Prüfungsbericht. Pichl bei Wels. der Direktion Inneres und Kommunales über die Einschau in die Gebarung. der Marktgemeinde. k555

May 21, 2016 | Author: Lucas Klein | Category: N/A
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k555

Prüfungsbericht der Direktion Inneres und Kommunales über die Einschau in die Gebarung

der Marktgemeinde

Pichl bei Wels

IKD(Gem)-512.437/23-2015-Wg/Rc

Impressum Herausgeber: Redaktion und Graphik: Herausgegeben:

Amt der Oberösterreichischen Landesregierung 4021 Linz, Bahnhofplatz 1 Amt der Oberösterreichischen Landesregierung Linz, im April 2016 2

Die Direktion Inneres und Kommunales beim Amt der Oö. Landesregierung hat in der Zeit vom 9. Februar 2015 bis 22. September 2015 durch zwei Prüfer gemäß § 105 Oö. Gemeindeordnung 1990 in Verbindung mit § 1 Oö. Gemeindeprüfungsordnung 2008 eine Einschau in die Gebarung der Marktgemeinde Pichl bei Wels vorgenommen. Zur Prüfung wurden die Jahre 2012 bis 2014 und der Voranschlag für das Jahr 2015 herangezogen. Der Bericht analysiert die Gebarungsabwicklung der Gemeinde und beinhaltet Feststellungen in Hinblick auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Verwaltung, der öffentlichen und sozialen Einrichtungen und unterbreitet Vorschläge zur Verbesserung des Haushaltsergebnisses. Die im Bericht kursiv gedruckten Passagen stellen die Empfehlungen der Direktion Inneres und Kommunales dar und sind als solche von den zuständigen Organen der Gemeinde umzusetzen. Die Umsetzung der Empfehlungen wird in einem anschließenden Controllingverfahren überwacht. Alle monetären Vorschläge für eine nachhaltige Budgetkonsolidierung sind als „Hinweis zur Konsolidierung:“ in diesem Prüfungsbericht aufgenommen worden. Die Gemeinde kann aufbauend auf diesen Hinweisen die Konsolidierung ihres Haushaltes zielstrebig verfolgen.

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Inhaltsverzeichnis KURZFASSUNG ....................................................................................................................6 W IRTSCHAFTLICHE SITUATION ...............................................................................................6 PERSONAL ...........................................................................................................................7 ÖFFENTLICHE EINRICHTUNGEN ..............................................................................................8 HEIMATBUCH ......................................................................................................................10 AUßERORDENTLICHER HAUSHALT ........................................................................................10 KINDERGARTEN – SPIELGERÄTE FÜR SPIELPLATZ .................................................................11 DETAILBERICHT ................................................................................................................12 DIE GEMEINDE ...................................................................................................................13 WIRTSCHAFTLICHE SITUATION .......................................................................................14 FINANZAUSSTATTUNG .....................................................................................................15 FREMDFINANZIERUNGEN .................................................................................................17 DARLEHEN .........................................................................................................................17 KASSENKREDIT ...................................................................................................................18 HAFTUNGEN .......................................................................................................................19 PERSONAL .........................................................................................................................20 Allgemeine Verwaltung ..................................................................................................21 Überstunden und Mehrleistungen ..................................................................................22 Zeiterfassung .................................................................................................................23 Führung der Personalakten ............................................................................................24 Mitarbeitergespräche und Zielvereinbarungsgespräche .................................................24 Geschäftsverteilungsplan ...............................................................................................25 Dienstpostenplan ...........................................................................................................25 Nebentätigkeit ................................................................................................................26 Reinigung.......................................................................................................................27 Bauhof ...........................................................................................................................27 ÖFFENTLICHE EINRICHTUNGEN ......................................................................................29 W ASSERVERSORGUNG ........................................................................................................29 ABWASSERBESEITIGUNG .....................................................................................................32 PRIVATRECHTLICHE VEREINBARUNG MIT SCHLACHTBETRIEBEN .............................................32 GEBÜHRENVORSCHREIBUNG AN HAUSHALTE ........................................................................34 ABFALLBESEITIGUNG ...........................................................................................................38 KINDERGARTEN ..................................................................................................................40 Busbegleitung ................................................................................................................41 KRABBELSTUBE ..................................................................................................................42 SCHÜLERHORT ...................................................................................................................43 SCHULAUSSPEISUNG...........................................................................................................45 WEITERE WESENTLICHE FESTSTELLUNGEN ................................................................47 Fernwärme.....................................................................................................................47 Grünraumpflege .............................................................................................................47 Heimatbuch....................................................................................................................48 Instandhaltungen ...........................................................................................................49 Verwaltungskostentangente ...........................................................................................49 Miet-, Wohn- und Geschäftsgebäude .............................................................................50 Versicherungen ..............................................................................................................50 Kontoführungsspesen ....................................................................................................51 Freiwillige Feuerwehren (FF) .........................................................................................51 4

Förderungen und freiwillige Ausgaben ...........................................................................52 Prüfungsausschuss und Gemeindevorstand ..................................................................53 Buchhalterische Feststellungen .....................................................................................53 Belege ...........................................................................................................................54 INFRASTRUKTUR ...............................................................................................................55 Amtshaus .......................................................................................................................55 Bauhof ...........................................................................................................................55 Zeughäuser der vier Freiwilligen Feuerwehren...............................................................55 Kindergarten und Hort ....................................................................................................55 Volksschule und Neue Mittelschule ................................................................................55 ZUKUNFTSPROJEKTE...........................................................................................................56 AUßERORDENTLICHER HAUSHALT ................................................................................57 ALLGEMEINES .....................................................................................................................57 STRAßENBAU AB 2014.........................................................................................................58 KINDERGARTEN - SPIELGERÄTE FÜR SPIELPLATZ ..................................................................59 KOMMANDITGESELLSCHAFT...........................................................................................61 HINWEISE ZUR KONSOLIDIERUNG ..................................................................................62 SCHLUSSBEMERKUNG .....................................................................................................63

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Kurzfassung Wirtschaftliche Situation Die Marktgemeinde Pichl bei Wels konnte in den Jahren 2010, 2011 und 2012 den ordentlichen Haushalt nicht ausgleichen. Es waren Abgänge in Höhe von 379.255 Euro, 536.795 Euro bzw. 108.936 Euro zu verzeichnen. In den Jahren 2013 und 2014 konnte wieder ausgeglichen bilanziert werden bzw. wurden Soll-Überschüsse in den Rechnungsabschlüssen ausgewiesen. So verblieb am Ende des Jahres 2014 noch ein Überschuss von 54.520 Euro. Gleichzeitig konnte in beiden Jahren zusammen ein echter Anteilsbetrag in Höhe von 67.465 Euro, neben den zweckgebundenen Anschlussgebühren, dem außerordentlichen Haushalt zugeführt werden. Dies ist zwar in Anbetracht der Budgetsumme und der Finanzkraft der Gemeinde noch kein hoher Betrag, dennoch ist es ein Schritt, um wieder einen finanziellen Spielraum bei Projekten zu bekommen und autonome Entscheidungen treffen zu können. Ziel muss es weiterhin sein, den ordentlichen Haushalt auszugleichen und die Zuführungsbeträge zu den Vorhaben zu erhöhen. Die Steuerkraft, also die Summe aus den Ertragsanteilen und den Gemeindeabgaben, konnte in den letzten Jahren deutlich gesteigert werden. Die Ertragsanteile stiegen in den Jahren 2012 bis 2014 um 8,7 % und die Gemeindeabgaben sogar um 10,2 %. Hier ist gerade die positive Entwicklung des Aufkommens aus der Grundsteuer und der Kommunalsteuer auffallend. Auf die Einhebung der Gemeindeverwaltungsabgabe wurde bei den Veranstaltungsanzeigen im Sinne des Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetzes seit 2010 verzichtet. Bei der Vorschreibung von Verkehrsflächenbeiträgen haben sich in den drei Jahren des Prüfungszeitraums Mindereinnahmen in Höhe von 37.849 Euro ergeben, da die Gemeinde nicht den aktuellen Einheitssatz sondern jenen aus 1995 anwendet. Hier hat die Gemeinde eine neue Verordnung zu erlassen. Bei der Verschuldung liegt die Gemeinde im Spitzenfeld der oö. Gemeinden. Zum Gesamtschuldenstand, der Ende 2014 bei 9,3 Mio. Euro lag, kommen noch Verbindlichkeiten in Form von Haftungen in Höhe von 2,89 Mio. Euro hinzu. Daraus errechnet sich eine Pro-Kopf-Verbindlichkeit von rd. 4.300 Euro. Der Annuitätendienst (Tilgung, Zinsendienst und Annuitätendienst für Reinhalteverband) betrug 2014 701.107 Euro, wobei Schuldendienstersätze als Bundesförderung für den Siedlungswasserbau in Höhe von 383.079 Euro vereinnahmt werden konnten. Es errechnete sich somit eine Netto-Belastung des ordentlichen Haushalts in Höhe von 318.028 Euro bzw. 6,25 % der ordentlichen Einnahmen. Es liegt ein vergleichsweise hoher Annuitätendienst vor. Die Einnahmen aus den noch ausstehenden Anschlussgebühren der Schlachtbetriebe sollten zur Verringerung des Schuldenstandes eingesetzt werden. Für den Schuldendienst, der aus allgemeinen Deckungsmitteln getragen werden muss, für Projekte wie zB die Schulsanierung, die Errichtung Krabbelstube aber auch die Anschaffung eines Kommunalfahrzeuges, sind jährlich rd. 137.000 Euro aufzuwenden. Diese Schulden schränken den finanziellen Spielraum der Gemeinde im ordentlichen Haushalt beachtlich ein. Im Hinblick auf den hohen Schuldendienst sollten weitere Darlehensaufnahmen in Zukunft unbedingt vermieden werden. Bei fünf Darlehen ist der Aufschlag auf den Zinsindikator (6-Monats-Euribor) mit 1,35 Prozentpunkten für den Kommunalbereich überhöht. Im Verhandlungswege sollte eine Verringerung des Aufschlages erreicht oder eine Umschuldung der Darlehen vorgenommen werden. Der Stand an Haftungen ist im Rechnungsabschluss der Gemeinde aktuell zu halten. 6

Personal Die Personalausgaben im Jahr 2014 betrugen rd. 800.000 Euro. Der Personalkostenanteil an den ordentlichen Einnahmen betrug 15,7 %. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Kindergarten von der Pfarrcaritas geführt wird und die Marktgemeinde Pichl bei Wels Mitglied des Reinhalteverbandes Trattnachtal ist und daher für diese Bereiche kein eigenes Personal angestellt ist. Der Dienstposten der Gemeinde sieht in der Verwaltung 7 Bedienstete vor, derzeit sind davon 5,9 Personaleinheiten besetzt. In den letzten Jahren gab es bei den Nachbesetzungen eine rege Fluktuation und man ist über die Einschulungszeit kaum hinausgekommen. Dies führte zu regelmäßigen Überstunden, Mehrleistungen aber auch zu erheblichen Arbeitsrückständen. Für die Ortspolitik wichtige Projekte, wie die Erstellung des Heimatbuches oder die Organisation von Veranstaltungen, beanspruchten ebenfalls Zeitressourcen und führten wegen der Dauer und des Umfangs auch zu Spannungen in der Belegschaft. Bei den Gehaltsabrechnungen ist aufgefallen, dass es einige Besonderheiten gibt, die mit den besoldungsrechtlichen Bestimmungen nicht in Einklang zu bringen sind. So wird einem Bediensteten, welcher bereits eine Verwendungszulage erhält, mit der alle Mehrleistungen abgegolten sind, eine zusätzliche Überstundenentlohnung in Form einer Belohnung ausbezahlt. Im Rechnungsabschluss wurde ein Teil der Belohnung dann sogar als Instandhaltungsausgabe und als Investitionskosten beim Wasserbau verbucht. Eine Bedienstete wurde vom Gemeindevorstand ohne entsprechende Deckung im Dienstpostenplan in eine bessere Entlohnungsgruppe eingereiht, obwohl die Besserstellung von der Aufsichtsbehörde schriftlich abgelehnt wurde. Überstunden und Mehrleistungen von Reinigungskräften, die aus Vorjahren stammen, wurden in einem ungewöhnlichen Ausmaß in den Jahren 2013 und 2014 ausbezahlt. Bei Mitarbeitern in der Verwaltung werden monatlich bis zu 20 Überstunden ausbezahlt. Bei einem Bauhofmitarbeiter gibt es eine Überstundenpauschale für 10 Monatsstunden. Für die Betreuung der Wasserleitung und des Kanalnetzes werden monatlich je 400 Euro extra gewährt. Eine Kochstellenleiterentschädigung wird ausbezahlt, obwohl beide Köchinnen gelernte Facharbeiterinnen sind und die Entschädigung nur für Lehrkräfte möglich ist, wenn sie die Leitung der Schulküche über haben. In Zukunft haben der Bürgermeister und der Gemeindevorstand ihre Personalentscheidungen wieder streng an den vom Gemeinderat festgelegten Dienstpostenplan, an den Vorgaben der Aufsichtsbehörde und an den besoldungsrechtlichen Bestimmungen zu orientieren. Bestehende, nicht gesetzeskonforme Regelungen sind umgehend einzustellen. Die hohe Anzahl an Überstunden ist auch dadurch entstanden, dass die Bediensteten ihre im Dienstvertrag festgelegten Arbeitszeiten nach Bedarf veränderten und durch das vorhandene Zeiterfassungssystem dokumentierten. Eine Kontrolle der Arbeitszeitblätter während des Jahres wurde durch die Dienstvorgesetzten nicht durchgeführt. Der Dienstpostenplan ist den Erfordernissen anzupassen und vom Gemeinderat zu beschließen. Der Geschäftsverteilungsplan ist zu überarbeiten und die Aufgaben sind an die Bewertung der Dienstposten laut Oö. Dienstpostenplanverordnung anzupassen. Weiters sollen in Zukunft strukturierte Mitarbeitergespräche mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durchgeführt werden, in denen auch Ziele vereinbart werden. Bei den Reinigungskräften im Schulbereich sehen wir ein Einsparungspotential von bis zu 0,9 Personaleinheiten. Im Bauhofbereich könnten auch durch eine verstärkte Zusammenarbeit mit Nachbarbauhöfen Maschinen und Geräte gemeinsam intensiver genutzt werden und bis zu 0,5 Personaleinheiten eingespart werden.

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Öffentliche Einrichtungen Wasserversorgung Der Bereich der Wasserversorgung verzeichnete in den letzten Jahren Überschüsse, die auch auf geringere Tilgungen und geringere Instandhaltungen zurückzuführen sind. Bereits im Prüfbericht 2009 wurde festgehalten, dass Liegenschaften trotz Anschlusszwang nicht angeschlossen sind bzw. über eine private Wasserversorgung verfügen. Die von der Gemeinde vorgegebene Frist, die im Jahr 2011 die gesamte Umsetzung des Anschlusszwanges vorsah, konnte bei weitem nicht eingehalten werden. Mit August 2015 sind immer noch 61 Objekte weder bescheidmäßig abgehandelt, noch liegen Erhebungen über die noch notwendigen Baumaßnahmen bei den einzelnen Liegenschaften vor. Die Gemeinde erleidet hier einen Einnahmenentgang bei den Anschlussgebühren und in Folge auch bei den Benützungsgebühren. Auch wurden, wie im Oö. Wasserversorgungsgesetz bzw. Oö. Wasserversorgungsgesetz 2015 vorgesehen, die Kosten der Herstellung der Hauswasseranschlüsse nicht an die Eigentümer der Liegenschaften weiterverrechnet. Durch die Umsetzung des Oö. Wasserversorgungsgesetzes 2015 und die Einbringung von offenen Benützungsgebühren ist mit erhöhten Gebühreneinnahmen zu rechnen. Diese sollten zur Verringerung des Schuldenstandes verwendet werden. Abwasserentsorgung Die Abwasserbeseitigung verursachte in den Jahren 2008 bis 2012 einen laufenden Abgang zwischen 139.638 Euro und 6.245 Euro. Durch die Verringerung des Schuldendienstes und der Transferzahlungen einerseits und durch gestiegene Kanalbenützungsgebühren und Tilgungszuschüsse andererseits konnte im Jahr 2014 ein Einnahmenüberschuss in Höhe von 144.272 Euro erzielt werden. Schlachtbetriebe In der Gemeinde sind zwei Schlachtbetriebe angesiedelt, deren Gebührenfestsetzung grundsätzlich in einer privatrechtlichen Vereinbarung (Benützung der Kläranlage, Anpassung an den Stand der Technik) geregelt ist. Da die Betriebskosten für die Benützung der Kläranlage aus Sicht des Schlachtbetriebes strittig sind, leistet ein Schlachtbetrieb seit 2005 lediglich Akonto-Zahlungen. Für den Schlachtbetrieb sind die Betriebskosten des Reinhalteverbandes jedoch nicht nachvollziehbar und deshalb weigert sich dieser, die Endabrechnungen zu begleichen. Nicht beglichen wurden bis dato auch der angefallene Betrag für die Anpassung an den Stand der Technik (Anfall der Kosten 2001, Vorschreibung 2010) sowie die über Darlehen finanzierten Kosten, die für die Errichtung der Kläranlage (BA 10 und BA 13) angefallen sind. Hier kommt der Schlachtbetrieb seit 2012 seinen Verpflichtungen nicht mehr nach. Da der Schlachtbetrieb auf eine Änderung der privatrechtlichen Vereinbarung drängt und die Gemeinde in den letzten Jahren lediglich informelle Gespräche ohne Ergebnis geführt hat, beläuft sich mittlerweile der aushaftende Betrag ohne ordnungsgemäße Verzinsung auf rund 367.000 Euro. Die Gemeinde hat mit Nachdruck ihre Interessen zu wahren und die Gespräche zu einem positiven Abschluss zu bringen. In Zukunft sind die Gebühren für die Schlachtbetriebe gemäß der Gebührenordnung vorzuschreiben. Gebührenvorschreibung Beim Bau der Abwasserbeseitigungsanlage wurden bei den jeweiligen Bauabschnitten immer wieder einzelne anschlusspflichtige Objekte vom Kanalanschluss nicht erfasst. Hier handelt es sich um aufgelassene Landwirtschaften oder leerstehende Häuser. Bei landwirtschaftlichen Gebäuden, die im Anschlussbereich eines Kanalabschnittes liegen, kann die Gemeinde derzeit nicht sagen, in wie weit Abwässer in das öffentliche Netz eingeleitet werden. Mit den Eigentümern wurde vereinbart, dass mit der Bezahlung der Mindestanschlussgebühr die Verpflichtungen gegenüber der Gemeinde trotz 8

Anschlusspflicht erfüllt seien. Der Schaden, der durch den Entgang der Benützungsgebühren entstanden ist, kann nicht beziffert werden. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei unbebauten Grundstücken. Um den Aufschließungsbeiträgen zu entgehen, wurde über einen Teil eine 10jährige Bausperre verhängt, ein anderer Teil wiederum wurde später bebaut. Die Aufschließungsbeiträge bzw. Erhaltungsbeiträge (Entgang für die Gemeinde rund 100.000 Euro) wurden bis zum Baubeginn jedoch nicht vorgeschrieben bzw. wurde auch hier mit einem Teil der Eigentümer vereinbart, nur die Mindestanschlussgebühr einzuheben und somit wäre jegliche Verpflichtung gegenüber der Gemeinde erfüllt. Im Prüfbericht werden exemplarisch sieben Fälle angeführt. Alleine bei diesen Fällen beläuft sich der Einnahmenentgang auf rund 96.300 Euro. Bereits im Jahr 2012 beschloss die Gemeinde eine Gebührenordnung, wonach für unbebaute Grundstücke eine Bereitstellungsgebühr zu entrichten ist. Erst im Zuge der Gebarungseinschau wurde diese Gebühr auch tatsächlich rückwirkend vorgeschrieben. Für die Aufsichtsbehörde ist nicht nachvollziehbar, dass gesetzlich vorgesehene Anschlussgebühren nicht in rechtskonformer Weise vorgeschrieben wurden. Dadurch entstand der Gemeinde nicht nur ein finanzieller Schaden, sondern es erschwerte auch die effiziente und lückenlose Abwicklung von Bauamtsangelegenheiten. Dies zeigt sich auch bei Liegenschaften, für die zwar eine Mindestanschlussgebühr bezahlt wurde, jedoch kein tatsächlicher Anschluss hergestellt wurde und daher auch keine Bereitstellungs- oder Benützungsgebühr vorgeschrieben werden kann. Teilweise ist durch das Eintreten der Verjährung auch keine Vorschreibung mehr möglich. Alle Einnahmemöglichkeiten sind auszuschöpfen. Dazu zählen die Einhebung aller derzeit bestehenden Außenstände der Schlachtbetriebe und die laufenden Vorschreibungen laut den privatrechtlichen Vereinbarungen und der Gebührenordnung. Die korrekte Vorschreibung aller Aufschließungsbeiträge, Erhaltungsbeiträge und Anschlussgebühren – dem hat eine Erhebung über den technischen Stand der Anschlüsse vorauszugehen – wird erwartet. Es sind sowohl das Oö. Wasserversorgungsgesetz und das Oö. Wasserversorgungsgesetz 2015, als auch das Oö. Abwasserentsorgungsgesetz 2001 lückenlos umzusetzen. Die sich daraus ergebenden Gebühren sind dementsprechend vorzuschreiben und einzuheben. Abfallbeseitigung Im Voranschlag für das Jahr 2015 wird ein Abgang in Höhe von 11.400 Euro prognostiziert. Ausschlaggebend dafür ist die Veranschlagung von Ausgaben in Höhe von 14.000 Euro für die Anschaffung von Müll- bzw. Biotonnen, da die Gemeinde eine Änderung bei den Abfallintervallen plant. Einnahmenseitig wurden aus dem Verkauf der Mülltonnen jedoch keine nennenswerten Beträge veranschlagt. Die Ausgaben für die Abfallbehälter sind, wie in der Abfallordnung vorgesehen, an die Liegenschaftseigentümer weiter zu verrechnen. Der Betrieb Abfallbeseitigung ist auch in Zukunft jedenfalls ausgabendeckend zu führen. Die Abfallgebührenordnung ist zu aktualisieren, da sie noch auf Grundlage des Oö. Abfallwirtschaftsgesetzes 1997 beruht. Eine Anpassung an das Oö. Abfallwirtschaftsgesetz 2009 (Oö. AWG 2009) wurde nicht durchgeführt. Bei der Neuerlassung der Abfallgebührenordnung ist darauf zu achten, dass laut Oö. AWG 2009 nur eine Abfallgebühr eingehoben werden darf, die den Abfallsammlungsbeitrag für Grün- und Biotonnenabfälle beinhaltet. Pfarrcaritaskindergarten Der Kindergarten wird von der Pfarrcaritas in fünf Gruppen geführt. Der Abgang pro Gruppe bewegte sich im Prüfungszeitraum zwischen 23.333 Euro und 30.290 Euro. Im Hinblick auf die gravierenden finanziellen Nachteile beim Betrieb von nicht voll besetzten Kindergartengruppen ist die tatsächlich notwendige Anzahl der Gruppen, aber auch sämtliche Alternativen wie Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden oder bewilligte temporäre Überschreitungen der vorgesehenen Höchstzahlen zu prüfen. 9

Busbegleitung Durchschnittlich werden 20 Kinder mit dem Kindergartenbus transportiert. Mit dem Elternbeitrag in Höhe von 8 Euro brutto kann in Bezug auf die Personalkosten lediglich ein Kostendeckungsgrad von 22 % erreicht werden. Ein Kostenbeitrag von 36 Euro brutto monatlich würde die anfallenden Kosten bedecken. Eine schrittweise Anpassung an die Ausgabendeckung ist durchzuführen. Krabbelstube Auch die eingruppige Krabbelstube wird von der Pfarrcaritas geführt und ist derzeit im Gemeindeamt untergebracht. Die stets ausgelastete Gruppe benötigte im Prüfungszeitraum Abgangsdeckungen in Höhe zwischen 26.584 Euro und 35.508 Euro. Im Jahr 2017 soll der in Planung befindliche Gruppenraum im Kindergartengebäude eröffnet werden. Hort Der von der Caritas geführte, sehr gut ausgelastete Hort ist ebenfalls im Kindergartengebäude untergebracht und wird je nach Bedarf ein- oder zweigruppig geführt. In den Jahren 2012 und 2013 konnte der Hort durch Landeszuschüsse und Elternbeiträge leicht positiv abgeschlossen werden. Im Jahr 2014 ergibt sich ein Abgang in Höhe von rd. 26.000 Euro. Da die Auslastung der zweiten Gruppe unwahrscheinlich erscheint, sollte die Möglichkeit einer ganztägigen Schulform geprüft werden. Da sämtliche Kinderbetreuungseinrichtungen (Krabbelstube, Kindergarten und Hort) von einem Rechtsträger betrieben und künftig auch in einem Gebäude untergebracht sein werden, kann der flexible und gruppenübergreifende Einsatz des Personals einen sparsamen Personaleinsatz und bedarfsgerechte Betreuung sichern. Schülerausspeisung Die Budgetbelastung durch die Schulausspeisung beziffert sich in den Jahren 2012 bis 2014 auf insgesamt rund 87.570 Euro. Der Abgang in dieser Größenordnung ist als hoch zu bezeichnen. Es sind hier sowohl Einsparungspotentiale (Einstufung des Personals, Stromkosten) zu finden, als auch höhere Einnahmen durch kostendeckende Tarife zu erreichen. Durch jährliche Anpassungen sollte der Tarif bis zum Schuljahr 2018/2019 an die Ausgabendeckung, die bei 3,97 Euro pro Portion liegt, herangeführt werden.

Heimatbuch Für die Erstellung des zweibändigen Heimatbuches mit Beilage eines Häuserverzeichnisses (3teilig) wurde bis Ende 2014 ein Betrag in Höhe von rund 188.900 Euro aufgewendet. Die Vorgaben der Aufsichtsbehörde, wonach das Gesamtprojekt die von der Gemeinde angegebenen Gesamtkosten in Höhe von 85.000 Euro nicht überschreiten darf und die Finanzierung durch Landesmittel, Sponsoring, Inseratenschaltung und Verkaufserlös erfolgen muss, wurden nicht beachtet. Entgegen dieser Vorgaben wurde das Projekt in dieser Dimension und teilweise ohne Beschlüsse des zuständigen Gremiums realisiert. Es gab weder eine wirtschaftliche Gesamtbetrachtung noch das Bemühen, Einnahmen durch Inseratenschaltungen oder Sponsoring zu lukrieren. Die gewählte Auflage von 2.000 Stück war viel zu hoch gewählt. Das hat zur Folge, dass derzeit noch rund zwei Drittel der Bücher auf Lager liegen und somit den oben angegebenen Ausgaben lediglich Einnahmen (Landesförderung und Verkaufserlös) in Höhe von rund 35.900 Euro gegenüberstehen. Dieses Projekt belastete somit den ordentlichen Gemeindehaushalt mit rund 153.000 Euro.

Außerordentlicher Haushalt In den Jahren 2012 bis 2014 wurden im außerordentlichen Haushalt der Gemeinde insgesamt 14 Vorhaben mit einem Ausgabenvolumen von insgesamt rund 2.511.700 Euro abgewickelt. Zum Ende des Finanzjahres 2014 verzeichnete der außerordentliche Haushalt 10

einen Abgang in Höhe von rund 3.170 Euro. Offene Fehlbeträge bestehen bei den Vorhaben „Kindergartenneubau“, „Straßenbau ab 2014“, „Gehsteigbau“ sowie beim Projekt „Ortskanal BA 08“. Die Zwischenfinanzierung der Fehlbeträge erfolgt im Wesentlichen durch Sollüberschüsse im Wasserleitungsbau. Diese Überschüsse ergeben sich aus den Einnahmen der Interessentenbeiträge, die jedoch richtigerweise einer zweckgebundenen Rücklage zuzuführen sind bzw. zur vorzeitigen Darlehenstilgung verwendet werden sollten.

Kindergarten – Spielgeräte für Spielplatz Im außerordentlichen Haushalt wurden in den vergangenen Jahren beim Vorhaben „Kindergartenneubau der Gemeinde“ sämtliche Ausgaben und Einnahmen im Bereich des Kindergartengebäudes verbucht. Auch jene, die den Einbau der Krabbelstube, Adaptierung der Horträumlichkeiten und die Außengestaltung mit Spielgeräten bei der Volksschule betrafen. Bei diesem letzten Investitionsschritt wurden die Leistungen der Bauhofarbeiter dem Vorhaben als Vergütungsbuchung ebenso wenig angelastet wie zusätzlicher Beton und Baggerstunden. Dieser Spielplatz wurde dem Projekt „Kindergartenneubau der Gemeinde“ angelastet, obwohl er südlich der Volksschule situiert ist und daher ein eigenes, nicht vorsteuerabzugsberechtigtes Projekt darstellt. Die für das Projekt „Kindergartenneubau“ im Jahr 2015 in Aussicht gestellten Förderungen hätten demnach auch nicht für das Projekt Spielplatz sondern für Darlehenstilgungen des Projektes „Kindergartenneubau der Gemeinde“ herangezogen werden müssen. Neue Projekte sind als gesonderte Vorhaben im Rechnungsabschluss der Gemeinde darzustellen. Die Gemeinde hat sich um eine gesicherte Gesamtfinanzierung zu bemühen.

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Detailbericht Allgemeines:

Infrastruktur: Straße WL

Politischer Bezirk: Gemeindegröße (km²):

26,42

Seehöhe (Hauptort):

332

Anzahl Wirtschaftsbetriebe:

Gemeinderats-Mandate: nach der GR-Wahl 2015:

Gemeindestraßen (km):

49

Güterwege (km):

12

Landesstraßen (km):

14

70

12

6

4

2

1

VP

FP

SP

G

WP

Entwicklung der Einwohnerzahlen:

Infrastruktur: Wasser/Kanal

Volkszählung 2001:

2.719

Wasserleitungen (km):

Registerzählung 2011:

2.795

Hochbehälter:

EWZ lt. ZMR 31.10.2013:

2.802

Kanallänge (km):

EWZ lt. ZMR 31.10.2014:

2.794

Druckleitungen (km):

GR-Wahl 2009 inkl. NWS:

2.975

Pumpwerke:

GR-Wahl 2015 inkl. NWS:

3.018

Finanzlage in Euro: Einnahmen lt. RA 2014: Ergebnis o.H. 2014: Voranschlag 2015:

Strukturhilfe 2015: Finanzkraft 2014 je EW:* Rang (Bezirk): Rang (OÖ): Verbindlichkeiten je EW: *

35 6 69 8 12

Infrastruktur: Kinderbetreuung 2015/2016 5.088.496 54.520 0

0 1.124

Volksschule:

8 Klassen, 124 Schüler

Neue Mittelschule: 12 Klassen, 233 Schüler Musikschule:

108 Schüler

Kindergarten:

5 Gruppen, 90 Kinder

Krabbelstube:

1 Gruppen, 9 Kinder

Hort:

2 Gruppen, 32 Kinder

11 140 4.285

Sonstige Infrastruktur: Feuerwehren:

Land OÖ, Gebarung der oö Gemeinden 2014

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4

Die Gemeinde Die Marktgemeinde Pichl bei Wels liegt im oberösterreichischen Zentralraum auf 332 m Seehöhe und gehört zum Bezirk Wels-Land. Bei einer Flächenausdehnung von 26 km² zählt die Gemeinde mit Stichtag 31. Oktober 2014 2.794 Einwohner. Durch die Nähe zur Stadt Wels hat sich die Marktgemeinde zu einer Wohngemeinde mit ländlicher Prägung entwickelt. Trotz der zentralen Lage und des bestehenden Angebotes an gewidmeten Bauflächen konnte in den letzten 5 Jahren kein Bevölkerungszuwachs mehr verzeichnet werden. Nach dem Vorbild anderer Gemeinden sollten künftig bei Neuwidmungen mit den Grundeigentümern Vereinbarungen getroffen werden, um – wie im § 16 Abs. 1 Z 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 vorgesehen – die zeitgerechte und widmungsgemäße Nutzung von Grundstücken sicherzustellen. Das Gemeindegebiet umfasst 6 Katastralgemeinden (Oberthanbach, Ödt, Pichl bei Wels, Sulzbach, Unterthanbach und Weilbach) und insgesamt 55 Ortschaften, die durch ein 61 km langes Gemeindestraßen- und Güterwegenetz verbunden sind. Zu den Sehenswürdigkeiten zählen unter anderem die Filialkirche St. Jakob in Unterirrach, die Pfarrkirche zum Hl. Martin und Schloss Etzelsdorf. Die Schaffung eines zweiten Betriebsbaugebietes, des Gewerbeparks Geisenheim unmittelbar an der Autobahnabfahrt Pichl bei Wels, attraktivierte den Betriebsstandort weiter und so sind rund 70 Betriebe mit ca. 900 Arbeitnehmer/innen in der Gemeinde ansässig, wodurch 726.000 Euro an Kommunalsteuer lukriert werden konnten. Zur Weiterentwicklung der Gemeinde soll auch die Mitgliedschaft bei der Leader Region „Mostlandl-Hausruck“ beitragen. Hier soll ein Geh- und Radweg realisiert werden. Weiters ist die Gemeinde Mitglied des Reinhaltungsverbandes Trattnachtal.

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Wirtschaftliche Situation

Im Jahr 2012 betrug der Abgang 108.936 Euro, wofür im Rahmen der Abgangsdeckung lediglich ein Betrag von 8.928 Euro an Bedarfszuweisungsmitteln gewährt wurde. Der geringe Betrag resultiert aus den nicht anerkannten Ausgaben in Höhe von rund 93.000 Euro (aus 2009 66.808 Euro, aus 2010 17.800 Euro und aus 2011 8.400 Euro). In den Jahren 2011 und 2010 waren Abgänge in Höhe von 536.795 Euro bzw. 379.255 Euro zu verzeichnen gewesen. Der ordentliche Haushalt der Marktgemeinde Pichl bei Wels konnte in den Jahren 2013 und 2014 ausgeglichen bilanzieren. Gleichzeitig konnte in beiden Jahren zusammen ein echter Anteilsbetrag in Höhe von 67.455 Euro, neben den zweckgebundenen Anschlussgebühren, dem außerordentlichen Haushalt zugeführt werden. Der positiven Entwicklung der Haushaltsergebnisse und der guten Finanzkraft der Gemeinde steht ein großes Investitionsvolumen im außerordentlichen Haushalt, verbunden mit einem dementsprechend hohen Nettoschuldendienst in Höhe von rd. 226.200 Euro, gegenüber. Der Schuldendienst wird sich durch die Realisierung der bereits laufenden Projekte bzw. der geplanten Zukunftsprojekte noch weiter erhöhen, wenn die Investitionssummen die Eigenmittelausstattung überschreiten. Dass das Haushaltsergebnis trotz guter Steuerkraft in den Jahren 2011 und 2012 nicht ausgeglichen ausfiel, ist auf die hohen Darlehensbelastungen durch kostenintensive Investitionen zurückzuführen. So wurden von 2009 bis 2014 in den Schulbau, in die Landesmusikschule mit Musikheim, in das Feuerwehrwesen (FF-Haus, Ankauf eines TLF-A), in den Neubau eines Kindergartens, in die Planung des Hochwasserschutzes (Hausankauf) sowie in den Straßenbau insgesamt 3.093.792 Euro investiert. Dafür wurden Darlehen in Höhe von 1.468.000 Euro aufgenommen. Das Hauptaugenmerk der Gemeinde sollte darauf ausgerichtet sein, ein positives Haushaltsergebnis zu erreichen. Ein ausgeglichener Haushalt bietet der Gemeinde mehr finanziellen Spielraum und sie kann bei Projekten autonome Entscheidungen treffen. Es sollte daher in Zukunft die Notwendigkeit und die Budgetverträglichkeit der einzelnen Ausgaben geprüft werden, um das Ziel eines ausgeglichenen Haushaltes weiterhin zu erreichen. 14

Finanzausstattung

Bei der Betrachtung der Einnahmenentwicklung aus der Steuerkraft zeigt sich, dass sich die Ertragsanteile im Zeitraum von 2012 bis 2014 um 8,70 % gesteigert haben. Das Aufkommen bei den Gemeindeabgaben ist im gleichen Zeitraum um 10,21 % gestiegen. Aufgrund der guten Steuerkraft hat die Gemeinde weder eine Strukturhilfe noch Finanzzuweisungen nach § 21 FAG 2008 erhalten. Die Gemeindeabgaben umfassten 2012 rund 870.377 Euro. 2013 und 2014 erhöhten sich diese Einnahmen um rd. 49.500 Euro bzw. 39.354 Euro. Der Anteil an der Steuerkraft erwies sich mit im Schnitt 30,3 % als vergleichsweise hoch. Die einzelnen Abgaben haben sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt (Angaben in Euro):

Finanzjahr Kommunalsteuer Grundsteuer A+B Sonstige Gemeindeabgaben

2012 651.585 186.063 32.729

2013 687.316 194.079 38.472

2014 726.168 201.648 31.405

Das Land OÖ hat eine Statistik über die Gemeindefinanzen des Jahres 2014 veröffentlicht. Dort wird für die Marktgemeinde Pichl bei Wels eine Finanzkraft von 1.124 Euro je Einwohner ausgewiesen. Damit belegt die Gemeinde im Jahr 2014 den 11. Finanzkraftrang von 24 Gemeinden im Bezirk Wels-Land und den 144. Finanzkraftrang von landesweit 444 Gemeinden. Verwaltungsabgaben Die Einhebung der Gemeindeverwaltungsabgabe wurde bei den Veranstaltungsanzeigen im Sinne des Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetzes überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass seit dem Jahr 2010 keine Verwaltungsabgabe mehr eingehoben wurde.

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Die noch nicht verjährten Vorschreibungen der Gemeindeverwaltungsabgabe sind umgehend vorzuschreiben und einzuheben. Die für die Anzeige von Veranstaltungen vorgesehene Entrichtung von Gemeindeverwaltungsabgaben ist wieder durchgehend bei allen Veranstaltungen vorzunehmen. Die Höhe beträgt derzeit 18 Euro pro Veranstaltung. Verkehrsflächenbeiträge Bei einer stichprobenartigen Überprüfung der vorgeschriebenen Verkehrsflächenbeiträge wurde ersichtlich, dass die Gemeinde den Einheitssatz aus 1995 in Höhe von 43,60 Euro anwendet. In der Zwischenzeit hat es einige Erhöhungen des Einheitssatzes geben. Die Gemeinde hat jedoch nie darauf reagiert und keine diesbezügliche Verordnung erlassen. Mit 1.1.2011 ist die Oö. Einheitssatz-Verordnung 2011 in Kraft getreten. Laut dieser Verordnung wäre der Einheitssatz in einer Höhe 65 Euro vorzuschreiben gewesen. Der aktuelle Einheitssatz beträgt durch die Indexanpassung 72 Euro und hat in jenen Fällen Gültigkeit, in denen sich der Abgabentatbestand nach dem 1. Mai 2013 verwirklicht hat. Durch diese Vorgehensweise entgehen der Gemeinde erhebliche Einnahmen. So ist bei einer 1.000 m² großen Bauparzelle und unter Berücksichtigung einer 60 %igen Ermäßigung (§ 21 Oö. Bauordnung 1994) von einem Einnahmenverlust in Höhe von 1.000 Euro auszugehen. Bei Objekten ohne Ermäßigungstatbeständen beträgt die Mindereinnahme für eine 1.000 m² große Parzelle 2.694 Euro. An Verkehrsflächenbeiträgen wurden in der Marktgemeinde Pichl bei Wels in den Jahren 2012 bis 2014 67.335 Euro eingehoben. Bei Verrechnung der in der Oö. EinheitssatzVerordnung 2011 festgelegten Sätze hätte ein Betrag in Höhe von 105.184 Euro vereinnahmt werden können. Die Mindereinnahmen betragen daher in diesem Zeitraum 37.849 Euro. Die Verordnung über die Einhebung der Verkehrsflächenbeiträge ist umgehend vom Gemeinderat anzupassen. Bei künftigen Vorschreibungen ist der neu beschlossene Einheitssatz anzuwenden.

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Fremdfinanzierungen

Darlehen Die Grafik zeigt die Belastung des ordentlichen Budgets aus Darlehensannuitäten. Erst im Jahr 2020 werden zwei Darlehen (Kindergarten, Friedhof) sowie ein Straßenbaudarlehen auslaufen, wodurch sich die Belastung des ordentlichen Haushaltes aus Darlehensannuitäten um rd. 53.400 Euro verringern wird. Neue Darlehensbelastungen werden sich jedoch aus dem Abschluss der Hauptschulsanierung (Neue Mittelschule), der Errichtung der Krabbelstube, der Kamerabefahrung des Kanalnetzes, den Planungskosten für den Hochwasserschutz sowie der Ortsplatzgestaltung in Höhe von jährlich rd. 71.100 Euro ergeben. Bis 2018 werden sich auch die Annuitätenzuschüsse für die Siedlungswasserbaudarlehen um rd. 22.400 Euro verringern. Die untenstehende Tabelle zeigt die Gesamtschuldenstände der Gemeinde und die Haftungen für die ausgegliederten Bereiche zum Ende der Finanzjahre 2013 und 2014 und die daraus resultierende tatsächliche Pro-Kopf-Verbindlichkeit je Einwohner (2.829 Einwohner lt. ZMR 31.10.2012). Schuldenart Gemeinde (Hoheitsbereich) Gemeinde (öff. Einrichtungen) Landesdarlehen Gesamt: Haftungen Gesamt: (inkl. Haftungen)

Ende FJ 2013 1.685.763 Euro 7.421.628 Euro 882.455 Euro 9.989.846 Euro

Ende FJ 2014 1.582.557 Euro 7.056.370 Euro 592.718 Euro 9.231.645 Euro

FJ 2014 je EW 559 Euro 2.494 Euro 210 Euro 3.263 Euro

2.726.071 Euro 2.892.166 Euro 12.175.917 Euro 12.123.811 Euro

1.022 Euro 4.285 Euro

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Da der Landesdurchschnitt der Pro-Kopf-Verbindlichkeiten rd. 2.600 Euro beträgt, ist die Verschuldung mit 4.317 Euro als hoch einzustufen. Der Annuitätendienst (Tilgung, Zinsendienst und Annuitätendienst für Reinhalteverband) betrug 2014 701.107 Euro, wobei Schuldendienstersätze als Bundesförderung für den Siedlungswasserbau in Höhe von 383.079 Euro vereinnahmt werden konnten. Es errechnete sich somit eine Netto-Belastung des ordentlichen Haushalts in Höhe von 318.028 Euro bzw. 6,25 % der ordentlichen Einnahmen. Es liegt ein vergleichsweise hoher Annuitätendienst vor. Die Belastung für den Ausbau der Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlage ist durch die vergleichsweise hohe Förderung des Bundes mit Ersätzen in Höhe von rd. 383.000 Euro bei einem Schuldendienst für diese Anlagen von 472.000 Euro mit 89.000 Euro gering. Durch die Umsetzung des Oö. Wasserversorgungsgesetzes 2015 und die Einbringung von offenen Benützungsgebühren ist mit erhöhten Gebühreneinnahmen zu rechnen. Diese sollten zur Verringerung des Schuldenstandes verwendet werden. Die Einnahmen aus noch ausstehenden Anschlussgebühren und soweit haushaltsverträglich auch die Einnahmen aus noch offenen Benützungsgebühren sind von der Gemeinde in Zukunft zur raschen Verringerung der Schuldenbelastung zu nutzen. Für den Schuldendienst, der aus allgemeinen Deckungsmitteln getragen werden muss, sind für Projekte wie zB die Schulsanierung, die Errichtung Krabbelstube, aber auch die Anschaffung eines Kommunalfahrzeuges, rd. 137.000 Euro aufzuwenden. Sie schränken somit den finanziellen Spielraum der Gemeinde im ordentlichen Haushalt beachtlich ein. Die variablen Darlehenszinssätze der Gemeinde lagen im 1. Quartal 2015 zwischen 1,522 % und 0,832 %. Weiters bestehen vier Fixzinsdarlehen mit Zinssätzen von 2 % bzw. 3 %. Bei fünf Darlehen für die Bauabschnitte 8 der Wasserversorgung sowie 7 und 8 der Abwasserbeseitigungsanlage, ist der Zinssatz mit 1,522 % (6-Monats-Euribor mit Aufschlag 1,35) als überhöht zu bezeichnen. Hinweis zur Konsolidierung: Mit dem betreffenden Bankinstitut sollten Verhandlungen über eine Verringerung des Aufschlages aufgenommen werden. Auch eine Umschuldung der Darlehen könnte vorgenommen werden. Der Konsolidierungsbeitrag beträgt, bei einer angenommenen Reduzierung des Aufschlages auf unter 1 %, rund 12.000 Euro.

Kassenkredit Der Zinsaufwand für den Kassenkredit betrug im Jahr 2013 29 Euro. Im Finanzjahr 2014 waren insgesamt 33 Euro Kassenkreditzinsen zu bezahlen. Der Sollzinssatz ist gebunden an den 6-Monats-Euribor mit einem Aufschlag von 1,25 %. Daraus ergibt sich für das 1. Quartal 2015 ein Zinssatz am Girokonto von 1,422 %. Der Zinssatz liegt im Vergleich zu Kassenkreditangeboten von anderen Gemeinden in einem hohen Bereich. Auf Grund der geringen Inanspruchnahme des Kassenkredites entsteht daraus keine Belastung für das Budget. Der Höchstrahmen für den Kassenkredit wurde mit 800.000 Euro festgesetzt und liegt damit im Rahmen der festgesetzten Obergrenze von einem Viertel der Einnahmen des ordentlichen Voranschlages. Der Kassenkredit wurde an die zwei ortsansässigen Banken zu je 400.000 Euro vergeben. Eine weitere Bank wurde zur Angebotslegung für den Kassenkredit nicht eingeladen. Aufgefallen ist auch, dass die zwei Banken exakt die gleichen Zinskonditionen angeboten haben. An Geldverkehrsspesen wurden im Finanzjahr 2013 5.043 Euro verrechnet. Im Jahr 2014 konnten diese Spesen auf 978 Euro verringert werden, da die Bank keine Gebühr mehr für

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die Buchungszeilen verlangt. An Habenzinsen konnte die Gemeinde am Girokonto 354 Euro vereinnahmen. In Zukunft sind mindestens drei Banken zur Angebotslegung einzuladen. Bei der Vergabe des Kassenkredites sind neben dem Kriterium Soll-Zinsen auch die Haben-Zinsen und die Geldverkehrsspesen zu beachten. Der Zuschlag ist der in Summe bestbietenden Bank zu erteilen. Zu den Kontoauszügen stellen wir fest, dass durch Internetbanking vom herkömmlichen Ausdruck der Kontoauszüge beim Bankinstitut abgegangen werden könnte. Diese Umstellung wurde bereits während der Prüfung vorgenommen.

Haftungen Der Nachweis über Haftungen weist zum Ende des Haushaltsjahres 2014 einen Stand von rund 2.892.200 Euro aus. Die Haftungsübernahmen erfolgten von der Marktgemeinde Pichl bei Wels für die „Gemeinde-KG“ betreffend die Finanzierungen der Bauvorhaben „Landesmusikschule mit Musikheim“ in Höhe von 550.000 Euro und eine Biogasanlage in Höhe von 480.000 Euro. Der restliche Anteil entfällt auf den Reinhaltungsverband Trattnachtal. Aufgrund neuer Haftungsübernahmen erhöhte sich der Haftungsstand zum Ende des Finanzjahres 2014 um rund 166.100 Euro gegenüber 2013. Der Haftungsnachweis ist zu aktualisieren, da der Haftungsstand zu Beginn des Finanzjahres ident mit dem Stand am Ende des Finanzjahres ist, zB beim Projekt Biogas des RHV und beim Bau der Landesmusikschule über die „Gemeinde-KG“. Weiters sind zahlreiche Haftungen ohne Betrag im Nachweis angeführt. Diese sind zu bereinigen bzw. zu aktualisieren.

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Personal

Der Personalkostenanteil an den ordentlichen Einnahmen betrug im Jahr 2014 15,7 %. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Kindergarten von der Pfarrcaritas geführt wird und die Marktgemeinde Pichl bei Wels Mitglied des Reinhalteverbandes Trattnachtal ist und daher für diese Bereiche kein eigenes Personal angestellt ist. Der Anstieg der Personalkosten im Jahr 2013 gegenüber 2012 um rund 91.400 Euro, das sind 12 %, ist auf die Auszahlung einer Abfertigung für den Schulwart und die Neuanstellung von zwei Reinigungskräften zurück zu führen. Die Mehrkosten in Höhe von rund 90.000 Euro laut Voranschlag 2015 ergeben sich aus der Anstellung von zwei Vertragsbediensteten in der Verwaltung sowie eines Bauhofmitarbeiters ab Mitte 2014 im Rahmen des Dienstpostenplans. Der Personalstand laut untenstehender Tabelle des jeweiligen Jahres in Personaleinheiten (PE): Bereich Verwaltung Busbegleitung Schulausspeisung Schule Bauhof Summe:

2011 5,9 0,32 1,3 3,6 2 13,12

2012

2013

5,9 0,32 1,3 3,6 2 13,12

4,9 0,3 1,3 3,8 2 12,3

2014 4,9 0,3 1,3 4,3 3 13,8

2015 6,9 0,3 1,3 4,3 3 15,8

Die Abweichung der Tabelle zu obiger Grafik ergibt sich aus der von 2012 auf 2013 vorgenommenen Personalaufstockung in der Reinigung von 2,6 PE auf 3,8 PE. Gleichzeitig wurde der Posten des Schulwartes nicht mehr nachbesetzt. Von 2013 auf 2014 wurde eine Erhöhung des Beschäftigungsausmaßes um 0,5 PE bei 3 Personen (Reinigung Schule) umgesetzt. Weiters gab es eine Neuaufnahme von 1 PE im Bauhof (ab Mitte 2014).

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Allgemeine Verwaltung Bei den Gehaltsabrechnungen ist aufgefallen, dass es einige Besonderheiten gibt, die mit den besoldungsrechtlichen Bestimmungen nicht in Einklang zu bringen sind. Bei Durchsicht der Jahreslohnkonten 2013 und 2014 wurde Folgendes festgestellt: Für den Bezieher einer Verwendungszulage wurde im Jahr 2013 eine vom Gemeindevorstand am 3. September 2012 zur Kenntnis genommene Belohnung in Höhe von 19.500 Euro und im Jahr 2014 in Höhe von 20.085 Euro, aufgeteilt auf jedes einzelne Monat in der Größenordnung von 1.423 Euro bis 2.167 Euro gewährt und ausbezahlt. Eine Belohnung ist im Sinne der gehaltsrechtlichen Bestimmungen für außergewöhnliche Dienstleistungen im Einzelfall gedacht. Im vorliegenden Fall wurde die Belohnung für Überstunden zuerkannt, die nach Berechnungen der Gemeinde außerhalb des für die Verwendungszulage zugrundenliegenden Überstundenausmaßes in Höhe von monatlich 30 Überstunden zu erbringen sind/waren. Mit der Gewährung einer Verwendungszulage gelten gemäß § 30 a Abs. 5 Oö. Landes-Gehaltsgesetz aber alle Mehrleistungen des Beamten in zeitlicher Hinsicht als abgegolten. Die Zuerkennung einer Belohnung in dieser Größenordnung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Die Auszahlung der Belohnung ist umgehend einzustellen. Die im Prüfungszeitraum monatlich ausbezahlten Beträge wurden in den Jahren 2012 bis 2014 nicht zur Gänze beim dafür vorgesehen Ansatz „Hauptverwaltung, Post Belohnungen“ (1/010000/567) ordnungsgemäß dargestellt, sondern in einer Höhe von 12.095 Euro im Jahr 2014, 11.610 Euro im Jahr 2013 und 7.600 Euro im Jahr 2012 am Jahresende in den außerordentlichen Haushalt auf Projektkosten (5/850800/004000) umgebucht. Zusätzlich wurden im Jahr 2012 3.150 Euro vom Konto Belohnungen auf Instandhaltungen für Kanalbau (1/851100/6120) umgebucht. Der vermeintliche Zusammenhang zwischen der Belohnung für den Bediensteten und den Ausgaben für Projektkosten ist nicht nachvollziehbar. Außerdem verschleiert diese Umbuchung die Darstellung der Personalkosten und sie widerspricht den haushaltsrechtlichen Grundsätzen der Klarheit und Wahrheit. Personalausgaben sind auf die hierfür vorgesehenen Voranschlagsposten zu verbuchen und haben dort zu verbleiben. Die Leistungsverrechnung mit Betrieben oder betrieblichen Einrichtungen darf nur in Form von Vergütungsleistungen bzw. einer Verwaltungskostentangente mit der dafür vorgesehenen Kontierung erfolgen. Weiters erhält der Bedienstete mit der Personalnummer 1002 eine Kochstellenleiterentschädigung in Höhe von 130,50 Euro pro Monat 12 mal jährlich. Gesamtbetrag ca. 1.560 Euro im Jahr. Die Kochstellenleiterentschädigung dient als Abgeltung für die Tätigkeit von Lehrpersonen im Rahmen der Schülerausspeisung. Wenn Gemeindebedienstete die Tätigkeit als Leiter der Kochstelle im Rahmen ihres Aufgabengebietes wahrnehmen, gebührt keine Auszahlung der Entschädigung. Da der Gemeindebedienstete diese Tätigkeit im Rahmen seines Aufgabengebietes übernommen hat, ist im Sinne der erlassmäßigen Regelung die Auszahlung der Kochstellenleiterentschädigung an den Bediensteten umgehend einzustellen. Bei der Personalnummer 3005 besteht eine Diskrepanz zwischen dem im Dienstpostenplan festgesetzten Dienstposten (VBI/c) und der tatsächlichen Entlohnung in der Entlohnungsgruppe b. Die Einreihung der Bediensteten hat sich an der tatsächlichen Dienstpostenbewertung des gültigen Dienstpostenplanes zu orientieren. Der Beschluss des Gemeindevorstandes über die Einreihung in die Entlohnungsgruppe b widerspricht daher der Zuordnung des Dienstpostens in die Entlohnungsgruppe c durch den Gemeinderat und wurde trotz gegenteiliger Auskunft seitens der Aufsichtsbehörde beschlossen. Im konkreten 21

Fall besteht nach den Regelungen der Oö. Gemeinde-Dienstpostenplanverordnung nicht die Möglichkeit, einen Dienstposten in der Entlohnungsgruppe b zu schaffen. Bei der in absehbarer Zeit anstehenden Umstrukturierung durch Pensionierungen ist eine dienstpostenplankonforme Entlohnung sicherzustellen.

Überstunden und Mehrleistungen In den Jahren 2012 bis 2014 war der rechtskräftige Dienstpostenplan nie zur Gänze besetzt. Mehrleistungen, Überstunden und Arbeitsrückstände waren die Folge. Für die in der Verwaltung erbrachten Mehrleistungen und Überstunden inkl. der als Belohnung ausbezahlten Überstunden sind im Jahr 2014 rund 35.000 Euro angefallen. Diese Summe entspricht in etwa dem Entgelt für eine Personaleinheit in GD 20. Vermutlich wären die Arbeitsrückstände nicht so hoch ausgefallen und der Ablauf der Verwaltungstätigkeit hätte reibungsloser funktioniert, wenn es gelungen wäre, eine Personaleinheit anzustellen. Dadurch wäre eine Vollarbeitskraft mehr zur Verfügung gestanden und der teure Überstundenzuschlag hätte entfallen können. Die Gemeinde hat nach der Pensionierung eines Mitarbeiters im Bauamt vor ungefähr 10 Jahren versucht, durch Personalnachbesetzung die Lücke zu schließen. Bei dieser Nachbesetzung gab es aber im Laufe der Jahre eine hohe Fluktuation von insgesamt 5 Personen. Man ist über die Einschulungszeit kaum hinausgekommen und hat dadurch auch keinen vollständigen Personalersatz erreicht. Dies führte dazu, dass die Bediensteten im Amt regelmäßig Überstunden und Mehrleistungen erbringen mussten. Dies hat eine derartige Kontinuität erreicht, dass in den Gehaltsabrechnungen 2013 und 2014 bei drei Bediensteten 9, 10 bzw. 20 monatliche Überstunden ausbezahlt wurden. Trotz Ableistung von Überstunden und Auszahlung von Belohnungen musste bei der Gebarungseinschau festgestellt werden, dass zB Personalakten seit Jahren nicht mehr aktualisiert werden und Gebührenvorschreibungen nicht rechtzeitig erfolgten. Im Dezember 2014 wurde eine zusätzliche Bedienstete in der Verwaltung aufgenommen, die jedoch bereits während der Gebarungseinschau wieder gekündigt hat. Offensichtlich ist es in den vergangen 10 Jahren nicht gelungen, die Rahmenbedingungen am Arbeitsplatz so zu gestalten, dass die Neuaufnahmen dauerhaft in den Personalstand übernommen werden konnten. Auf Grund der anstehenden Pensionierungen hat sich die Gemeinde zeitgerecht um geeignetes Personal zu bemühen, die Personalaufnahmen vorausschauend zu planen und die Objektivierung zielgerichtet zu gestalten. Bei einem Großteil der Reinigungskräfte, welche überwiegend in einer Teilbeschäftigung stehen, wurde in den Jahren 2013 und 2014 eine erhebliche Anzahl von Mehrleistungsstunden ausbezahlt. Dies führte de facto zu einer Vollbeschäftigung der Bediensteten. In zwei Fällen wurden zur Teilbeschäftigung von 85 % bzw. 90 % monatlich konstant 45 bzw. 28 Mehrleistungsstunden – dies entspricht einer wöchentlichen Arbeitszeit von in Summe 44 bzw. 43 Arbeitsstunden – geleistet und laut Lohnverrechnung auch ausbezahlt. Die konstante Anordnung von Überstunden kommt einer Umgehung der durch den Gemeindevorstand im Dienstvertrag schriftlich mit dem Dienstnehmer vereinbarten Arbeitszeit gleich. Auch bei einem Bauhofmitarbeiter werden Überstunden in einem konstanten Ausmaß von 10 Stunden pro Monat als Überstundenpauschale abgegolten. Bei einem weiteren Mitarbeiter wurden im Jahr 2014 in den Monaten Juni bis Oktober je 27 Stunden als Überstunden ausbezahlt. Die Anordnung von Überstunden hat sich auf das notwendige Ausmaß zu beschränken. Überstunden sind vom Bürgermeister grundsätzlich nachvollziehbar anzuordnen (§ 58 Oö. GBG 2001 bzw. § 104 Oö. GDG 2002). Der Gemeindevorstand hat in den Dienstverträgen das Beschäftigungsausmaß so festzulegen, dass es einerseits im Rahmen des 22

Dienstpostenplans liegt und andererseits die tatsächlich laufenden Arbeiten damit abgedeckt werden können. Die derzeit gewährten Überstundenpauschalen sind zu hinterfragen und allenfalls neu zu bemessen bzw. einzustellen.

Zeiterfassung Seit Jahren erfolgt die Zeiterfassung über ein selbständiges An- und Abmelden der Mitarbeiter per Telefon. Eine Kontrolle der Arbeitszeitblätter während des Jahres wird nicht durchgeführt. So kommt es zur Ansammlung von Überstunden und Mehrdienstleistungen, die teilweise erst im nächsten Jahr bzw. in den nächsten Jahren durch Auszahlung von Überstundenpauschalen oder Abbau von Zeitausgleich abgegolten werden. Das praktizierte System ist zwischen Dienstnehmer und Dienstgeber nicht schriftlich vereinbart. Die Notwendigkeit der Leistung von Überstunden wird weder geprüft noch vom Bürgermeister angeordnet. Eine nachvollziehbare Kontrolle oder ein Schutz vor Manipulationen (anmelden per Telefon auch von zu Hause aus möglich) ist somit nicht gegeben. Im Sinne einer bürgerfreundlichen Verwaltung, einer korrekten Zeiterfassung und Einhaltung der Dienstzeiten wird empfohlen, die Dienstzeitregelung an die des Landes anzupassen. Siehe dazu Erlass vom 19.11.2002 (IKD(Gem)-200167/15-2001-Shü/Shz) sowie Erlass vom 3.12.2015 (IKD(Gem)-200167/144-2015-Shü) Das heißt:  Festlegen eines Dienstzeitrahmens  Einhaltung der Kernzeit  Inanspruchnahme einer Ruhepause (Mittagspause) ist in der Zeiterfassung als Abwesenheit zu registrieren. Derzeit wird der vorgesehene Pausenabzug nicht berücksichtigt (§ 52 Oö. GBG 2001 bzw. § 98 Oö. GDG 2002).  Überstunden nur auf Anordnung des Bürgermeisters - die Gewährung einer Verwendungszulage mit Mehrleistungsanteil schließt die Erbringung von Überstunden mit ein. Grundsätzlich gelten nur angeordnete Dienstzeiten außerhalb des Dienstzeitrahmens als Überstunden.  Das Gleitzeitplus am Ende des Kalendermonats darf 50 Stunden nicht übersteigen. Folgende Missstände wurden im Rahmen der Überprüfung der Zeitdatenauswertungen festgestellt:  Einhaltung der Mittagspause: An Tagen, an denen mehr als 6 Stunden Dienst versehen wird, wird die Mittagspause teilweise nicht eingehalten. Obwohl keine Vereinbarung zwischen Dienstgeber und Dienstnehmervertretung über eine flexible Dienstzeitregelung vorliegt, kommt es zum Erwerb von sogenannten „Gleitzeitpluszeiten“. Nach § 98 Oö. GDG 2002 bzw. der vergleichbaren Bestimmungen für das Schema ALT ist jedoch nach 6 Stunden eine Ruhepause von einer halben Stunde einzuräumen. Nachdem es in der Gemeinde keine Gleitzeitregelung gibt, sind grundsätzlich die vereinbarten Dienststunden laut jeweiligem Dienstvertrag einzuhalten.  Erwerb von „Gleitzeitpluszeiten“ im Krankenstand: Es ist gesetzlich nicht vorgesehen, im Krankenstand Dienst zu versehen (Teilkrankenstand), da hier eine Dienstunfähigkeit vorliegt. Es wird in diesem Zusammenhang auf die Haftung des Dienstgebers nach § 1315 ABGB verwiesen.  Mehrleistungsstunden / Überstunden: Aus den Zeitaufzeichnungen ist ersichtlich, dass sich bei einer Schulköchin 2007 bis 2012 durch Mehrleistungen ein „Gleitzeitplus“ von rund 420 Stunden angesammelt hat. Erst im Jahr 2013 bzw. 2014 wurden diese Stunden durch Auszahlung von 125 Stunden bzw. Abbau von 130 Stunden reduziert, sodass immer noch ein Zeitguthaben von rund 165 Stunden dokumentiert ist. In diesem Zusammenhang wird 23

nochmals darauf hingewiesen, dass nach § 104 Oö. GDG 2002 sämtliche Mehrleistungen vom Bürgermeister angeordnet sein müssen. Weiters ist nach § 104 Abs. 6 Oö. GDG 2002 ein Freizeitausgleich nur bis zum Ende des sechsten auf die Leistung der Überstunden folgenden Kalendermonats zulässig. Der Vorgesetzte hat darauf zu achten, dass seine Mitarbeiter/innen ihre dienstlichen Aufgaben gesetzmäßig und in zweckmäßiger, wirtschaftlicher und sparsamer Weise erfüllen. Er hat auch für die Einhaltung der Dienstzeit zu sorgen (§ 83 Oö. GDG 2002). Sowohl der Bürgermeister als auch der Amtsleiter haben auf einen gesetzeskonformen Ablauf des Dienstbetriebes im Rahmen ihrer Dienstpflicht als Vorgesetzter zu achten. Grundlage dafür sollte ein nachvollziehbares Zeiterfassungssystem sein, das die Anwesenheit der Bediensteten und die Inanspruchnahme der gesetzlichen Ruhepausen dokumentiert ebenso wie die Einhaltung der Bestimmungen bei Dienstunfähigkeit (Krankenstand), außerdem einen Überblick über sämtliche Mehrleistungen bzw. Überstunden bietet und den Abbau dieser Stunden nachvollziehbar macht. Es sollte umgehend ein Arbeitszeitmodell für die flexible Dienstzeitregelung eingeführt werden. Eine Anlehnung an das Arbeitszeit- und Zeiterfassungssystem des Landes wird dringend empfohlen. Künftig sind die Arbeitszeitblätter monatlich vom Bürgermeister und vom Amtsleiter zu kontrollieren, um auf einen vermehrten Anfall von Überstunden bzw. Mehrdienstleistungen mit gezieltem Personaleinsatz unmittelbar reagieren zu können.

Führung der Personalakten Bei Durchsicht der Personalakten wurde festgestellt, dass diese nicht vollständig sind. Wesentliche Unterlagen, die das Dienst- und Gehaltsrecht betreffen, wurden in den letzten Jahren nicht abgelegt. Die Personalakten sind umgehend zu vervollständigen und auf aktuellen Stand zu bringen. Bei der Personalnummer 1002 besteht laut Aufzeichnungen über den Erholungsurlaub ein Anspruch in ungewöhnlich hohem Ausmaß von 259 Arbeitstagen. In den Jahren 2006 bis 2014 (9 Jahre) hat der Bedienstete insgesamt nur 45 Urlaubstage verbraucht, also im Schnitt eine Woche pro Jahr. Nach § 72 Oö. GBG 2001 verfällt die Hälfte des noch nicht verbrauchten Urlaubsanspruchs nach Ablauf von zwei Jahren und der Rest nach Ablauf von drei Jahren ab dem Ende des Urlaubsjahrs, in dem er entstanden ist. Mit Beginn des Jahres 2015 kann das höchstmögliche Urlaubsausmaß nur 105 Arbeitstage betragen, da der Rest aus Vorjahren ex lege verfällt. Das Urlaubsblatt des Bediensteten ist auf das richtige Ausmaß (105 Tage) zu korrigieren. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Dienstpflichten des Vorgesetzten gemäß § 37 Abs. 1 Oö. GBG 2001 bzw. § 83 Abs. 1 Oö. GDG 2002.

Mitarbeitergespräche und Zielvereinbarungsgespräche Derzeit werden keine strukturierten Gespräche mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Verwaltung, in den Schulen und im Bauhof geführt, in denen die Dienstabwicklung und der Arbeitseinsatz festgelegt werden. Im Verwaltungsbereich werden Dienstbesprechungen nach Bedarf abgehalten. Wir weisen in diesem Zusammenhang auf die Informationen des Amtes der Oö. Landesregierung zum Mitarbeiter/innen-Gespräch als Zielvereinbarungsgespräch vom 29.11.2011 hin, die auch im GemNet veröffentlicht ist. Sinn und Zweck von Zielverein24

barungen ist es, mit den einzelnen Bediensteten spezifische Ziele in Abstimmung mit den Organisationszielen zu vereinbaren und diese zu dokumentieren. Folglich ist über das abgelaufene Jahr Rückschau zu halten und den Bediensteten dabei entsprechendes Feedback zu geben. Wesentliche Erfolgsgröße ist, dass die fachliche und persönliche Entwicklung gezielt gesteuert wird. In Hinkunft sind regelmäßig in allen Bereichen Mitarbeitergespräche durchzuführen.

Geschäftsverteilungsplan Im Jahr 2010 wurde eine Prozessoptimierung in der Marktgemeinde Pichl bei Wels durch einen privaten Anbieter in Auftrag gegeben. Im Bericht der Beraterfirma wurde zum Personalstand empfohlen, mit sieben Personaleinheiten das Auslangen zu finden und eine Personaleinheit zusätzlich befristet bis zur Pensionierung des Amtsleiters anzustellen. Weiters ist in dem Bericht von unklaren Weisungsstrukturen, unterschwelligen Konflikten und einer ausbaubaren Informationspolitik die Rede. Der Gemeinde wurde dabei empfohlen, eine eindeutige Berichts- und Weisungsstruktur festzulegen (Organigramm, Amtsleiter als Leiter des inneren Dienstes) und die Informationskultur zu stärken. Im Zuge der Gebarungseinschau konnte keine Verbesserung der damals im Bericht aufgezeigten Missstände festgestellt werden. Durch die unklaren Weisungsstrukturen und die fehlende Kommunikation zwischen Politik und Verwaltung wurde ein reibungsloser Ablauf der Gemeindeverwaltung behindert, die Motivation der Mitarbeiter wesentlich eingeschränkt und die bestehenden Konflikte wurden nicht gelöst. Die Realisierung der im genannten Bericht angeführten Punkte wäre aber eine Grundlage für die zeitgerechte, qualitätsvolle und rechtskonforme Bewältigung der laufenden Aufgaben. Es ist eine Neuorganisation im Hinblick auf eine bürgerfreundliche, effektive und sparsame Verwaltung in einem positiven Arbeitsumfeld durch zu führen. Der Geschäftsverteilungsplan aus dem Jahr 2004 entspricht nicht mehr der tatsächlichen Aufgabenverteilung. Er wurde nach Verwendungs- und Personalveränderungen nicht angepasst. Die im Bericht zur Prozessoptimierung neu erarbeitete Aufgabenverteilung wurde ebenfalls nicht im aktuell gültigen Geschäftsverteilungsplan berücksichtigt. Die Bearbeitung der Rechnungsabschlüsse und Voranschläge wird laut Geschäftsverteilungsplan vom Amtsleiter wahrgenommen. Auf Grund der Einstufung des Postens in der Buchhaltung ist die Erstellung des Voranschlags und des Rechnungsabschlusses in der Buchhaltung wahrzunehmen. Der Geschäftsverteilungsplan ist zu überarbeiten und den Anforderungen an eine moderne Verwaltung anzupassen. Die Aufgabenverteilung hat gemäß der Bewertung der Posten zu erfolgen.

Dienstpostenplan Der derzeit gültige Dienstpostenplan wurde vom Gemeinderat am 16.12.2008 beschlossen. Die Dienstposten sind, unter Beachtung der Dienstpostenplanverordnung, den tatsächlichen Erfordernissen nach in ihrer Art und Anzahl festzulegen. Die Darstellung der Dienstposten hat nach Personaleinheiten (PE) zu erfolgen. Für die Schülerausspeisung sind zwei Posten der Funktionslaufbahn GD 19 festgelegt. Das Beschäftigungsausmaß beider Mitarbeiterinnen beträgt jedoch nur je 65 %, dies entspricht 1,3 PE. Für die Reinigung in den Schulen sind 6 Posten der Funktionslaufbahn GD 25 enthalten. Diese sind derzeit mit 4,3 PE besetzt. Weiters ist im Dienstpostenplan ein Posten der Funktionslaufbahn GD 23 für ständige sonstige Bedienstete enthalten, welcher derzeit unbesetzt ist. Die Entlohnung eines als „Gebäudewart“ eingesetzten Mitarbeiters erfolgt nach GD 21. In dem dem Voranschlag beigelegten Dienstpostenplan ist der „Gebäudewart“ auf einem Dienstposten der 25

Funktionslaufbahn GD 25 bzw. Bewertung alt VB II/p5 abgebildet. Tatsächlich kann es sich aber nur um den Posten GD 19 bzw. VB II/p2 (ehemaliger Schulwartposten) handeln, da er zu 70 % der Schule und 30 % dem Bauhof zugeordnet ist. Der Dienstpostenplan ist neu festzulegen. Er hat die Dienstposten nach Art und Anzahl zu enthalten, die den tatsächlichen Erfordernissen entsprechen.

Nebentätigkeit Ein Bediensteter des Bauhofs erhielt ab dem Jahr 2003 für die Betreuung der Altstoffsammelinsel (ASI) eine monatliche Pauschale von 260 Euro. Dieser Pauschale lag die Leistung von 20 Stunden zu 13 Euro pro Monat zu Grunde. Der Bezirksabfallverband refundierte der Gemeinde 16 Stunden, wodurch der Gemeinde ein Aufwand in Höhe von 52 Euro pro Monat entstand. Im Jahr 2005 wurde diese Pauschale auf 400 Euro erhöht, da die Annahmetage in der ASI ausgeweitet und der Stundensatz auf 16 Euro erhöht wurde. Aus dem diesbezüglichen Sitzungsprotokoll geht hervor, dass die Arbeitsleistung außerhalb der normalen Arbeitszeit erfolgt. Ab dem Jahr 2012 wurde die Altstoffsammelinsel nicht mehr betrieben. Im Gemeindevorstand wurde jedoch eine Weiterzahlung dieser Pauschale für die Betreuung der Wasserleitung beschlossen. Weiters wurden auch für einen zweiten Bediensteten des Bauhofes für die Kanalbetreuung ebenfalls 400 Euro für diese Nebentätigkeit beschlossen. Eine Nebentätigkeit liegt jedoch nur dann vor, wenn ein Bediensteter ohne unmittelbaren Zusammenhang mit seinen ihm nach seiner Verwendung obliegenden Dienstpflichten noch eine weitere Tätigkeit für die Gemeinde in einem anderen Wirkungsbereich ausübt (§ 137 Oö. GDG 2002 bzw. § 25 Oö. LGG). Der Anlass für die Bezahlung der Nebentätigkeit war die Betreuung der Altstoffsammelinsel in der Gemeinde für den Bezirksabfallverband. Durch eine Umorganisation der Abfallentsorgung wurde das Sammelzentrum in der Marktgemeinde Pichl bei Wels geschlossen. Die Grundlage für die Gewährung der Entschädigung ist somit entfallen. Die monatliche Zahlung wäre daher einzustellen gewesen. Da es keine Grundlage für die Entschädigungen der Nebentätigkeiten gibt, sind diese einzustellen.

In untenstehender Tabelle finden sich jene Bereiche der Gemeinde, die im Jahr 2014 die höchsten Personalkosten (ohne Pensionsbeiträge) aufweisen. Daraus errechnen sich die Personalkosten je Einwohner (2.800 EW). Bereich Allgemeine Verwaltung Volksschule Neue Mittelschule Schülerausspeisung Kindergarten-Busbegleitung Bauhof Gesamtergebnis

Personalausgaben 315.455 Euro 35.792 Euro 129.257 Euro 51.153 Euro 7.945 Euro 119.888 Euro 659.490 Euro

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Kosten je Einwohner 112,58 Euro 12,77 Euro 46,13 Euro 18,26 Euro 2,84 Euro 42,79 Euro 235,37 Euro

Reinigung Die Reinigung der Volks- und Neuen Mittelschule erfolgt durch 5 (teilzeit)beschäftigte Reinigungskräfte mit insgesamt 4,3 PE. Die zu reinigende Fläche wurde mit rd. 5.440 m² angegeben. Dies entspricht einer zu reinigenden Fläche von 1.265 m² je PE. Im Vergleich zu anderen Gemeinden liegt ein hoher Personaleinsatz vor. Als Zielwert sollte eine zu reinigende Fläche von rd. 1.600 m² je PE angestrebt werden. Hinweis zur Konsolidierung: Durch Änderung des Putzplans, Festlegung neuer Qualitätsstandards und Erreichen von 1.600 m² je PE könnten 0,9 PE bei der Reinigung eingespart werden. Der Konsolidierungsbeitrag beträgt rd. 30.000 Euro.

Bauhof Im Bauhof sind, wie im Dienstpostenplan genehmigt, 3 Vollzeitmitarbeiter beschäftigt. Die Entlohnung erfolgt gemäß VB II/p3, GD 19 bzw. GD 23. Darüber hinaus wäre der für die Schulen zuständige „Gebäudewart“ in GD 21 mit 30 % dem Bauhof zugeordnet. Dieser Posten ist unbesetzt, da eine Aufgabenumverteilung stattgefunden hat. Eine Änderung des Dienstpostenplanes (siehe Kapitel Dienstpostenplan) ist daher vorzunehmen. Die Ausgaben für den Bauhof betrugen im Jahr 2012 122.469 Euro, im Jahr 2013 145.500 Euro und im Jahr 2014 193.551 Euro. Die Mehrkosten in Höhe von rund 48.000 Euro sind in erster Linie auf die Neueinstellung eines Bauhofmitarbeiters zurückzuführen sowie auf Instandhaltungen und Verbrauchsgüter (Postenklasse 4). Davon wurden im Jahr 2012 und 2013 je 34.000 Euro und in den Jahren 2014 bzw. im Voranschlag 2015 je 43.000 Euro vergütet bzw. veranschlagt. Die Einnahmen aus Vergütungen decken nur einen Bruchteil der Ausgaben des Bauhofes ab. Werden die Leistungen nicht exakt weiterverrechnet, führt das zu einer unkorrekten Kostendarstellung, die auch die statistischen Auswertungen, zB Benko, verfälschen und zu Fehlinterpretationen führen können. Die Marktgemeinde Pichl bei Wels hat künftig die Tätigkeiten der Bauhofmitarbeiter sowie die Einsatzstunden der Fahrzeuge exakt jenen Bereichen zuzuordnen, für die sie auch erbracht werden. Werden im Zuge eines Bauvorhabens Arbeitsleistungen durch den Gemeindebauhof erbracht, sind diese im Rechenwerk der Gemeinde bzw. der KG gesondert darzustellen. Die Marktgemeinde Pichl bei Wels hat Kooperationsmöglichkeiten im Bereich des Bauhofs mit der Nachbargemeinde Kematen am Innbach zu prüfen. Aufgrund der geografischen Situierung der Bauhöfe könnte bei anstehenden Investitionen in die Gebäude, aber auch bei Fahrzeugen und Geräten eine gemeinsame Nutzung zu Einsparungen führen und die Effizienz steigern. Durch einen gemeinsamen Einsatzplan und Aufteilung der Arbeitsgebiete beider Gemeindebauhöfe könnten bei einem allfälligen Ausscheiden eines Mitarbeiters bzw. einer anstehenden Pensionierung Synergien geschaffen werden.

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Fahrzeuge und Geräte Die Marktgemeinde Pichl bei Wels verfügt derzeit über drei Traktoren, die hauptsächlich im Winterdienst zum Einsatz kommen. In den Sommermonaten ist die Auslastung dieser Traktoren eher gering. Weiters stehen 2 Kommunalfahrzeuge – Fiat Ducato – zur Verfügung, die auch im Bereich der Wasserversorgung eingesetzt werden. Die Auslastung der Fahrzeuge sollte über mehrere Jahre hindurch genau aufgezeichnet werden. Der Bedarf sollte danach beurteilt werden. Anstelle von Neuanschaffungen ist verstärkt auf die Möglichkeit von Ausleihungen bei Privaten oder Gemeinden zurückzugreifen. Geräte mit nur geringem Auslastungsgrad sind abzugeben. Einsatzfahrzeuge für den Winterdienst könnten allenfalls für die Wintermonate angemietet werden. Die Auslastung der Fahrzeuge ist zu erheben, um die Einsatzhäufigkeit feststellen zu können. Hinweis zur Konsolidierung: Um die Auslastung zu erhöhen und verstärkt Einnahmen lukrieren zu können, sind Fahrzeuge und Gerätschaften den umliegenden Gemeinden zum Verleih anzubieten. Hier sollten jährlich zumindest 2.000 Euro erzielt werden.

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Öffentliche Einrichtungen Wasserversorgung

In der Wasserversorgung verzeichnet die Marktgemeinde Pichl bei Wels in den letzten Jahren Überschüsse. Mit dem Finanzjahr 2013 wurde vom Gemeinderat eine Darlehensstreckung auf insgesamt 33 Jahre beschlossen. Dadurch verringerten sich die Tilgungen um 30.500 Euro. Die Instandhaltungen für Wasseranlagen verringerten sich von 14.700 Euro im Jahr 2012 auf 5.700 Euro im Jahr 2013. Dadurch erreichte der Überschuss einen Höchststand von 92.488 Euro. Im Jahr 2014 betrugen die Ausgaben für Instandhaltungen 42.500 Euro. Bei ähnlich hohen Einnahmen wie im Jahr zuvor erreichte der Überschuss eine Höhe von 58.960 Euro. Bei korrekter Vergütung der Bauhofleistungen würde sich der Überschuss verringern und die ausgabendeckende Gebühr steigen. Die Bauhofleistungen sind auf Grund der erbrachten Wasserversorgung bei den Ausgaben darzustellen.

Einsatzstunden

für

die

Bereits im Prüfbericht 2009 wurde festgehalten, dass Liegenschaften trotz Anschlusszwang nicht angeschlossen sind bzw. viele angeschlossene Liegenschaften zusätzlich über eine private Wasserversorgung verfügen, wodurch der Gemeinde ein enormer Einnahmenverlust entsteht. Die Gemeinde wurde aufgefordert, umgehend Maßnahmen zu setzen, um den Bestimmungen des Oö. Wasserversorgungsgesetzes zu entsprechen. Im Dezember 2010 teilte die Gemeinde der Aufsichtsbehörde mit, dass als Frist für die gesamte Umsetzung das Jahr 2011 vorgesehen sei. Dieses Ziel wurde aber nicht erreicht. In der Gemeinderatssitzung vom 23.10.2012 wurden 3 Informationstermine sowie die Abwicklung der Anschlüsse innerhalb von 5 Jahren (bis Ende 2017) beschlossen. Bei den Informationsabenden im März 2013 wurden die betroffenen Liegenschaftseigentümer (80 Objekte) umfassend und ausreichend über die seit Jahren bestehende Anschlusspflicht informiert. 29

Der Aufforderung der Aufsichtsbehörde, wonach die Gemeinde ab August 2013 einen detaillierten Quartalsbericht über die bereits gesetzten Maßnahmen vorzulegen hat, ist die Gemeinde bisher nachgekommen. Wie aus den Quartalsberichten ersichtlich ist, haben im Jahr 2013 3 Objekte und im Jahr 2014 12 Objekte den Wasseranschluss freiwillig durchgeführt. Der Anschlusszwang war mit August 2015 somit bei 61 Grundeigentümern weder bescheidmäßig abgehandelt noch liegen Erhebungen über die notwendigen Baumaßnahmen bei den einzelnen Objekten vor. Durch das Hinauszögern der Wasseranschlüsse können die Anschlussgebühren nicht vorgeschrieben und eingehoben werden und in weiterer Folge fehlen auch die Benützungsgebühren für das verbrauchte Wasser. Das Oö. Wasserversorgungsgesetz 2015 ist nunmehr seit mittlerweile einem Jahr in Kraft und mit Ende 2015 sind noch immer 59 Objekte nicht angeschlossen, was auf eine äußerst schleppende Durchführung und Umsetzung der Bestimmungen des Oö. Wasserversorgungsgesetzes 2015 zurückzuführen ist. Dadurch entgehen der Gemeinde jährlich rund 11.500 Euro an Benützungsgebühren, bei einer durchschnittlichen Haushaltsgröße von 3 Personen und einem durchschnittlichen Verbrauch von 40 m³ pro Person. Aus den Protokollen der Informationsabende (zB 25.3.2013) ist ersichtlich, dass Liegenschaftseigentümer bereits Wasser beziehen, aber keine Meldung an die Gemeinde erfolgte. Offensichtlich wurden bei einigen Objekten die notwendigen Wasserschieber bereits gesetzt und die Wasserleitung bis zu den Gebäuden verlegt. Bei anderen wiederum befinden sich die Schieber auf öffentlichem Gut bzw. es wurden noch keine Schieber gesetzt. Ein Überblick über den technischen Ausführungsstand ist durch eine fehlende IstZustandserhebung seitens der Gemeinde nicht gegeben. Offensichtlich wurde es auch verabsäumt, von der bauausführenden Firma bzw. vom beauftragten Ziviltechnikerbüro entsprechende Planungs- und Ausführungsunterlagen einzufordern. Die Gemeinde (Bauamt) hat in Zusammenarbeit mit dem Projektanten den Ist-Zustand über die vorhandenen Anschlussleitungen bis 30.9.2016 zu erheben und die Bescheide über die Anschlussgebühren bzw. die Anschlusspflicht umgehend im Sinne des (neuen) Oö. Wasserversorgungsgesetzes 2015 zu erstellen und den Eigentümern zuzustellen.

Offenes Verfahren, Zahlungsausfall Beim Grundstück Nr. 1000/4 in der KG 52225 wurden die Anschlussgebühren 2003 in Höhe von 2.211 Euro vorgeschrieben. Gegen den Bescheid wurde Berufung erhoben, über die bis dato nicht entschieden wurde. Die Zahlung ist seither nicht erfolgt. Nach Angaben der Gemeinde hat der Eigentümer zwischenzeitlich Konkurs angemeldet. Bei der Parzelle Nr. 201/1 in der KG 51225 wurde zwar kein Wasseranschluss hergestellt, die Wasseranschlussgebühr in Höhe von 2.163 Euro aber rechtskräftig vorgeschrieben. Eine Zahlung durch den damaligen Eigentümer erfolgte bis dato nicht. Für die Aufsichtsbehörde ist nicht nachvollziehbar, dass Anschlussgebühren ohne Herstellung des Anschlusses bescheidmäßig vorgeschrieben werden, über die vorgeschriebene Leistung keine Einbringungsmaßnahmen gesetzt wurden und im Fall der Berufung über Jahre keine Behandlung im Gemeinderat erfolgte. Dies stellt einen groben Verstoß gegen die Bundesabgabenordnung dar. In Zukunft ist eine ordnungsgemäße Bundesabgabenordnung sicher zu stellen.

30

Verfahrensabwicklung

nach

der

Hausanschlussleitung § 2 Oö. Wasserversorgungsgesetz sieht vor, dass der Eigentümer die Kosten für den Anschluss an die Versorgungsleitung zu tragen hat. Bei den im Prüfungszeitraum überprüften Hauswasseranschlüssen liegen zwar Rechnungen an die Gemeinde für die Herstellung der Anschlüsse vor, eine Weiterverrechnung an die betroffenen Eigentümer wurde jedoch nicht veranlasst. Exemplarisch werden hier zwei Rechnungen (Beleg 7767 vom 22.12.2014 und Beleg 1363 vom 6.3.2014) einer Baugesellschaft über insgesamt 8.513 Euro angeführt, die nicht zur Weiterverrechnung an die Eigentümer gelangten, sondern aus dem ordentlichen Gemeindehaushalt beglichen wurden. Die Gemeinde hat die Herstellungskosten der Wasseranschlüsse, wie im Oö. Wasserversorgungsgesetz bzw. Oö. Wasserversorgungsgesetz 2015 vorgesehen, unverzüglich weiter zu verrechnen und die vergangenen Jahre im Rahmen der Verjährungsvorschriften aufzurollen. In Zukunft sollten diese Hausanschlüsse direkt zwischen Eigentümer und ausführender Firma verrechnet werden.

Gebührenkalkulation Aus der betriebswirtschaftlichen Kostenrechnung der Gemeinde (Gebührenkalkulation) geht hervor, dass die Kosten je m³ Wasser für das Jahr 2015 bei 2,06 Euro und für 2016 bei 1,84 Euro liegen. Mit Einhebung der derzeitigen Benützungsgebühr von 1,64 Euro wird die kostendeckende Gebühr, welche nach dem Äquivalenzprinzip anzustreben ist, nicht erreicht. Die Gemeinde sollte sich jedoch bei der Gestaltung der Gebührenregelung an der Kostendeckung orientieren.

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Abwasserbeseitigung

Die Abwasserbeseitigung verursachte in den Jahren 2008 bis 2012 einen laufenden Abgang zwischen 139.638 Euro und 6.245 Euro. In den letzten Jahren (Prüfungszeitraum) verringerte sich der Schuldendienst um rund 22.000 Euro und der Zinsendienst um rund 25.000 Euro. Die Kanalbenützungsgebühren steigerten sich um rund 51.000 Euro. Der Tilgungszuschuss erhöhte sich um rund 27.400 Euro. Die Transferzahlungen an den Reinhalteverband haben sich um 36.400 Euro reduziert. In Summe konnte dadurch der Abgang in Höhe von 6.245 Euro auf einen Einnahmenüberschuss in Höhe von 144.272 Euro verbessert werden. Bei korrekter Vergütung der Bauhofleistungen würde sich der Überschuss verringern und die ausgabendeckende Gebühr steigen. Die Bauhofleistungen sind auf Grund der erbrachten Abwasserentsorgung bei den Ausgaben darzustellen.

Einsatzstunden

für

die

Privatrechtliche Vereinbarung mit Schlachtbetrieben In der Marktgemeinde Pichl bei Wels sind zwei Schlachtbetriebe angesiedelt. Die Problematik der Gebührenfestsetzung soll hier anhand eines Schlachtbetriebes aufgezeigt werden, wobei der ausgeführte Sachverhalt auch auf den zweiten Schlachtbetrieb zutrifft. Die Anschlussgebühren sind unterteilt in jene für das Kanalnetz und jene für die Mitnutzung der Kläranlage. Die Anschlussgebühr für das Kanalnetz richtet sich gemäß Punkt XIII der 1991 abgeschlossenen privatrechtlichen Vereinbarung zwischen dem Schlachtbetrieb und der Gemeinde nach der Gebührenordnung der Marktgemeinde Pichl bei Wels. Diese beträgt 50 % der für das bestehende Betriebsobjekt ermittelten vollen Anschlussgebühr. Für die Anschlussgebühr zur Mitnutzung der Kläranlage des Reinhalteverbandes Trattnachtal hingegen gilt ausschließlich die oben genannte Vereinbarung.

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Anschlusskosten Aus der Errichtung der Kläranlage besteht ein Darlehen mit einer Laufzeit bis 2020 und einem Außenstand per 31.12.2015 in Höhe von 7.811 Euro. Dieser Außenstand ist dadurch entstanden, dass der Schlachtbetrieb seinen Zahlungsverpflichtungen für dieses Darlehen seit dem Jahr 2012 nicht mehr nachkommt. Der Außenstand in Höhe von 7.811 Euro ist dem Schlachtbetrieb unverzüglich vorzuschreiben und buchhalterisch im Soll zu erfassen. Bei Anpassungen der Kläranlage an den Stand der Technik enthält Punkt IV der Vereinbarung die Regelung, dass der Schlachtbetrieb die Kosten im Verhältnis zum Einleitungsrecht (EGW) mitzutragen hat. Insgesamt sind für diese Anpassungen Gesamtkosten (BA 10 und BA 13) in Höhe von 124.852 Euro bis Ende 2015 angefallen. Im Jahr 2010 wurde ein Teilbetrag in Höhe von rund 58.900 Euro in Rechnung gestellt. Eine Soll-Stellung in den Büchern der Gemeinde ist jedoch unterblieben. Da dieser Betrag strittig ist, wurde dieser bisher vom Schlachtbetrieb auch nicht beglichen. Die offenen und fälligen Forderungen sind umgehend dem Schlachtbetrieb vorzuschreiben, in der Buchhaltung der Gemeinde im Soll darzustellen und gegebenenfalls im Zivilrechtsweg einzuklagen und einzubringen. Betriebskosten Die Betriebskosten der Kläranlage können sich laut Punkt VII der Vereinbarung variabel gestalten. Die Berechnungsgrundlage ist hier die Belastung je Schlachtung bezogen auf die Kleinvieheinheiten. Seit 1997 wurden diese anteiligen Betriebskosten für den Betrieb der Kläranlage in unveränderter Höhe von rd. 11.600 Euro jährlich eingehoben. Dies entspricht nur dem Vorauszahlungsbetrag, der vierteljährlich vorgeschrieben wird. Eine Endabrechnung für das vorangegangene Jahr im Sinne der Vereinbarung, wo ein Anteil von 20 % nach rechnerischer EGW-Ermittlung und 80 % aus Schmutzfracht die Berechnungsgrundlage bilden, wurde seit 2005 nicht mehr einbezahlt. Den Aufforderungen der Gemeinde zur Leistung des entsprechenden Betriebskostenanteiles kommt der Schlachtbetrieb nicht nach. Für den Betrieb seien die Betriebskostenabrechnungen des Reinhalteverbandes Trattnachtal nicht nachvollziehbar und daher weigert er sich, über die Vorauszahlungen hinaus, anteilige Betriebskosten zu bedecken. Eine Endabrechnung für die anteiligen Betriebskosten wurde von der Gemeinde für die Jahre 2004 bis 2008 erstellt und dem Betrieb im Jahr 2010 mit der Aufforderung, einen Betrag in Höhe von 55.486 Euro (inkl. USt.) zu überweisen, übermittelt. Weitere Vorschreibungen von Betriebskostenabrechnungen für die Jahre 2009 bis 2014 liegen nicht vor. Das heißt, dass der Schlachtbetrieb weder die bereits vorgeschriebenen endabgerechneten Betriebskosten der Jahre 2004 bis 2008 noch die fehlenden und nicht vorgeschriebenen Betriebskosten der Jahre 2009 bis 2014 bezahlt hat. Laut unseren Berechnungen belaufen sich die offenen Betriebskosten des Schlachtbetriebes mit Stand 2014 auf ca. 205.000 Euro ohne Berücksichtigung der Zinsen für die verspätete Zahlung. Die Eckdaten für die Vereinbarung über die Kanalgebühren wurden von der Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft im Jahr 2010 überprüft. Dabei wurde eine Kostendeckung von rd. 60 % festgestellt. Auch unter Berücksichtigung, dass der Schlachtbetrieb anteilige Investitionskosten laut Vereinbarung laufend mittragen muss, kann bei den bisher angefallenen Investitionen von günstigen Konditionen für den Betrieb gesprochen werden.

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Übersicht über die Entwicklung der Schlachtzahlen:

Jahr

Rinder

Kälber

Schweine

1993 1996 1999 2002 2005 2008 2012 2014

15.398 15.304 17.318 22.122 18.239 17.560 14.294 14.031

1.704 860 841 795 462 304 2.189 2.452

72.099 77.461 84.379 90.814 136.031 140.735 139.725 136.939

Ferkel Schafe 15 128 140 4 0 0 436 392

Die Direktion Inneres und Kommunales hat die Gemeinde bereits im Jahr 2010 aufgefordert, ein entsprechendes Gutachten bei einem Ziviltechniker einzuholen. Auf Basis dieses Gutachtens wäre dann eine neue bzw. abgeänderte privatrechtliche Vereinbarung zu erarbeiten und mit dem Schlachtbetrieb abzuschließen gewesen. Hinsichtlich der vorgeschriebenen jedoch nicht entrichteten Anschlussgebühr (Anpassung an den Stand der Technik im Jahr 2001) sowie die nicht endabgerechneten Benützungsgebühren wären unverzüglich Schritte zu setzen gewesen. Bezüglich der strittigen und ausstehenden Beträge gab es innerhalb der letzten fünf Jahre lediglich informelle Gespräche zwischen den Beteiligten. Ein Konsens, wie mit den noch ausstehenden Betriebs- und Anschlusskosten und den zwischenzeitlich angefallenen Zinsen umgegangen wird, konnte jedoch noch nicht erzielt werden. Die Gemeinde hat mit Nachdruck ihre Interessen zu wahren und die Gespräche zu einem positiven Abschluss zu bringen. Da der Schlachtbetrieb auf eine Änderung der privatrechtlichen Vereinbarung drängt, sind vor Abschluss einer neuen Vereinbarung der ausstehende Betrag für die Betriebskosten mit Ende 2014 in Höhe von 205.000 Euro (zusätzliche für 2015 geschätzte Betriebskosten in Höhe von rund 30.000 Euro) sowie die Anschlusskosten mit Ende 2015 in Höhe von 132.663 Euro für jene Darlehen, die 2020, 2027 bzw. 2037 auslaufen und die in der Vereinbarung festgeschriebenen Zinsen für verspätete Zahlungen, umgehend einzufordern bzw. bei Uneinbringlichkeit im Zivilrechtsweg geltend zu machen. Mit den zu erwartenden Einnahmen in Höhe von mindestens 367.000 Euro hat die Gemeinde Sondertilgungen bei den Darlehen vorzunehmen. Da die Zahlungen laut Vereinbarung nicht im vollen Umfang geleistet werden, sind in Zukunft die Gebühren für die Schlachtbetriebe aufgrund der vom Gemeinderat erlassenen Gebührenordnung der Marktgemeinde Pichl bei Wels vorzuschreiben.

Gebührenvorschreibung an Haushalte Durch den Bau der Abwasserbeseitigungsanlage der letzten Jahre fielen bei den jeweiligen Bauabschnitten einzelne bestehende Objekte in den 50-Meter-Anschlusspflichtbereich. Es handelt sich dabei unter anderem um aufgelassene Landwirtschaften oder leerstehende Häuser etc. Im Zuge der Prüfung wurde eine Liste mit 22 Objekten vorgelegt, für die die gesetzliche Anschlussverpflichtung besteht, die jedoch aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht an den Kanal angeschlossen wurden. Ob bei diesen Objekten die technische Vorkehrung für die Einleitung der Abwässer vorhanden ist, konnte nicht restlos nachgewiesen werden. Zum Teil liegen die Bauabschnitte schon mehr als zehn Jahre zurück und es hat auch ein Personalwechsel im Bauamt der Gemeinde stattgefunden. Der Gemeinde sind durch diese Handlungsweise bei den genannten 22 Objekten, bei Annahme 34

einer Mindestanschlussgebühr in Höhe von 3.255 Euro netto je Objekt, Anschlussgebühren in Höhe von mindestens 71.610 Euro entgangenen und somit ist im Falle der Verjährung ein Schaden in oben genannter Höhe entstanden. Weiters gibt es mindestens fünf landwirtschaftliche Gebäude, die im Anschlussbereich eines Kanalbauabschnittes liegen. Auch bei diesen Objekten weiß die Gemeinde derzeit nicht Bescheid, in wie weit Abwässer in das öffentliche Kanalnetz eingeleitet werden oder werden könnten. Mit den Eigentümern wurde beim Bau der Leitung mündlich vereinbart, dass mit der Bezahlung der Mindestanschlussgebühr, zB im Jahr 2004 3.009 Euro, die Verpflichtungen gegenüber der Gemeinde erfüllt seien und sie trotz Anschlusspflicht keinen Anschluss herstellen müssen. Von der Möglichkeit um Ausnahme von der Anschlusspflicht anzusuchen wurde nicht Gebrauch gemacht, eine bescheidmäßige Erledigung fehlt daher. Die Eigentümer brauchten weder einen Anschluss herzustellen, noch wurden ihnen Benützungsgebühren im Laufe der Jahre vorgeschrieben. Da die Objekte zum Teil eine Eigenwasserversorgung haben, kann der Schaden für die Gemeinde (Einnahmenentgang) nicht beziffert werden. Im gegenseitigen Einvernehmen zwischen der Gemeinde und den Objekteigentümern wurde, entgegen den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen, die Anschlusspflicht nicht durchgesetzt. Das Oö. Abwasserentsorgungsgesetz 2001 ist in allen Fällen anzuwenden. Die Objekte sind anzuschließen und Ausnahmen von der Anschlusspflicht sind im Sinne des Gesetzes abzuhandeln.

Entgang von Aufschließungsbeiträgen und Erhaltungsbeiträgen Als im Jahr 2004 der Flächenwidmungsplan fertiggestellt und beschlossen wurde, gab es zahlreiche unbebaute Grundstücke, die im Nahbereich eines Kanalstranges, einer öffentlichen Wasserleitung oder einer Verkehrsverbindung lagen. Um der Verpflichtung zur Entrichtung von Aufschließungsbeiträgen zu entgehen, hat ein Teil der Grundstückseigentümer eine Bausperre für 10 Jahre auf das Grundstück verhängen lassen, ein anderer Teil der Bauparzellen wurde in den letzten Jahren bebaut. Für diese hätten im Zeitraum von 2004 bis zum Baubeginn Aufschließungsbeiträge bzw. nach Ablauf von fünf Jahren Erhaltungsbeiträge vorgeschrieben werden müssen. Bei rund 65 Eigentümern mit 95 betroffenen Parzellen liegt weder eine Bausperre vor noch wurden die Grundstücke bebaut und es wurden auch keine Aufschließungsbeiträge eingehoben. Auch hier wurde mit den Eigentümern der unbebauten Grundstücke mündlich vereinbart, dass sie anstatt der Aufschließungsbeiträge und in Folge Erhaltungsbeiträge lediglich die Mindestanschlussgebühr bezahlen müssten und dadurch ihre Verpflichtungen gegenüber der Gemeinde auf Dauer erfüllt seien. Der Gemeinde sind dadurch Aufschließungsbeiträge für die Bereiche Kanal, Wasser und Verkehr als auch Erhaltungsbeiträge in unbekannter Höhe entgangen. Im Zuge der Gebarungseinschau wurde exemplarisch in sieben Fällen (Eigentümer von mehreren Parzellen) die gesetzliche Vorschreibung der tatsächlichen Vorschreibung gegenübergestellt. Im Ergebnis hätten an Aufschließungsbeiträgen und Erhaltungsbeiträgen rund 149.000 Euro bis 2015 eingehoben werden können. Tatsächlich wurde über die Einhebung der „Mindestanschlussgebühr“ jedoch nur ein Betrag von rd. 52.700 Euro eingenommen. Der Einnahmenentgang für die Gemeinde beträgt alleine bei diesen sieben ausgewählten Fällen (Parzellengröße zwischen 11.000 m² und 575 m², verschiedene Widmungen und unterschiedlicher Zeitpunkt der Aufschließung) 96.300 Euro an Aufschließungsbeiträgen und Erhaltungsbeiträgen und 24.000 Euro an Kosten für die Herstellung der Anschlussleitung, welche die Gemeinde finanzierte, jedoch entgegen den rechtlichen Bestimmungen nicht an die Grundeigentümer weiterverrechnete.

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Sieben ausgewählte Fälle: Eigentümer 7

Parzellen 23

Durchschn. Parzellengröße 2.290 m²

Entgang pro Parzelle 4.186 Euro

Gesamtentgang 96.304 Euro

Insgesamt 95 Fälle: (Zur Hochrechnung wurden als Basis die sieben ausgewählten Fälle herangezogen. Die überdurchschnittliche Parzellengröße lässt sich dadurch erklären, dass es sich nicht um bereits vermessene Bauparzellen handelt, sondern um umgewidmete Bauflächen in verschiedenen Größen.) Eigentümer 65

Parzellen 95

Durchschn. Parzellengröße 2.290 m²

Entgang pro Parzelle 4.186 Euro

Gesamtentgang 397.703 Euro

Für die Aufsichtsbehörde ist nicht nachvollziehbar, dass gesetzlich vorgesehene Aufschließungsbeiträge und Erhaltungsbeiträge nicht in rechtskonformer Weise vorgeschrieben wurden. Dadurch entstand der Gemeinde nicht nur ein finanzieller Schaden, sondern es erschwerte auch die effiziente und lückenlose Abwicklung von Bauamtsangelegenheiten. Zusätzlich wirkte sich der Personalwechsel bzw. Personalmangel negativ auf die Aufarbeitung der Bauakten aus. Durch das Nichteinbinden der zuständigen Bediensteten bei Lokalaugenscheinen und Baubesprechungen vor Ort ging die Übersicht über den tatsächlichen Stand der Anschlussherstellung verloren und damit wurde der Buchhaltung die Grundlage für die zeitgerechte Vorschreibung der Gebühren entzogen. Bereitstellungsgebühr: Die Gemeinde hat auf Anraten der Aufsichtsbehörde im Jahr 2012 ihre Gebührenordnungen für Wasser und Kanal in die Richtung abgeändert, dass für unbebaute Grundstücke eine Benützungsgebühr (Bereitstellungsgebühr) vorgesehen wurde. In den Jahren 2012, 2013 und 2014 wurden jedoch keine Gebühren aus diesem Titel vorgeschrieben. Erst im Laufe der Gebarungseinschau wurde die Gebührenpflicht für die betroffenen unbebauten Grundstücke ermittelt und vorgeschrieben. Es handelt sich dabei um 78 Parzellen bzw. 40 verschiedene Eigentümer. Die Bereitstellungsgebühr wurde nun in Höhe von 18.421 Euro rückwirkend vorgeschrieben. Die Bereitstellungsgebühr ist künftig jährlich laut der geltenden Gebührenordnung vorzuschreiben.

Verjährung der Anschlussgebühr Bei einigen unbebauten Grundstücken wurden sowohl der Wasseranschluss als auch der Kanalanschluss hergestellt, jedoch keine Anschlussgebühren vorgeschrieben. Bei einer Parzelle wurden die Anschlussgebühren mit der Begründung, dass ein Wegerecht quer über die Parzelle führe und die Parzelle daher nicht bebaubar wäre, nicht vorgeschrieben. Die angeführte Begründung bietet keinen Grund für die Versagung einer Baubewilligung. Außerdem weist die Herstellung der Anschlüsse darauf hin, dass auf dem Grundstück ein Bauwerk errichtet werden wird. Die Anschlussgebühr wäre nach Herstellung der Anschlüsse vorzuschreiben gewesen. Der Entgang an Anschlussgebühren beträgt 3.320 Euro für die Anschlüsse an die Wasserversorgung und rd. 10.900 Euro für die Kanalanschlüsse, somit entstand auch hier ein Schaden für die Gemeinde in einer Gesamthöhe von 14.220 Euro.

Offene Vorschreibung der Anschlussgebühren Bei Errichtung von zwei Bauwerken im Jahr 2013 und bei drei Bauwerken im Jahr 2014 wurden die Anschlussgebühren offensichtlich noch nicht vorgeschrieben. Die offenen Anschlussgebühren für mittlerweile bebaute Grundstücke sind umgehend vorzuschreiben und einzuheben.

Offenes Verfahren Beim Grundstück Nr. 1000/4 in der KG 52225 wurden die Anschlussgebühren 2003 mit Bescheid vorgeschrieben. Gegen den Bescheid wurde Berufung erhoben. Diese Berufung wurde jedoch nicht behandelt und ist mittlerweile seit 13 Jahren offen (Anschlussgebühr 36

Kanal 3.465 Euro). Die Zahlung ist seither nicht erfolgt. Nach Angaben der Gemeinde hat der Eigentümer zwischenzeitlich Konkurs angemeldet.

Gebührenkalkulation Aus den Unterlagen und Nebenaufzeichnungen für die Gebührenkalkulation der Abwasserbeseitigungsanlage geht hervor, dass die kostendeckende Gebühr nicht richtig ermittelt wird. Die Abschreibung für die Kläranlage, in der die Abwässer gereinigt werden, welche als „AfA der Anteile an Gemeinschaftsanlagen“ bezeichnet wird, ist nicht ausgewiesen. In der Gebührenkalkulation ist die Kostenermittlung für die Abwasserentsorgung nach den bekanntgegeben Regelungen durchzuführen.

Zusammenfassung Zusammenstellung der offenen Beträge in den Bereichen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung (Angaben in Euro): Schaden Benützungsgebühr Wasser Herstellung Hausanschlüsse Wasser Zahlungsausfall Anschlussgebühr Wasser, offenes Verfahren Schlachtbetrieb I. offene Betriebskosten Kläranlage Schlachtbetrieb I. offene Betriebskosten 2015 Kläranlage Schlachtbetrieb I. offene Betriebskosten für das Kanalnetz Darlehen für Errichtung u. Anpassung an den Stand der Technik (BA 10 u. BA 13 ) 22 Objekte Mindest. Anschlussgeb. Aufschließungs- und Erhaltungsbeiträge Herstellung der Anschlussleitung Anschlussgebühr Wasser und Kanal Zahlungsausfall Anschlussgeb. Kanal, offenes Verfahren Anschlussgebühr Kanal Verzinsung offene Forderung Schlachtbetrieb I. Herstellung Hausanschlüsse Wasser und Kanal

Jährlich 11.500

8.500

Bemerkung zwei nachgewiesene Fälle

4.374 205.000

von 2004 bis 2014

30.000 Keine Regelung in der privatrechtl. Vereinbarung 132.663

bis 2015

71.610 397.703 24.000 14.220 3.364

bis 2015, hochgerechnet auf Basis von 7 Fällen nachgewiesene Fälle verjährt Berufung nicht behandelt, Konkurs

35.000 Betrag unbekannt

Schlachtbetrieb II. Summe:

einmalig

73.533 41.500

37

969.967

Hochrechnung 20 % von Schlachtbetrieb I.

Abfallbeseitigung

Die Einrichtung Abfallbeseitigung konnte in den letzten Jahren durch die Gebühreneinnahmen ausgabendeckend geführt werden. Im Voranschlag für das Jahr 2015 wird ein Abgang in Höhe von 11.400 Euro prognostiziert. Ausschlaggebend dafür ist die Veranschlagung von Ausgaben in Höhe von 14.000 Euro für die Anschaffung von Müll- bzw. Biotonnen, da die Gemeinde eine Änderung bei den Abfallintervallen plant. Einnahmenseitig wurden aus dem Verkauf der Mülltonnen jedoch keine nennenswerten Beträge veranschlagt. Nach den Bestimmungen der Abfallordnung der Marktgemeinde Pichl bei Wels (§ 4) werden die Abfallbehälter den Liegenschaftseigentümern kostenpflichtig zur Verfügung gestellt. Bei der Veranschlagung für das Jahr 2015 kann daher von einem Irrtum ausgegangen werden. Das heißt, werden die Abfallbehälter von der Gemeinde beschafft und an die Eigentümer weiterverrechnet, müsste sich das Betriebsergebnis jedenfalls um die Kosten der Mülltonnen verbessern, wodurch wieder ein geringer Überschuss erzielt werden könnte. Die Ausgaben für die Abfallbehälter sind, wie in der Abfallordnung vorgesehen, an die Liegenschaftseigentümer weiter zu verrechnen. Laut Gemeinderatsbeschluss vom 16.12.2014 Gebührenerhöhungen vorgenommen.

wurden für das

Jahr 2015

keine

Der Betrieb Abfallbeseitigung ist auch in Zukunft jedenfalls ausgabendeckend zu führen. Die derzeit gültige Abfallgebührenordnung wurde noch auf Grundlage des Oö. Abfallwirtschaftsgesetzes 1997 erlassen. Eine Anpassung an das Oö. Abfallwirtschaftsgesetz 2009 (Oö. AWG 2009) wurde nicht durchgeführt. Dadurch ergeben sich nun Unstimmigkeiten bei den Abfallbehältern laut Abfallordnung zu der Höhe der Gebühren laut Abfallgebührenordnung. So ist zum Beispiel für einen 60 Liter Kunststoffsack und für den 1.100 Liter Kunststoffcontainer keine Gebühr festgesetzt. Die Abfallgebührenordnung ist zu aktualisieren. 38

Bei der Neuerlassung der Abfallgebührenordnung ist darauf zu achten, dass laut Oö. AWG 2009 nur eine Abfallgebühr eingehoben werden darf, die den Abfallsammlungsbeitrag für Grün- und Biotonnenabfälle beinhaltet. Die Abfallgebührenordnung vom Dezember 2007 sieht vor, dass Hausbesitzer bei einer Anlieferung von jährlich mehr als 2,5 m³ Grün- und Strauchschnitt eine Gebühr zu entrichten haben. Im Dezember 2012 beschloss der Gemeinderat rückwirkend für das Jahr 2012, diese Gebühr nicht vorzuschreiben, da die Kosten für den Grün- und Strauchschnitt der Bezirksabfallverband Wels-Land zur Gänze übernommen habe. Aus dem Rechnungsabschluss 2013 ist ersichtlich, dass die Gebühr für das Jahr 2013 (Verrechnung 2014) nicht vorgeschrieben wurde, obwohl hier keine Kostenübernahme durch den Bezirksabfallverband gegeben war. Auch wurde die Abfallgebührenordnung nicht zur Verordnungsprüfung vorgelegt. Für das Jahr 2014 werden die Gebühren im Jahr 2015 wieder vorgeschrieben. Die Abfallmengen für das Jahr 2013 sind nachträglich vorzuschreiben. Abfallgebührenordnung ist unverzüglich zur Verordnungsprüfung vorzulegen.

39

Die

Kindergarten

Der Pfarrcaritaskindergarten wird mit fünf Gruppen und einer Öffnungszeit von Montag bis Donnerstag von 07.00 Uhr bis 16.30 Uhr, sowie am Freitag von 7.00 Uhr bis 13.30 Uhr geführt. Der Kindergarten hat 45 Wochen im Jahr geöffnet und ist nur im August sowie in den Weihnachtsferien geschlossen. Die unten stehende Tabelle gibt Aufschluss über die Gruppen- und Kinderanzahl des Kindergartens in den jeweiligen Betriebsjahren und zeigt auch den jährlich zu leistenden Zuschussbedarf der Marktgemeinde Pichl bei Wels je Kindergartenkind auf. Finanzjahr Gruppenanzahl durchschnittliche Kinderanzahl Jahresabgang Abgang pro Gruppe Abgang je Kind

2012 5 89 116.667 23.333 1.311

2013 5 84 134.807 26.961 1.605

2014 5 86 151.448 30.290 1.761

Die Datenerhebungen zum Stichtag 15. Oktober für die Kindertagesheimstatistik belegen, dass im Jahr 2012 19, im Jahr 2013 15 und im Jahr 2014 13 freie Plätze vorhanden waren. Aufgrund von Integrationsgruppen und alterserweiterten Gruppen liegen die zulässigen Kinderzahlen teilweise unter der Höchstkinderanzahl von 23 Kindern je Gruppe. So hätten in den Kindergartenjahren 2012/2013 sowie 2013/2014 102 Kinder und im Jahr 2014/2015 97 Kinder betreut werden können. Auch wenn die Anzahl der freien Plätze im Laufe des Kindergartenjahres abnimmt, ist die tatsächlich notwendige Anzahl an Gruppen ständig zu hinterfragen. Im Hinblick auf die gravierenden finanziellen Nachteile beim Betrieb von nicht voll besetzten Kindergartengruppen sind sämtliche Alternativen wie Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden oder von der Aufsichtsbehörde bewilligte temporäre Überschreitungen der vorgesehenen Höchstzahlen eingehend zu prüfen. 40

Personaleinsatz Aktuell werden im Kindergartenjahr 2014/2015 5 gruppenführende Kindergartenpädagoginnen mit 4,5 PE oder 180 Wochenstunden eingesetzt. Eine Gruppe wird als Integrationsgruppe und eine Gruppe als alterserweiterte Gruppe geführt. Es wird in diesem Zusammenhang zusätzlich eine Stützkraft mit 0,6 Personaleinheiten bzw. 24 Wochenstunden beschäftigt. Dazu kommen noch 5 Helferinnen mit insgesamt 3,125 PE bzw. 125 Wochenstunden. Die Leiterin des Kindergartens ist mit 0,825 PE bzw. 33 Wochenstunden freigestellt. Verwaltungskostentangente Auch wenn ein privater Rechtsträger den Kindergarten betreibt, so fallen doch auch am Gemeindeamt Arbeiten an, die Ressourcen binden. Der Zeitaufwand für die Organisation des Bustransports etc. sollte daher erhoben und entsprechend umgelegt werden. In Zukunft ist der Verwaltungsaufwand Verwaltungskostentangente umzulegen.

für

den

Kindergarten

in

Form

einer

Material- und Jausenbeiträge Auf Basis der Oö. Elternbeitragsverordnung 2011 wurde im Kindergarten für das Jahr 2014 ein halbjährlicher Materialbeitrag in Höhe von 50 Euro eingehoben. Zusätzlich wird ein ebenfalls halbjährlicher Jausenbeitrag für diverse Feste in Höhe von 10 Euro vorgeschrieben. In der Krabbelstube sowie im Hort war für das Jahr 2014 ein Materialbeitrag in Höhe von 40 Euro und ein Jausenbeitrag in Höhe von 10 Euro zu leisten. Die Beiträge werden direkt in den Kinderbetreuungseinrichtungen eingehoben. Bei Einnahmen in Höhe von 12.298 Euro und Ausgaben in Höhe von 12.216 Euro sind die angefallenen Materialkosten abgedeckt. Gemäß § 12 Abs. 3 Oö. Elternbeitragsverordnung 2011 ist die widmungsgemäße Verwendung der Materialbeiträge (Werkbeiträge) spätestens am Ende des Arbeitsjahres (für die Eltern) einsehbar darzustellen.

Busbegleitung Die Busbegleitung wird durch eine geringfügig beschäftigte Mitarbeiterin besorgt. Die jährlichen Personalkosten betragen ca. 7.945 Euro. Für die Busbegleitung wird unverändert seit dem Jahr 2004 ein Elternbeitrag in Höhe von 8 Euro brutto monatlich eingehoben. Dieser Elternbeitrag brachte im Rechnungsjahr 2014 Einnahmen in Höhe von 1.728 Euro und ergibt in Bezug auf die Personalkosten einen Deckungsgrad von 22 %. Bei durchschnittlich 20 transportierten Kindern ergibt sich somit ein jährlicher Abgang von 311 Euro pro Kind. Ein Kostenbeitrag von 36 Euro brutto monatlich würde alle anfallenden Kosten bedecken. Eine schrittweise Anpassung an die Ausgabendeckung ist durchzuführen. Hinweis zur Konsolidierung: Aufgrund der bedeutenden Belastung des Gemeindehaushaltes, wird eine schrittweise Annäherung an die Ausgabendeckung empfohlen. Mit einem Kostenbeitrag von 36 Euro im Monat könnten die anfallenden Kosten bedeckt werden. Der Konsolidierungsbeitrag liegt bei rund 6.200 Euro.

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Krabbelstube

Die Krabbelstube ist von Montag bis Donnerstag von 07.00 bis 14.30 Uhr und am Freitag von 7.00 bis 12.30 geöffnet, die Wochenöffnungszeit beträgt 35,5 Stunden. Im Beobachtungszeitraum wurde die Krabbelstube immer eingruppig geführt und es gab in dieser Zeit auch keine freien Plätze. Im Rechnungsabschluss 2014 errechnet sich ein Abgang je Kind und Jahr in Höhe von 3.650 Euro. Im Voranschlag 2015 wird dann ein Zuschussbedarf von 3.980 Euro je Kind und Jahr prognostiziert. Die Abgangsdeckung an den Rechtsträger entwickelte sich in der Krabbelstube wie folgt: Krabbelstube in Euro

2012 26.584

2013 29.643

2014 35.508

2015 38.400

% der Gesamtkosten 90/92/93/92

Derzeit ist die Krabbelstubengruppe im Amtsgebäude untergebracht. Ab Herbst 2017 soll diese Krabbelstubengruppe in einem Anbau beim Kindergartengebäude untergebracht werden, der bereits in Planung ist. Personal Die Krabbelstubengruppe wird von einer Pädagogin mit 0,9 PE geführt. Dazu kommt noch eine Helferin mit 0,68 PE. Die Leitung der Krabbelstube wird von der freigestellten Kindergartenleiterin übernommen. Derzeit ist eine Vollauslastung in der Krabbelstube gegeben. Sollte ein zusätzlicher Bedarf gegeben sein, sind eventuelle Platzressourcen in den Umlandgemeinden in Anspruch zu nehmen. Ist die Zahl an freien Plätzen ausgeschöpft, sind lt. § 2 Abs. 1 Z 2 Oö. Kinderbetreuungsgesetz jene Kinder unter drei Jahren bevorzugt aufzunehmen, deren Eltern berufstätig, arbeitssuchend oder in Ausbildung sind.

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Schülerhort

Der Hort ist im Kindergarten untergebracht und wird ebenfalls von der Pfarrcaritas betrieben. Bis zum Ende des Schuljahres 2012/2013 wurde der Hort zweigruppig geführt. Die darauffolgenden zwei Jahre wurde mit einer Gruppe das Auslangen gefunden. Ab September 2015 wird wiederum die Führung von zwei Gruppen notwendig sein. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Donnerstag bis 17.00 Uhr und am Freitag bis 16.00 Uhr. Weiters hat der Hort in der Hauptferienzeit nur sechs Wochen geschlossen. Im Beobachtungszeitrum stellt sich die Anzahl der betreuten Kinder, die Auslastung der Einrichtungen und das Ergebnis je Kind und Jahr wie folgt dar (Daten aus der Kindertagesheimstatistik bzw. aus dem Gemeindebudget): Schuljahr Schülerhort Anzahl freie Plätze

2012/2013 29 Kinder/2 Gruppen 6

2013/2014 23 Kinder/1 Gruppen 0

2014/2015 30 Kinder/1 Gruppen 0

Im Schuljahr 2014/2015 war die Führung von nur einer Gruppe deshalb möglich, da 4 Überschreitungsplätze genehmigt wurden und weitere 3 Platzsharing-Plätze zu vergeben waren. Im Rechnungsabschluss 2014 errechnet sich ein Abgang je Kind in Höhe von 1.128 Euro. Im Voranschlag 2015 wird dann ein Zuschussbedarf von 1.548 Euro je Kind prognostiziert. Dieser Wert kann nur eine Annahme darstellen, da zum Zeitpunkt der Voranschlagserstellung nicht bekannt war, dass im Herbst 2015 die Führung einer zweiten Gruppe notwendig sein wird. Im Jahr 2012 stellte sich das Ergebnis leicht positiv dar, da die Einnahmen aus Landeszuschüssen und Elternbeiträgen die Ausgaben des Rechtsträgers für Personal und Betriebsausgaben überstiegen. Im Jahr 2013 war die Situation ähnlich. Erst im Jahr 2014 sanken die Landeszuschüsse inklusive Integrationszuschuss und Sonderförderung von insgesamt 69.190 Euro um 36.035 Euro auf 33.155 Euro. Die Personalkosten sanken in diesem Zeitraum von 93.144 Euro um 15.808 Euro auf 77.336 Euro.

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Die Personalkosten entwickelten sich im Hort wie folgt: Schülerhort in Euro

2012 91.326

2013 93.144

2014 77.336

% der Gesamtkosten 92/95/94

Durch das Platzsharing und die Überschreitungsplätze konnte im Schuljahr 2014/2015 eine sehr gute Auslastung im Schülerhort erreicht werden. Der Hort wird von einer Pädagogin mit 32 Wochenstunden bzw. 0,8 PE und zwei Helferinnen mit insgesamt 18 Wochenstunden bzw. 0,45 PE geführt. Da die Vollauslastung der zweiten Gruppe unwahrscheinlich erscheint und sich dadurch die Abgangssituation weiter verschärfen wird, sollte die Möglichkeit einer ganztägigen Schulform geprüft werden. Die Gemeinde hat die Ausrichtung der Volksschule hinsichtlich ganztägiger Schulform eingehend zu prüfen. Eine Verbesserung der Abgangssituation im Hort kann im Einvernehmen mit dem Rechtsträger durch eine Anpassung der Elterntarife erreicht werden. Bei Führung von zwei Hortgruppen ist auf eine Optimierung des Personaleinsatzes zu achten (Öffnungszeiten, Einhaltung der Mindestkinderzahl pro Gruppe, etc.).

Da sämtliche Kinderbetreuungseinrichtungen (Krabbelstube, Kindergarten und Hort) von einem Rechtsträger betrieben werden und auch künftig, nach Anbau der Krabbelstube, in einem Gebäude untergebracht sind, kann der flexible und gruppenübergreifende Einsatz des Personals einen sparsamen Personaleinsatz und bedarfsgerechte Betreuung sichern. Bei der Budgeterstellung und Jahresabrechnung hat die Gemeinde als Erhalter der Kinderbetreuungseinrichtungen diese Punkte zu hinterfragen und sicher zu stellen.

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Schulausspeisung

Die Ausspeisungsküche ist in der Neuen Mittelschule untergebracht. Dort werden die Essensportionen für sämtliche Kinder- und Schülerbetreuungseinrichtungen zubereitet. Der Betrieb musste in den vergangenen Jahren ständig durch allgemeine Deckungsmittel gestützt werden. Die Budgetbelastung bezifferte sich in den Jahren 2012 bis 2014 auf insgesamt rund 87.570 Euro. Der Abgang im Jahr 2013 erhöhte sich einerseits durch eine Verringerung der Einnahmen bei den Essensbeiträgen aufgrund eines Rückganges bei den ausgegebenen Portionen und andererseits durch die Auszahlung von insgesamt 250 Überstunden. Jahr 2012 2013 2014 2015

LebensmittelEinsatz in Euro 30.503 26.655 28.223 29.000

PersonalAufwand in Euro 49.666 55.263 51.153 53.900

Portionen Anzahl 25.028 22.024 22.352

Preis Kinder / Erw. 2,65 / 4,20 *2,90 / 4,60 2,90 / 4,60 2,90 / 4,60

Abgang in Euro 26.413 32.546 28.255 32.900

*Preiserhöhung ab September 2013 Der Abgang in der Größenordnung von rund 28.200 Euro wie im Jahr 2014 ist als sehr hoch einzustufen. Die Ausgaben für Lebensmittel betrugen im Jahr 2014 28.223 Euro. Daraus ergibt sich ein Lebensmittelaufwand von 1,26 Euro pro Portion. Der Lebensmitteleinsatz pro Portion liegt im Vergleich mit anderen Schulausspeisungen auf durchschnittlichem Niveau. Die Personalkosten von insgesamt 51.153 Euro belasten jede Portion mit 2,29 Euro. Zusätzlich fielen 2014 sonstige Kosten in der Höhe von 9.498 Euro (zB Strom) bzw. 0,42 Euro pro Portion an. In Summe errechnet sich ein ausgabendeckender Betrag von 3,97 Euro pro Portion.

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Um dauerhaft eine gute, gleichbleibende Qualität zu annehmbaren Preisen anbieten zu können, hat die Marktgemeinde Pichl bei Wels die Ausgaben der Schülerausspeisung zu überprüfen und Einsparungspotentiale auszuschöpfen. Hinweis zur Konsolidierung: Die Schülerausspeisung sollte ausgabendeckend geführt werden. Die Ausgabendeckung liegt bei 3,97 Euro pro Portion. Um sich diesem Grundsatz anzunähern, hat die Marktgemeinde Pichl bei Wels die dafür nötigen Einsparungsmaßnahmen bzw. die Maßnahmen zur Erhöhung der Einnahmen umzusetzen. Durch jährliche Anpassung sollte der Tarif an die Ausgabendeckung bis zum Schuljahr 2018/19 herangeführt werden. Einsparungspotential: rund 28.200 Euro jährlich. Beim Stromverbrauch liegt die Schülerausspeisung mit 4.853 Euro im Spitzenfeld der oberösterreichischen Gemeinden. Die Gemeinde hat den Stromverbrauch für die Schulküche detailliert wöchentlich zu erfassen, um etwaige Geräte mit großem Stromverbrauch bzw. Abnehmer, die nicht der Schulküche zuzuordnen sind (Fehlinstallationen), zu eruieren. Ein weiterer Grund für den hohen Abgang liegt in den Personalkosten. Die beiden Bediensteten sind mit je 0,65 PE ganzjährig beschäftigt. Die Einstufung wurde bei beiden Mitarbeiterinnen in GD 19 + Zulage 75 % auf GD 18 festgelegt. Die Einstufung entspricht zwar dem beschlossenen Dienstpostenplan, ist aber im Vergleich zu anderen Gemeinden sehr gut. Für die Führung einer Schülerausspeisung ist nach der Oö. GemeindeEinreihungsverordnung die Funktionslaufbahn GD 21 vorgesehen. Die Aufgabenstellung dafür umfasst die Verantwortung für Speiseplan und Einkauf sowie die Sicherstellung eines funktionierenden Küchenbetriebes. Für eine weitere Mitarbeiterin könnte die Funktionslaufbahn GD 23 vorgesehen werden. Die Funktionslaufbahn GD 19 kann nur dann vertreten werden, wenn der Einsatz im erlernten Lehrberuf (Koch/Köchin) erforderlich ist. Bei einer allfälligen Nachbesetzung ist darauf zu achten, dass die Ausschreibung und Einreihung dem Aufgabenprofil und der Oö. Gemeinde-Einreihungsverordnung entspricht.

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Weitere wesentliche Feststellungen Fernwärme Das Volksschul-, das Neue Mittelschul- und das Kindergartengebäude, das Gemeindeamt und die Landesmusikschule werden mit Fernwärme eines privaten Anbieters beheizt. Die Kosten für eine Megawattstunde (MWh) im Verbrauchsjahr 2014 betrugen beim Amtsgebäude 94,04 Euro (brutto), bei der Volks- und Hauptschule 102,10 Euro (brutto) sowie bei der Landesmusikschule 117,77 Euro (brutto). Der maximal vertretbare Preis läge allerdings bei 101,30 Euro. Dazu wird festgestellt, dass der Preis beim Amtsgebäude nur deshalb günstig erscheint, da der Anschlusswert niedrig und der Verbrauch sehr hoch ist. Gemäß Erlass IKD(Gem)010254/30-2008-Wit vom 15. Juli 2009 und die jährlichen Indexanpassungen eingerechnet ist der Wärmepreis beim Volks-, beim Neue Mittelschul- und beim Kindergartengebäude und beim Objekt Landesmusikschule als zu hoch anzusehen. Für die Landesmusikschule wird in der Abrechnung der Anschlusswert mit 50 kW festgehalten. Die verbrauchte Leistung in der Heizperiode 2014 betrug aber nur rd. 35 MWh. Dies ist ein Hinweis darauf, dass der Anschlusswert zu hoch ist. Ein eigener Objektvertrag, wie für die anderen Gebäude, ist für die Landesmusikschule nicht vorhanden. Es existiert lediglich ein Angebot, wo von einer Anschlusspauschale zwischen 40 – 60 kW ausgegangen wird. Hinweis zur Konsolidierung: Es ist ein eigener Objektvertrag mit dem Wärmelieferanten abzuschließen. Aufgrund des geringen Verbrauches von 35 MWh würde ein Anschlusswert von 30 kW ausreichen. Mit dem Wärmelieferanten sind daher umgehend Gespräche bezüglich eines günstigeren Wärmepreises zu führen. Einsparpotential 500 Euro.

Grünraumpflege Die in der Gemeinde unter dem Ansatz Grünraumpflege verbuchten Ausgaben betreffen Leistungen für die Pflege der Straßenränder, der Grünanlagen beim Martinsfriedhof, am Pfarrplatz, bei der Landesmusikschule, bei der Volks- und der Neuen Mittelschule, beim Kindergarten sowie von 66 Blumentrögen. Für die Pflege der Grünanlagen und der Blumentröge war im Jahr 2012 ein Gärtner beauftragt. Bei einem Stundenaufwand von 195 betrugen die Kosten 6.554 Euro. Im Jahr 2013 wurde die Pflege der Grünanlagen durch eigenes Personal bewerkstelligt. Für das Jahr 2014 wurde jedoch wieder der bereits im Jahr 2012 für die Gemeinde tätige Gärtner beauftragt, was zu Kosten von 7.314 Euro führte. Hinweis zur Konsolidierung: Die Pflege der Grünanlage sollte in Zukunft von Bauhofmitarbeitern übernommen werden. Es besteht auch die Möglichkeit, die Arbeiten einem ehrenamtlichen Verein zu übertragen. Konsolidierungsbeitrag ca. 5.000 Euro. Für die Pflege der Straßenränder (Böschungsmähen) wurden die Leistungen stundenweise verrechnet. Im Jahr 2013 wurden für 175 Arbeitsstunden 11.876 Euro aufgewendet, im Jahr 2014 reduzierte sich der Stundenaufwand auf 122, die Ausgaben dafür betrugen 8.913 Euro. Die Ausgaben für das Böschungsmähen sind unter dem Ansatz Gemeindestraßen oder Güterwege (Ansatz 612 oder 616) zu verbuchen.

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Heimatbuch Für die Erstellung des zweibändigen Heimatbuches mit Beilage eines Häuserverzeichnisses (3teilig) wurde bis Ende 2014 ein Betrag in Höhe von 188.900 Euro aufgewendet. Im Jahr 2011 wurde die Aufsichtsbehörde über die Herausgabe eines Heimatbuches mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 85.000 Euro informiert. Der Gemeinde wurde mitgeteilt, dass abzüglich der Landesförderung durch die Direktion Kultur in Höhe von 7.000 Euro sämtliche darüber hinausgehenden Kosten durch Sponsoring, Inseratenschaltung und durch den Verkaufserlös finanziert werden müssen, andernfalls ist das Vorhaben zurückzustellen. Bis zur Drucklegung dauerte es noch bis 2014. In diesem Jahr fiel auch die Entscheidung, dass das Heimatbuch auf zwei Bände aufgeteilt wird. Die Druckkosten in Höhe von 58.641 Euro wurden am 21.10.2014 im Gemeinderat beschlossen. Weiters wurden im Gemeinderat die Grafikarbeiten in Höhe von 12.000 Euro vergeben. Die Abrechnung des Heimatbuches zeigte jedoch ein wesentlich anderes Bild. Die Druckkosten betrugen 64.863 Euro und die Grafikleistungen 31.748 Euro. Teilweise durch keinen Vergabebeschluss gedeckt sind die Ausgaben für den Redakteur, das Korrekturlesen, für eine Hilfskraft (Leasing) und sonstige Kosten für Einscannen, Tragetaschen und Retuschen in Höhe von insgesamt 82.933 Euro. In den Jahren 2005 bis 2013 gab es bereits Vorlaufkosten in Höhe von 32.847 Euro. In Summe wurden somit 188.900 Euro anstatt der kolportierten 85.000 Euro aufgewendet. An Einnahmen sind bisher die Landesförderung in Höhe von 7.000 Euro sowie Verkaufserlöse für 644 Stück zu à 45 Euro somit 28.980 Euro eingegangen. Es ergibt sich daher ein Fehlbetrag per 31.1.2014 in Höhe von 152.920 Euro, wobei in den nächsten Monaten nur mehr geringe Verkaufserlöse zu erwarten sind. Alleine im Jahr 2014 belastete diese freiwillige Ausgabe den ordentlichen Haushalt mit rund 127.000 Euro. Das Projekt wurde in dieser Dimension entgegen der Anordnung der Aufsichtsbehörde ohne vollständige Deckung der Ausgaben und nur teilweise mit Beschlüssen des Gemeinderates durchgeführt. Weiters musste bei realistischer Betrachtung davon ausgegangen werden, dass der Verkaufserlös selbst bei Verkauf aller Exemplare maximal 90.000 Euro beträgt. Es wurde daher bewusst ein Abgang von rund 100.000 Euro in Kauf genommen. Rund zwei Drittel der Bücher liegen noch auf Lager, dies entspricht einem Verkaufswert von 61.000 Euro und einem Produktionswert von 128.000 Euro. Zu kritisieren ist bei diesem Projekt:  Es hat keine wirtschaftliche Gesamtbetrachtung gegeben und die finanziellen Auswirkungen auf das Gemeindebudget wurden völlig außer Acht gelassen.  Kein Gesamtverantwortlicher hatte die Koordinierung des Projektes über.  Der Verkaufspreis war viel zu gering.  Das Projekt an sich war überdimensioniert (2 Bände, 1 Häuserverzeichnis mit insges. rd. 950 Seiten).  Die Auflage mit 2.000 Stück wurde viel zu hoch gewählt.  Der Gemeinderat wurde über viele Vergaben nicht informiert.  Die Vorgaben der Aufsichtsbehörde wurden nicht beachtet.  Es gab keinerlei Einnahmen aus Inseratenschaltungen oder Sponsoring. In Zukunft sind die Vorgaben der Aufsichtsbehörde einzuhalten. Bei derartigen Projekten sind die Beschlüsse ausnahmslos im Gemeinderat zu fällen und die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu beachten. Die Gemeinde hat sich eine Strategie zur Veräußerung des Restbestandes an Büchern zu überlegen.

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Instandhaltungen Nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklungen der Ausgaben für Instandhaltungen für die einzelnen Bereiche. Instandhaltung von .... / Jahr: Straßenbauten Wasser- und Kanalbauten Gebäuden Maschinen Fahrzeugen sonstigen Anlagen Sonderanlagen

2012 6.972 27.968 20.157 4.209 21.258 4.027 5.695

2013 13.942 29.913 27.032 1.697 24.558 3.668 5.503

2014 6.972 54.558 54.740 5.606 30.457 4.814 5.328

Gesamtergebnis Prozent der ordentlichen Ausgaben Ausgaben pro Einwohner

90.286

106.313

162.475

7.500 8.000 125.900

1,84 % 32

2,18 % 38

3,23% 58

2,41 % 45

VA 2015 7.000 30.000 30.900 10.500 32.000

Die Ausgaben für Instandhaltungen und Instandsetzungen sind in den Jahren 2012 bis 2014 von 90.286 Euro auf 162.475 Euro angestiegen. Die höheren Ausgaben 2013 und 2014 waren auch möglich, da der ordentliche Haushalt ausgeglichen bzw. mit einem Überschuss abgeschlossen werden konnte. Hinweis zur Konsolidierung: Bei ordnungsgemäßer Verbuchung der Investitionen und sparsamer Budgetführung bei den Instandhaltungsausgaben müsste die Marktgemeinde Pichl bei Wels mit laufenden Ausgaben in Höhe von jährlich ca. 80.000 Euro für Instandhaltungen auskommen. Sollte der jeweilige Voranschlag nicht ausgeglichen erstellt werden können, so wird ab dem Jahr 2017 der Höchstbetrag für Instandhaltungsmaßnahmen bis auf weiteres mit jährlich 80.000 Euro festgesetzt. Dieser Betrag ersetzt den bisherigen 5-Jahres-Durchschnitt und wird bei einer allfälligen Abgangsdeckung anerkannt. Darüber hinausgehende Instandhaltungen sind vorher mit der Aufsichtsbehörde abzustimmen. Einsparungspotential: Jährlich ca. 26.300 Euro im Vergleich zu 2013.

Verwaltungskostentangente Der Zeit-, Personal- und Sachaufwand am Gemeindeamt, der zur Administration und Führung der betrieblichen Einrichtungen in der Gemeinde erforderlich war, wurde lediglich pauschal mit 22.000 Euro verrechnet. Analog zu den Vergütungsleistungen des Bauhofes sind auch die Leistungen der Gemeindebediensteten am Gemeindeamt für die Gemeindeeinrichtungen im Rechnungsabschluss und Voranschlag der Gemeinde darzustellen. Die Veranschlagung von Vergütungen zwischen Verwaltungszweigen ist bei Betrieben, betriebsähnlichen Einrichtungen, Betrieben mit marktbestimmter Tätigkeit oder wirtschaftlichen Unternehmungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit für deren gesonderte wirtschaftliche Beurteilung notwendig. Die Höhe der Vergütungen ist auf Grund der Selbstkosten festzusetzen. Die Verrechnung der Verwaltungskostentangente bezweckt, den inneren Leistungsverkehr darzustellen. Die Verrechnung der Vergütungen ist ein zwingender Gegenstand der Veranschlagung. In Zukunft sind alle Leistungen an Betriebe und betriebsähnliche Einrichtungen im Voranschlag zu veranschlagen und im Rechnungsabschluss in voller Höhe auszuweisen.

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Miet-, Wohn- und Geschäftsgebäude Die Gemeinde vermietet derzeit zwei Wohnungen im Amtsgebäude, eine Wohnung als Geschäftsraum in der Arkade sowie das sogenannte „Doktorhaus“, in dem eine Zahnarztordination und eine Wohnung untergebracht sind. Bei einer Wohnung im Amtsgebäude ist der befristete Mietvertrag bereits am 30.4.2013 ausgelaufen. Die Mieterin benützt nach wie vor die Wohnung und bezahlt auch die Miete um den für befristete Mietverhältnisse verringerten Satz. Nachdem es sich hier offensichtlich um eine Dauervermietung handelt, ist ein neuer Mietvertrag abzuschließen und der Mietzins an den aktuellen Richtwertzins anzupassen. Bei der Errichtung des Dienstleistungszentrums „Arkade Innbachtal“ übernahm die Gemeinde im Jahr 2006 eine Mietgarantie für zwei Räumlichkeiten (Top 4 im 1. Stock = 113,38 m² und eine Kellerfläche im Ausmaß von 132,45 m²) für die Dauer von 10 Jahren, da diese nicht verwertet werden konnten. Diese Mietgarantie kostete die Gemeinde anfangs jährlich 20.000 Euro inklusive Betriebskosten. Durch die Vermietung der Räumlichkeit im Jahr 2012, 1. Stock (Top 4), konnten die Zahlungen auf 9.958 Euro verringert werden. Im Jahr 2015 wird letztmalig mit einer Jahresmiete von 7.376 Euro gerechnet. Die Mietgarantie für beide Räumlichkeiten inklusive Betriebskosten hat die Gemeinde von 2006 bis 2015 mit 153.004 Euro belastet. Die Vorgehensweise der Gemeinde hier eine Mietzinsgarantie abzugeben, ohne mit Nachdruck eine Weitervermietung sicherzustellen, widersprach den Gebarungsgrundsätzen einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung. Mit Dezember 2015 endet der Zeitraum für die Mietzinsgarantie der im Eigentum des Investors stehenden Räumlichkeiten. Die Abgabe von derart kostenintensiven Garantien, die den Gemeindehaushalt über Jahre belasten und den Spielraum der Gemeinde in finanzieller Hinsicht beschneiden, haben in Zukunft zu unterbleiben. Die Zahlungen für die Mietzinsgarantie sind ab dem Jahr 2016 einzustellen.

Versicherungen Die Prämienzahlungen bewegten sich in den letzten Jahren zwischen 30.700 Euro und 34.000 Euro. Die höchsten Prämien fallen für die Gebäudeversicherungen an. Da die Gemeinde zuletzt im Jahr 2000 eine Analyse ihrer Versicherungsverträge durch einen unabhängigen Sachverständigen machen ließ, wäre eine neuerliche Begutachtung der vorhandenen Polizzen auf ausreichenden Schutz und günstige Prämien zu veranlassen. Die Versicherungen der Gemeinde und der „Gemeinde-KG“ sind von einem unabhängigen Versicherungsfachmann überprüfen zu lassen. Die Vollkaskoversicherung für ein Bauhoffahrzeug und die Elektrogeräteversicherung am Gemeindeamt werden als nicht unbedingt notwendige Absicherung gesehen. Bei Elektrogeräten ist zu beachten, dass der hohen Prämie meist nur eine Zeitwertentschädigung im Schadensfall gegenübersteht. Die Vollkaskoversicherung und die Elektrogeräteversicherung sind zu kündigen. Für die Fahrzeuge der Feuerwehren und für die Anhänger übernimmt die Gemeinde die Versicherungsprämien. Da der Ausrüstungsstand der 4 Feuerwehren über die Mindestausrüstung nach den Bestimmungen der Oö. Feuerwehr-Ausrüstungsverordnung hinausgeht, sollten die Prämien für die zusätzlichen Fahrzeuge und Anhänger von den Feuerwehren selbst getragen werden. Der Versicherungsaufwand für die Feuerwehren erhöhte sich im Prüfzeitraum von 4.589 Euro auf 6.186 Euro. Dies stellt sowohl im Bezirksvergleich als auch im Vergleich mit ähnlich strukturierten Gemeinden einen hohen Wert dar. Aufgefallen ist auch, dass für ein

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Kommandofahrzeug seit dem Jahr 2011 eine Vollkaskoversicherung besteht. Ein derart ausgiebiger Versicherungsschutz wird als nicht notwendig erachtet. Die Vollkaskoversicherung für das Kommandofahrzeug ist zu kündigen. Die Jahresprämie für die Kollektivunfallversicherung für die Feuerwehren beträgt für 220 Feuerwehrleute ca. 900 Euro. Der Versicherungsmarkt bietet dafür jedoch auch bereits Prämien ab rd. 300 Euro jährlich. Hinweis zur Konsolidierung: 1. Die Gemeinde hat die Gruppenunfallversicherung, bei der es sich um eine freiwillige Zusatzversicherung handelt, auf eine prämiengünstigere Variante umzustellen. Das Einsparungspotential liegt hier bei mindestens 600 Euro. 2. Die Versicherungsprämien für die Gerätschaften über Plan sind von den Feuerwehren der Gemeinde zu refundieren oder von der jeweiligen Feuerwehr selbst zu versichern. Konsolidierungsbeitrag ca. 500 Euro.

Kontoführungsspesen Die Gemeinde führt bei drei Banken ein Girokonto. Es fallen bei allen drei Banken Spesen für die Kontoführung an. Im Jahr 2012 musste die Gemeinde dafür 3.640 Euro, im Jahr 2013 5.043 Euro und im Jahr 2014 979 Euro bezahlen. Die Reduzierung der Geldverkehrsspesen ist positiv anzumerken und zum Teil auf den Wegfall der Zeilenbuchungsgebühr zurückzuführen.

Freiwillige Feuerwehren (FF) In der Marktgemeinde Pichl bei Wels bestehen vier Freiwillige Feuerwehren. Die FF Am Irrach, die FF Geisensheim, die FF Pichl und die FF Sulzbach. Das Gebäude der FF Geisensheim wurde im Jahr 2012 neu errichtet, das Gebäude der FF Pichl wurde, nach dem Auszug des Musikvereines, im Jahr 2012/2013 adaptiert. Bei den Zeughäusern der FF Am Irrach und FF Sulzbach sind keine Sanierungsmaßnahmen geplant. Für die FF Pichl ist im Jahr 2015 die Anschaffung eines TLF-A 2000 geplant. Ein entsprechender Finanzierungsplan der Aufsichtsbehörde liegt vor. Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinde zusätzlich zum Bankdarlehen in Höhe von 77.377 Euro auch die Kosten der Pflichtausrüstung in Höhe von 23.632 Euro übernimmt. Die Übernahme dieser Kosten durch die Gemeinde ist grundsätzlich nicht üblich und auch laut Finanzierungsplan nicht vorgesehen. Laut aufsichtsbehördlich genehmigtem Finanzierungsplan vom 24. April 2014 sind die Kosten für die Pflichtausrüstung eindeutig von der FF Pichl zu tragen. Die Gemeinderatsbeschlüsse vom 27.5.2014 sowie 21.10.2014 widersprechen der genehmigten Finanzierung. Die Kosten für die Pflichtausrüstung sind daher umgehend der FF Pichl vorzuschreiben. Der laufende Aufwand für die Feuerwehren in der Marktgemeinde Pichl bei Wels ist in der nachstehenden Tabelle ersichtlich:

Jahr

Instandhaltung

Versicherung

Sonstige Ausgaben

2011 0 4.590 23.054 2012 6.248 4.706 24.430 2013 15.000 6.143 25.509 2014 15.000 6.187 26.559 * Gesamtaufwand abzgl. Einnahmen / Einwohner ** 2.975 Einwohner lt. GR-Wahl 2009

51

Ges. Aufwand lt. RA 27.284 35.134 46.652 47.746

Einnahmen 360 250 0 0

Nettoaufwand* je EW** in Euro

9,05 11,73 15,68 16,04

Der Feuerwehraufwand für die Instandhaltungen wurde bis zum Jahr 2011 von den Feuerwehren selbst getragen. Die Gemeinde unterstützte die Feuerwehren dabei mit einem jährlichen Globalbudget von 10.800 Euro. Im Jahr 2012 wurden zusätzlich zum Globalbudget die Instandhaltungsaufwendungen durch die Gemeinde übernommen. Wieder ein Jahr später wurde eine Neuregelung mit den Feuerwehren getroffen, dass sie pauschal 15.000 Euro für Instandhaltungen und ähnliche Ausgaben von der Gemeinde erhalten. Im Jahr 2014 wurde zusätzlich das Globalbudget für die Feuerwehren von 10.800 Euro auf 12.000 Euro erhöht. Durch diese Maßnahmen hat sich der Nettoaufwand der Gemeinde je Einwohner von 9,05 Euro auf 16,04 Euro massiv erhöht. Der pauschale Zuschuss an die Feuerwehren, welcher als Instandhaltungsaufwand verbucht ist, stellt richtigerweise ein Globalbudget dar und ist daher bei der Voranschlagspost 754 zu verbuchen. Aus dem Gemeindebudget ist ersichtlich, dass in den letzten zwei Jahren keine Einnahmen und in den zwei Jahren davor nur geringe Einnahmen (Kostenersatz Atemschutzuntersuchung LFK) verbucht werden konnten. Einnahmen aus der Einsatztätigkeit scheinen im Gemeindebudget nicht auf. Für kostenpflichtige Einsätze der Feuerwehren ist die gültige Tarifordnung heranzuziehen. Die Einnahmen für Fahrzeuge und Gerätschaften wären in der Gemeindegebarung zu verbuchen. Die für die Mannschaft eingehobenen Entgelte können an die Feuerwehr weiterverrechnet werden bzw. verbleiben bei ihr. Die Verrechnung der Entgelte laut Tarifordnung für die Feuerwehren ist in Zukunft durch die Gemeindeverwaltung wahr zu nehmen. Die Einnahmen daraus für Fahrzeuge und Gerätschaften sind als Einnahmen der Gemeinde zu verbuchen.

Förderungen und freiwillige Ausgaben Im Jahr 2013 befanden sich die freiwilligen Ausgaben (ohne Sachzwang) bei 15,55 Euro je Einwohner und damit knapp über dem vorgesehenen Rahmen von 15 Euro pro Einwohner. Eine Speditionsfirma, welche im Jahr 2010 mit ihrer Niederlassung von Linz nach Pichl bei Wels übersiedelte, suchte bei der Gemeinde um Gewährung einer Wirtschaftsförderung in Form einer Kommunalsteuerrückerstattung an. Die Gemeinde gewährte diese Förderung in Höhe von 40 % für das erste, 30 % für das zweite und 20 % für das dritte Jahr der entrichteten Kommunalsteuer, in Summe 24.873 Euro. Da es sich hier offensichtlich nicht um gänzlich neugeschaffene Arbeitsplätze handelt, wäre diese Förderung als freiwillige Ausgabe ohne Sachzwang zu werten gewesen (Gem-310001/1159-2005-Sl vom 10. November 2005). Wirtschaftsförderungen können nur dann außerhalb des maximalen Förderrahmens von 18 Euro anerkannt werden, wenn sie für die Schaffung von gänzlich neuen Arbeitsplätzen gewährt werden. Die Gemeinde hat den vorgesehenen Rahmen in der Höhe von 15 Euro bzw. ab dem Jahr 2015 18 Euro je Einwohner für freiwillige Ausgaben ohne Sachzwang einzuhalten. Weiters sind die Lehrlingsförderungen und Wirtschaftsförderungen für nicht neu geschaffene Arbeitsplätze im Rahmen dieser 18 Euro abzuwickeln. Nach dem Gemeinderatsbeschluss vom 11.2.1978 wurde bei einem Sportverein für die Sportanlage, trotz vorhandener Wasseruhren, auf die Verrechnung von Wasser- und Kanalbenützungsgebühren verzichtet. Dadurch entgehen der Gemeinde beträchtliche Einnahmen, da der Wasserverbrauch im Jahr bei durchschnittlich 2.000 m³ (Okt. 2008 bis Dez. 2014 12.690 m³) liegt. Außerdem stellt dies sowie die Bereitstellung von Strom bei diversen Festen für die verschiedensten Vereine eine versteckte Förderung dar.

52

In Zukunft sind diese Gebühren laut Gebührenordnung vorzuschreiben und die Einnahmen in voller Höhe einzuheben. Der Stromverbrauch bei den Veranstaltungen ist in Zukunft zu erheben und dem Verbraucher vorzuschreiben.

Prüfungsausschuss und Gemeindevorstand Im Jahr 2013 wurden fünf Sitzungen ordnungsgemäß einberufen, allerdings war die Beschlussfähigkeit bei der Prüfungsausschusssitzung im vierten Quartal nicht gegeben. Ebenso war die Beschlussfähigkeit im zweiten Quartal 2014 nicht gegeben, die Themen der Tagesordnung wurden dennoch behandelt. Im ersten Quartal 2014 wurde bei der Sitzung des Prüfungsausschusses nur der Rechnungsabschluss für das Finanzjahr 2013 geprüft. Somit wurden auch im ersten und zweiten Quartal 2014 keine dem Gesetz entsprechenden Prüfungen abgehalten. Die im Prüfungsausschuss aufgegriffenen und im Gemeinderat berichteten Themen sollten auch konsequent weiterverfolgt werden wie zB im Fall der Schulküche bzw. der Benützung der öffentlichen Gebäude und Einrichtungen. Gemäß § 91 Abs. 3 Oö. GemO 1990 hat der Prüfungsausschuss wenigstens vierteljährlich eine Gebarungsprüfung vorzunehmen. Die Sitzungen sind künftig gleichmäßig auf das Jahr zu verteilen. Darüber hinaus ist eine Gebarungsprüfung anhand des Rechnungsabschlusses vorzunehmen. Bei einer stichprobenartigen Kontrolle der Beschlussprotokolle des Gemeindevorstandes wurde festgestellt, dass die Protokolle nicht, wie im § 54 Abs. 5 Oö. GemO 1990 vorgesehen, von je einem Mitglied der im Gemeindevorstand vertretenen Fraktionen unterfertigt wurden. Gemäß § 57 Abs. 3 in Verbindung mit § 54 Abs. 5 Oö. GemO 1990 ist das ordnungsgemäße Zustandekommen des Beschlussprotokolls vom dem oder der Vorsitzenden und je einem Mitglied der im Gemeindevorstand vertretenen Fraktionen durch Unterschrift zu bestätigen.

Veranstaltungen Nach § 7 Abs. 1 Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz hat ein Veranstalter die Durchführung einer Veranstaltung spätestens 6 Wochen vor ihrem Beginn der Gemeinde schriftlich anzuzeigen. Die bei der Gemeinde aufliegenden Veranstaltungsanzeigen belegen, dass die Veranstalter diese Frist nicht einhalten. Die Veranstalter sowie die verantwortlichen Funktionäre der diversen Vereine und Körperschaften sind verstärkt auf die Einhaltung der gesetzlichen Frist hinzuweisen.

Buchhalterische Feststellungen Im Prüfzeitraum wurde für die Gebarung der Musikschule der Ansatz 1/321 und für den Friedhof und die Urnengräber der Ansatz 1/390 bzw. 2/390 verwendet. Künftig sind Ausgaben für die Musikschule unter 1/320 „Ausbildung in Musik und darstellender Kunst“ und Ausgaben bzw. Einnahmen für Friedhof und Urnengräber unter 1/817 bzw. 2/817 „Friedhöfe, Einsegnungshallen“ zu verbuchen. Weiters wurden bei der Verwendung der Postengruppen Zuordnungen vorgenommen, die nicht dem aktuellen Kontierungsleitfaden für Gemeinden entsprechen. In untenstehender Tabelle sind Beispiele von fehlerhafter Verwendung von Ansätzen und Voranschlagsposten angeführt. 53

Kontierung 1/321 1/390 2/390 1/850/612 1/850/612 1/850/612 2/850/817

Bezeichnung Musikschule Friedhof und Urnengräber Hausanschluss Tausch Zentralrechner Ladegerät Landesförderung 2014 für Schulprojekt Wasser

Richtige Kontierung 1/320 1/817 2/817 1/850/004 1/850/043 1/850/043 2/850/861

Die Kontierung hat ab sofort gemäß dem aktuellen Leitfaden zur Kontierung in den oberösterreichischen Gemeinden bzw. gemäß den Vorgaben des jeweils gültigen Voranschlagerlasses zu erfolgen.

Belege Die Haushaltsvorschriften verlangen, dass sämtliche Ausgabenbuchungen durch ordnungsgemäße Rechnungsbelege gedeckt sind. Aus diesen muss die Art der Leistung und Lieferung, die Zahlungsverpflichtung der Gemeinde sowie die Höhe der Forderung eindeutig hervorgehen. Die Feststellung der sachlichen Richtigkeit verlangt die Überprüfung, ob die Lieferung oder Leistung der Vereinbarung entspricht, mangelfrei ausgeführt ist, die Angaben über Zahl, Maß und Gewicht richtig sind und ob die beschafften Gegenstände in das Inventar- oder Materialverzeichnis eingetragen sind. Damit die Rechnung dahin gehend überprüft werden kann, ob sie der Lieferung und der zugrundeliegenden Vereinbarung (Bestellung) entspricht, sind den Ausgabenbuchungen neben der Rechnung auch die Lieferscheine und Auftragsschreiben (Bestellungen) anzuschließen. Bei einer stichprobenartigen Überprüfung der Belege (zB 1359, 7767 aus 2014) fehlten einzelne Teile für einen vollständigen Rechnungsbeleg. Das Maß und Gewicht, welches in der Rechnung angegeben war, konnte aus dem Lieferschein nicht entnommen werden. Den Auszahlungsanordnungen sind in Zukunft der Auftragsschein (Bestellung), der Lieferschein und die Rechnung anzuschließen. Für die Bestätigung der sachlichen Richtigkeit sind nach § 66 Oö. GemHKRO ausschließlich Bedienstete der Gemeinde zu bestimmen. Derzeit sind neben sechs Gemeindebediensteten auch sieben Privatpersonen berechtigt, die sachliche Richtigkeit festzustellen. Der Bürgermeister hat die Berechtigung zur Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit auf Bedienstete der Gemeinde zu beschränken. Bei den Dienststellen außerhalb des Gemeindeamtes empfiehlt es sich, die Feststellung der mangelfreien Ausführung der Lieferung und Leistung von den jeweiligen Mitarbeitern (Bauhof, Schulküche) bestätigen zu lassen und den Teil zur sachlichen Richtigkeit, der die Übereinstimmung zwischen Auftrag, Lieferung und Rechnung betrifft, am Gemeindeamt durchzuführen. Weiters sind die beschafften Gegenstände in das Inventar- oder Materialverzeichnis einzutragen. Die sachliche Richtigkeit ist je nach Art der Leistung von den Bediensteten des Gemeindeamtes alleine bzw. von den Bediensteten der betroffenen Einrichtungen und dem Gemeindeamt mit Datum und Unterschrift zu bestätigen.

54

Infrastruktur Amtshaus Das Amtsgebäude wurde 1980 errichtet. Die Amtsräume im Erdgeschoss sind barrierefrei zugänglich, im Obergeschoss befindet sich der Sitzungssaal, der über ein Stiegenhaus zu erreichen ist. Weiters sind zwei Wohnungen im Obergeschoss vermietet. Im Erdgeschoss befinden sich auch ein öffentliches WC (geschlossen von 21 h bis 5 h) und voraussichtlich bis 2017 die Krabbelstube. Bauhof Die Liegenschaft wurde 1984 angekauft. Das Gebäude des Altstoffsammelzentrums wurde nach dessen Auszug im Jahr 2011 zusätzlich übernommen, da es an den Bauhof angrenzt. Eine Erweiterung ist nicht notwendig, jedoch fehlt beim Bauhofgebäude der Außenputz. An Fahrzeugen stehen 3 Großtraktoren, 1 Kleintraktor, 1 Pritschenwagen und 1 Kastenwagen zur Verfügung. Für den Winterdienst sind Schneepflüge, Streugeräte und 1 Kehrgerät vorhanden. Für Reparaturarbeiten können eine Holzbearbeitungsmaschine, ein Schweißgerät und diverse Werkzeuge eingesetzt werden. Der angrenzende Lagerplatz für Baumaterialien ist ausreichend dimensioniert. Zeughäuser der vier Freiwilligen Feuerwehren Im kleinsten Zeughaus der vier Feuerwehren ist die FF Am Irrach untergebracht. Mit dem vorhandenen Platzangebot wird derzeit das Auslangen gefunden. Das Gebäude der FF Geisensheim wurde im Jahr 2012 neu errichtet. In den kommenden Jahren ist der Austausch von zwei Fahrzeugen (LFB und Kommandofahrzeug) vorgesehen. Die Räumlichkeiten für die FF Pichl wurden im Jahr 2012/2013 um das ehemalige Probelokal für die Ortsmusik erweitert. Mit dem vorhandenen Platzangebot wird das Auslangen gefunden. Es besteht derzeit kein Erweiterungs- oder Sanierungsbedarf. Das Tanklöschfahrzeug wurde im Jahr 2015 neu beschafft. Das Zeughaus der FF Sulzbach wurde vor rund 10 Jahren neu errichtet. Ein Sanierungsbedarf ist daher nicht gegeben. Kindergarten und Hort Der Bau des Gebäudes erfolgte im Jahr 1998. Neben dem 5-gruppigen Kindergarten ist auch der Hort (bis zu 2 Gruppen möglich) untergebracht. Ein Sanierungsbedarf besteht nicht. Angedacht ist die Erweiterung des Gebäudes um den Anbau einer Krabbelgruppe. Volksschule und Neue Mittelschule In die Sanierung und Erweiterung der Volksschule und die Sanierung der Neuen Mittelschule wurden bzw. werden bis 2016 rund 4,1 Mio. Euro investiert. In der letzten Bauetappe wurde beispielsweise die Turnsaaldecke der Volksschule neu gestaltet. Als nächstes soll die Einbindung des für die Freizeitbetreuung der ganztägigen Schule genutzten Lehrerhauses realisiert werden. Im Jahr 2007 wurde eine neue Schulküche an die Volksschule angebaut. Die ehemalige Schulküche (ohne Speisesaal) wird nun für Veranstaltungen von Vereinen genutzt. Sportplatz, Tennisplatz und Clubhäuser Der Sportplatz wurde auf gemeindeeigenem Grund 1965 errichtet. Die Tennisanlage befindet sich in unmittelbarer Nähe. Im Jahr 1978 wurde das Fußball-Vereinshaus eingeweiht, 2010 ein Umbau und eine Erweiterung durchgeführt und ein Trainingsplatz neu geschaffen. Das Tennisheim wurde 1993 erbaut. Ein Sanierungs- oder Erweiterungsbedarf ist nicht gegeben. Lediglich die Bewässerungsanlage für das Fußballfeld soll erneuert werden.

55

Gemeindeeigene Gebäude Beim Objekt Gemeindeplatz Nr. 9 „Doktorhaus“ ist eine Zahnarztpraxis eingemietet. Die Objekte Bachweg 1 und Schalbachstraße 1 befinden sich in der Hochwasserschutzzone und konnten für Maßnahmen im Rahmen eines etwaigen Hochwasserschutzprojektes erworben werden. Die Aufbahrungshalle wurde im Jahr 1975 errichtet und befindet sich im Gemeindeeigentum. Sanierungsmaßnahmen sind derzeit nicht notwendig.

Zukunftsprojekte Die Marktgemeinde Pichl bei Wels plant die Umsetzung bzw. Fertigstellung folgender Projekte: Neubau Krabbelstube Der Anbau einer zweiten Krabbelstubengruppe an das bestehende Kindergartengebäude ist bereits in Planung und die Gruppe soll im Herbst 2017 in Betrieb gehen. Gesamtkosten dazu stehen noch nicht fest. Neugestaltung und Belebung des Ortszentrums Um eine Neugestaltung und Belebung des Ortskernes zu erreichen und die Verkehrssituation in diesem Bereich zu entschärfen, ist der Ankauf einer Liegenschaft geplant. Hochwasserschutz Für die im Bereich des Innbaches geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen liegt bereits eine Darlehensgenehmigung vor. Die laufenden Planungen müssen aber noch konkretisiert und abgestimmt werden. Sanierung der Volks- und Neuen Mittelschule Für die letzte Etappe der Schulsanierung sowie für die Ausfinanzierung dieses Projektes werden bei Kosten (Kostenerhöhung inkl. letzter Etappe) von 563.000 Euro je 105.000 Euro (LZ + BZ) in den Jahren 2015 und 2016 zur Verfügung gestellt. Somit wurde ein Projekt mit Gesamtkosten in Höhe von rund 4.112.700 Euro und Bedarfszuweisungs- und Landesmitteln in Gesamthöhe von 3.078.800 Euro realisiert. Straßenbauprogramm 2016 – 2018 Die Gemeinde beabsichtigt, in die Sanierung und den Ausbau des Straßennetzes rund 120.000 Euro bis 160.000 Euro jährlich zu investieren. Für das Straßenbauprogramm in der Marktgemeinde Pichl bei Wels werden in den Jahren 2016 bis 2018 je 30.000 Euro an Bedarfszuweisungsmitteln zur Verfügung gestellt. Weitere, derzeit jedoch noch nicht konkretisierte Projekte Ausbau der Schülerbetreuung für die ganztägige Schulform Sanierung des Gemeindeamtes Umstellung der Ortsbeleuchtung auf LED Wasserleitungsbau Zusammenfassung Um den Haushaltsausgleich auch in Zukunft gewährleisten zu können, bedarf es einer prioritätenorientierten Realisierung der Projekte und einer finanziellen Planung, die die monetären Möglichkeiten des ordentlichen Haushaltes der Gemeinde berücksichtigt und eine weitere Verschuldung vermeidet. Es gilt das Kostenbewusstsein der Gemeinde in Hinblick auf Mehrkosten durch Annuitätendienste und den Betrieb und die Erhaltung von zusätzlicher Infrastruktur zu schärfen. 56

Außerordentlicher Haushalt Allgemeines Nachstehend sind die in den Rechnungsabschlüssen 2012 bis 2014 enthaltenen 14 Vorhaben (ohne jene für die Abschreibungen von Landesdarlehen) aufgelistet, für die Ausgaben in Höhe von insgesamt rd. 2.511.700 Euro getätigt wurden. Ausgaben in Euro bis 2012

Ausgaben in Euro 2013

18.639

25.209

2.213

46.061

6.825

169

32.729

39.723

914

1.018

34.821

36.753

67.549

11.726

21.422

100.697

Gehsteigbau

0

10.598

5.328

16.926

Brückenbau

8

119.827

17.638

137.473

239.508

114.589

0

354.097

Hochwasserschutzmaßnahmen

0

56.647

41.930

98.577

Betriebsgrundstücke

0

45

0

45

FF Pichl Ankauf TLF

0

0

1.464

1.464

Straßenbau ab 2014

0

0

186.235

186.235

49.542

58.321

74.099

181.962

Ortskanal BA 07

5.768

459

Ortskanal BA 08

757.941

341.949

Vorhaben

Schulsanierung VS / NMS Kindergartenneubau Zwischenfin. KiGa-Ausbau Musikschul-u. Musikheimbau

Straßenbau ab 2008

Ortswasserleitung BA 08

Der außerordentliche Haushalt zeigte zum Ende Rechnungsabschluss einen Abgang von rd. 3.170 Euro.

57

des

Ausgaben in Euro 2014

Ausgaben in Euro Gesamt

6.227 206.579 Finanzjahres

1.306.469 2014

im

Die folgende Tabelle zeigt jene Vorhaben, bei denen im Rechnungsabschluss 2014 noch Abgänge (insgesamt rund 245.029 Euro) ausgewiesen waren, sowie jene Vorhaben mit Überschüssen von insgesamt rund 241.859 Euro. Dazu folgen Anmerkungen zur geplanten Ausfinanzierung bzw. Anmerkung zur Verwendung der ausgewiesenen Überschüsse.

Vorhaben Kindergartenneubau Gehsteigbau Straßenbau ab 2014

Fehlbetrag/ Überschuss

geplante Finanzierung/Verwendung Bedarfszuweisung in Höhe von 65.800 - 55.955 Euro Euro 2015 ausbezahlt - 16.073 Euro Finanzierung offen BZ Mittel in Höhe von 30.000 für 2015 - 56.152 Euro vorgemerkt

Musikschul- u. -heimbau

- 4.733 Euro

FF Pichl Ankauf TLF

-1.464 Euro

Ortskanal BA 08

-110.652 Euro

Sanierung VS / NMS Zwischenfinanzierung Kindergartenneubau

Je 105.000 Euro Bedarfszuweisung und Landeszuschuss für 2015/2016 für weitere + 9.176 Euro Etappe Tilgung nach Flüssigmachung der + 17.410 Euro Fördergelder

Betriebsgrundstücke

+12.093 Euro

Hochwasserschutzmaß. Ortswasserleitung BA 08

+1.423 Euro Weitere Investitionen geplant +201.756 Euro Interessentenbeiträge seit 2010

Die Zwischenfinanzierung der Fehlbeträge erfolgt im Wesentlichen durch den Sollüberschuss beim Wasserleitungsbau BA 08. Bei diesem Vorhaben werden die Einnahmen aus Interessentenbeiträgen „verwahrt“, anstatt diese einer zweckgebundenen Rücklage zuzuführen oder für eine vorzeitige Darlehenstilgung zu verwenden. Nicht benötigte Überschüsse aus Interessentenbeiträgen sind für Sondertilgungen zu verwenden. Straßenbau ab 2014 Für das neue Straßenbauprogramm der Jahre 2014 und 2015 ging die Gemeinde von geschätzten Kosten in Höhe von rd. 300.000 Euro aus. Auf Grund der Größenordnung des Projektes war eine Ausschreibung nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006 erforderlich. Von den eingeladenen Firmen zur Angebotslegung gaben 6 Bieter Angebote ab. Der Bestbieter erhielt den Zuschlag mit einer Angebotssumme von 312.622 Euro. Die Vergabe des Auftrages erfolgte in der Gemeinderatssitzung im Juli 2014 einstimmig. Bei der Durchsicht der Angebotsunterlagen wurde festgestellt, dass ein Bieter das Angebot verspätet abgegeben hat. Nach § 118 Bundesvergabegesetz 2006 wäre dieses Angebot als verspätet eingelangt zu kennzeichnen gewesen und hätte nicht geöffnet werden dürfen. Es wurden aber alle Angebote geöffnet. Nach Ablauf der Angebotsfrist eingelangte Angebote sind als verspätet eingelangt zu kennzeichnen und, ausgenommen dies ist zur Feststellung der Identität des Bieters für die Verständigung erforderlich, nicht zu öffnen. Das Bundesvergabegesetz 2006 verlangt nach der korrekten Öffnung der Angebote eine Prüfung der Angebote durch Personen, die die fachliche Voraussetzung dafür erfüllen. Dabei wäre unter anderem zu prüfen, ob das Angebot rechnerisch richtig ist, die Preise 58

angemessen sind und ob das Angebot den Bestimmungen der Ausschreibung entspricht, insbesondere ob es vollständig ist. Die am Gemeindeamt aufliegenden Angebotsunterlagen enthielten keinen Hinweis auf eine Prüfung der Angebote. In Zukunft sind die Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006 ausnahmslos zu beachten. Alle eine Haushaltseinnahme oder -ausgabe begründenden Teile eines Rechnungsbeleges bedürfen der sachlichen und rechnerischen Feststellung durch einen hierzu befugten Bediensteten. Durch die Feststellung der sachlichen Richtigkeit wird belegt, dass die Lieferung oder Leistung der Vereinbarung entspricht, mangelfrei ausgeführt ist und die Angaben über Zahl, Maß und Gewicht richtig sind und dass der Rechnungsleger alle ihm obliegenden Verpflichtungen erfüllt hat. Damit die mit der Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit betrauten Bediensteten ihre Aufgabe gewissenhaft erfüllen können, müssen sie über den Inhalt der Vereinbarung Kenntnis erlangen. Da bei keiner einzigen Rechnung eine Leistungsposition beanstandet wurde, ist davon auszugehen, dass die inhaltliche Prüfung der Rechnungen nur oberflächlich erfolgte. Den mit der Prüfung der Rechnungen betrauten Bediensteten sind alle Auftragsschreiben und Leistungsverzeichnisse zur Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit zur Verfügung zu stellen. Kindergarten - Spielgeräte für Spielplatz Im außerordentlichen Haushalt wurden in den vergangenen Jahren beim Vorhaben „Kindergartenneubau der Gemeinde“ sämtliche Ausgaben und Einnahmen im Bereich des Kindergartengebäudes verbucht. Auch die Kindergartenerweiterung, der Einbau der Krabbelgruppe und die Adaptierung der Räume für die Hortgruppen im Finanzjahr 2010 wurden unter diesem Vorhaben verbucht. Als letzter Investitionsschritt wurde die Außengestaltung mit Spielgeräten durchgeführt und ebenfalls unter diesem Vorhaben verbucht. Dazu wurde im Februar 2014 im Gemeinderat ein Auftrag in Höhe von 30.169 Euro (netto) bzw. 36.202 Euro inkl. Ust. vergeben. Der vergebene Auftrag konnte mit einem Betrag von 26.428 Euro (netto) abgerechnet werden. Der gewährte Skonto vom Rechnungsbetrag mit 2 % wurde genützt. Da der Rechnungsbetrag geringer ausfiel als die vergebene Summe, ist anzunehmen, dass die Bauhofmitarbeiter bei der Montage geholfen haben. Wenn dies der Fall war, so hätte diese Leistung als Vergütungsbuchung dem Vorhaben angelastet werden müssen. Für die Fundamentierung der Geräte wurden noch Ausgaben für Beton und Baggerstunden in Höhe von 2.075 Euro verbucht. Im Mai 2014 wurde im Gemeinderat die Errichtung eines öffentlichen Spielplatzes mit 13.752 Euro vergeben. Dieser Spielplatz wurde südlich der Volksschule situiert. Ein Vorsteuerabzug konnte hier nicht geltend gemacht werden, daher ist in den Beträgen die gesetzliche Umsatzsteuer inkludiert. An den Auftragnehmer bezahlte die Gemeinde schlussendlich 15.782 Euro. Für Baggerungen und Betonlieferungen wurden noch zusätzlich 1.037 Euro ausgegeben. Anstatt die Ausgaben bei einem neuen Vorhaben zu verbuchen wurden die Rechnungen beim Vorhaben „Kindergartenneubau der Gemeinde“ verbucht. Die Finanzierung war aus Sicht der Gemeinde insofern „gesichert“, als zu dem Fehlbetrag aus dem Vorjahr in Höhe von 36.226 Euro noch eine Landesförderung in Höhe von 65.800 Euro für das Jahr 2015 in Aussicht stand. Im Zuge der Prüfung der Endabrechnung durch die zuständige Fachabteilung des Landes OÖ wurden 16.819 Euro für den Spielplatz als nicht förderbar beurteilt und daher von der Gemeinde mittels Anteilsbeträgen aus dem ordentlichen Haushalt bedeckt. Anzumerken ist dabei, dass im Jahr 2010 zwei Darlehen in Höhe von zusammen 83.300 Euro mit einer Laufzeit von 20 Jahren aufgenommen wurden, um einen Teil der 59

Baumeisterarbeiten bedecken zu können. Mit dem im Jahr 2015 erhaltenen Fördergeld hätte die Gemeinde neben der Abdeckung des Fehlbetrages auch eine Sondertilgung bei den genannten Darlehen tätigen können. Zu den Ausgaben für die Baumeisterarbeiten im Jahr 2010 ist zu erwähnen, dass damals zwei Akontozahlungen in einer Gesamthöhe von 150.000 Euro (netto) an eine Wohnbaugesellschaft erfolgten. Grundlage dafür waren geschätzte Baukosten in Höhe von 197.200 Euro für den Einbau einer Kindergartengruppe im Dachgeschoss des bestehenden Kindergartens. In der Schlussrechnung des Wohnbauträgers vom Juli 2013 wurden Kosten von nur mehr 125.381 Euro ausgewiesen. Die Gutschrift für die Gemeinde machte somit 24.619 Euro aus. Buchhalterisch wurde diese Gutschrift erst im Jahr 2014 vereinnahmt. Anstatt diesen Betrag als „Rückersatz von Ausgaben“ auf der Einnahmenseite des Vorhabens darzustellen, wurde eine „Rotabsetzung“ (Minusbuchung bei den Ausgaben) bei den Spielgeräten für den Kindergarten verbucht. Dies führte dazu, dass für die Ausgaben des öffentlichen Spielplatzes und die Spielgeräte für den Kindergarten in Höhe von 45.321 Euro im Rechnungsabschluss nur welche in Höhe von 20.702 Euro ausgewiesen wurden. Kosteneinsparungen bei Vorhaben der Gemeinde sind zur Vermeidung von Darlehensbelastungen einzusetzen. Mit Bedarfszuweisungsmitteln geförderte Vorhaben sind mit Auslaufen des Finanzierungsplans in der Buchhaltung abzuschließen. Neue Projekte sind als neue Vorhaben im Rechnungsabschluss der Gemeinde darzustellen, und die Gemeinde hat sich um eine gesicherte Finanzierung zu bemühen. In Zukunft ist auf die richtige, den Haushaltsvorschriften entsprechende, Verbuchung von Gutschriften zu achten.

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Kommanditgesellschaft Von der „Verein zur Förderung der Infrastruktur der Marktgemeinde Pichl bei Wels & Co KG“ (im Folgenden „Gemeinde-KG“ genannt) wurde bislang das Vorhaben „Neubau der Landesmusikschule“ abgewickelt. Als Generalübernehmer fungierte eine Wohnbaugenossenschaft. Für das Projekt, hier wurde neben der Landesmusikschule auch ein Musikprobelokal für den örtlichen Musikverein errichtet, wurden bis Ende 2014 in den Büchern der „Gemeinde-KG“ Ausgaben in Höhe von 1.757.536 Euro getätigt. Als Soll-Abgang wird im Rechnungsabschluss 2014 ein Betrag in Höhe von 39.837 Euro ausgewiesen. Zur Bedeckung dieses Fehlbetrages stehen noch Landesförderungen in Höhe von 157.000 Euro in Aussicht. Ein Teilbetrag davon wurde im Jahr 2015 flüssiggemacht. Die Endabrechnung des Vorhabens wurde bei der federführenden Landesstelle noch nicht eingereicht, da weitere Maßnahmen für die Außengestaltung erforderlich sind, die im Jahr 2016 zusätzliche Ausgaben verursachen werden. Zur Finanzierung dieses Vorhabens wurden laut Rechnungsabschluss 2014 717.700 Euro Bedarfszuweisungsmittel sowie 450.000 Euro Landeszuschuss vereinnahmt und ein Darlehen in Höhe von 550.000 Euro herangezogen. Die Laufzeit des Darlehens beträgt 17 Jahre und endet im Jahr 2026. Der Betrag von 17.700 Euro im Jahr 2014 wurde fälschlicherweise als Bedarfszuweisung bei der „Gemeinde-KG“ vereinnahmt, da in den Büchern der Gemeinde in Summe nur 700.000 Euro Bedarfszuweisungsmittel eingegangen sind und somit auch nur diese Summe an die „Gemeinde-KG“ weitergeleitet werden konnte. Bei dieser Summe handelt es sich eigentlich um Eigenmittel des Musikvereines Pichl bei Wels, die über das Gemeindebudget an die „Gemeinde-KG“ weitergeleitet wurden. Zur Sicherung der Liquidität bei der „Gemeinde-KG“ hat die Gemeinde einen höheren Liquiditätszuschuss geleistet als notwendig gewesen wäre. Beim Vorhaben „Kapitalkonten und Beteiligungen“ ist daher ein Soll-Überschuss in Höhe von 44.509 Euro ausgewiesen anstatt des benötigten Überschusses von 1.000 Euro (Stammeinlage). Die Endabrechnung des Vorhabens ist ehestens vorzulegen, die Ausfinanzierung sicher zu stellen und der Überschuss beim Vorhaben „Kapitalkonten und Beteiligungen“ auf 1.000 Euro zu reduzieren. Der nichtbenötigte Überschuss von 43.509 Euro ist zur Sondertilgung beim Projekt Landesmusikschule und Musikprobelokal zu verwenden.

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Hinweise zur Konsolidierung Aus den im Bericht unter „Hinweis zur Konsolidierung“ aufgezeigten Konsolidierungsmaßnahmen errechnet sich bei deren Umsetzung für die Marktgemeinde Pichl bei Wels ein einmaliges bzw. jährliches Sparpotential, welches in untenstehender Tabelle aufgegliedert ist. Marktgemeinde Pichl bei Wels - Hinweise zur Konsolidierung Einnahmen- bzw. Sparpotenzial laut Bericht. Materie

Unterkategorie

Fremdfinanzierung

Darlehen

Vorschlag Verringerung des Aufschlags, Umschuldung

Personal

Reinigung Bauhof Busbegleitung

Kindergarten

Schulausspeisung Schülerausspeisung Weitere wesentliche Feststellungen Fernwärme Grünraumpflege Instandhaltungen Versicherung FF

Konsolidierung Bericht einmalig jährlich Seite Euro Euro 18

12.000

Einsparung von 0,9 PE

27

30.000

Gerätepool mit Nachbargemeinden

28

2.000

Ausgabendeckender Beitrag

41

6.200

Ausgabendeckender Beitrag

46

28.200

Verringerung Anschlusswert Übernahme der Arbeiten durch Bauhof Verringerung der Instandhaltungskosten Günstigere Gruppenversicherung, Versicherung für Gerätschaften

47

500

47

5.000

49

26.300

51

1.100

Summe

62

0 111.300

Schlussbemerkung Während der Prüfung wurde der Eindruck gewonnen, dass es teilweise massive Spannungen zwischen den politischen Mandatsträgern und leitenden Mitarbeitern in der Gemeindeverwaltung gibt. Daraus resultieren Misstrauen und eine unzureichende Kommunikation im täglichen Arbeitsablauf. Jede/r einzelne Bedienstete bestätigte uns, dass er/sie gerne im Gemeindedienst arbeite. Die Mitarbeiter/innen arbeiten sehr engagiert. Letztlich scheitert das Bemühen um eine gute Leistung an einer klaren Formulierung der Ziele, einer rechtskonformen Umsetzung der behördlichen Aufgaben und einem gut strukturierten Arbeitsablauf. Die Bediensteten besitzen ein gutes Fachwissen, das sie auch gerne in die tägliche Arbeit einfließen lassen. Die im Zuge der Prüfung vorgelegten Unterlagen waren teils unvollständig und widersprüchlich. Für Auskünfte standen die Gemeindebediensteten zwar immer zur Verfügung, auf Grund der Spannungen am Gemeindeamt war jedoch der Inhalt der Informationen schwierig zu verifizieren. Wir bedanken uns für die Zusammenarbeit und Unterstützung im Laufe der Prüfung. Die Prüfungssachverhalte und -empfehlungen haben wir dem Bürgermeister und dem Amtsleiter in der Schlussbesprechung am 25. April 2016 zur Kenntnis gebracht. Zu den Prüfungsfeststellungen konnte weitgehend eine übereinstimmende Auffassung erzielt werden.

Linz, am 25. April 2016

Ing. Wagner Georg

Raffelsberger Christa

Prüfer

Prüferin

63

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