierung - wird kursiv dargestellt und ist mit „(3)“ kodiert 1 . Eine abschließende Äußerung des Landesrechnungshofes ist mit „(4)“ gekennzeichnet und durch Schattierung hervorgehoben. Die vollständige Gegenäußerung ist dem Bericht als Anlage angeschlossen.

Um den Bericht übersichtlich zu gestalten, wurde das enthaltene Zahlenwerk fallweise gerundet.

Im Bericht verwendete geschlechtsspezifische Bezeichnungen gelten grundsätzlich für Frauen und Männer.

1

In Einzelfällen sind Gegenäußerungen, die lediglich den Sachverhalt betreffen, als Fußnote eingefügt.

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Rechnungsabschluss 2010

2.

Voranschlag

2.1.

Rechtliche Grundlagen

(1) Der Voranschlag drückt die Ziele der Landespolitik in Zahlen aus. Gemäß Art 44 Abs 1 des Landes-Verfassungsgesetzes 1999 hat die Landesregierung alle Ausgaben und alle Einnahmen des Landes für das folgende Haushaltsjahr vor seinem Beginn in einen Haushaltsplan einzustellen. Der Beschluss des Salzburger Landtages über den Voranschlag

2010

erfolgte

am

16. Dezember 2009

(Landeshaushaltsgesetz

2010) 2 .

Gleichzeitig beschloss der Salzburger Landtag das Landeshaushaltsgesetz 2011.

Für die Erstellung des Voranschlages 2010 waren rechtliche Vorschriften des Bundes, wie etwa die VRV 3 und das Finanzausgleichsgesetz 2008 4 zu berücksichtigen. Mit dem Landeshaushaltsgesetz 2010 hat der Salzburger Landtag auch „Gemeinsame Bestimmungen für die Haushaltsjahre 2010 bis einschließlich 2014“ beschlossen. Die maßgeblichen Punkte darin lauten wie folgt: • Neue Ausgaben mit nennenswerten Kostenfolgen dürfen von der Landesregierung nur dann in den Haushaltsplan eingestellt werden, wenn deren Finanzierung durch dauernde Einsparungen, Umschichtungen oder durch zusätzliche laufende Einnahmen gesichert ist. Das Gleiche gilt für Ausgaben, die sich aus einer bundesrechtlichen Vorschrift ergeben. Nennenswerte Kostenfolgen in diesem Sinn sind ein zusätzliches Personalerfordernis für das Land oder ein Kostenerfordernis an Sachund Zweckaufwand für das Land in der Höhe von mehr als einem Promille der im jeweiligen Voranschlag eingesetzten Einnahmen aus gemeinschaftlichen Bundesabgaben. • In Gesetzesvorlagen der Landesregierung ist eine Darstellung der Kostenfolgen aufzunehmen. • Der tatsächliche Personalstand ist bis Ende 2010 im Bereich der Landesverwaltung um 70 VZÄ und im Bereich der Salzburger Landeskliniken außerhalb des medizinischen Bereiches um 30 VZÄ zu verringern. 2011 ist eine weitere Personaleinsparung in gleicher Höhe durchzuführen. 2 3 4

LGBl Nr 24/2010. BGBl Nr 787/1996 idF BGBl II Nr 118/2007. BGBl I Nr 103/2007.

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Rechnungsabschluss 2010

• Die für die Jahre 2012 bis 2014 festzustellenden Haushaltspläne sind so zu gestalten, dass eine allenfalls weiterhin nötige jährliche Neuverschuldung des Landes verringert wird. Keinesfalls darf die Aufnahme von Schulden höher sein als die im Landeshaushalt vorgesehenen Investitionen. Nach Maßgabe der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen werden von der Landesregierung Maßnahmen ergriffen, mit dem Ziel, bis spätestens zum Ende der Legislaturperiode einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. • Die Landesregierung wird ermächtigt o

unbewegliches Landesvermögen bis zum Gesamtwert von 5 Mio. Euro zu veräußern oder zu belasten, wenn das Entgelt im Einzelfall 0,5 Mio. Euro nicht übersteigt;

o

Bürgschaften des Landes bis zu einer Höhe von 10 % der zuvor angeführten Wertgrenzen zu leisten;

o

auch außerhalb der laufenden Wirtschaftsführung über bewegliches Landesvermögen bis zur Höhe von 0,5 Mio. Euro zu verfügen.

• Die Landesregierung wird unter bestimmten Bedingungen ermächtigt, für Darlehen der Landinvest Salzburger Baulandsicherungsgesellschaft mbH über insgesamt 12,35 Mio. Euro, die zum Zweck des Erwerbs des Eigentums oder anderer dinglicher Rechte an Grundstücken aufgenommen wurden bzw. werden, die Haftung gegenüber dieser Gesellschaft zu übernehmen. • Die Landesregierung wird unter bestimmten Bedingungen ermächtigt, für Darlehen der SALK die Haftung zu übernehmen, die für Investitionen im Rahmen des jeweils von der Landesregierung genehmigten Investitionsplans in den Jahren 2010 bis 2014 aufgenommen werden. Alternativ dazu wird die Landesregierung für denselben Zweck ermächtigt, über den jeweiligen Landesvoranschlag hinaus Darlehen im Namen des Landes Salzburg aufzunehmen und an die SALK zu übertragen.

Das Landeshaushaltsgesetz 2010 ermächtigt gem. Artikel IIIa die Landesregierung, zur Bedeckung der im ordentlichen Haushalt vorgesehenen Ausgaben Finanzschulden aufzunehmen. Auch kann sie gem. Artikel X zur Finanzierung der ungedeckten Ausgaben des Landeswohnbaufonds Anleihen, Darlehen und sonstige Kredite aufnehmen.

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Rechnungsabschluss 2010

Die Landesregierung hat für die Erstellung der Landesvoranschläge in den einzelnen bewirtschaftenden Stellen besondere Vorgaben festgelegt. Diese sind in den „Richtlinien für die Landesvoranschläge 2010 und 2011“ enthalten; wesentliche Punkte sind:

Personalaufwand: In den Jahren 2010 und 2011 erfolgen keine Bezugserhöhungen und keine Vorrückungen (Biennalsprünge). 5 Beförderungen können stattfinden.

Beim Amtssachaufwand und bei den Ausgaben für Anlagen dürfen die jeweiligen Ansätze in den VA 2010 und 2011 die Summe der Voranschlagswerte 2009 nicht überschreiten, wobei jedoch im VA 2009 vorgenommene Erhöhungen für einmalige Zwecke in den Folgejahren nicht fortgeschrieben werden dürfen.

Förderungsmaßnahmen im Pflichtbereich dürfen höchstens im Ausmaß der jeweils bestehenden Verpflichtung berücksichtigt werden, wobei die VA-Werte des Jahres 2009 keinesfalls überschritten werden dürfen. In jedem einzelnen Fall ist eine Überprüfung der Anspruchsberechtigung vorzunehmen. Dies gilt auch für die Förderungen nach dem Salzburger Parteienförderungsgesetz. Ausnahmen sind z.B. Wohnbauförderungsausgaben und GAF-Mittel.

Förderungsausgaben Ermessen: Sämtliche Ansätze für die VA 2010 und 2011 einer bewirtschafteten Stelle sind auf Grundlage der VA-Werte des Jahres 2009 um 12 % zu kürzen. Umschichtungen und Schwerpunktsetzungen innerhalb eines Ressorts sind zulässig. Ausgenommen von der Kürzung sind Ausgaben im Zusammenhang mit der aktiven Arbeitsmarktpolitik und Ansätze für das gemeinsam mit EU-, Bundes- und Landesmitteln finanzierte ÖPUL-Programm und die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete. Folgende Museen werden nur im Umfang von 2 % gekürzt: Salzburg Museum, Residenzgalerie, Barockmuseum, Keltenmuseum, Haus der Natur, Museum der Moderne, Salzburger Freilichtmuseum.

5

Auf Grund des Ergebnisses bei den Personalverhandlungen am 30. September/1. Oktober 2009 wurde die Aussetzung der Vorrückungen schließlich nicht realisiert.

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Rechnungsabschluss 2010

Bei den sonstigen Sachausgaben (Pflicht und Ermessen) dürfen die jeweiligen Ansätze in den VA 2010 und 2011 die VA-Werte des Jahres 2009 nicht überschreiten. Von diesen Vorgaben sind auch sämtliche betriebsähnliche Einrichtungen und Betriebe sowie die Bezüge nach dem Salzburger Bezügegesetz umfasst. Ausnahmen sind: • Beiträge an die Krankenanstaltenfinanzierungen, die sich an den Wertsicherungsbestimmungen des SAGES-Gesetzes bemessen; • Ausgaben für Landesstraßen B, die sich an den aktuellen Einnahmen (Ertragsanteile) im Vergleich zum bisherigen Zweckzuschuss zu orientieren haben; • Pflichtausgaben im Sozialbereich dürfen um maximal 1,5 % gegenüber dem VA 2009 steigen, wenn dies aufgrund der Fallzahlenentwicklung und der geltenden gesetzlichen Vorschriften unabwendbar ist; • Ansätze für Pensionen dürfen maximal entsprechend den Fallzahlsteigerungen angehoben werden.

Die Richtlinien verweisen auch auf das Arbeitsübereinkommen der Salzburger Landesregierung für die Legislaturperiode 2009 bis 2014. Darin wird u.a. festgehalten, dass es notwendig sein wird, im Jahr 2009 und in den Folgejahren Kreditaufnahmen zu beschließen, um keine Investitionen verschieben zu müssen und zusätzliche zu ermöglichen. Konkrete Vorgaben sind: • Salzburg wird seinen Schuldenstand nicht über den Wert von 640 Mio. Euro ansteigen lassen. • Die aufgenommenen Kredite werden ausschließlich für Investitionen verwendet. • Das Land wird seine Leitunternehmen wie die Salzburg AG, den Flughafen oder die GSWB nicht verkaufen. • Das Land wird auch in den Jahren 2009 bis 2014 einen stabilen Budgetkurs steuern und verzichtet auf intransparente Finanzkonstruktionen, z.B. sale-and-lease-back. • Die Landesregierung ist bestrebt, ab 2012, sofern es die Konjunkturprognosen zum Zeitpunkt der Budgeterstellung zulassen, ausgeglichene Haushalte zu erstellen. • Um die kommenden Generationen nicht über Gebühr zu belasten, wird die Landesregierung bei entsprechendem Wirtschaftswachstum einen Teil der zusätzlichen Einnahmen zur Schuldentilgung verwenden.

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Rechnungsabschluss 2010

• Zur besseren Planbarkeit der Ausgaben wird für die Budgetjahre 2010/2011 ein Doppelbudget erstellt.

Weiters haben die bewirtschaftenden Stellen bei der Einreichung der VA 2010 und 2011 und im Haushaltsvollzug auf das Prinzip des Gender Mainstreaming Bedacht zu nehmen. Die Umsetzung und Dokumentation liegt im ausschließlichen Verantwortungsbereich der jeweiligen bewirtschaftenden Stellen.

Für die Erstellung der VA und RA wird seit langem im Wesentlichen die VRV angewendet. Der LRH hält fest, dass formal noch immer das „Landesrechnungsgesetz vom Jahre 1930“ 6 und die „Landeshaushaltsverordnung“ 7 von 1928 in Kraft sind. Diese Rechtsvorschriften sind jedoch veraltet und haben keine faktische Bedeutung mehr.

(2) Die Landesregierung hatte detaillierte Vorgaben für Einsparungen im Hinblick auf die Budgeterstellung beschlossen. Der LRH anerkennt diese Maßnahmen, die Strukturprobleme im Landeshaushalt können dadurch jedoch nicht nachhaltig gelöst werden. Dies zeigte sich an den Ergebnissen des Rechnungsabschlusses 2010. Es sind nicht nur die Pflichtausgaben, sondern auch die Ermessensausgaben gestiegen.

Der LRH wiederholt seine Empfehlung, das Landesrechnungsgesetz vom Jahre 1930 und die Landeshaushaltsverordnung durch geeignete Regelungen zu ersetzen. Die noch immer geltenden Vorschriften sind inhaltlich längst überholt.

(3) Das Amt der Landesregierung teilte in seiner Gegenäußerung mit, dass die Förderungsausgaben im Ermessensbereich im Jahr 2010 gegenüber 2009 um 9 % oder 12,8 Mio. Euro gesunken seien. Allerdings seien die Sachausgaben im Ermessensbereich, hier insbesondere die Zuwendungen an die Krankenanstalten zum laufenden Betrieb, gestiegen. Das Land Salzburg habe wesentlich früher Maßnahmen zur Gegensteuerung ergriffen als der Bund und andere Bundesländer.

6 7

LGBl Nr 74/1931 idF LGBl Nr 18/1951. LGBl Nr 9/1928.

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2.2.

Rechnungsabschluss 2010

Vergleich der Voranschläge 2009 bis 2011

(1) Die VA der Jahre 2009 bis 2011 stellen sich wie folgt dar:

Vergleich Voranschläge 2009 bis 2011 2009

2010

Ausgaben

in 1.000 €

in 1.000 €

in 1.000 €

ordentlicher VA außerordentlicher VA

2.126.183 61.569

2.171.957 69.630

2.187.752

Gesamte Ausgaben

Differenz

2011 %

in 1.000 €

45.774 8.061

2,2 13,1

2.227.440 67.725

2.241.587

53.835

2,5

2.295.165

2.126.183 61.569

2.171.957 69.630

45.774 8.061

2,2 13,1

2.227.440 67.725

2.187.752

2.241.587

53.835

2,5

2.295.165

Einnahmen ordentlicher VA außerordentlicher VA Gesamte Einnahmen

Der VA sah für den gesamten Landeshaushalt im Jahr 2010 gegenüber dem Vorjahr um 53,8 Mio. Euro bzw. um 2,5 % mehr an Ausgaben und Einnahmen vor. Für das Jahr 2011 erhöhte sich die VA-Summe im Vergleich zum Jahr 2010 um 53,6 Mio. Euro bzw. 2,4 %.

Im Punkt 3.2. „Haushaltsrechnung“ werden die für das Jahr 2010 veranschlagten Ausgaben und Einnahmen mit den endgültigen Zahlen des RA, gegliedert nach Gruppen, verglichen.

(2) Die VA-Summen waren im Jahr 2010 um 54 Mio. Euro bzw. 2,5 % höher als im Vorjahr. Im Zeitraum 2008 bis 2009 lag die Steigerung insgesamt noch bei 246 Mio. Euro bzw. 12,7 %.

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2.3.

Rechnungsabschluss 2010

Mittelfristige Finanzvorschau

(1) Der Landesfinanzreferent legte im November 2010 die „mittelfristige Finanzvorschau 2010 bis 2015“ vor. Darin wird als wesentliche Schlussfolgerung auf die in den Jahren 2010 bis 2015 ungedeckte Finanzierungslücke im ordentlichen Haushalt hingewiesen: •

2010 (LVA 2010)

-117,9 Mio. Euro



2011 (LVA 2011)

-121,8 Mio. Euro



2012 (Prognose)

-123,8 Mio. Euro



2013 (Prognose)

-125,4 Mio. Euro



2014 (Prognose)

-127,8 Mio. Euro



2015 (Prognose)

-130,5 Mio. Euro

Darüber hinaus wurden für die laufenden und neu beginnenden Investitionsvorhaben im außerordentlichen Haushalt und in den SALK folgende Ausgaben prognostiziert: •

2010

69,6 Mio. Euro



2011

67,7 Mio. Euro



2012

73,6 Mio. Euro



2013

75,7 Mio. Euro



2014

69,5 Mio. Euro

Durch den konjunkturellen Einbruch wurden für das Land für die Jahre 2009 bis 2015 nachhaltige Einbußen an Einnahmen von 642 Mio. Euro prognostiziert. Dazu kommen die Einnahmenausfälle aufgrund der im Jahr 2009 beschlossenen Steuerreform von jährlich über 43 Mio. Euro.

Nach den Prognosen der mittelfristigen Finanzvorschau wird das Land Salzburg auch in den Jahren bis 2015 keinen Haushaltsüberschuss nach den Kriterien des ESVG (Maastricht-Ergebnis) ausweisen können.

Seite 19

Landesrechnungshof

Rechnungsabschluss 2010

Die Finanzierungslücken auf Grundlage der angenommenen Ausgaben- und Einnahmenentwicklungen müssen durch gegensteuernde Maßnahmen geschlossen werden. Andernfalls droht eine strukturelle jährliche Neuverschuldung. Damit würde sich der Schuldenstand des Landes bis 2015 auf rund 1,3 Mrd. Euro erhöhen. Nach den Berechnungen der Finanzabteilung würde dann ein jährlicher Schuldendienst von rund 84 Mio. Euro anfallen, davon 52,9 Mio. Euro nur für Zinsen.

(2) Der LRH weist darauf hin, dass die mittelfristige Finanzvorschau die Gefahr einer stark steigenden Verschuldung des Landes Salzburg aufzeigt. Diese würde sich ohne gegensteuernde Maßnahmen bis zum Jahr 2015 auf rund 1,3 Mrd. Euro erhöhen. Dann müsste das Land nach Berechnungen der Finanzabteilung rund 84 Mio. Euro für den Schuldendienst aufwenden, davon 52,9 Mio. Euro nur für die Zinsen (im Jahr 2010 waren dafür lediglich 16,9 Mio. Euro aufzubringen).

Seite 20

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3.

Rechnungsabschluss 2010

Rechnungsabschluss 2010 (1) Form und Gliederung des RA werden im Wesentlichen durch die VRV bestimmt. Demnach umfasst der RA des Landes Salzburg die Kassenrechnung, die Haushaltsrechnung, die Vermögensrechnung sowie den Rechnungsquerschnitt. Für die Vermögensrechnung bleibt es den Ländern überlassen, diesen Bereich zu regeln 8 . Zum RA gehören für das Land Salzburg auch die Unterabschlüsse der Hoheitsverwaltung (betriebsähnliche Einrichtungen, Landwirtschaftliche Fachschulen, Landesberufsschulen und andere Einrichtungen) sowie die RA der Landesbetriebe und Fonds. Dem RA sind Nachweise, wie beispielsweise über Leistungen für Personal, besetzte Dienstposten und den Stand der Rücklagen, anzufügen. Zudem werden die „Differenzbegründungen“ für die Abweichungen gegenüber dem VA als Teil des RA veröffentlicht.

Die Ausgaben und Einnahmen sind im VA und im RA nach haushaltswirtschaftlichen Gesichtspunkten (ordentliche Ausgaben, ordentliche Einnahmen, außerordentliche Ausgaben, außerordentliche Einnahmen) nach funktionellen Gesichtspunkten (für welche Aufgaben sie verwendet werden) und nach finanzwirtschaftlichen (Gebarungsgruppe) gegliedert. Mit Hilfe der Gebarungsgruppe wird eine Gliederung in „laufende Gebarung“ und „Vermögensgebarung“ vorgenommen.

Die Daten für den RA werden insbesondere aus der Finanzbuchhaltung des Landes übernommen; für diese wird die DV-Anwendung „REWE“ eingesetzt. Bei den in der Haushaltsrechnung (VWV) ausgewiesenen und in diesem Bericht dargestellten Ausgaben und Einnahmen handelt es sich grundsätzlich um die so genannten Soll-Zahlen; diese werden zum Zeitpunkt der Vorschreibung einer Verbindlichkeit oder Forderung erfasst.

(2) Für den LRH ergaben sich aus der Prüfung keine Hinweise, die Ordnungsmäßigkeit des RA in Zweifel zu ziehen.

8

Im Land Salzburg gibt es für die Vermögensrechnung keine besonderen Bestimmungen.

Seite 21

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3.1.

Rechnungsabschluss 2010

Kassenabschluss

(1) Der Kassenabschluss des Landes Salzburg stellte sich für das Jahr 2010 folgendermaßen dar:

Kassenabschluss 2010

1. Anfänglicher Kassenbestand

Einnahmen

Ausgaben

Euro

Euro

-746.793,90

2. Voranschlagswirksame Gebarung Ordentliche Einnahmen/Ausgaben Außerordentliche Einnahmen/Ausgaben

2.247.594.984,10

2.247.594.984,10

66.548.034,80

66.548.034,80

4.704.401.738,14

4.718.965.366,57

19.667.316.319,88

19.652.355.824,03

7.175.000,00

0

6.028.728,29

13.696.305,85

3. Voranschlagsunwirksame Gebarung Erläge Vorschüsse Betriebsmittelzuschüsse 4. Verrechnung mit Bezirkshauptmannschaften 5. Schließlicher Kassenbestand

-842.504,04 Summe

26.698.318.011,31

26.698.318.011,31

Im Kassenabschluss werden die Ist-Zahlen (Abstattung) gegenüber gestellt. Die voranschlagswirksame Gebarung (Position 2) umfasst alle Einnahmen und Ausgaben im ordentlichen und außerordentlichen Haushalt.

In der voranschlagsunwirksamen Gebarung (Position 3) werden durchlaufende Einnahmen und Ausgaben erfasst, die den Landeshalt nicht endgültig betreffen, sondern nur die Kassenwirtschaft. Dabei wird in Erläge und Vorschüsse unterschieden. Erläge sind Einnahmen, die im zweiten Schritt an den Empfänger weitergeleitet werden. Vorschüsse sind Ausgaben, die später rückersetzt werden. Bei den Betriebsmittelzuschüssen handelt es sich um die Einnahmenüberschüsse der Bezirkshauptmannschaften, die an das Amt der Landesregierung abzuführen sind.

Seite 22

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Rechnungsabschluss 2010

Die Verrechnung mit Bezirkshauptmannschaften (Position 4) ist die Darstellung der Einnahmen und Ausgaben der Bezirkshauptmannschaften. Deren Zahlungen werden über eigene Bankkonten abgewickelt, in der Haushaltsrechnung erfasst und in der Kassenrechnung gesondert dargestellt.

Die Bezirksbuchhaltungen in den Bezirkshauptmannschaften gaben gegenüber dem LRH schriftliche Vollständigkeitserklärungen ab. Darin wird jeweils bestätigt, dass außer den im RA ausgewiesenen Geldbeständen keine weiteren dem Landesvermögen zurechenbaren Bargeldbestände und Geldveranlagungen bestehen.

Der LRH hatte auch eine Vollständigkeitserklärung der Landesbuchhaltung angefordert. Darin sollte bestätigt werden, dass dem LRH alle Geldbestände vollständig und richtig bekanntgegeben wurden und dass darüber hinaus keine weiteren dem Landesvermögen zurechenbaren Bargeldbestände vorhanden sind. Zudem sollte bestätigt werden, dass die Daten aus dem REWE vollständig und richtig in den RA 2010 übernommen worden sind. Der Leiter der Finanzabteilung sah keine Notwendigkeit, eine solche Erklärung abzugeben.

Für den schließlichen Kassenbestand werden die Geldkonten des Landes Salzburg auf das Hauptkonto („Konto ordinario“) und zwei weitere Konten zum Stichtag des RA zusammengefasst. Diese wiesen in Summe einen negativen Kassenbestand in Höhe von 842.504,04 Euro auf.

(2) Der LRH stellte fest, dass die einzelnen Positionen des Kassenabschlusses betragsmäßig richtig aus dem Rechenwerk übernommen worden sind. Die Landesbuchhaltung erbrachte den vollständigen Nachweis für den schließlichen Kassenbestand in Form der Bankauszüge. Wie bereits im Vorjahr wird auch im Kassenabschluss 2010 ein negativer Kassenbestand ausgewiesen. Die angeforderte „Vollständigkeitserklärung“ für den Kassenabschluss wurde von der Landesbuchhaltung nicht erbracht.

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Rechnungsabschluss 2010

(3) Die vom LRH erstmals gewünschte „Vollständigkeitserklärung“ durch die Sachbearbeiter der Landesbuchhaltung sei rechtlich nicht vorgesehen, entspräche nicht der bisherigen Praxis und würde als individuelle privatrechtliche Erklärung in Konkurrenz zu den ohnedies bereits bestehenden öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen treten, so das Amt der Landesregierung in seiner Gegenäußerung.

(4) Der LRH hat die „Vollständigkeitserklärung“ in Anlehnung zur Vorgangsweise bei Abschlussprüfungen in der Privatwirtschaft angefordert. Diese stellt ein zusätzliches Element zur Dokumentation der Vollständigkeit der Unterlagen dar und trägt damit zur qualitativen Verbesserung der Prüfung bei.

Seite 24

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3.2.

Rechnungsabschluss 2010

Haushaltsrechnung

(1) In diesem Punkt werden die Ausgaben und Einnahmen im ordentlichen und im außerordentlichen Haushalt des Jahres 2010 dargestellt und wesentliche Abweichungen gegenüber dem VA analysiert.

Voranschlag und Rechnungsabschluss 2010 Ausgaben ordentlicher Haushalt außerordentlicher Haushalt Gesamte Ausgaben Einnahmen ordentlicher Haushalt außerordentlicher Haushalt Gesamte Einnahmen

VA 2010

RA 2010

Differenz

in 1.000 € 2.171.957 69.630

in 1.000 € 2.249.830 81.351

in 1.000 € 77.873 11.721

% 3,6 16,8

2.241.587

2.331.181

89.594

4,0

2.171.957 69.630

2.249.830 81.351

77.873 11.721

3,6 16,8

2.241.587

2.331.181

89.594

4,0

Insgesamt lagen sowohl die Ausgaben als auch die Einnahmen um 89,6 Mio. Euro bzw. 4,0 % über dem VA (im Vorjahr lag die Abweichung bei 1,9 %). Somit lagen die Ausgaben und Einnahmen des RA 2010 bereits höher als der VA 2011. Von den gesamten Ausgaben im RA 2010 entfielen 1.926,1 Mio. Euro bzw. 82,6 % auf Pflichtausgaben; 405,1 Mio. Euro bzw. 17,4 % waren Ermessenausgaben (im Jahr 2009 betrugen die Pflichtausgaben 1.829,5 Mio. Euro bzw. 82,1 % und die Ermessensausgaben 400 Mio. Euro bzw. 17,9 %).

Die im Landesvoranschlag vorgesehenen Ausgaben sind grundsätzlich unüberschreitbare Höchstbeträge. Viele Ansätze sind deckungsfähig, das heißt Mehrausgaben bei einem Ansatz können durch Mehreinnahmen oder Minderausgaben bei einem anderen Ansatz ausgeglichen werden. Der Landesvoranschlag enthält ein Verzeichnis der sogenannten „Deckungsklassen“. Alle Posten innerhalb eines Ansatzes sind grundsätzlich untereinander deckungsfähig. Die Landesregierung darf innerhalb der einzelnen sachlich zusammengehörigen Abschnitte einer Gruppe so genannte Kreditverschiebungen

Seite 25

Landesrechnungshof

Rechnungsabschluss 2010

vornehmen. Deren Höhe darf bis zu 15 % jener Abschnittssumme, bei der die Bedeckung erfolgt, betragen und es muss eine Bedeckung zur Gänze sichergestellt sein 9 .

Darüber hinaus ist die Landesregierung ermächtigt, für unabweisbare Ausgaben im Landesvoranschlag Überschreitungen der „bezüglichen Ansätze“ vorzunehmen. Dafür ist die Genehmigung durch den Landtag einzuholen 10 , siehe dazu Punkt 3.3.

In den folgenden Punkten werden die Abweichungen zwischen VA und RA im Detail dargestellt.

(2) Der LRH weist darauf hin, dass die Ausgaben und Einnahmen des RA 2010 mit jeweils 2.331,2 Mio. Euro bereits höher als der VA 2011 (2.227,4 Mio. Euro) waren.

3.2.1. Ordentlicher Haushalt

(1) Das Ergebnis des RA für das Rechnungsjahr 2010 lag im ordentlichen Haushalt um rund 77,9 Mio. Euro bzw. 3,6 % über dem VA.

Die folgende Tabelle zeigt die Abweichung zwischen den für das Jahr 2010 im ordentlichen Haushalt in den einzelnen Gruppen veranschlagten und den tatsächlichen Ausgaben:

9 10

Siehe Artikel III Abs 2 Landeshaushaltsgesetz 2010. Siehe Artikel III Abs 3 Landeshaushaltsgesetz 2010 in Verbindung mit Art 47 des Landes-Verfassungsgesetzes 1999.

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Landesrechnungshof

Rechnungsabschluss 2010

Ausgaben im ordentlichen Haushalt: Vergleich Voranschlag - Rechnungsabschluss 2010 Gruppe

Bezeichnung

0

Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung

1

Öffentliche Ordnung und Sicherheit

VA in 1.000 €

RA in 1.000 €

Differenz in 1.000 € %

239.145

239.161

16

0,0

6.447

7.066

619

9,6

445.444

448.846

3.402

0,8

47.157

47.434

277

0,6

492.035

35.306

7,7

2

Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft

3

Kunst, Kultur und Kultus

4

Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung

456.729

5

Gesundheit

538.172

537.318

-854

-0,2

6

Straßen- und Wasserbau, Verkehr

99.648

113.590

13.942

14,0

7

Wirtschaftsförderung

70.546

75.963

5.417

7,7

8

Dienstleistungen

3.693

5.236

1.543

41,8

9

Finanzwirtschaft

264.976

283.181

18.205

6,9

2.171.957

2.249.830

77.873

3,6

Summe

Die größte Differenz zwischen VA und RA in absoluten Zahlen trat in der Gruppe 4 Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung auf (+35,3 Mio. Euro). Dies lag vor allem buchungsbedingt an der Zuleitung von Mehreinnahmen aus der Rückzahlung von Darlehen und Zuschüssen an den Landeswohnbaufonds. Weiters lag eine Abweichung größeren Ausmaßes bei der Gruppe 9 Finanzwirtschaft vor (+18,2 Mio. Euro). Diese ergab sich im Wesentlichen aus Mehrausgaben bei den Bedarfszuweisungen an Gemeinden, bei Zinsausgaben für den Landeswohnbaufonds und höheren Tilgungen bei Finanzschulden. In der Gruppe 6 Straßen- und Wasserbau, Verkehr betrugen die Mehrausgaben 13,9 Mio. Euro. Ausschlaggebend dafür waren vor allem Ausgaben für den Wiederaufbau der Pinzgauer Lokalbahn und für Instandsetzungsarbeiten bei Landesstraßen.

In der folgenden Tabelle wird die Differenz zwischen den für das Jahr 2010 im ordentlichen Haushalt in den einzelnen Gruppen veranschlagten und tatsächlichen Einnahmen dargestellt:

Seite 27

Landesrechnungshof

Rechnungsabschluss 2010

Einnahmen im ordentlichen Haushalt: Vergleich Voranschlag - Rechnungsabschluss 2010 Gruppe Bezeichnung

VA

RA

Differenz

in 1.000 €

in 1.000 €

51.695

52.008

313

0,6

346

237

-109

-31,5

350.647

348.955

-1.692

-0,5

7.598

8.041

443

5,8

33.507

9,8

in 1.000 €

%

0

Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung

1

Öffentliche Ordnung und Sicherheit

2

Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft

3

Kunst, Kultur und Kultus

4

Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung

341.569

375.076

5

Gesundheit

315.798

315.345

-453

-0,1

6

Straßen- und Wasserbau, Verkehr

6.743

16.158

9.415

139,6

7

Wirtschaftsförderung

1.259

7.105

5.846

464,3

8

Dienstleistungen

3.624

3.188

-436

-12,0

9

Finanzwirtschaft

1.092.678

1.123.717

31.039

2,8

2.171.957

2.249.830

77.873

3,6

Summe

Die höchste Differenz zwischen VA und RA in absoluten Zahlen gab es bei den Einnahmen in der Gruppe 4 Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung (+33,5 Mio. Euro). Die Mehreinnahmen betreffen im Wesentlichen erhöhte und vorzeitige Rückzahlungen von Darlehen und Annuitätenzuschüssen in der Wohnbauförderung. In der Gruppe 9 Finanzwirtschaft geht die Abweichung von 31,0 Mio. Euro – teilweise buchungsbedingt –vor allem auf Rücklagenentnahmen (13,5 Mio. Euro), Umschuldungen (9,2 Mio. Euro) und Mehreinnahmen bei den Ertragsanteilen an gemeinschaftlichen Bundesabgaben (5,2 Mio. Euro) zurück.

3.2.2. Außerordentlicher Haushalt

(1) Im außerordentlichen Haushalt wurden im Rechnungsjahr 2010 insgesamt rund 11,7 Mio. Euro bzw. 16,8 % mehr ausgegeben als veranschlagt worden waren.

Die folgende Tabelle zeigt die Differenz zwischen den für das Jahr 2010 im außerordentlichen Haushalt in den einzelnen Gruppen veranschlagten und tatsächlichen Ausgaben:

Seite 28

Landesrechnungshof

Rechnungsabschluss 2010

Ausgaben im außerordentlichen Haushalt: Vergleich Voranschlag - Rechnungsabschluss 2010 Gruppe

Bezeichnung

0

Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung

1

Öffentliche Ordnung und Sicherheit

VA

RA

in 1.000 €

in 1.000 €

in 1.000 €

%

3.830

4.030

200

5,2

0

0

0

0,0

Differenz

2

Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft

9.768

16.062

6.294

64,4

3

Kunst, Kultur und Kultus

2.661

4.193

1.532

57,6

4

Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung

2.546

2.546

0

0,0

5

Gesundheit

21.337

21.238

-99

-0,5

6

Straßen- und Wasserbau, Verkehr

23.388

20.357

-3.031

-13,0

7

Wirtschaftsförderung

2.600

3.725

1.125

43,3

8

Dienstleistungen

0

0

0

0,0

9

Finanzwirtschaft

3.500

9.200

5.700

162,9

69.630

81.351

11.721

16,8

Summe

Die Überschreitungen des VA bei den Ausgaben im a.o. Haushalt gehen vor allem zurück auf Mehrausgaben in der Gruppe 2 Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft sowie in der Gruppe 9 Finanzwirtschaft. In der Gruppe 2 betraf es im Wesentlichen die Finanzierung von Landesbeiträgen für Investitionen an der Fachhochschule Puch-Urstein (+2,5 Mio. Euro), an den Tourismusschulen Kleßheim und Bad Hofgastein (+1,4 Mio. Euro) sowie am Holztechnikum Kuchl (+1,1 Mio. Euro). In der Gruppe 9 führten der Landesbeitrag für Investitionen im Messezentrum Salzburg (+3,5 Mio. Euro) und die Mehrkosten für die „ARGE EURO 2008“ im Stadion Salzburg Wals-Siezenheim (+2,2 Mio. Euro) zu Überschreitungen.

In der folgenden Tabelle wird die Differenz zwischen den für das Jahr 2010 im a.o. Haushalt in den einzelnen Gruppen veranschlagten und tatsächlichen Einnahmen dargestellt:

Seite 29

Landesrechnungshof

Rechnungsabschluss 2010

Einnahmen im außerordentlichen Haushalt: Vergleich Voranschlag - Rechnungsabschluss 2010 VA

Gruppe Bezeichnung

RA

Differenz

in 1.000 €

in 1.000 €

in 1.000 €

0

Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung

0

1.009

1.009

-

1

Öffentliche Ordnung und Sicherheit

0

0

0

-

2

Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft

0

1.469

1.469

-

3

Kunst, Kultur und Kultus

0

1.583

1.583

-

4

Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung

5

Gesundheit

6

Straßen- und Wasserbau, Verkehr

7 8 9

%

0

0

0

-

13.800

0

-13.800

-

3.000

2

-2.998

-

Wirtschaftsförderung

0

965

965

-

Dienstleistungen

0

0

0

-

Finanzwirtschaft

52.830

76.323

23.493

44,5

69.630

81.351

11.721

16,8

Summe

Die Überschreitung der im a.o. Haushalt vorgesehenen Einnahmen war vor allem in der Gruppe 9 Finanzwirtschaft aufgetreten und kam hauptsächlich durch höhere Aufnahmen von Finanzschulden des Landes zu Stande; davon sind rund 18,3 Mio. Euro auf Förderungen im Rahmen des Investitions- und Wachstumsprogramms (Salzburg-Anleihe) zurückzuführen. Die in der Gruppe 5 Gesundheit veranschlagte Rückzahlung der vom Land den SALK gewährten Investitionszuschüsse ist nicht erfolgt; damit erübrigte sich eine Aufnahme von Finanzschulden in den SALK.

Seite 30

Landesrechnungshof

3.3.

Rechnungsabschluss 2010

Haushaltsüberschreitungen

(1) Haushaltsüberschreitungen sind grundsätzlich nur für unabweisbare Ausgaben zulässig und bedürfen unter bestimmten Voraussetzungen der nachträglichen Genehmigung des Salzburger Landtages 11 . Dies gilt für Haushaltsüberschreitungen gegenüber dem Voranschlag, die durch allgemeine Haushaltsmittel finanziert werden, die keiner Zweckwidmung unterliegen. Insbesondere betrifft dies die Bedeckung durch Mittel der Haushaltsrücklage und der Investitionsrücklage, durch Mehreinnahmen aus disponiblen Steuereinnahmen und durch Darlehensaufnahmen in Form der Wiederausnützung nicht genützter Kredite des Vorjahres.

Die Landesregierung hat im Jahr 2010 für Haushaltsüberschreitungen nach Artikel III Abs 3 des Landeshaushaltsgesetzes 2010 mit einer Gesamtsumme von 7.995.487 Euro die nachträgliche Genehmigung des Landtages eingeholt. Dabei entfielen auf den ordentlichen Haushalt 4.818.487 Euro und auf den außerordentlichen Haushalt 3.177.000 Euro.

Darüber hinaus wurden im Rahmen des Investitions- und Wachstumsprogramms 2009 bis 2014 unter dem Titel „Salzburg Anleihe“ Ausgabenermächtigungen von insgesamt 18.269.677 Euro erteilt. Die Landesregierung genehmigte im Jahr 2009 mit diesem Programm für konjunkturbelebende Maßnahmen die Bedeckung der erforderlichen Kreditüberschreitungen durch Aufnahme von zusätzlichen Finanzschulden in Höhe von ursprünglich 100 Mio. Euro. Die Landesregierung kam in der Regierungsklausur von 23. bis 24. Oktober 2009 überein, das Investitions- und Wachstumsprogramm lediglich bis zu einer Höhe von 78 Mio. Euro zu beanspruchen 12 .

11 12

Siehe Artikel III des Landeshaushaltsgesetzes 2010, LGBl Nr 24/2009. Der LRH wird im Jahr 2011 eine Sonderprüfung über die Gebarung der so genannten „Salzburg-Anleihe“ durchführen.

Seite 31

Landesrechnungshof

Rechnungsabschluss 2010

Die folgende Tabelle zeigt die allgemeinen Kreditüberschreitungen des Jahres 2010:

Haushaltsüberschreitungen im Haushaltsvollzug 2010 Gruppe Bezeichnung

Euro

Allgemeine Kreditüberschreitungen Ordentlicher Haushalt Investitionsbeitrag Generalsanierung eines Unterkunftsobjekts in der 0 Schwarzenberg-Kaserne in Wals 0 Förderbeitrag Neugestaltung österr. Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau 2

Sanierung im ULSZ Rif für Schwimmbecken u. Dachaufbau

2

Förderbeitrag an Erzdiözese Salzburg zur Sanierung Markussaal

4

Behebung von Katastrophenschäden Errichtung Department für Akutgeriatrie und Remobilisation sowie der Palliativversorgung im Krankenhaus Mittersill Landesbeitrag zum Projekt B 152 Seeleiten Landesstraße, Straßenumlegung Unterburgau Investitionsprogramm Salzburger Lokalbahn 2010-2014 Landesbeitrag an Gemeinde St. Gilgen zur Finanzierung der Investitionskosten für Mozarthaus St. Gilgen

5 6 6 9

12.000

Außerordentlicher Haushalt 2 Sanierung der Turn- und Mehrzweckhalle im Eb. Kollegium Borromäum Förderungsbeitrag Um- und Erweiterungsbau im Privatgymnasium der Herz2 Jesu-Missionare Sanierung und Neugestaltung Schulküche und Foyer in der Bildungsanstalt 2 für Kindergartenpädagogik der Franziskanerinnen 6 Projekte des vorbeugenden Hochwasserschutzes

8

6.336 1.100.000

Summe

7

50.000

Sanierung Karneralmstraße in Ramingstein Stadion Salzburg Wals-Siezenheim, Mehrkosten Endabrechnung für ARGE EURO 2008 Summe

1.443.484 460.000 1.100.000 380.000 266.667 4.818.487

100.000 574.000 23.000 120.000 160.000 2.200.000 3.177.000 7.995.487

Die Summe der allgemeinen Kreditüberschreitungen erhöhte sich 2010 gegenüber dem Vorjahr von rund 6,0 Mio. Euro auf rund 8,0 Mio. Euro.

Seite 32

Landesrechnungshof

Rechnungsabschluss 2010

In der nachstehenden Tabelle werden die für das Jahr 2010 angefallenen Haushaltsüberschreitungen im Rahmen des Investitions- und Wachstumsprogramms dargestellt:

Haushaltsüberschreitungen im Haushaltsvollzug 2010 Gruppe Bezeichnung

Euro

Investitions- und Wachstumsprogramm (Salzburg-Anleihe) Ordentlicher Haushalt 0 Salzburger Kinderkrebshilfe, Projekt Sonneninsel in Seekirchen 2 Landesberufsschulen und Internate, div. Investitionsmaßnahmen 2 Landesberufsschülerheime, div. Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen 7 Sonderimpulsprogramm für touristisch schwächere Regionen 8 Ankauf von Grundstücken 9 St. Margarethen, Umlegung bzw. Neubau Liftstraße

200.000 1.544.830 681.104 763.789 2.224.250 40.000 Summe

Außerordentlicher Haushalt 2 Tourismusschule Bad Hofgastein, Sanierung und Erweiterung 2 Tourismusschule Kleßheim, Errichtung Sportinfrastruktur 2 Erweiterung Fachhochschule Puch-Urstein 9 Messezentrum Salzburg, Neubau der Messehallen

5.453.973

620.002 1.095.702 4.600.000 6.500.000 Summe

12.815.703

Summe Investitions- und Wachstumsprogramm

18.269.677

Die Summe der Haushaltsüberschreitungen für das Investitions- und Wachstumsprogramm betrug für das Jahr 2009 rund 12,8 Mio. Euro; im Jahr 2010 waren es 18,3 Mio. Euro. Von den nunmehr für die Salzburg Anleihe vorgesehenen Ausgaben in Höhe von 78 Mio. Euro wurden bisher rund 31 Mio. Euro beansprucht.

Gemäß § 6 Abs 2 Salzburger Landesrechnungshofgesetz sind Ausgaben des Landes, die den VA um mehr als 73.000 Euro überschreiten und nicht vom Landtag bereits genehmigt sind, von der Landesregierung – außer bei Gefahr im Verzug – vor deren Vollzug dem LRH bekanntzugeben. Im Jahr 2010 wurden dem LRH diese Kreditüberschreitungen gemeldet.

Seite 33

Landesrechnungshof

3.4.

Rechnungsabschluss 2010

Entwicklung des ordentlichen und außerordentlichen Haushalts

(1) In der folgenden Tabelle werden die Ergebnisse der RA 2009 und 2010 verglichen:

Vergleich Rechnungsabschlüsse 2009 und 2010 Ausgaben ordentlicher Haushalt außerordentlicher Haushalt Gesamte Ausgaben Einnahmen ordentlicher Haushalt außerordentlicher Haushalt Gesamte Einnahmen

RA 2009

RA 2010

Differenz

in 1.000 € 2.176.088 53.376

in 1.000 € 2.249.830 81.351

in 1.000 € 73.742 27.975

% 3,4 52,4

2.229.464

2.331.181

101.717

4,6

2.176.088 53.376

2.249.830 81.351

73.742 27.975

3,4 52,4

2.229.464

2.331.181

101.717

4,6

In den folgenden Punkten werden die Ausgaben und die Einnahmen sowohl im ordentlichen als auch im außerordentlichen Haushalt über einen fünfjährigen Zeitraum darstellt.

3.4.1. Ausgabenentwicklung

(1) Die nächste Tabelle zeigt die Entwicklung der Ausgaben im ordentlichen Haushalt in den letzten fünf Jahren, gegliedert nach Aufgabenbereichen (Gruppen).

Seite 34

Landesrechnungshof

Rechnungsabschluss 2010

Ausgabenentwicklung ordentlicher Haushalt 2006

2007

2008

2009

2010 Veränd. % seit 2006

in Tausend Euro

Gruppe Bezeichnung

0

Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung

208.820

213.629

228.064

239.281

239.161

14,5

1

Öffentliche Ordnung u. Sicherheit

5.697

7.115

7.555

6.917

7.066

24,0

2

Unterricht, Erziehung, Sport u. Wissenschaft

361.739

374.111

400.435

431.863

448.846

24,1

3

Kunst, Kultur und Kultus

42.664

43.879

45.535

50.789

47.434

11,2

4

Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung

421.323

423.462

430.135

460.598

492.035

16,8

5

Gesundheit

409.590

435.556

471.359

497.359

537.318

31,2

6

Straßen- und Wasserbau, Verkehr

98.292

96.197

106.379

121.434

113.590

15,6

7

Wirtschaftsförderung

65.514

70.119

77.963

83.814

75.963

15,9

8

Dienstleistungen

2.190

1.798

2.333

2.231

5.236

139,1

9

Finanzwirtschaft

165.995

176.635

184.632

281.802

283.181

70,6

1.781.824

1.842.501

1.954.390

2.176.088

2.249.830

26,3

2.393

0

0

0

0

0,0

1.784.217

1.842.501

1.954.390

2.176.088

2.249.830

26,1

Zwischensumme Abwicklung der Vorjahre Summe

Die Ausgaben der Gruppe 5 (Gesundheit) nahmen seit dem Jahr 2006 in absoluten Zahlen um 127,7 Mio. Euro am stärksten zu; das entspricht einer Steigerung von 31,2 %. Bei der Gruppe 2 (Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft) lag die Zunahme bei 87,1 Mio. bzw. 24,1 %. Die Ausgaben der Gruppe 4 (Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung) erhöhten sich in diesem Zeitraum um 70,7 Mio. Euro bzw. 16,8 %.

Die Ausgaben der Gruppe 9 (Finanzwirtschaft) stiegen im Fünfjahresvergleich um 120,9 Mio. Euro bzw. 70,6 %; siehe dazu auch die Erläuterungen unter Punkt 3.6.3 Finanztransaktionen.

Seite 35

Landesrechnungshof

Rechnungsabschluss 2010

Das folgende Diagramm zeigt die prozentuelle Verteilung der Ausgaben im ordentlichen Haushalt des Jahres 2010 auf die einzelnen Gruppen:

Ausgaben ordentl. Haushalt 2010

8 Dienstleistungen 0,2%

7 Wirtschaftsförd. 3,4% 6 Straßen- und Wasserbau, Verkehr 5,0%

5 Gesundheit 23,9%

9 Finanzwirtschaft 12,6%

0 Vertretungskörper 1 Öffentliche Ordnung und allgemeine und Sicherheit Verwaltung 0,3% 10,6% 2 Unterricht, Erziehung, Sport u. Wissenschaft 20,0%

3 Kunst, Kultur u. Kultus 2,1% 4 Soziale Wohlfahrt u. Wohnbauförderung 21,9%

Die Gruppen 2 Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft, 4 Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung und 5 Gesundheit umfassten ein Ausgabenvolumen von zwei Drittel des ordentlichen Haushalts des Jahres 2010. Die Gruppe 5 hatte mit 23,9 % (Vorjahr: 22,9 %) den höchsten Anteil am ordentlichen Haushalt. Die Gruppe 4 wies einen Anteil von 21,9 % auf (Vorjahr: 21,2 %), die Gruppe 2 lag bei 20,0 % (Vorjahr: 19,8 %).

In der folgenden Tabelle wird die Entwicklung der Ausgaben im außerordentlichen Haushalt – gegliedert nach Aufgabenbereichen (Gruppen) – für die letzten fünf Jahre dargestellt:

Seite 36

Landesrechnungshof

Rechnungsabschluss 2010

Ausgabenentwicklung a u ß e r o r d e n t l i c h e r Haushalt 2006

Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung

1

Öffentliche Ordnung und Sicherheit

2

2008

2009

2010

in Tausend Euro

Gruppe Bezeichnung 0

2007

1.325

1.220

1.757

4.288

4.030

0

100

750

42

0

Unterricht, Erziehung, Sport u. Wissenschaft

4.760

6.203

8.048

12.884

16.062

3

Kunst, Kultur und Kultus

6.302

2.723

6.030

5.187

4.193

4

Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung

10

1.253

1.332

2.546

2.546

5

Gesundheit

13.040

17.950

14.150

3.717

21.238

6

Straßen- und Wasserbau, Verkehr

22.792

19.600

18.075

19.362

20.357

7

Wirtschaftsförderung

2.590

2.691

2.900

4.850

3.725

8

Dienstleistungen

0

0

0

0

0

9

Finanzwirtschaft

6.302

5.800

1.559

500

9.200

57.121

57.540

54.601

53.376

81.351

Summe

In den Jahren 2006 bis 2009 veränderten sich die Ausgaben im außerordentlichen Haushalt nicht wesentlich. Im Jahr 2010 kam es zu einer deutlichen Steigerung, nämlich um rund 28 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr. Wesentlichen Anteil daran hatten die Ausgaben in der Gruppe 5 Gesundheit, hier vor allem Beiträge für Investitionen in den SALK in Höhe von 13,8 Mio. Euro sowie Beiträge für die Krankenhäuser Tamsweg, Schwarzach, Zell am See und Oberndorf (insgesamt 7,4 Mio. Euro). Die Gruppe 9 Finanzwirtschaft wies im Jahr 2010 höhere Ausgaben für Investitionen im Messezentrum Salzburg (6,5 Mio. Euro) und für einen Zuschuss an das Stadion Salzburg Wals-Siezenheim (2,7 Mio. Euro) aus.

Das folgende Diagramm zeigt die prozentuelle Verteilung der Ausgaben im außerordentlichen Haushalt für das Jahr 2010 auf die einzelnen Gruppen:

Seite 37

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Rechnungsabschluss 2010

Ausgaben außerordentlicher Haushalt 2010 9 Finanzwirtschaft 11,3%

0 Vertretungskörper u. allgem. Verwaltung 5,0%

7 Wirtschaftsförd. 4,6%

2 Unterricht, Erziehung, Sport u. Wissenschaft 19,7%

3 Kunst, Kultur und Kultus 5,2%

6 Straßen- und Wasserbau, Verkehr 25,0%

5 Gesundheit 26,1%

4 Soziale Wohlfahrt u. Wohnbauförderung 3,1%

Auf die Gruppen 2, 5 und 6 entfielen im Jahr 2010 rund 70 % der Ausgaben des außerordentlichen Haushalts.

Seite 38

Landesrechnungshof

Rechnungsabschluss 2010

3.4.2. Einnahmenentwicklung

(1) Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Einnahmen im ordentlichen Haushalt, gegliedert nach Aufgabenbereichen (Gruppen) in den letzten fünf Jahren:

Einnahmenentwicklung ordentlicher Haushalt 2006

Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung

1

Öffentliche Ordnung und Sicherheit

2

Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft

3

Kunst, Kultur und Kultus

4

2008

2009

2010 Veränd. % seit 2006

in Tausend Euro

Gruppe Bezeichnung

0

2007

46.664

47.662

51.701

50.042

52.008

11,5

229

307

231

392

237

3,5

294.402

305.774

322.550

340.088

348.955

18,5

9.921

8.932

8.550

9.626

8.041

-18,9

Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung

344.276

335.193

329.284

349.693

375.076

8,9

5

Gesundheit

241.624

254.434

279.616

292.135

315.345

30,5

6

Straßen- und Wasserbau, Verkehr

63.094

57.859

11.177

22.750

16.158

-74,4

7

Wirtschaftsförderung

5.142

4.399

9.469

9.212

7.105

38,2

8

Dienstleistungen

3.815

3.406

2.897

2.858

3.188

-16,4

9

Finanzwirtschaft

775.050

824.535

938.915

1.099.292

1.123.717

45,0

1.784.217

1.842.501

1.954.390

2.176.088

2.249.830

26,1

Summe

Bei den Einnahmen waren die größten Veränderungen in der Gruppe 9 (+348,6 Mio. Euro), Gruppe 2 (+54,5 Mio. Euro), Gruppe 4 (+30,8 Mio.) und Gruppe 6 (-46,9 Mio. Euro) aufgetreten. Diese Veränderungen hängen teilweise mit den Umstellungen im Finanzausgleich seit 2008 zusammen, nach denen der Bund anstelle von fixen Zweckzuschüssen variable Beträge im Rahmen der Ertragsanteile leistet.

Die Einnahmengebarung wird im Bericht im Punkt 3.4.4. Herkunft der Haushaltsmittel näher analysiert.

Seite 39

Landesrechnungshof

Rechnungsabschluss 2010

Das nachstehende Diagramm verdeutlicht die prozentuelle Verteilung der Einnahmen im ordentlichen Haushalt 2010 auf die einzelnen Gruppen:

Einnahmen ordentl. Haushalt 2010

0 Vertretungskörper und allgem. Verwaltung 2,3%

1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit 0,01%

2 Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft 15,5% 3 Kunst, Kultur und Kultus 0,4%

9 Finanzwirtschaft 49,9%

8 Dienstleistungen 0,1% 7 Wirtschaftsförd. 0,3%

5 Gesundheit 14,0%

4 Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung 16,7%

6 Straßen- und Wasserbau, Verkehr 0,7%

Die Hälfte der Einnahmen des ordentlichen Haushalts entfiel auf die Gruppe 9 Finanzwirtschaft; dabei handelte es sich vor allem um Ertragsanteile, Abgabenerträge, Darlehensaufnahmen und Rücklagenentnahmen. Wesentliche Anteile an den Einnahmen hatten auch die Gruppen 4 Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung, 2 Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft und 5 Gesundheit.

Seite 40

Landesrechnungshof

Rechnungsabschluss 2010

In der folgenden Tabelle wird die Entwicklung der Einnahmen im außerordentlichen Haushalt – gegliedert nach Aufgabenbereichen (Gruppen) – für die letzten fünf Jahre dargestellt.

Einnahmenentwicklung a u ß e r o r d e n t l i c h e r Haushalt 2006

2007

2008

2009

2010

in Tausend Euro

Gruppe Bezeichnung 0

Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung

17

0

0

0

1.009

1

Öffentliche Ordnung und Sicherheit

0

0

0

0

0

2

Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft

590

50

403

1.774

1.469

3

Kunst, Kultur und Kultus

2.700

0

0

630

1.583

4

Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung

0

0

0

0

0

5

Gesundheit

1.665

0

0

0

0

6

Straßen- und Wasserbau, Verkehr

26

175

76

1.027

2

7

Wirtschaftsförderung

0

21

0

1.250

965

8

Dienstleistungen

0

0

0

0

0

9

Finanzwirtschaft

52.123

57.294

54.122

48.695

76.323

Summe

57.121

57.540

54.601

53.376

81.351

Die Einnahmen im außerordentlichen Haushalt betreffen nahezu ausschließlich die Gruppe 9 Finanzwirtschaft. Die Einnahmen dieser Gruppe stammen im Wesentlichen aus Darlehensaufnahmen.

3.4.3. Entwicklung von Einnahmen und Ausgaben ausgewählter Gruppen

(1) Die vier ausgabenintensivsten Gruppen des ordentlichen Haushalts (ohne Finanzwirtschaft) sind die Gruppe 0 „Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung“, Gruppe 2 „Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft“, Gruppe 4 „Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung“ und die Gruppe 5 „Gesundheit“.

Seite 41

Landesrechnungshof

Rechnungsabschluss 2010

Im folgenden Diagramm wird die Entwicklung der Ausgaben dieser vier Gruppen in den Jahren 2006 bis 2010 dargestellt:

Ausgabenentwicklung Gruppen 0, 2, 4, und 5 550 500 450 400

Mio Euro

350 300 250 200

0 Vertretungskörper u. allgem. Verwaltung

150

2 Unterricht, Erziehung, Sport u. Wissenschaft

100

4 Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung

50

5 Gesundheit

0

2006

2007

2008

2009

2010

Im Jahr 2006 waren noch die Ausgaben in der Gruppe 4 Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung am höchsten. Seit dem Jahr 2007 fielen die höchsten Ausgaben in der Gruppe 5 Gesundheit an; im Jahr 2010 lagen sie bei 537,3 Mio. Euro. Die Ausgaben der Gruppe 2 Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft (insbesondere für Kinderbetreuung) erhöhten sich im Vergleichszeitraum stetig; im Jahr 2010 betrugen sie 448,8 Mio. Euro. Die Ausgaben der Gruppe 0 Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung folgten mit erheblichem Abstand; im Jahr 2010 lagen sie mit 239,2 Mio. Euro im Gegensatz zu den anderen Gruppen geringfügig unter dem Vorjahreswert.

Das folgende Diagramm veranschaulicht die Deckung der Ausgaben dieser vier ausgewählten Gruppen durch die jeweiligen Einnahmen und das daraus resultierende Defizit:

Seite 42

Landesrechnungshof

Rechnungsabschluss 2010

Einnahmen - Ausgaben - Deckung 2010 600,0 500,0

Mio. Euro

400,0 300,0 200,0 100,0 0,0 -100,0 -200,0 -300,0

0 Vertretungs2 Unterricht, körper u. allg. Erziehung, Sport Verwaltung u. Wissenschaft

4 Soziales

4 Wohnbauförderung

5 Gesundheit

185,5

189,6

315,3

52,0

349,0

Ausgaben

239,2

448,8

302,2

189,8

537,3

Defizit

-187,2

-99,9

-116,8

-0,2

-222,0

21,7

77,7

61,4

99,9

58,7

Einnahmen

Deckung %

Im Jahr 2010 hatte die Gruppe 0 mit 21,7 % die relativ geringste Deckung der Ausgaben durch Einnahmen. Die Gruppe 4 wird hier geteilt nach Soziales und Wohnbauförderung dargestellt: Das Sozialwesen weist eine Deckung von 61,4 % auf, während die Ausgaben der Wohnbauförderung zu 99,9 % durch Einnahmen gedeckt sind.

Im Fünfjahresvergleich haben sich die Einnahmen-Ausgaben-Defizite der ausgewählten Gruppen folgendermaßen entwickelt:

Seite 43

Landesrechnungshof

Rechnungsabschluss 2010

Entwicklung Einnahmen-Ausgaben-Defizite 2006-2010 5 Gesundheit 0 Vertretungskörper u. allgem. Verwaltung

250,0

4 Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung 2 Unterricht, Erziehung, Sport u. Wissenschaft

Mio. Euro

200,0

150,0

100,0

50,0

0,0

2006

2007

2008

2009

2010

Mit einer Ausnahme, nämlich in der Gruppe 0 „Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung“ im Jahr 2010, sind sämtliche Einnahmen-Ausgaben-Defizite im dargestellten Zeitraum 2006 bis 2010 gestiegen. Im prozentuellen Vergleich waren folgende Veränderungen feststellbar: •

Gruppe 4

+51,8 %

(+39,9 Mio. Euro)



Gruppe 2

+48,3 %

(+32,6 Mio. Euro)



Gruppe 5

+32,2 %

(+54,0 Mio. Euro)



Gruppe 0

+15,4 %

(+25,0 Mio. Euro).

(2) Die Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben in den vier ausgabenintensivsten Gruppen des ordentlichen Haushalts zeigt mit Ausnahme der Gruppe 0 erheblich gestiegene Defizite durch zurückbleibende Einnahmen bei laufend steigenden Ausgaben. Davon sind insbesondere die Bereiche Gesundheit, Soziales und Kinderbetreuung betroffen. Nur durch entsprechende gegensteuernde Maßnahmen kann ein extremer Anstieg der Finanzschulden vermieden werden. Nach Ansicht des LRH waren die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichend.

Seite 44

Landesrechnungshof

Rechnungsabschluss 2010

3.4.4. Herkunft der Haushaltsmittel

(1) Im Folgenden werden die Einnahmen aus dem Blickwinkel ihrer Herkunft dargestellt. Zum Vergleich werden auch die beiden Vorjahre gezeigt:

Seite 45

Landesrechnungshof

Rechnungsabschluss 2010

Mittelherkunft

2008

2009 Anteil in %

Euro

Euro

2010 Anteil in %

Anteil in %

Euro

Ordentlicher Haushalt Kostenersätze des Bundes für Bezüge der Landeslehrer Kostenersätze des Bundes für Ruhe- und Versorgungsbezüge der Landeslehrer Pensionsbeiträge der Landeslehrer u. sonstige Kostenersätze Pensionsbeiträge der Bediensteten u. sonst. Ersätze für Pensionen (ohne Landeslehrer)

220.706.408

11,0

232.896.944

10,4

235.036.949

10,1

60.075.586

3,0

63.847.206

2,9

68.661.206

2,9

22.341.903

1,1

23.115.466

1,0

23.347.597

1,0

14.818.446

0,7

16.346.893

0,7

15.836.781

0,7

236.285.075

11,8

250.519.817

11,2

273.567.110

11,7

14.071.765

0,7

14.505.201

0,7

15.236.966

0,7

147.015.039

7,3

168.088.350

7,5

169.273.245

7,3

13.208.743

0,7

14.112.773

0,6

14.393.275

0,6

167.785.396

8,4

51.060.645

2,3

76.989.873

3,3

0

0,0

112.590.000

5,1

112.590.000

4,8

39.705.244

2,0

36.973.844

1,7

37.368.991

1,6

Zuschüsse des Bundes, Ersätze von Ländern, Gemeinden, AMS und ASFINAG, Veräußerungen etc. für Straßenbau

4.326.076

0,2

3.276.676

0,1

3.559.802

0,2

Veräußerung landeseigener Liegenschaften

1.328.560

0,1

1.531.749

0,1

693.438

0,0

Erträge aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden, Rückzlg. von Darlehen, Beteiligungsverkauf)

10.336.237

0,5

8.321.797

0,4

14.483.385

0,6

Entnahme aus Rücklagen (soweit nicht aufteilbar); Haushalts-, Baufonds-, Investitions- u. allgem. Betriebsmittel-RL

11.215.846

0,6

27.041.180

1,2

13.769.386

0,6

Entnahme aus sonstigen Haushalts-RL

33.807.712

1,7

56.635.369

2,5

40.124.612

1,7

Landesabgaben

22.702.535

1,1

22.377.155

1,0

24.966.363

1,1

659.512.024

32,8

814.853.192

36,5

787.102.067

33,8

41.739.259

2,1

38.644.662

1,7

38.493.616

1,7

145.912.080

7,3

65.044.535

2,9

64.325.783

2,8

19.531.526

1,0

16.147.993

0,7

17.261.138

0,7

10.264.851

0,5

6.242.118

0,3

12.732.647

0,5

4.578.322

0,2

3.730.000

0,2

5.756.406

0,2

16.787.358

0,8

20.000.000

0,9

19.168.325

0,8

0

0,0

60.999.074

2,7

117.609.921

5,0

36.335.554

1,8

47.185.833

2,1

47.481.261

2,0

1.954.391.544

97,3

2.176.088.474

97,6

2.249.830.143

96,5

Bezugsrefundierungen durch SALK Pensionskostenersätze durch SALK Ersätze durch Bund, Länder, Gemeinden, Dritte und sonst. Einnahmen für allgemeine öffentliche u. freie Wohlfahrt (Sozialhilfe) Ersätze durch andere Bundesländer, Gemeinden, Dritte etc. für Jugendwohlfahrt Zweckzuschüsse des Bundes, Rückzahlung von Darlehen, Beiträge der Gemeinden etc. für Wohnbauförderung Ehemaliger Zweckzuschuss des Bundes für Wohnbauförderung (Bruttodarstellung) Bundesbeitrag zur Krankenanstaltenfinanzierung

Ertragsanteile an gemeinschaftl. Bundesabgaben Landesumlage Bedarfszuweisungen Sonstige Finanzzuweisungen und Zweckzuschüsse nach dem FAG Zuschüsse des Bundes nach dem Katastrophenfondsgesetz und sonstige Bundeszuschüsse Schuldenmanagement (Erträge Derivate u. Landeswohnbaufonds) Schuldenmanagement (Umschuldungen) Darlehensaufnahmen zum Haushaltsausgleich Übrige Einnahmen im ordentl. Haushalt verteilt auf alle Gruppen Zwischensumme o. Haushalt

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Rechnungsabschluss 2010

Die in der Tabelle blau hervorgehobenen Positionen betreffen alle Einnahmen im Personalbereich. Der größte Anteil betrifft die Bezugs- und Pensionsrefundierungen des Bundes für Landeslehrer sowie die Bezugsrefundierungen und Pensionskostenersätze der SALK. Die Bezugsrefundierungen durch die SALK erhöhten sich im Jahr 2010 gegenüber dem Vorjahr von rund 250,5 Mio. Euro auf 273,6 Mio. Euro. Dazu kamen noch 15,2 Mio. Euro für Pensionskostenersätze. Dies ergibt insgesamt einen Anteil von 12,4 % an den Einnahmen des Landes. Im Punkt „4. Personal“ des Berichts wird näher auf die Einzelheiten eingegangen.

Bei den grün hervorgehobenen Positionen handelt es sich um die Einnahmen der Gruppe 4 Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung. Das Land Salzburg erhielt bis zum Jahr 2008 einen jährlichen Zweckzuschuss des Bundes für die Wohnbauförderung. Infolge der Änderungen beim Finanzausgleich handelt es sich nunmehr um einen variablen Beitrag des Bundes, der im Wege der Ertragsanteile angewiesen wird. Im Landeshaushalt wird deshalb seit 2009 ein Betrag von 112,6 Mio. Euro als „Weiterleitung des ehemaligen Wohnbauzweckzuschusses“ von der Gruppe 9 Finanzwirtschaft zu den Einnahmen der Wohnbauförderung (Gruppe 4) umgebucht. Damit wird einerseits das Prinzip der Bruttodarstellung eingehalten, andererseits erhöhen sich damit die buchmäßigen Einnahmen und Ausgaben. 13

Die gelb hervorgehobenen Positionen betreffen die Einnahmen der Gruppe 9 Finanzwirtschaft. Die Erträge aus Kapitalvermögen stiegen im Jahr 2010 auf 14,5 Mio. Euro gegenüber 8,3 Mio. Euro im Vorjahr. Die Steigerung ergab sich aus höheren Gewinnanteilen der Beteiligung an der Salzburg AG (9,0 Mio. Euro gegenüber 4,2 Mio. Euro im Vorjahr) sowie aus Verkäufen von Wertpapieren.

Die Entnahmen aus Rücklagen (einschließlich aus sonstigen Haushaltsrücklagen) verminderten sich im Jahr 2010 um 29,8 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr; siehe dazu auch Punkt 3.4.5. Rücklagen.

13

Laut einer Bestimmung des Salzburger Wohnbauförderungsgesetzes ist für die Dotierung der Wohnbauförderung ein Mindestbetrag von 112,6 Mio Euro vorgeschrieben. Nach dem Prinzip der Bruttodarstellung wurden 112,6 Mio Euro als „Weiterleitung des ehemaligen Wohnbau-Zweckzuschusses“ als Ausgabe in der Gruppe 9 und als Einnahme in der Gruppe 4 verbucht.

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Rechnungsabschluss 2010

Bei den Landesabgaben war 2010 trotz ungünstiger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen eine Erhöhung von 2,6 Mio. Euro zu verzeichnen, das entspricht einer Steigerung von 11,6 % gegenüber dem Vorjahr. Im Jahr 2010 kam es zu einer Verringerung der Ertragsanteile an gemeinschaftlichen Bundesabgaben um 3,4 % gegenüber dem Vorjahr. Das Finanzausgleichsgesetz 2008 14 führte zu diversen Umstellungen im Finanzausgleich und zum Entfall von betraglich feststehenden Transferleistungen an die Länder wie Bedarfszuweisungen und Zweckzuschüsse. Im Gegenzug wurden die variablen und damit konjunkturabhängigen Anteile der Länder an den Ertragsanteilen erhöht. So waren von den 145,9 Mio. Euro, die der Bund im Jahr 2008 an Bedarfszuweisungen gewährte, noch 75,7 Mio. Euro für den Bedarf des Landes Salzburg bestimmt. Ab dem Jahr 2009 erhielt das Land Salzburg vom Bund nur noch Bedarfszuweisungen zur Weiterleitung an die Gemeinden. Zu den Erträgen aus Schuldenmanagement wird auf den Punkt 0 verwiesen. Alleine zum Ausgleich des ordentlichen Haushalts musste das Land im Jahr 2010 Darlehen in Höhe von 117,6 Mio. Euro aufnehmen, nachdem dafür bereits im Vorjahr 61 Mio. Euro aufgenommen werden mussten. Im Jahr 2008 war es noch nicht notwendig, Darlehen zum Haushaltsausgleich aufzunehmen. Nachstehend wird die Tabelle über die Mittelherkunft mit den Zahlen für den außerordentlichen Haushalt fortgesetzt: Mittelherkunft

2008

2009

Euro

Anteil in %

1.954.391.544

Haushaltsausgleich, Zuführungen aus dem o. Haushalt Haushaltsausgleich, Darlehensaufnahmen

Übertrag Zwischensumme o. Haushalt

2010

Euro

Anteil in %

Euro

Anteil in %

97,3

2.176.088.474

97,6

2.249.830.143

96,5

24.759.269

1,2

12.814.680

0,6

0

0,0

28.212.642

1,4

35.694.998

1,6

75.466.292

3,2

1.628.851

0,1

4.866.140

0,2

5.884.707

0,3

54.600.763

2,7

53.375.818

2,4

81.350.999

3,5

Außerordentlicher Haushalt

Übrige Einnahmen im a.o. Haushalt verteilt auf alle Gruppen Zwischensumme Einnahmen a.o. Haushalt Summe Einnahmen o. und a.o. Haushalt

14

2.008.992.307 100,0

2.229.464.292 100,0

2.331.181.142 100,0

BGBl I Nr 103/2007.

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Rechnungsabschluss 2010

Der außerordentliche Haushalt wurde im Jahr 2010 hauptsächlich durch Darlehensaufnahmen finanziert; diese betrugen rund 75,5 Mio. Euro bzw. 92,8 % des gesamten außerordentlichen Haushalts. Gleichzeitig waren keine Zuführungen aus dem ordentlichen Haushalt mehr möglich; im Jahr 2009 waren es noch 12,8 Mio. Euro, im Jahr 2008 konnten sogar noch 24,8 Mio. Euro aus dem ordentlichen Haushalt zugeführt werden.

Den größten Anteil an den Einnahmen des Landes erreichen die Mittel des Bundes. Deshalb erfolgt dazu nochmals eine gesonderte Darstellung der vom Bund in den letzten drei Jahren gewährten Mittel:

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Rechnungsabschluss 2010

Bundesmittel 2008

2009

Euro Ertragsanteile an gemeinschaftlichen Bundesabgaben

2010

Euro

Euro

659.512.024

814.853.192

787.102.067

Landesumlage

41.739.259

38.644.662

38.493.616

Bedarfszuweisungen an Gemeinden

70.234.542

65.044.535

64.325.783

Zweckzuschuss Wohnbauförderung

112.593.000

0

0

75.677.538

0

0

959.756.363

918.542.389

889.921.466

Bedarfszuweisungen an das Land

Zwischensumme 1 Kostenersätze für Bezüge der Landeslehrer

220.706.408

232.896.944

235.036.949

Kostenersätze für Ruhe- u. Versorgungsbezüge der Landeslehrer

60.075.586

63.847.206

68.661.206

Bundesbeitrag zur Krankenanstaltenfinanzierung

39.705.244

36.973.844

37.368.991

Zuschüsse für Katastrophenschäden

10.143.639

6.131.494

12.581.923

Zweckzuschuss zur Krankenanstaltenfinanzierung

8.261.419

8.314.766

8.399.998

Finanzzuweisungen an finanzschwache Gemeinden

6.454.633

6.333.380

7.361.293

3.315.627

0

0

5.531.047

5.417.069

5.474.600

0

2.500.000

5.000.000

Finanzzuweisungen an Gemeinden für Personennahverkehr Ersätze für Grundversorgung Fremde Beitrag für Pinzgauer Lokalbahn

0

1.637.750

4.570.200

872.504

1.031.219

2.077.045

Zuschuss zur Abgangsdeckung Landestheater Erstattungen und Ersätze nach dem Bezügegesetz und für Personal

1.499.847

1.499.847

1.499.847

1.441.970

1.451.167

1.417.883

Beitrag für Kindertagesbetreuung

1.386.500

1.386.500

1.386.500

844.999

952.539

1.065.299

2.266.464

1.388.612

1.016.871

1.723.167

1.123.033

1.981.568

Zwischensumme 2

364.229.054

372.885.370

394.900.173

Summe

1.323.985.417

1.291.427.759

1.284.821.639

Gratiskindergarten Beitrag für Investitionen ULSZ Rif

Ersätze für Pflegegeld Landeslehrer Beiträge für Verkehrsprojekte und Verkehrsdienstverträge Sonstige Finanzzuweisungen und Zweckzuschüsse

Die gesamten vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel gingen 2010 gegenüber dem Vorjahr um 6,6 Mio. Euro bzw. 0,5 % zurück, nach dem bereits im Jahr 2009 ein Rückgang von 2,5 % zu verzeichnen war. Die variablen Bundesmittel gingen im Vergleichszeitraum um 69,8 Mio. Euro zurück, während die zweckgebundenen Zuschüsse um 30,7 Mio. Euro stiegen.

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Rechnungsabschluss 2010

3.4.5. Rücklagen

(1) Die folgende Tabelle zeigt einen Überblick über die Rücklagengebarung des Jahres 2010. Dabei wird eine Auswahl der größeren Rücklagenbeträge dargestellt.

Rücklagengebarung 2010 Anf. Stand

Zuführungen Entnahmen

Schl. Stand

in Tausend Euro Gemeindeausgleichsfonds

20.832

0

-6.285

14.547

Sonst. Rücklagen Art III Abs 4

25.880

9.310

-6.365

28.824

46.712

9.310

-12.650

43.371

Rücklagenkonten 2980

0

4.205

0

4.205

Allgem. Wirtschaftsförderung

Landessportzentrum

2.814

1.578

-603

3.789

Schienenlärmsanierung

3.428

323

0

3.751

Ausbildungszentrum Oberrain

0

4.022

-500

3.522

St. Vinzenz Heim Investitionen

0

3.404

0

3.404

3.534

0

-3.534

0

60.772

25.815

-22.837

63.750

Sozialhilfe Sonst. Rücklagen Art VIII Abs 4

70.548

39.347

-27.474

82.421

Baufondsrücklage

Rücklagenkonten 2981

1.302

500

-600

1.202

Haushaltsrücklage

4.563

300

-2.135

2.728

Haushaltsausgleich 2010

8.468

0

-8.468

0

Haushaltsausgleich 2011

8.170

0

0

8.170

Investitionsrücklage

2.915

2.317

-2.567

2.665

142.676

51.774

-53.894

140.556

Summe gesamt

Bei den Rücklagenkonten mit der Post 2980 handelt es sich um die im Artikel III Abs 4 des Landeshaushaltsgesetzes geregelten Rücklagen. Diese sind aus zweckgebundenen Einnahmen zu bilden, die für die Deckung der entsprechenden Ausgaben vorgesehen waren und nicht verbraucht wurden. Die größte Rücklage ist der so genannte Gemeindeausgleichsfonds.

Die auf den Rücklagenkonten mit der Post 2981 erfassten Rücklagen sind im Artikel VIII Abs 4 des Landeshaushaltsgesetzes geregelt. Veranschlagte Haushaltsmittel mit eindeutiger Zweckwidmung, die einmaliger Natur sind, aber bis Jahresende aus wichtigen Gründen nicht beansprucht werden konnten, können durch Beschluss der Landesregierung einer Rücklage zugeführt werden. Falls die gebildeten Rücklagen innerhalb zweier

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Haushaltsjahre nicht zweckbestimmt verwendet werden, sind sie aufzulösen und der Investitionsrücklage zuzuführen.

Der Stand an Rücklagen des Landes Salzburg ging von Anfang bis Ende des Jahres 2010 um 2,1 Mio. Euro bzw. 1,5 % zurück. Wesentliche Rückgänge waren bei der Rücklage für die Sozialhilfe und bei der Haushaltsrücklage zu verzeichnen. 15 Laut Auskunft der Finanzabteilung sind sämtliche Rücklagen des Landes Salzburg kapitalgedeckt.

3.5.

Vermögensrechnung

(1) Das Vermögen und die Schulden des Landes sind im RA in einer Vermögensrechnung „bilanzmäßig“ dargestellt. Dieser Nachweis enthält wesentliche, jedoch nicht alle Teile einer Bilanz und stellt daher keine vollständige Bilanz im handelsrechtlichen Sinn dar. So sind beispielsweise keine Rückstellungen im Personalbereich, wie etwa für Beamtenpensionen, ausgewiesen.

Die VRV sieht Mindesterfordernisse in der Darstellung der Aktiva und Passiva lediglich für Gemeinden vor. Den Ländern bleibt es überlassen, diesbezügliche Regelungen zu treffen. Auch enthält die VRV keine Vorschriften über die Bewertung des Vermögens. Das Land Salzburg hat keine solchen Bestimmungen erlassen.

15

Siehe dazu in den Beilagen zum Rechnungsabschluss 2010 den “Nachweis über Zuführungen an und Entnahmen aus Rücklagen” Seiten 84ff.

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3.6.

Rechnungsabschluss 2010

Rechnungsquerschnitt

(1) Der Rechnungsquerschnitt zeigt die ökonomische Gliederung aller Einnahmen und Ausgaben des Landes getrennt nach den Bereichen •

laufende Gebarung



Vermögensgebarung (ohne Finanztransaktionen)



Finanztransaktionen.

Der Rechnungsquerschnitt ist Grundlage für die Ermittlung des Maastricht-Ergebnisses.

Die folgende Tabelle zeigt im Überblick das Ergebnis des Rechnungsquerschnitts für die Jahre 2008 bis 2010:

Entwicklung Rechnungsquerschnitt 2008 - 2010 ordentlicher und außerordentlicher Haushalt 2008

2009

2010

in Tausend Euro Einnahmen der laufenden Gebarung Ausgaben der laufenden Gebarung Ergebnis der laufenden Gebarung (Saldo 1) Einnahmen der Vermögensgebarung (ohne Finanztransaktionen) Ausgaben der Vermögensgebarung (ohne Finanztransaktionen) Ergebnis der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen (Saldo 2) Einnahmen aus Finanztransaktionen Ausgaben aus Finanztransaktionen Ergebnis der Finanztransaktionen (Saldo 3)

1.877.679 1.548.478

1.982.787 1.661.941

1.992.838 1.714.022

329.201

320.846

278.816

7.092

19.170

7.278

196.521

317.478

344.711

-189.429

-298.308

-337.433

124.219 263.991

227.508 250.046

331.065 272.448

-139.772

-22.538

58.617

0

0

0

Jahresergebnis (Summe aus Saldo 1 + Saldo 2 + Saldo 3)

Das Ergebnis der laufenden Gebarung in den Jahren 2008 bis 2010 war jeweils positiv; das heißt es standen entsprechende Mittel zur Finanzierung der Ausgaben der Vermögensgebarung (Investitionen, Kapitaltransferzahlungen) zur Verfügung. Ein positiver Saldo der laufenden Gebarung wird auch als „öffentliches Sparen“ bezeichnet. Im Jahr 2010 lag das Ergebnis bei 278,8 Mio. Euro. Die Sparquote betrug damit 16,3 % der

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laufenden Ausgaben. Im Vorjahr lagen das Ergebnis der laufenden Gebarung bei 320,8 Mio. Euro bzw. die Sparquote bei 19,3 %.

Der Saldo der Vermögensgebarung war jeweils negativ, da einerseits mehr Vermögen erworben als veräußert wurde, andererseits überstiegen die geleisteten Kapitaltransferzahlungen die erhaltenen erheblich.

Das Ergebnis der Finanztransaktionen verschlechterte sich im Jahr 2010 auf +58,6 Mio. Euro. Dies geht hauptsächlich auf die zusätzlich aufgenommenen Finanzschulden zurück, die als „Einnahmen“ bei den Finanztransaktionen aufscheinen. 16

In den folgenden Punkten werden die laufende Gebarung, die Vermögensgebarung sowie die Finanztransaktionen des Landes Salzburg, gegliedert nach Kennziffern (Kz) des Europäischen Systems volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung (ESVG 1995) dargestellt.

3.6.1. Laufende Gebarung

(1) Die folgende Tabelle zeigt die Einzelheiten der laufenden Gebarung:

16

Das Amt der Salzburger Landesregierung wertet die Änderung des Ergebnisses der Finanztransaktionen von einem negativen Saldo im Vorjahr auf einen positiven im Jahr 2010 als Verbesserung. Außerdem wird in der Gegenäußerung darauf hingewiesen, dass die Finanztransaktionen bei der Ermittlung des Maastricht-Ergebnisses außer Betracht blieben. Der LRH stellte allerdings fest, dass diese „Verbesserung“ im Wesentlichen auf die beträchtlich gestiegenen Darlehensaufnahmen zurückzuführen ist.

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Entwicklung Rechnungsquerschnitt 2008 - 2010 Teil 1 Laufende Gebarung Kz

Bezeichnung der Kennziffer

2008

2009

2010

in Tausend Euro Einnahmen der laufenden Gebarung 10

Eigene Steuern

11

Ertragsanteile

12

Einnahmen aus Leistungen

13

Einnahmen aus Besitz und wirtschaftl. Tätigkeit

14

Lfd. Transferzahlungen von Trägern öffentl. Rechts

15

Sonstige laufende Transfereinnahmen

16

Einnahmen aus Veräußerung und sonst. Einnahmen

Summe laufende Einnahmen

67.184

63.686

66.590

729.210

879.419

851.428

51.147

67.343

69.478

20.285

20.528

24.233

665.751

605.427

625.970

44.580

43.180

43.993

299.522

303.204

311.146

1.877.679

1.982.787

1.992.838

Ausgaben der laufenden Gebarung 20

Leistungen für Personal

610.507

645.928

670.399

21

Pensionen und sonstige Ruhebezüge

156.071

163.804

171.034

22

Bezüge der gewählten Organe

23

Gebrauchs- und Verbrauchsgüter, Handelswaren

24

Verwaltungs- und Betriebsaufwand

25

Zinsen für Finanzschulden

26

Lfd. Transferzahlungen an Träger des öffentl. Rechts

27

Sonstige laufende Transferausgaben

Summe laufende Ausgaben

91

Ergebnis der laufenden Gebarung

4.636

4.619

4.682

14.613

16.505

15.828

128.223

131.031

125.167

17.252

15.124

16.915

182.941

189.959

193.324

434.235

494.971

516.673

1.548.478

1.661.941

1.714.022

329.201

320.846

278.816

Im Zeitraum 2008 bis 2010 waren die Ergebnisse der laufenden Gebarung rückläufig. Im Jahr 2010 belief sich der Rückgang gegenüber dem Vorjahr auf rund 42 Mio. Euro bzw. -13,1 %.

Die laufenden Einnahmen waren im Jahr 2010 um rund 10 Mio. Euro höher als im Vorjahr; die Zunahme betrug 0,5 %. •

Die Einnahmen aus eigenen Steuern resultierten im Jahr 2010 zu rund 58 % aus der Landesumlage (38,5 Mio. Euro). Die restlichen Einnahmen aus eigenen Steuern entfallen beispielsweise auf die Rundfunkabgabe (9,5 Mio. Euro), Verwaltungsabgaben (6,2 Mio. Euro), Kurtaxe (4,2 Mio. Euro), Feuerschutzsteuer (3,9 Mio. Euro)

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und Ortstaxe (1,9 Mio. Euro). Insgesamt waren sie im Jahr 2010 um 2,9 Mio. bzw. 4,6 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen. •

Die wesentlichste Einnahmenposition der laufenden Einnahmen sind die Ertragsanteile (2010: 851,4 Mio. Euro). In der Darstellung des Rechnungsquerschnitts sind neben den Ertragsanteilen an gemeinschaftlichen Bundesabgaben auch die Bedarfszuweisungen an Gemeinden enthalten. Im Jahr 2010 gingen die Ertragsanteile gegenüber dem Vorjahr um 28 Mio. Euro bzw. 3,2 % zurück; sie lagen um 11,4 Mio. Euro über dem VA. Das Finanzausgleichsgesetz 2008 verlagerte zuvor fixe Transferleistungen an die Länder hin zu variablen Ertragsanteilen. Damit sind die Einnahmen der Länder wesentlich konjunkturabhängiger geworden.



Die Einnahmen aus Leistungen betreffen diverse Kostenersätze. Der überwiegende Anteil entfällt auf Ersätze durch Sozialversicherungsträger für Maßnahmen der Sozialhilfe. Die Steigerungen im Vergleichszeitraum beruhten vor allem auf den gestiegenen Ersätzen für die geschlossene Sozialhilfe (Unterbringung in Heimen); im Jahr 2010 betrugen sie 42,1 Mio. Euro.



Die Einnahmen aus Besitz und wirtschaftlicher Tätigkeit entfallen auf Gewinnanteile, Erträge aus Schuldenmanagement, Miet- und Pachtzinse und sonstige Zinserträge. Die Einnahmen lagen im Jahr 2010 insgesamt um 3,7 Mio. Euro bzw. um 18 % über denen des Vorjahrs. Ausschlaggebend dafür sind vor allem wesentlich höhere Einnahmen aus Gewinnanteilen (+4,8 Mio. Euro) und Erträgen aus Schuldenmanagement (+2,0 Mio. Euro), während die Einnahmen aus sonstigen Zinserträgen stark zurückgegangen waren. (-2,6 Mio. Euro).



Die Einnahmen aus laufenden Transferzahlungen von Trägern des öffentlichen Rechts stiegen 2010 im Vergleich zum Vorjahr an. Den höchsten Anteil an den laufenden Transferzahlungen wiesen die Kostenersätze des Bundes für Lehrer im allgemeinbildenden und berufsbildenden Unterricht mit rund 232,7 Mio. Euro sowie für Pensionen der Landeslehrer mit 68,3 Mio. Euro auf. Beispiele für weitere Einnahmen sind der Bundesbeitrag zur Krankenanstaltenfinanzierung (37,4 Mio. Euro) sowie die Ersätze durch Gemeinden für Sozialhilfe (43,5 Mio. Euro), Behindertenhilfe (30,2 Mio. Euro), Jugendwohlfahrt (11,5 Mio. Euro) und für Pflegegeld (9,2 Mio.

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Euro); in Summe betrugen die Ersätze von Gemeinden 107,4 Mio. Euro (2009: 108,1 Mio. Euro). Weiters betreffen 112,6 Mio. Euro die buchmäßige Darstellung des ehemaligen Wohnbau-Zweckzuschusses. •

Die sonstigen laufenden Transfereinnahmen setzen sich im Wesentlichen aus den Pensions- und Pensionssicherungsbeiträgen der Landeslehrer in Höhe von 23,3 Mio. Euro und den Pensions- und Pensionssicherungsbeiträgen der Landesbeamten (einschließlich SALK, ohne Landeslehrer) in Höhe von insgesamt 10,6 Mio. Euro. Weiters sind darin die Einnahmen aus Verwaltungsstrafen enthalten (0,7 Mio. Euro).



Bei der Position Einnahmen aus Veräußerung und sonstige Einnahmen sind unter anderem die Bezugserstattung der SALK mit rund 273,6 Mio. Euro und die Pensionskostenersätze der SALK mit 15,2 Mio. Euro enthalten. Weiters ist eine Reihe von kleineren Beiträgen wie Einnahmen aus Veräußerung von Handelswaren, Erzeugnissen etc. (rund 1,3 Mio. Euro) und sonstige verschiedene Einnahmen (1,5 Mio. Euro) erfasst.

Die Ausgaben der laufenden Gebarung lagen im Jahr 2010 um 52,1 Mio. Euro höher als im Vorjahr. Dies entsprach einer Zunahme von 3,1 %. •

Als Leistungen für Personal sind im Rechnungsquerschnitt die Aktivbezüge (vor Abzug der Refundierungen) der Bediensteten der Landesverwaltung und der Landeskliniken sowie jene für die Landeslehrer ausgewiesen. Diese Ausgabenposition wird ebenso wie die Pensionen und sonstigen Ruhebezüge im Kapitel 4 näher beschrieben und analysiert.



Die Bezüge der gewählten Organe betreffen die Abgeordneten des Landtages und die Mitglieder der Landesregierung. Die Höhe der Bezüge war im dargestellten Zeitraum nahezu unverändert.



Die Ausgaben für Gebrauchs- und Verbrauchsgüter, Handelswaren nahmen im Jahr 2010 gegenüber dem Vorjahr um 4,1 % ab.

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Die Position Verwaltungs- und Betriebsaufwand umfasst unter anderem Ausgaben für Instandhaltung, Porto und Telekommunikation. Insgesamt ging der Aufwand dafür im Jahr 2010 um 4,5 % gegenüber dem Vorjahr zurück.



An Zinsen für Finanzschulden waren im Jahr 2010 mit 16,9 Mio. Euro um 11,8 % mehr aufzuwenden als im Vorjahr. Die Situation der Finanzschulden des Landes wird im Punkt 3.8 des Berichts eingehend erläutert.



Die laufenden Transferzahlungen an Träger des öffentlichen Rechts sind im Vergleich der letzten drei Jahre stetig gestiegen. Der überwiegende Teil betrifft die Beiträge zur Krankenanstaltenfinanzierung von Bund, Land und Gemeinden (insgesamt 136,8 Mio. Euro). Weiters werden darin beispielsweise Beiträge für Kindergärten und Kindertagesbetreuung, für diverse landwirtschaftliche Förderungsmaßnahmen und für den ländlichen Straßenerhaltungsfonds erfasst.



Die sonstigen laufenden Transferausgaben erhöhten sich im dargestellten Zeitraum von 434,2 Mio. Euro im Jahr 2008 auf 516,7 Mio. Euro im Jahr 2010 (+19 %). Beispiele für die darin enthaltenen Ausgaben sind die Sozialhilfe für Unterbringung in öffentlichen und privaten Senioren- und Pflegeheimen, der Beitrag zum laufenden Betrieb der SALK sowie die Maßnahmen zur Behindertenhilfe.

3.6.2. Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen

(1) Die folgende Tabelle zeigt die Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen im Detail:

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Entwicklung Rechnungsquerschnitt 2008 - 2010 Teil 2 Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen Kz

Bezeichnung der Kennziffer

2008

2009

2010

in Tausend Euro Einnahmen der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen 30

Veräußerung von unbeweglichem Vermögen

31

Veräußerung von beweglichen Vermögen

34

Kapitaltransferzahlungen von Trägern öffentl. Rechts

35

sonstige Kapitaltransfereinnahmen

Summe Einnahmen der Vermögensgebarung

1.372

1.533

710

103

129

214

5.497

4.401

6.223

120

13.107

131

7.092

19.170

7.278

34.343

42.087

38.862

8.444

7.454

7.786

83.847

199.176

210.412

Ausgaben der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen 40

Erwerb von unbeweglichem Vermögen

41

Erwerb von beweglichem Vermögen

44

Kapitaltransferzahlungen an Träger des öffentl. Rechts

45

sonstige Kapitaltransferausgaben

Summe Ausgaben der Vermögensgebarung

92

Ergebnis der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen

69.887

68.761

87.651

196.521

317.478

344.711

-189.429

-298.308

-337.433

Das Ergebnis der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen lag im Jahr 2010 um rund 39 Mio. Euro unter jenem des Vorjahres.

Die Einnahmen der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen waren im Jahr 2010 um 11,9 Mio. Euro niedriger als im Vorjahr. Die wesentlichste Veränderung lag bei den sonstigen Kapitaltransfereinnahmen mit einem Rückgang um 13 Mio. Euro. Im Vorjahr war diese Position durch den Zuschuss der ÖBB für die Übernahme der Pinzgauer Lokalbahn durch das Land Salzburg höher dotiert.

Die Ausgaben der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen erhöhten sich im Jahr 2010 um 27,2 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr. Das Land gewährte höhere Investitionsbeiträge beispielsweise für die NAVIS Schieneninfrastruktur und an die Fachhochschule Puch. Die wesentlichste Veränderung war bei der Position „sonstige Kapitaltransferausgaben“. Diese resultierte beispielsweise aus den Investitionsbeiträgen des Landes an das Messezentrum Salzburg, das Stadion Wals-Siezenheim, die SALK und die Krankenhäuser Mittersill und Tamsweg.

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Rechnungsabschluss 2010

3.6.3. Finanztransaktionen

(1) In der folgenden Tabelle sind die Ergebnisse der Finanztransaktionen mit ihren Einzelheiten ersichtlich:

Entwicklung Rechnungsquerschnitt 2008 - 2010 Teil 3 Finanztransaktionen Kz

Bezeichnung der Kennziffer

2008

2009

2010

in Tausend Euro Einnahmen aus Finanztransaktionen 50

Veräußerung von Beteiligungen und Wertpapieren

3.705

1.184

2.730

24.763

62.948

41.047

11

3

0

52

Entnahmen aus Rücklagen

53

Einnahmen aus der Rückzahlung von Darlehen von Trägern des öffentl. Rechts

54

Einnahmen aus der Rückzahlung von Darlehen von sonst. Unternehmen und Haushalten

50.740

46.679

75.043

55

Aufnahmen von Finanzschulden von Trägern d. öffentl. Rechts

45.000

68.939

148.275

56

Aufnahmen von sonstigen Finanzschulden

0

47.755

63.970

124.219

227.508

331.065

0

4.058

122

197

0

163

63.679

42.211

38.927

0

0

11

155.115

152.357

178.448

0

41.106

40.000

45.000

10.314

14.777

263.991

250.046

272.448

-139.772

-22.538

58.617

Summe Einnahmen aus Finanztransaktionen

Ausgaben aus Finanztransaktionen 60

Erwerb von Beteiligungen und Wertpapieren

61

Investitions- und Tilgungszahlungen an Unternehmen und marktbestimmte Betriebe des Landes

62

Zuführungen an Rücklagen

63

Gewährung von Darlehen an Träger des öffentl. Rechts

64

Gewährung von Darlehen an sonstige Unternehmen und Haushalte

65

Rückzahlung von Finanzschulden bei Trägern des öffentl. Rechts

66

Rückzahlung von Finanzschulden bei sonstigen Unternehmen und Haushalten Summe Ausgaben aus Finanztransaktionen

93

Ergebnis der Finanztransaktionen

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Rechnungsabschluss 2010

Das Ergebnis der Finanztransaktionen hat sich im Jahr 2010 gegenüber dem Vorjahr um 81,1 Mio. Euro verschlechtert. 17 Die Entnahmen aus Rücklagen gingen um 21,9 Mio. Euro zurück, jedoch stiegen die Aufnahmen von Finanzschulden insgesamt um 95,6 Mio. Euro. Infolgedessen ergaben sich wesentlich höhere Einnahmen aus Finanztransaktionen. Gleichzeitig stiegen die Ausgaben aus Finanztransaktionen um insgesamt 22,4 Mio. Euro. Dies lag vor allem an höheren Ausgaben für die Gewährung von Darlehen an sonstige Unternehmen und Haushalte; die Beträge sind in den Beilagen zum RA im Nachweis über den Stand der gewährten Darlehen ausgewiesen.

3.7.

Maastricht-Ergebnis des Landes Salzburg

(1) Im Maastricht-Vertrag von 1992 wurden im Hinblick auf einen größeren Gleichklang in der Wirtschafts- und Währungspolitik fiskalische Kriterien für die öffentlichen Haushalte der Mitgliedsstaaten in der EU definiert. Demnach sind das öffentliche Defizit (Neuverschuldung) mit 3 % und der öffentliche Schuldenstand mit 60 % der BIP begrenzt. Beide werden gesamtstaatlich ermittelt, also aus Summe von Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungen.

In diesem Zusammenhang beschlossen Bund, Länder und Gemeinden den Österreichischen Stabilitätspakt 2008. 18 Für das Defizit des Bundes wurde für das Jahr 2010 eine Höchstgrenze von 0,14 % des BIP festgelegt. Die Länder haben sich verpflichtet, zur gesamtstaatlichen Haushaltskonsolidierung einen Stabilitätsbeitrag in Form eines durchschnittlichen Haushaltsüberschusses zu leisten. Von den neun Bundesländern war für das Jahr 2010 in Summe ein Beitrag von mindestens 0,52 % am BIP zu erbringen.

Das so genannte Maastricht-Ergebnis gibt Aufschluss über die Erreichung dieses Zieles. Es wird gemäß den Vorgaben des Europäischen Systems volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung (ESVG 95) ermittelt. Vereinfacht dargestellt wird das Maastricht-Ergebnis aus dem Saldo der „laufenden Gebarung“ und der „Vermögensgebarung“ des

17

18

In der Gegenäußerung wertet das Amt der Salzburger Landesregierung die Änderung des Ergebnisses der Finanztransaktionen von einem negativen Saldo im Vorjahr auf einen positiven im Jahr 2010 als Verbesserung. Die Finanztransaktionen würden insbesondere den Haushaltsausgleich widerspiegeln. Der LRH stellte allerdings fest, dass diese „Verbesserung“ im Wesentlichen auf die beträchtlich gestiegenen Darlehensaufnahmen zurückzuführen ist. BGBl I Nr 127/2008.

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Rechnungsabschluss 2010

Rechnungsquerschnitts – unter Berücksichtigung der Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit – ermittelt.

Berechnung des "Maastricht-Ergebnisses"

Saldo laufende Gebarung (ohne Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit) Saldo Vermögensgeb. (ohne Finanztransaktionen und ohne Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit) Ergebnis Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit Maastricht-Ergebnis

2008

2009

2010

in 1.000 €

in 1.000 €

in 1.000 €

329.614

321.215

278.506

-189.429

-298.308

-337.433

-436

-369

308

139.749

22.538

-58.619

Nach den Maastricht-Kriterien des Österreichischen Stabilitätspakts 2008 war für das Land Salzburg für das Jahr 2010 ein Ergebnis von rund +99 Mio. Euro vorgegeben; die Abweichung betrug somit 157,6 Mio. Euro. Allerdings sah der Stabilitätspakt 2008 vor, dass für den Fall außergewöhnlicher Belastungen – beispielsweise durch Einnahmenminderungen und einen schwerwiegenden Wirtschaftsabschwung – über die Reduktion der jeweiligen Stabilitätsbeiträge Verhandlungen zu führen sind.

Die Landesfinanzreferenten-Konferenz einigte sich im März 2011 auf den Österreichischen Stabilitätspakt 2011. Dieser soll rückwirkend mit 1. Jänner 2011 in Kraft treten, wobei die Kriterien des Stabilitätspakts 2008 für die Jahre 2009 und 2010 nicht mehr erreicht werden müssen.

(2) Das Land Salzburg konnte das vom Stabilitätspakt 2008 vorgesehene MaastrichtErgebnis im Jahr 2010 zum zweiten Mal seit Einführung des Maastricht-Ziels nicht erreichen. Zum ersten Mal wurde kein positives Ergebnis erzielt. Darin spiegelt sich die ungünstige Entwicklung der Finanzen des Landes.

3.8.

Verbindlichkeiten des Landes

(1) In den folgenden Punkten werden die Finanzschulden, das Schulden- und Liquiditätsmanagement, die nicht fälligen Verwaltungsschulden und der schließliche Zahlungsrückstand des Landes detailliert erläutert.

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3.8.1. Finanzschulden

(1) Bei den Finanzschulden handelt es sich vor allem um die Geldverbindlichkeiten, die das Land zur Deckung des Mittelbedarfs im eigenen Haushalt eingeht 19 . Im RA werden die Finanzschulden in den Beilagen unter dem Titel „Nachweis über den Schuldenstand und Schuldendienst“ ausgewiesen.

Der Stand der Finanzschulden des Landes betrug zum Ende des Jahres 2010 654.129.997,30 Euro. Damit lag er um 157,5 Mio. Euro über dem Wert des Vorjahres.

Die Entwicklung der Finanzschulden des Landes seit dem Jahr 2001 zeigt folgende Tabelle:

Entwicklung der Finanzschulden

Jahr

Schließlicher Stand

davon innere Anleihe

Zinsendienst

in Tausend Euro

Stand 31.12.

19

davon Landeskliniken

davon Darlehensaufnahmen für "SalzburgAnleihe"

2001

459.055

5.639

93.423

0

15.799

2002

440.642

8.109

93.423

0

7.535

2003

432.533

13.900

93.423

0

7.203

2004

432.533

20.120

86.423

0

7.799

2005

432.533

10.770

54.508

0

9.594

2006

433.587

8.534

32.286

0

10.839

2007

431.389

0

24.636

0

14.655

2008

431.389

0

20.348

0

17.252

2009

496.662

0

10.898

12.755

15.124

2010

654.130

0

10.898

31.025

16.916

Siehe dazu § 65 Bundeshaushaltsgesetz 1986, BGBl Nr 213/1986 idgF.

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Der Schuldenstand zum 31. Dezember 2010 in Höhe von 654,1 Mio. Euro setzt sich zusammen aus Darlehen der Bundesfinanzierungsagentur (421,3 Mio. Euro) sowie diverser anderer Kreditinstitute (190,9 Mio. Euro). Weiters ist darin eine „Innere Anleihe“ 20 in Höhe von 10,9 Mio. Euro enthalten. Ab dem Jahr 2009 kommen noch Darlehensaufnahmen für das Investitions- und Wachstumsprogramm („Salzburg-Anleihe“) dazu; zum Ende des Jahres 2010 beliefen sich diese auf 31 Mio. Euro.

Der erhebliche Rückgang des Zinsendienstes im Jahr 2002 war auf die Umstellung von fix verzinsten auf variabel verzinste Darlehen zurück zuführen.

Das Land Salzburg übernahm gemäß Vertrag vom November 2003 die Finanzschulden der Gemeinnützigen Salzburger Landeskliniken BetriebsgmbH. Die Landeskliniken selbst weisen keine Finanzschulden aus. Mit Ende des Jahres 2007 waren sämtliche Schulden in Zusammenhang mit den Landeskliniken getilgt.

Der Finanzschuldendienst (Tilgung und Zinsendienst) des Landes belief sich im Jahr 2010 auf 96,7 Mio. Euro (2009: rund 66,5 Mio. Euro); davon entfielen 79,8 Mio. Euro auf die Tilgung von Darlehen.

Bis zum Jahr 2008 ging das Land Salzburg keine Neuverschuldung ein bzw. konnte der Schuldenstand sogar verringert werden. Seit dem Jahr 2009 blieben die Einnahmen des Landes hinter den Erwartungen zurück. Zudem wirkten sich die so genannten Strukturdefizite im Landeshaushalt aus, da keine ausreichenden Gegenmaßnahmen zur Eindämmung der Ausgaben ergriffen wurden. Die externen Schulden haben sich im Jahr 2010 um 157,5 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr erhöht.

(2) Seit dem Jahr 2008 musste das Land Salzburg, vor allem bedingt durch die Wirtschaftskrise und Strukturdefizite im Landeshaushalt, zusätzliche Schulden aufnehmen. Dadurch stieg der Schuldenstand innerhalb von zwei Jahren von 431,4 Mio. Euro (31. Dezember 2008) auf 654,1 Mio. Euro (31. Dezember 2010). Der LRH weist darauf hin, dass die im Arbeitsübereinkommen der Salzburger Landesregierung enthaltene

20

Dabei werden Eigenmittel des Landes (vor allem Rücklagen, z.B. für Wohnbauförderung) in Form eines internen Vorschusses zur Abgangsfinanzierung verwendet. Innere Anleihen sind spätestens zu dem Zeitpunkt zu tilgen, zu dem die entlehnten Mittel für den Zweck, für den sie bestimmt waren, zur Verfügung stehen müssen.

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Zielsetzung, den Schuldenstand bis 2014 nicht über 640 Mio. Euro steigen zu lassen, bereits im abgelaufenen Jahr nicht eingehalten werden konnte. Der Schuldendienst des Landes belief sich im Jahr 2010 auf 96,7 Mio. Euro, davon 16,9 Mio. Euro für Zinsen. Trotz der erheblich gestiegenen Finanzschulden des Landes war der Anstieg beim Zinsendienst vergleichsweise niedrig.

3.8.2. Schulden- und Liquiditätsmanagement

(1) Gemäß Artikel IV Landeshaushaltsgesetz 2010 ist die Landesregierung ermächtigt, zur Deckung des laufenden Geldbedarfs zweckbestimmte Rücklagen in Anspruch zu nehmen und Kassenkredite aufzunehmen. Weiters können Umschuldungen vorgenommen sowie zur Erzielung von Zusatzerträgen abgeleitete Finanzgeschäfte 21 durchgeführt werden, wenn diese Maßnahmen einen wirtschaftlichen Vorteil für das Land Salzburg erwarten lassen. Dies schließt die aktive Verwaltung des Finanzvermögens für den Landeswohnbaufonds mit ein. 22

Im Landeshaushalt sind im Jahr 2010 Erträge aus Schuldenmanagement in Höhe von insgesamt 5,7 Mio. Euro (VA 16 Mio. Euro) ausgewiesen; davon entfielen 3,1 Mio. Euro auf Erträge aus abgeleiteten Finanzgeschäften und 2,6 Mio. Euro auf Erträge aus dem Schuldenmanagement des Landeswohnbaufonds.

Die „Ausgaben für Zinsaufwendungen und Derivate“ betrugen im Jahr 2010 insgesamt 16,9 Mio. Euro. Dabei handelt es sich um den Zinsendienst für die Finanzschulden des Landes. Der Zinsendienst für die fix verzinsten Darlehen konnte durch abgeleitete Finanzgeschäfte positiv beeinflusst werden.

Das Liquiditätsmanagement betrifft kurzfristige Veranlagungen von Geldern. Diese werden in der voranschlagsunwirksamen (durchlaufenden) Gebarung dargestellt. Im Nachweis der Vorschüsse und Verwahrgelder in den Beilagen zum RA werden dazu lediglich die Umsatzsummen ausgewiesen.

21

22

Abgeleitete Finanzgeschäfte werden aus als Derivate bezeichnet. Das sind Finanzinstrumente, deren wesentliche Eigenschaften von anderen Finanzierungsinstrumenten abgeleitet sind; dazu zählen etwa Zins- und Währungsswaps, Optionen und Futures. Die Bestimmungen des § 65b Abs 1 und 2 Bundeshaushaltsgesetz, BGBl Nr 213/1986, zuletzt geändert durch das BGBI Nr 20/2008, sind dabei sinngemäß anzuwenden.

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3.8.3. Nicht fällige Verwaltungsschulden

(1) Bei den so genannten „nicht fälligen Verwaltungsschulden“ handelt es sich um jene Verbindlichkeiten des Landes, deren Rechtsgültigkeit und Höhe zwar schon feststeht, deren Fälligkeit aber am Ende des Finanzjahres noch nicht eingetreten ist.

Grundsätzlich sind alle Verträge und Vereinbarungen, die längerfristige finanzielle Verpflichtungen des Landes nach sich ziehen, von den bewirtschaftenden Stellen an die Finanzabteilung zu melden. Für die Erfassung dieser Verbindlichkeiten, aber auch der nicht fälligen Verwaltungsforderungen, ist die Finanzabteilung auf die Meldedisziplin der bewirtschaftenden Stellen angewiesen.

Im RA 2010 (Beilagen) sind im Nachweis folgende „nicht fällige Verwaltungsschulden“ angeführt:

Nicht fällige Verwaltungsschulden Bezeichnung

2011

2012

2013

2014

2015

ab 2016

Summe

in Tausend Euro Beitrag zum Schuldendienst, Holztechnikum Kuchl

216

217

217

217

217

1.734

2.818

Zuschüsse für Annuitäten, Wasserversorgungsanlagen

110

100

94

79

78

196

657

4.149

3.589

3.233

2.815

2.402

7.194

23.382

Zinsenstützungen, Beiträge zur Förderung der Wirtschaft Förderung der Nahversorgung, Beiträge zur Förderung der Wirtschaft

13

7

3

1

0

0

24

65

51

32

14

2

0

164

Summe

4.553

3.964

3.579

3.126

2.699

9.124

27.045

Zuschüsse für Annuitäten, Abwasserbeseitigung

Die nicht fälligen Verwaltungsschulden für den Zeitraum ab 2011 betragen gemäß der Darstellung im RA im Jahr 2010 anfänglich 32,3 Mio. Euro. Sie verminderten sich zum Jahresende um 5,3 Mio. Euro auf 27,0 Mio. Euro. Die größte Position betrifft zugesagte Annuitätenzuschüsse an Gemeinden für die Errichtung von Abwasserbeseitigungsanlagen.

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Bei den nicht fälligen Verwaltungsschulden sind Verpflichtungen nach dem Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 1990 nicht erfasst. Die zukünftigen Verpflichtungen des Landes, Annuitätenzuschüsse für zugesagte Wohnbauförderungen zu leisten, können nicht genau berechnet werden, da es sich um einkommensabhängige Subjektförderungen handelt. Beispielsweise wurden im Jahr 2010 Annuitätenzuschüsse in Höhe von rund 35,2 Mio. Euro geleistet. 23

Den nicht fälligen Verwaltungsschulden von 27,0 Mio. Euro standen nicht fällige Verwaltungsforderungen von 6,9 Mio. Euro gegenüber.

(2) Für die Erstellung des Nachweises über den Stand der nicht fälligen Verwaltungsschulden sowie der nicht fälligen Verwaltungsforderungen sieht die VRV keine klaren Regelungen vor. Da es in den unterschiedlichen Gebietskörperschaften auch keine einheitliche Verwaltungspraxis für die Erfassung gibt, ist dieser Nachweis aus Sicht des LRH nur eingeschränkt aussagekräftig und für den Vergleich mit anderen Bundesländern nicht geeignet.

3.8.4. Schließlicher Zahlungsrückstand

(1) Der schließliche Zahlungsrückstand betrifft fällige Verbindlichkeiten des Landes, welche erst im Folgejahr bezahlt werden (so genannte Ausgabenreste).

Zahlungsrückstand 2010 anfängl. Bezeichnung

schließl. Veränderung

Zahlungsrückstand

in Tausend Euro Ordentlicher Haushalt Außerordentlicher Haushalt

51.514

2.236

4.722

19.525

14.803

Summe Gesamthaushalt

54.000

71.039

17.039

davon Rücklagengebarung ordentl. Haushalt

31.565

35.195

3.630

2.742

2.742

0

19.693

33.102

13.409

davon Rücklagengebarung außerordentl. Haushalt Summe schließlicher Zahlungsrückstand (ohne Rücklagengebarung)

23

49.278

Forderungen des Landes aus bereits geleisteten rückzahlbaren Annuitätenzuschüssen sind im RA im Nachweis über gegebene Darlehen und Annuitätendienst ausgewiesen. Zum 31.12.2010 waren dies rund 556,9 Mio Euro.

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Der RA 2010 weist im gesamten Landeshaushalt schließliche Zahlungsrückstände in Höhe von 71,0 Mio. Euro aus. Davon entfallen jedoch 37,9 Mio. Euro auf die Rücklagengebarung. Somit verbleibt als bereinigter schließlicher Zahlungsrückstand ein Betrag von 33,1 Mio. Euro. Dieser liegt um 13,4 Mio. Euro über dem Stand des Vorjahres.

3.9.

Beteiligungen des Landes

(1) Das Land Salzburg war zum 31. Dezember 2010 an 27 Gesellschaften direkt beteiligt. Davon waren zwei Gesellschaften Aktiengesellschaften, 25 Beteiligungen betreffen Anteile an Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Weiters war das Land an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung als stiller Gesellschafter beteiligt. Insgesamt betrug das Beteiligungskapital des Landes Salzburg zum Jahresende 94,9 Mio. Euro.

Die folgende Tabelle zeigt die direkten und stillen Beteiligungen des Landes Salzburg zum Stichtag 31. Dezember 2010 in Prozenten des Gesellschaftskapitals sowie in Euro:

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Beteiligungen des Landes zum 31.12.2010 Bezeichnung

Anteil %

Euro

am Gesellschaftskapital

Gesundheitswesen Gemeinnützige Salzburger Landeskliniken Betriebsges. mbH Chirurgie West Errichtungs- und Vermietungs GmbH DLK Dienstleistungen für Krankenhäuser GmbH ELGA GmbH (Elektronische Gesundheitsakte), Wien NADA Austria (National Anti-Doping Agentur Austria GmbH), Wien

100,00 100,00 51,00 3,70 5,00

30.000.000 218.019 17.850 1.300 1.750

50,00 100,00

1.595.200 5.255.000

42,56

19.151.992

1,17 10,50 75,00 1,60 61,69 40,00 100,00

175.000 1.526.070 16.500.000 29.069 2.665.000 30.000 220.000

40,35 57,00 26,38 35,00

11.500.000 85.500 250.588 58.502

100,00 20,00 50,00

100.000 20.000 17.500

100,00 100,00 16,00 50,00 12,50

35.000 399.700 32.000 109.000 125.000

Wohnungswesen Gemeinnützige Salzburger Wohnbauges. mbH, Salzburg Land-Invest, Salzburger Baulandsicherungs GmbH, Salzburg

Energiewesen Salzburg AG für Energie, Verkehr und Telekommunikation

Verkehrswesen ASFINAG Autobahn Service GmbH Nord, Ansfelden Großglockner Hochalpenstraßen AG, Salzburg Salzburger Flughafen GmbH Untersbergbahn GmbH, Salzburg Gasteiner Alpenstraße GmbH, Bad Gastein Salzburger Parkgaragen GmbH, Salzburg Salzburger Verkehrsverbund GmbH, Salzburg

Industrie, Gewerbe und Tourismus Salzburger Messebeteiligungs GmbH Innovations- und Technologietransfer Salzburg GmbH Salzburger Tierkörperverwertungs-GmbH Bad Gasteiner Kur- und Kongreßbetriebs GmbH, Bad Gastein

Kultur Museum der Moderne - Rupertinum Betriebsgesellschaft mbH Osterfestspiele Salzburg GmbH Salzburg Museum GmbH

Sonstige Salzburger Beteiligungsverwaltungs GmbH Salzburg Research Forschungsgesellschaft mbH, Salzburg Salzburg Management GmbH Zoo Salzburg Gemeinnützige GmbH Internationales Studentenhaus, Gemeinnützige GmbH, Innsbruck

Stille Beteiligungen Bad Gasteiner Kur- und Kongreßbetriebs GmbH, Bad Gastein

Summe

4.750.000 94.869.040

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Rechnungsabschluss 2010

Im Jahr 2010 kamen folgende neue Beteiligungen hinzu: NADA Austria (National AntiDoping Agentur Austria GmbH), Osterfestspiele Salzburg GmbH und Salzburg Museum GmbH. Weggefallen sind die Beteiligungen am Haus für Mozart – Kleines Festspielhaus Umbau- und Verwaltungs GmbH sowie die stille Beteiligung an der Salzburger Bauträger GmbH: Weiters kam es zu Veränderungen der Anteile an der ASFINAG Autobahn Service GmbH Nord, der Großglockner Hochalpenstraße AG, der Salzburger Tierkörperverwertungs-GmbH und der Bad Gasteiner Kur- und Kongreßbetriebs GmbH.

Die indirekten Beteiligungen – beispielsweise über Tochtergesellschaften – werden in den Beilagen zum RA nicht angeführt.

Das Land Salzburg veröffentlicht im Internet jährlich einen Beteiligungsbericht für die letzten drei Geschäftsjahre unter der Adresse: http://www.salzburg.gv.at/beteiligungsberichtbericht.htm

3.10.

Haftungen des Landes

(1) Das Land Salzburg hat für Schuldaufnahmen bzw. Verbindlichkeiten verschiedener Rechtsträger Haftungen übernommen. Diese sind im RA (Beilage „Nachweis über den Stand der Haftungen“) aufgelistet. Zum 31. Dezember 2010 betrug der Stand der übernommenen Haftungen rund 1,4 Mrd. Euro; davon entfallen allein auf den Landeswohnbaufonds 928,4 Mio. Euro. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich der Stand um 138,9 Mio. Euro.

In der folgenden Tabelle sind die in den Beilagen zum RA ausgewiesenen Haftungen des Landes Salzburg zusammengefasst:

Seite 70

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Rechnungsabschluss 2010

Stand der vom Land übernommenen Haftungen zum 31.12. Bezeichnung

2009

2010

in Tausend Euro

Wohnungswesen ehem. Salzburger Wohnbauförderungsfonds Sonderwohnbauprogramm Salzburger Landeswohnbaufonds Industrie, Gewerbe und sonstige Wasserverband Salzburger Becken Land-Invest, Salzburger Baulandsicherungs GmbH Messezentrum Salzburg GmbH Krankenanstalten und Gesundheitswesen Chirurgie West Errichtungs- und Vermietungs GesmbH Salzburger Landeskliniken SALK, Pensionsrückstellungen Salzburger Landeskliniken SALK, Abfertigungsrückstellungen Beteiligungs- und Risikofinanzierungsunterstützung Salzburger Betriebsfestigungs-Gesetz, Kreditgarantie GmbH Ausfallshaftung des Landes für natürliche Personen Salzburger Unternehmensbeteiligungs GesmbH Salzburger Osterfestspiele GmbH Summe

305,4 60,2 784.190,8

140,9 20,6 928.394,1

33,3 12.350,0 60.000,0

30,1 12.350,0 60.000,0

39.905,4 301.751,0 32.142,0

34.836,9 301.985,0 32.563,0

5.480,8 69,8 426,0 0,0

4.609,8 69,8 273,9 333,0

1.236.714,7

1.375.607,1

Zusätzlich besteht eine Landeshaftung in Form einer Ausfallbürgschaft gemäß § 1356 ABGB für Verbindlichkeiten der ehemaligen Salzburger Landeshypothekenbank bis zum Jahr 1991; die Höhe dieser Haftung wird nicht zahlenmäßig ausgewiesen. Für die heutige Salzburger Landes-Hypothekenbank Aktiengesellschaft haftet das Land Salzburg nicht mehr.

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4.

Rechnungsabschluss 2010

Personal (1) Im folgenden Abschnitt wird die Entwicklung der Personalausgaben und des Stellenplanes für den Zeitraum 2006 bis 2010 eingehend dargestellt. Einleitend zu diesem Abschnitt werden Maßnahmen der Landesregierung angeführt, die in personellen Angelegenheiten richtungweisend waren.

4.1.

Beschlüsse der Landesregierung

(1) Die Landesregierung beschloss im Jahr 1992 eine Aufgabenreform für die Landesverwaltung einzuleiten. Dabei wurden die Aufgaben der einzelnen Organisationseinheiten in der Verwaltung bewertet und mögliche Einsparungspotentiale aufgezeigt.

Im Jahr 1994 beschloss die Landesregierung, im Zeitraum 1995 bis 1999 den Personalstand in der Landesverwaltung um 10 % zu reduzieren.

Eine weitere, im Oktober 2000 von der Landesregierung beschlossene Aufgabenreform II konnte bei ihrem Abschluss zum 30. Juni 2005 eine Einsparung von insgesamt 13,3 %, das sind 267 Planstellen, aufweisen.

Weiters beschloss die Landesregierung im Juni 2000 grundsätzlich einen personellen Aufnahmestopp für den Zeitraum Juli 2000 bis Ende Dezember 2002. Durch diesen Aufnahmestopp waren Neuaufnahmen nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich, wie etwa für die „Ausbildung von Lehrlingen, notwendige Ersatzaufnahmen sowie das unbedingt erforderliche Personal für neue Aufgaben“. Dieser Aufnahmestopp wurde jährlich im Zuge der Beschlussfassung des Landesvoranschlages jeweils fortgeschrieben. Mit Beschluss der Landesregierung vom 27. Oktober 2009 wurde dieser Aufnahmestopp auch für die Jahre 2010 und 2011 festgelegt.

Das Landeshaushaltsgesetz 2010 trifft hinsichtlich der Personalentwicklung der Jahre 2010 und 2011 folgende Festlegung: "Der tatsächliche Personalstand ist bis Ende 2010 im Bereich der Landesverwaltung um 70 Vollzeitäquivalente und im Bereich der Salzburger Landeskliniken außerhalb des medizinischen Bereiches um 30 Vollzeitäquiva-

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Landesrechnungshof

Rechnungsabschluss 2010

lente zu verringern. 2011 ist eine weitere Personaleinsparung in gleicher Höhe durchzuführen."

4.2.

Personalausgaben

(1) Die folgende Tabelle wurde auf Basis der RA (Nachweise über die Leistungen für Personal) erstellt und zeigt die Entwicklung der Personalausgaben für die Jahre 2006 bis 2010.

Entwicklung Personalausgaben 2006

2007

2008

2009

2010

in Tausend Euro Aktivbezüge Landesverwaltung Landeskliniken Landeslehrer Aktivbezüge brutto abzüglich Ersätze/Refundierungen

128.873 207.717 215.374 551.964 416.317

131.040 220.085 223.377 574.502 435.834

140.131 236.285 234.091 610.507 461.474

147.688 250.520 247.720 645.928 487.810

146.779 273.567 250.053 670.399 512.425

Summe Aktivbezüge netto

135.647

138.668

149.033

158.117

157.974

49.910 13.398 77.667 6.379

51.361 14.110 79.712 6.414

52.442 14.512 82.461 6.870

55.017 14.951 87.005 7.354

56.520 15.706 92.072 7.041

147.354

151.597

156.285

164.327

171.339

103.921

107.152

111.077

116.269

123.578

43.433

44.445

45.208

48.059

47.761

Pensionen u. sonstige Ruhebezüge Landesverwaltung Landeskliniken Landeslehrer Sonstige Pensionen und sonstige Ruhebezüge brutto abzüglich Ersätze/Refundierungen Summe Pensionen und sonstige Ruhebezüge netto Personalausgaben gesamt Aktivbezüge brutto

551.964

574.502

610.507

645.928

670.399

Pensionen u. sonstige Ruhebezüge brutto

147.354

151.597

156.285

164.327

171.339

Personalausgaben gesamt brutto

699.318

726.099

766.792

810.255

841.738

abzüglich Ersätze/Refundierungen gesamt

520.238

542.986

572.551

604.079

636.003

Personalausgaben gesamt netto

179.080

183.113

194.241

206.176

205.735

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Rechnungsabschluss 2010

Im Vergleichszeitraum erhöhten sich die gesamten Personalausgaben des Landes Salzburg (bereinigt um Ersätze/Refundierungen) von rund 179 Mio. Euro im Jahre 2006 um 27 Mio. Euro auf rund 206 Mio. Euro im Jahre 2010. Dies entspricht einer Steigerung von rund 15 %, das sind durchschnittlich 3,7 % pro Jahr. Die stärkste Veränderung gegenüber dem Vorjahr ergab sich im Jahr 2009 mit + 6,1 %. Im Jahr 2010 reduzierten sich die Personalausgaben um 0,2 % (0,44 Mio. Euro).

Der Bereich Landesverwaltung umfasst das Amt der Landesregierung, die Bezirkshauptmannschaften, den Landesrechnungshof, die Sonderverwaltungsbehörden (wie etwa den Unabhängigen Verwaltungssenat, das Landesabgabenamt) und die betriebsähnlichen Einrichtungen des Landes. Die Personalausgaben enthalten auch die Ausgaben für Ausbildungsjuristen, Lehrlinge, Behinderte und Ferialpraktikanten. Weiters sind hier die Personalausgaben für das Verwaltungspersonal an den Landwirtschaftlichen Fachschulen und den Landesberufsschulen erfasst. •

In der Position "Personalaufwand" nicht enthalten sind die Bezüge der Landtagsabgeordneten und der Mitglieder der Landesregierung. Die Ausgaben für freie Dienstverträge und Dienstnehmerleihverträge sind ebenfalls nicht enthalten, diese sind im Sachaufwand erfasst.



Weiters ist der Personalaufwand für Landesbedienstete, die in den wirtschaftlichen Unternehmungen 24 des Landes tätig sind, nicht im Bereich Landesverwaltung sondern bei der jeweiligen Einrichtung ausgewiesen. Er wird auch im RA unter „Nachweis der Leistungen für Personal (verrechnet in Wirtschaftsplänen)“ gesondert dargestellt. Der Personalaufwand für diese Bediensteten betrug im Jahr 2010 insgesamt 4.039.691 Euro (2009: 3.702.279 Euro). Die Steigerung um 9,1 % ist im Wesentlichen auf die Erhöhung des Personalstandes in der Landesapotheke zurückzuführen, welche durch eine Ausweitung des Leistungsumfanges bedingt war. Außerdem waren gegenüber der "Nulllohnrunde" bei den Landesbeamten und Landesvertragsbediensteten bei Kollektivvertragsbediensteten die ausverhandelten Anpassungen der Löhne und Gehälter umzusetzen.

24

Landes-Landwirtschaftsbetriebe Kleßheim, Winklhof, Piffgut und Standlhof, die Forstgärten und die Landesapotheke.

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Rechnungsabschluss 2010

Unter der Position Sonstige sind die Pensionen und Ruhebezüge für Landtagsabgeordnete, Bürgermeister, Landes- und Bezirksschulräte und Sprengelärzte erfasst.

4.2.1. Aktivbezüge und Pensionen

(1) Die folgende Grafik zeigt die in den Rechnungsabschlüssen der Jahre 2006 bis 2010 ausgewiesene Ausgabenentwicklung für das Personal in der Landesverwaltung und den Landeskliniken. Weiters sind die Ausgaben für Landeslehrer sowie für die Pensionsund Ruhebezüge dargestellt. Wegen der weitgehenden Refundierung sind die Pensions- und Ruhebezüge der Landeslehrer in der grafischen Darstellung nicht enthalten.

Ausgaben für Aktivbezüge und Pensionen Millionen Euro 300

250

200

Landesverwaltung Landeskliniken Landeslehrer Pensionen ohne Lehrer

150

100

50

0 2006

2007

2008

2009

2010

Die Ausgaben für die Aktivbezüge der Landesverwaltung erhöhten sich im Zeitraum 2006 bis 2010 um insgesamt rund 14 %. Jene der Landeskliniken erhöhten sich um rund 32 % (22,4 % nach Bereinigung der Werte des Jahres 2010 um den Vergleich mit

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Landesrechnungshof

Rechnungsabschluss 2010

den Vorjahren herzustellen), bei den Landeslehrern betrug die Erhöhung rund 16 %. Der Aufwand für Pensionen ohne Lehrer erhöhte sich um rund 14 %.

Die prozentuelle Veränderung der Aktiv- und Ruhebezüge gegenüber dem Vorjahr ist in der folgenden Grafik dargestellt. Die Ruhebezüge der Landeslehrer sind in der folgenden Grafik nicht dargestellt, weil sie infolge der weitgehenden Refundierung als "Durchlaufposition" ausgabenneutral sind.

Auch wurde in die Grafik eine zusätzliche unterbrochene Linie als "Landeskliniken korr." aufgenommen, um die Vergleichbarkeit mit den Vorjahren herzustellen.

Prozentuelle Änderung der Ausgaben gegenüber dem Vorjahr für Aktivbezüge und Pensionen 10%

8% Landeskliniken Landeskliniken korr. Landeslehrer Landesverwaltung Pensionen ohne Lehrer

6%

4%

2%

0%

-2%

2005

2006

2007

2008

2009

2010

Die Aktivbezüge der Landesverwaltung reduzierten sich im Jahre 2010 gegenüber dem Vorjahr um rund 1 Mio. Euro auf rund 147 Mio. Euro. Der Rückgang im Jahre 2010 beträgt 0,6 %. Im Jahr 2009 sind die Bezüge noch um 5,4 % gestiegen und im Jahr 2008 betrug die Steigerung sogar 6,9 %. Für diese Steigerungen waren neben der jähr-

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Landesrechnungshof

Rechnungsabschluss 2010

lichen Gehaltserhöhung und den Vorrückungen auch das „Forderungspaket der Personalvertretung“ sowie der Entfall der Selbstträgerschaft 25 ausschlaggebend. Diese Kosten für die Landesverwaltung wurden von der Personalabteilung mit 1.028.500 Euro für das Jahr 2008, mit 2.026.500 Euro für das Jahr 2009 und mit 2.501.500 Euro ab dem Jahre 2010 quantifiziert. Die Anzahl der besetzten Dienstposten der allgemeinen Verwaltung zum Stichtag 31. Dezember verminderte sich in den Jahren 2006 bis 2010, zuletzt im Jahr 2010 gegenüber 2009 um 23,7 Dienstposten.

Die aus den Rechungsabschlüssen abgeleiteten Steigerungen bei Personalausgaben in den Landeskliniken waren im Vergleich zu jenen der Landeslehrer, der Landesverwaltung und für Pensionen jedes Jahr am höchsten. Die Steigerungen beruhten im Wesentlichen in der Steigerung der Mitarbeiteranzahl (+183,7 VZÄ vom 31. Dezember 2006 bis 31. Dezember 2010), einer finanziellen Besserstellung einzelner Berufsgruppen, der teilweisen Übernahme des „Forderungspaket der Personalvertretung“ sowie der Tatsache, dass ab 2010 das „Verwaltungspaket Personal" wirksam wurde.

In der oben ersichtlichen Grafik wurde eine unterbrochene Linie zusätzlich eingefügt, um folgenden Sachverhalt darzustellen. Die für das Jahr 2010 ausgewiesenen Personalausgaben basieren auf einer gegenüber den Vorjahren geänderten Ermittlung. Sowohl im VA als auch im RA wurde erstmalig eine Position, welche die Arzthonorare betrifft, zusätzlich aufgenommen. Dadurch sind die dargestellten Ausgaben für Personal in den Landeskliniken gegenüber den Vorjahren nur dann vergleichbar, wenn diese Änderung neutralisiert wird. Damit ergibt sich für das Jahr 2010 anstatt einer Steigerung von 9,2 % eine korrigierte Steigerung der Personalausgaben von rund 1,5 %. In der Grafik wurde die prozentuelle Veränderung der Personalausgaben gegenüber dem Vorjahr diesem Sachverhalt entsprechend durch einen ergänzenden Linienzug ausgewiesen (unterbrochene Linie, „Landeskliniken korr.“). Diese Arzthonorare sind eine „Durchlaufposition“ und es ergibt sich deshalb inhaltlich keine Änderung zu bisherigen Aussagen über die Gebarung des Landes.

25

Bis Mitte des Jahres 2008 hat das Land die Familienbeihilfe (einschl. Kinderabsetzbetrag) selbst getragen, dafür musste das Land für seine Bediensteten keinen Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds leisten. Mit dem FAG 2008 wurde dieses System geändert. Nunmehr führt das Land Dienstgeberbeiträge an den Familienlastenausgleichsfonds ab, die Familienbeihilfe wird vom Bund getragen. Diese Umstellung führte ab dem Jahr 2008 zu Mehrausgaben beim Personal, dafür erhöhten sich die Einnahmen aus Ertragsanteilen an gemeinschaftlichen Bundesabgaben.

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Rechnungsabschluss 2010

Der Aufwand für Pensionen und Ruhebezüge ohne Lehrer erhöhte sich von 77,3 Mio. Euro im Jahr 2009 auf rund 79,3 Mio. Euro im Jahr 2010, das sind 2,5 %. Damit lag diese prozentuelle Erhöhung über der Ausgabenentwicklung der Aktivbezüge der Landesbediensteten. Die Zahl der Ruhe- und Versorgungsbezugsempfänger (ohne Lehrer) erhöhte sich im Jahre 2010 um 33 Personen oder 1,75%.

4.2.2. Aktivbezüge Landesverwaltung - Vergleich VA und RA

(1) Die folgende Tabelle zeigt einen Vergleich zwischen VA und RA im Zeitraum 2006 bis 2010 für die Aktivbezüge in der Landesverwaltung:

Aktivbezüge Landesverwaltung Vergleich Voranschlag - Rechnungsabschluss

2006

2007

Voranschlag

129.219

134.293

138.240

Rechnungsabschluss

128.873

131.040

-346

-3.253

Differenz

2008 2009 in Tausend Euro

2010

2011

146.080

147.717

148.247

140.131

147.688

146.779

1.891

1.608

-938

Der RA 2010 weist eine Unterschreitung der für das Jahr 2010 budgetierten Werte bei den Aktivbezügen in der Landesverwaltung von rund 0,9 Mio. Euro aus. In den vorangegangenen Jahren war die im RA ausgewiesene Überschreitung im Vergleich zum jeweiligen VA im Jahr 2008 mit rund 1,9 Mio. Euro am höchsten. Im Folgejahr betrug die Überschreitung rund 1,6 Mio. Euro. Im RA 2007 ergab sich eine Unterschreitung in Höhe von rund 3,3 Mio. Euro. Im gesamten betrachteten Zeitraum 2006 bis 2010 erhöhten sich die veranschlagten wie auch die tatsächlichen Aktivbezüge in der Landesverwaltung um rund 14 %.

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Rechnungsabschluss 2010

4.2.3. Ersätze und Refundierungen (1) Ein wesentlicher Teil der Personalausgaben, vor allem für das Personal in den Landeskliniken und für die Landeslehrer, wird dem Land ersetzt. • Die SALK refundiert die Personalausgaben für die in den Landeskliniken tätigen Landesbediensteten zu 100 %. Diese Refundierungen betreffen die Aktivbezüge und Pensionen und werden auf Grundlage des Landesbediensteten-Zuweisungsgesetzes geleistet. • Der Bund ersetzt gemäß FAG dem Land 100 % der Aktivbezüge für Lehrer an öffentlichen allgemeinbildenden Pflichtschulen. Für Lehrer an Landesberufschulen und an landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen werden 50 % der Personalausgaben refundiert. • Weiters ersetzt der Bund den Aufwand für die Pensionen der Landeslehrer, die unter der Diensthoheit des Landes stehen. Die Höhe errechnet sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Pensionsaufwand und den Pensionsbeiträgen, die das Land von den Lehrern vereinnahmt. • Die aktiven Bediensteten der Landesverwaltung leisten Pensionsbeiträge, die Bediensteten im Ruhestand leisten Pensionssicherungsbeiträge. Beide sind unter der Position Ersätze und Refundierungen ausgewiesen und betrugen 2010 rund 10 Mio. Euro. • Die Gemeinden leisten Beiträge für die Pensionen der Bürgermeister und Sprengelärzte (2010 rund 2 Mio. Euro). • Weitere Ersätze leisten das AMS, die ASFINAG und sonstige Einrichtungen.

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Rechnungsabschluss 2010

4.2.4. Freie Dienstverträge

(1) Neben den angeführten Personalausgaben fielen im Bereich „Landesverwaltung“ auch Ausgaben für jene Personen an, die mit dem Land sog. „Freie Dienstverträge“ abgeschlossen haben. Die Anzahl dieser Personen und die jährlichen Ausgaben dafür sind in der folgenden Tabelle dargestellt:

Freie Dienstvertragsnehmer Landesverwaltung

Anzahl der Dienstvertragsnehmer Ausgaben in Euro

2006

2007

2008

2009

2010

239

238

237

273

245

1.944.191

2.124.128

2.346.550

2.330.531

2.577.817

Die Ausweitung der Zahl der Dienstvertragnehmer 2009 ist nach Auskunft der Personalabteilung des Landes hauptsächlich auf eine vermehrte Betreuung von Jugendlichen mittels freier Dienstverträge zurückzuführen. Die Ausgabensteigerung 2010 entstand im Bereich der Jugendwohlfahrt, der Hochbau-Projektentwicklung, der Behindertenhilfe, der Pflegeeltern und der Einrichtungen des Gesundheitsdienstes.

Der LRH verweist auf das von der Salzburger Landesregierung in ihrem Arbeitsübereinkommen festgesetzte Ziel, als vorbildlicher Arbeitgeber zu agieren. Gemäß Erlass 4/33 vom 1. Februar 2009 (freie Dienstverträge, Werkverträge) soll verstärkt danach getrachtet werden, grundsätzlich keine freien Dienstverträge mehr abzuschließen, sondern reguläre Dienstverhältnisse anzubieten; eine Ausnahme gilt für bestimmte Bereiche und sofern zwingende Voraussetzungen vorliegen. Bei den bestehenden freien Dienstverträgen handelt es sich laut Auskunft der Personalabteilung um solche Ausnahmefälle.

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4.3.

Rechnungsabschluss 2010

Personalstand

4.3.1. Nachweis über besetzte Dienstposten

(1) Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl der zum 31. Dezember besetzten Dienstposten anhand der Nachweise in den RA 26 , getrennt in die Bereiche „Landesverwaltung“, „Landesklinken“ und „Landeslehrer“. Der Bereich „Landesverwaltung“ ist darin tiefer aufgeschlüsselt dargestellt:

26

Der LRH berichtigte die Zahlen für das Jahr 2006. Auf Grund von Fehlern in der Auswertung war die Zahl der Arbeiter und Angestellten mit Kollektivvertrag und sonstigen Bediensteten in den Beilagen zum RA falsch ausgewiesen. Ab dem Jahr 2008 sind die Auswertungen der Referate Personalabrechnung und allgemeines Personalwesen abgestimmt.

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Überblick Personalstand 2006 bis 2010 in Vollzeitäquivalenten (zum 31. Dezember) 2006

2007

2008

2009

2010

LANDESVERWALTUNG

Allgemeine Verwaltung: Beamte

994,34

987,47

1.023,26

999,57

970,33

Vertragsbedienstete I

849,09

831,32

794,46

814,13

818,17

Vertragsbedienstete II Summe Allgemeine Verwaltung

Anstalten und Betriebe: Beamte

30,26

18,31

21,31

19,48

20,98

1.873,69

1.837,10

1.839,03

1.833,18

1.809,48

48,78

47,30

49,21

45,72

46,84

Vertragsbedienstete I

207,08

205,57

209,95

203,15

199,51

Vertragsbedienstete II

159,35

148,85

147,85

143,18

139,87

415,21

401,72

407,01

392,05

386,22

1,00

1,00

1,00

1,00

1,00

10,75

10,75

10,75

10,75

11,25

59,00

61,00

60,00

58,78

60,80

70,75

72,75

71,75

70,53

73,05

1,00

1,00

327,98

297,18

295,68

289,68

283,68

5,00

5,00

4,00

4,00

4,00

332,98

303,18

300,68

293,68

287,68

LANDESVERWALTUNG Summe

2.692,63

2.614,75

2.618,47

2.589,44

2.556,43

LANDESKLINIKEN

4.226,14

4.196,21

4.284,78

4.353,99

4.409,86

LANDESLEHRER

4.574,76

4.491,54

4.548,15

4.483,71

4.498,29

Summe Anstalten u. Betriebe

Wirtschaftl. Unternehmungen: Vertragsbedienstete I Vertragsbedienstete II Arb. u. Ang. mit Kollektivvertrag und sonst. Bedienstete Summe Wirtschaftl. Unternehmungen

Sonstige Dienststellen: Vertragsbedienstete I Vertragsbedienstete II Arb. u. Ang. mit Kollektivvertrag und sonst. Bedienstete Summe Sonstige Dienststellen

In der Landesverwaltung verminderte sich der Personalstand im dargestellten Zeitraum von 2.692,6 VZÄ um 136,2 auf 2.556,4 VZÄ. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Personalstand stichtagsbezogen angegeben ist und nicht die Entwicklung der im Jahresdurchschnitt besetzten Dienstposten zeigt. Der stichtagsbezogene Personalstand allein ist keine ausreichende Begründung für die Entwicklung von Personalausgaben. In diese fließen nämlich auch andere Faktoren ein, wie etwa die Dauer der Besetzung von Posten während des Jahres oder die Nachbesetzung von langjährig beschäftigten Bediensteten durch jüngere Mitarbeiter.

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Rechnungsabschluss 2010

Ein Teil dieses Rückgangs ist darauf zurückzuführen, dass an die ASFINAG überlassene Landesbedienstete abgebaut wurden; zum Stichtag 1. Mai 2006 waren in VZÄ 75,8 Mitarbeiter der ASFINAG gegen Refundierung der Bezüge überlassen worden, mit Jahresende 2010 waren es nur mehr 23,75 VZÄ gegenüber 28,75 VZÄ zum Jahresende 2009.

Gegenüber dem Vorjahr reduzierte sich in der Landesverwaltung die Anzahl der besetzten Dienstposten im Jahr 2010 um 33,0 VZÄ auf 2.556,4 VZÄ. Insgesamt erfolgten in diesem Jahr in VZÄ 86,15 Personalaufnahmen; die Anzahl der Pensionierungen und Austritte betrug in VZÄ 111,9. Die verbleibende Differenz geht auf Zu- und Abgänge bei Karenzurlauben und auf Änderungen beim Beschäftigungsausmaß zurück.

Im Bereich „Allgemeine Verwaltung“ sind das Amt der Landesregierung, die Bezirkshauptmannschaften und der Landesrechnungshof sowie die Sonderverwaltungsbehörden zusammengefasst. Zu den Sonderverwaltungsbehörden zählen etwa der Unabhängige Verwaltungssenat, die Ethikkommission, die Salzburger Patientenvertretung und die Kinder- und Jugendanwaltschaft. Die Anzahl der besetzten Dienstposten ging von 1.873,7 zum 31. Dezember 2006 auf 1.809,5 zum 31. Dezember 2010 zurück, also um 64,2 Dienstposten.

Im Bereich „Anstalten und Betriebe“ sind die so genannten betriebsähnlichen Einrichtungen des Landes (z.B. Landesinstitut für Hörbehinderte, Konradinum Eugendorf, Sozialpädagogisches Zentrum, Salzburger Burgen und Schlösser, Freilichtmuseum, Residenzgalerie, Salzburger Landesliegenschaften), die Landwirtschaftlichen Fachschulen, die Landesberufsschulen sowie Betriebe wie die Landespflegeanstalt und die Landeskindergärten enthalten.

Im Bereich „Wirtschaftliche Unternehmungen“ sind die Landwirtschaftsbetriebe Kleßheim, Winklhof, Piffgut und Standlhof, die Landesforstgärten und die Landesapotheke zusammengefasst. Im RA 2009 wurden gemäß der Empfehlung des LRH die kollektivvertraglich angestellten Mitarbeiter der Landesapotheke erstmals in VZÄ angegeben; in den Vorjahren war die Anzahl der teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter lediglich in einer Fußnote zum Stellenplan vermerkt.

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Die „Sonstigen Dienststellen“ enthalten etwa die Straßenmeistereien sowie die Wasserbauhöfe.

4.3.2. Landesverwaltung Soll-Ist-Vergleich

(1) Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der vorgesehenen und der zum 31. Dezember besetzten Dienstposten für die Jahre 2006 bis 2010 für den Bereich „Landesverwaltung“:

Dienstposten (VZÄ) Landesverwaltung Soll-Ist Vergleich zum 31.Dezember 2006

2007

2008

2009

2010

Dienstposten lt. Plan

2.800,40

2.781,37

2.768,26

2.772,86

2.724,45

Besetzte Dienstposten

2.692,63

2.614,75

2.618,47

2.589,44

2.556,43

107,77

166,62

149,79

183,42

168,02

Nicht besetzte Dienstposten

Die Anzahl der geplanten Dienstposten hat sich im Zeitraum 2006 bis 2010 um 76 Dienstposten vermindert, davon entfallen 30 Dienstposten auf die allgemeine Verwaltung. Die Anzahl der besetzten Dienstposten verminderte sich im gleichen Zeitraum um 136,2 Dienstposten, davon entfallen 64,2 Dienstposten auf die allgemeine Verwaltung. Zum 31. Dezember 2010 waren rund 168 Dienstposten nicht besetzt.

Zum Voranschlag 2010 und 2011 gibt es, im Unterschied zu den Vorjahren, keine Regierungsvorlage des Stellenplanes mit Detailerläuterungen. Der LRH betrachtet diese von der Personalabteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung als Stellenplan für das jeweilige Jahr erstellte Unterlage als wichtige Informationsquelle, deren Inhalt über die gesetzliche Mindestanforderung hinaus geht und auch geeignet ist, sich einen Überblick über Veränderungen sowie die geplante Zahl der Beamten, Vertragsbediensten und Kollektivvertragsbediensteten zu verschaffen. So fehlen daher für die Jahre 2010 und 2011 neben dieser Gesamtübersicht beispielsweise auch Informationen über die Beschäftigung von Behinderten, über Refundierungs- und Subventionsstellen.

Die Vorgabe des Landeshaushaltsgesetzes 2010, wonach der tatsächliche Personalstand bis Ende 2010 im Bereich der Landesverwaltung um 70 Vollzeitäquivalente und

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im Bereich der Salzburger Landeskliniken außerhalb des medizinischen Bereiches um 30 Vollzeitäquivalente zu verringern ist, kann unter anderem auch mangels ausreichender Definition der Ausgangssituation hinsichtlich der Erfüllung aus den Unterlagen des RA 2010 vom LRH nicht beurteilt werden. In der Landesverwaltung hat sich der jeweils zum 31. Dezember ausgewiesene Personalstand an Vollzeitäquivalenten im Jahre 2010 gegenüber dem Jahr 2009 um rund 33 Bedienstete und gegenüber dem Jahr 2008 um rund 62 Bedienstete reduziert.

(2) Der LRH regt an, im Rahmen der Erstellung der nächsten Voranschläge die in der Vergangenheit bewährte Form der Darstellung des Stellenplanes mit detaillierten Erläuterungen wieder vorzusehen.

(3) Die Personalabteilung werde der Anregung des LRH in Zukunft entsprechen, so das Amt der Landesregierung in seiner Gegenäußerung. Weiters wies die Personalabteilung zu dem vom LRH ausgeführten Sachverhalt (1) hin, dass für die Umsetzung der von der Landesregierung beschlossenen Budget- und Personalstandsziele als Ausgangszeitpunkt der 22. April 2009 als Stichtag und nicht der 31. Dezember festgelegt worden sei. Betrachtet man die besetzten Dienstposten ausgehend vom Stichtag 22. April 2009 und vergleicht sie mit jenen vom 1. Mai 2011 so ergäbe sich eine Verminderung von 80,81 VZÄ. Dies bedeutet, dass das Erreichen der Vorgabe des Landeshaushaltsgesetzes 2010, wonach der tatsächliche Personalstand bis Ende 2010 im Bereich der Landesverwaltung um 70 VZÄ zu verringern ist, mit einem Stichtagsvergleich 31. Dezember 2009 zu 31. Dezember 2010 alleine nicht gemessen werden kann. Stichtage könnten vorübergehende Doppelbesetzungen enthalten (z.B. Ersatz für Krankenstand). Auch müssten allenfalls Bedienstete, die aus Karenzurlauben zurückkehren, vorübergehend zusätzlich eingesetzt werden. Erst in weiterer Folge würde sich der Personalstand anderweitig verringern (z.B. Pensionierungen, Austritte). Diese Umstände seien in einer stichtagsbezogenen Betrachtung beinhaltet. Auch seien im Herbst 2009 19 Lehrlinge in ein Vertragsbedienstetenverhältnis übernommen worden, sodass temporär diese neuen Bediensteten zusätzliche Dienstposten besetzen würden. Des Weiteren seien trotz der Einsparungsvorgaben im Umsetzungszeitraum zusätzlich Menschen mit Behinderung angestellt worden, die ebenfalls Planstellen binden. Das tagesaktuell geführte Reporting über die Umsetzung der

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Rechnungsabschluss 2010

Budget- und Personalstandsziele ließe den Rückschluss zu, dass die Vorgaben des Landeshaushaltsgesetzes aus heutiger Sicht erreicht werden würden.

4.3.3. Landeslehrer Soll-Ist-Vergleich

(1) Die Beilagen zum Rechnungsabschluss enthalten den „Nachweis über die besetzten Dienstposten zum 31.12.2010". Beim Ansatz Landeslehrer für Allgemeinbildende Pflichtschulen steht der Planzahl von 3.737 Dienstposten eine Zahl von 4.041,02 besetzten Dienstposten gegenüber. Die aus den beiden Zahlen ableitbare Überschreitung von 304,02 Stellen ist durch einen Übertragungs-/Kommunikationsfehler der von der Abteilung 2 zum Voranschlag gemeldeten Daten begründet. Die in dieser Meldung unter dem Begriff „Zweckgebundene Zuschläge" angeführte Zahl 397 wurde nicht als relevant für den formalen Ausweis im Dienstpostenplan Landeslehrer erkannt. Daraus ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen, da sich die tatsächliche Besetzung von Stellen im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtschulen nicht an diesem Plan orientiert, sondern an den nach getrennten Bewilligungsverfahren unter Einbindung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur für das jeweilige Schuljahr genehmigten Planstellen. Für das Schuljahr 2009/10 waren dies 4.148 Planstellen. Die Finanzabteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung hat zugesagt, in Zukunft die zweckgebundenen Zuschläge als Planstellen zu berücksichtigen.

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4.4.

Rechnungsabschluss 2010

Entwicklung Ruhe- und Versorgungsbezugsempfänger

(1) In der folgenden Tabelle ist die Anzahl der Ruhe- und Versorgungsbezugsempfänger für die Jahre 2006 bis 2010 dargestellt:

Anzahl der Ruhe- und Versorgungsbezugsempfänger zum 31. Dezember

Landesverwaltung Landeskliniken Landeslehrer Sonstige (Bürgermeister, Sprengelärzte) Summe

2006

2007

2008

2009

2010

1.258

1.268

1.284

1.295

1.319

354

364

364

365

377

2.291

2.328

2.352

2.425

2.564

214

215

222

226

223

4.117

4.175

4.222

4.311

4.483

Im dargestellten Zeitraum 2006 bis 2010 stieg die Anzahl der Ruhe- und Versorgungsbezugsempfänger um 366 Personen, das entspricht einer Erhöhung von rund 9 %. Alleine im Jahr 2010 erhöhte sich die Anzahl um 172 Personen (+4 %).

4.5.

Sonstige Erläuterungen zum Personal

(1) Behinderte: Nach dem Behinderteneinstellungsgesetz 27 sind alle Dienstgeber, die im Bundesgebiet 25 oder mehr Dienstnehmer beschäftigen, zur Einstellung begünstigter Behinderter im Sinne dieses Gesetzes verpflichtet. Wird diese Pflicht nicht erfüllt, so haben die Dienstgeber eine Ausgleichstaxe zu entrichten. Für den Salzburger Landesdienst ergaben sich zuletzt für das Jahr 2009 folgende Abweichungen von der Pflichtzahl nach dem Behinderteneinstellungsgesetz:

Beschäftigung von Behinderten Dienststellen Amt der Landesregierung und BH SALK Landeslehrer

Stellen über Pflichtzahl

Stellen unter Pflichtzahl

134 33 183

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Rechnungsabschluss 2010

Für den gesamten Landesdienst wurde die vorgeschriebene Pflichtzahl im Jahr 2009 für die Einstellung von Behinderten um 82 Personen unterschritten. Dafür war im Jahr 2010 eine Ausgleichstaxe in Höhe von insgesamt 198.880 Euro zu leisten. Die SALK ersetzt dem Land davon die Hälfte. Durch vermehrte Einstellung von Behinderten konnte die Unterschreitung der Pflichtzahl für die Einstellung von Behinderten gegenüber dem Vorjahr von 96 Personen auf 82 Personen reduziert werden.

Praktikanten: Im Laufe des Jahres 2010 beschäftigte das Land 63 Praktikanten. Diese waren im Durchschnitt rund 40 Tage beschäftigt. Lehrlinge: Zum 31. Dezember 2010 waren beim Land 68 Lehrlinge (in VZÄ) beschäftigt. Davon waren 58 Angestelltenlehrlinge (Verwaltungsassistenten, Vermessungstechniker, EDV-Techniker usw.) und 10 Arbeiterlehrlinge (Tischler, Kfz-Techniker, Straßenerhaltungsfachmann). Ausbildungsjuristen: Zum 31. Dezember 2010 waren beim Land 5,5 Ausbildungsjuristen (in VZÄ) beschäftigt. Die Ausbildung ist jeweils für zwei Jahre anberaumt.

Der Direktor des Landesrechnungshofes:

Dr. Manfred Müller

27

BGBl Nr 22/1970 idgF.

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5.

Anhang

Stellungnahme des Amtes der Salzburger Landesregierung

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F ü r

Herrn Direktor des Landesrechnungshofes Dr. Manfred Müller Fanny-von-Lehnert-Str. 1 5010 Salzburg

u n s e r

L a n d !

BÜRO DES LANDESAMTSDIREKTORS

ZAHL (Bitte im Antwortschreiben anführen)

DATUM

CHIEMSEEHOF

20001-LRH/3054/6-2011

06.06.2011

 POSTFACH 527, 5010 SALZBURG

BETREFF

FAX +43 662 8042 2643

Feststellungen zur Prüfung "Rechnungsabschluss 2010 des Landes Salzburg" Bezug: 003-3/138/9-2011

[email protected] Dr. Petra Margon TEL +43 662 8042 2428

Sehr geehrter Herr Direktor! Zu den Feststellungen des Landesrechnungshofes zur Prüfung "Rechnungsabschluss 2010 des Landes Salzburg" darf auf Grund der Stellungnahmen der Abteilungen 8 und 14 wie folgt ausgeführt werden:

Zu Seite 13, vorletzter Absatz, Punkt 2.1. (2) wird festgehalten, dass die Förderungsausgaben im Ermessensbereich im Jahr 2010 gegenüber 2009 um 9% oder 12,8 Mio. Euro gesunken sind. Allerdings sind die Sachausgaben im Ermessensbereich, hier insbesondere die Zuwendungen an die Krankenanstalten zum laufenden Betrieb, gestiegen. Ganz allgemein wird angeführt, dass das Land Salzburg wesentlich früher Maßnahmen zur Gegensteuerung ergriffen hat, als dies auf Bundesebene und bei anderen Bundesländern erfolgt ist (Kürzung von Förderungsausgaben im Ermessensbereich, Einsparungen bei den Amtssachausgaben und in der Verwaltung; maßgebliche Personalreduktion im Personalstand des Landes, keine Bezugserhöhung im Jahr 2010, Veräußerung von Grundstücken und viele andere Maßnahmen). Zu Seite 19, letzter Satz, Punkt 3.1. (2) wird angemerkt, dass die vom Landesrechnungshof erstmals gewünschte "Vollständigkeitserklärung" durch die Sachbearbeiter der Landesbuchhaltung rechtlich nicht vorgesehen ist, der bisherigen Praxis nicht entspricht und DAS LAND IM INTERNET: www.salzburg.gv.at AMT DER SALZBURGER LANDESREGIERUNG • LANDESAMTSDIREKTION  POSTFACH 527, 5010 SALZBURG • TEL (0662) 8042-0* • FAX (0662) 8042-2160 • MAIL [email protected] • DVR 0078182

2 als individuelle privatrechtliche Erklärung in Konkurrenz zu den ohnedies bereits bestehenden öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen treten würden. Zu Seite 49, dritter Absatz, Punkt 3.6. (1): Das Ergebnis der Finanztransaktionen verbesserte sich im Jahr 2010 auf +58,6 Mio. Euro von -22,5 Mio. Euro im Jahr 2009. Vom Landesrechnungshof wurde angeführt, dass es sich "verschlechtert" hätte. Die Finanztransaktionen bleiben bei der Ermittlung des Maastricht-Ergebnisses außer Betracht. Relevant sind nur das Ergebnis der laufenden Gebarung und das Ergebnis der Vermögensgebarung (ohne Finanztransaktionen). Zu Seite 55, letzter Absatz, Punkt 3.6.3. (1): Hier gelten die Ausführungen wie im letzten Punkt. Das Ergebnis der Finanztransaktionen hat sich verbessert. Die Finanztransaktionen spiegeln insbesondere den Haushaltsausgleich wider. Allerdings bleiben sämtliche Ströme in diesem Bereich bei der Berechnung des Maastricht-Ergebnisses außer Betracht. Der Anregung des Landesrechnungshofes im Punkt 4.3. (Personalstand), im Rahmen der Erstellung der nächsten Voranschläge die in der Vergangenheit bewährte Form der Darstellung des Stellenplanes mit detaillierten Erläuterungen wieder vorzusehen, wird nach den Ausführungen der Abteilung 14 selbstverständlich aufgenommen und ist bereits zur Umsetzung vorgesehen. Zum Hinweis, dass mangels ausreichender Definition der Ausgangssituation für die Einsparungsvorgabe hinsichtlich der Erfüllung aus den Unterlagen des Rechnungsabschlusses 2010 vom Landesrechnungshof nicht beurteilt werden kann, wird folgendes festgehalten: Die Betrachtung des Landesrechnungshofes richtet sich nach den Daten der Rechnungsabschlüsse. Die Beurteilung über die Anzahl der besetzten Dienstposten beziehen sich auf den jeweiligen Stichtag 31.12. eines Jahres. Hingegen wurde für die Umsetzung der von der Landesregierung beschlossenen Budget- und Personalstandsziele als Ausgangszeitpunkt der 22.04.2009 und als der Ausgangszeitpunkt zur Beurteilung des Einsparungseffektes der 30.11.2009 festgelegt. Betrachtet man die besetzten Dienstposten ausgehend vom Stichtag 22.04.2009 und vergleicht sie mit jenen vom 01.05.2011 so ergibt sich eine Verminderung von 80,81 VZÄ. Dies bedeutet, dass das Erreichen der Vorgabe des Landeshaushaltsgesetzes 2010, wonach der tatsächliche Personalstand bis Ende 2010 im Bereich der Landesverwaltung um 70 VZÄ zu verringern ist, mit einem Stichtagsvergleich 31.12.2009 zu 31.12.2010 allein nicht gemessen werden kann.

3

Dies unter anderem deshalb, weil Stichtage sowohl vorübergehende Doppelbesetzungen enthalten können (z.B. Ersatz für Krankenstand). Auch müssen allenfalls Bedienstete, die aus Karenzurlauben zurückkehren, vorübergehend zusätzlich eingesetzt werden. Erst in weiterer Folge verringert sich der Personalstand anderweitig (z.B. Pensionierungen, Austritte). Diese Umstände sind in einer stichtagsbezogenen Betrachtung beinhaltet. Auch wurden im Herbst 2009 19 Lehrlinge in ein Vertragsbedienstetenverhältnis übernommen, sodass temporär diese neuen Bediensteten zusätzlich Dienstposten besetzten. Des Weiteren wurden trotz der Einsparungsvorgaben im Umsetzungszeitraum zusätzlich Menschen mit Behinderung angestellt, die ebenfalls Planstellen binden. Das von der Personalabteilung geführte Reporting über die Umsetzung der Budget- und Personalstandsziele, das täglich aktualisiert wird, lässt aus heutiger Sicht den Rückschluss zu, dass die Vorgaben des Landeshaushaltsgesetzes 2010 und 2011, bis 31.12.2011 140 Dienstposten gerechnet in VZÄ einzusparen sind, erreicht wird. Die stellenplanmäßige Auswirkung findet letztlich in den Stellenplänen 2012 und 2013 (bei jenen, die Ende 2011 ausscheiden) die entsprechende Berücksichtigung.

Mit freundlichen Grüßen Für die Landesregierung: Dr. Heinrich Christian Marckhgott Landesamtsdirektor Amtssigniert. Hinweise zur Prüfung der Amtssignatur finden Sie unter www.salzburg.gv.at/amtssignatur

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