Inhalt. Gesundheitspolitik. E-Health-Gesetz: Erfolg für Selbstverwaltung GKV-Versorgungsstrukturgesetz. Pflegepolitik

May 16, 2016 | Author: Uwe Waldfogel | Category: N/A
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1 3. März 2015 Inhalt Gesundheitspolitik E-Health-Gesetz: Erfolg für Selbstverwaltung GKV-Versorgungsstrukturg...

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Nr. 1 | 2015 3. März 2015

Inhalt Gesundheitspolitik E-Health-Gesetz: Erfolg für Selbstverwaltung GKV-Versorgungsstrukturgesetz Pflegepolitik Annelie Buntenbach (Mitglied des geschäftsführenden Bundesvorstandes)

Pflege-Qualität: Objektive Bewertung nötig Arbeitsschutz Arbeitsstättenverordnung: Novellierung jetzt! Nachruf: Marina Schröder Nachruf: Klaus Hinne

Unser Team. Petra Köhler

Heike Inga Ruppender, Maxi Spickermann, Ulrike Wheeler

N.N.

Dirk Neumann

Knut Lambertin

Marco Frank

Annika Wörsdörfer

Sonja König

Christina Sonnenfeld

Sekretariat Annelie Buntenbach 24060-260

Sekretariate Sozialpolitik 24060-725 24060-743 24060-712

Abteilungsleitung Sozialpolitik

Alterssicherung, Rehabilitation, Seniorenpolitik.

Gesundheitspolitik, Krankenversicherung.

Pflege, Selbstverwaltung.

Arbeits- und Gesundheitsschutz

Prävention, Unfallversicherung, Europäischer Arbeitsschutz.

Büroleitung

Gesundheitspolitik E-Health-Gesetz vorgelegt: Erfolg für die soziale Selbstverwaltung der GKV Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat am 16. Januar den Entwurf eines E-Health-Gesetzes vorgelegt. Damit reagierte das BMG schnell auf einen Beschluss des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes. Arbeitgeber- und Versichertenvertreter/-innen hatten beim Beschluss des Haushaltes im Dezember 2014 die Positionen zur elektronischen Gesundheitskarte mit einem Sperrvermerk versehen. Nach Vorlage des Gesetzentwurfes stellte der Verwaltungsrat fest: „Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes ist allerdings nicht bereit, Stillstand teuer mit Beitragsgeldern zu subventionieren. Die Schmerzgrenze ist mit Ausgaben von nahezu einer Milliarde Euro Beitragsgeldern für die Entwicklungskosten – ohne dass bislang ein spürbarer Mehrwert für Patienten und Versicherte erreicht wurde – überschritten. Weitere Projektinvestitionen aus Beitragsgeldern sind nur zu verantworten, wenn die Potentiale für das deutsche Gesundheitswesen sowohl hinsichtlich der Qualität als auch der Wirtschaftlichkeit der gesundheitlichen Versorgung endlich nutzbar gemacht werden.“ (Die gesamte Erklärung im Wortlaut finden Sie hier: http://bit.ly/1Du82lh [Quelle: http://www.gkvspitzenverband.de/media/dokumente/presse/pressemitteilungen/2015_1/PM_2015-0116_Erklaerung_Verwaltungsrat_Telematik.pdf].) Natürlich gibt es auch an dem Gesetzentwurf weiteren Korrekturbedarf. Denn erneut sollen die Beitragszahler/-innen für Kosten im Gesundheitswesen aufkommen, während andere dort bestimmen sollen. Diese zusätzlichen Kosten werden nach Einführung des kassenindividuellen Arbeitnehmer/-innen-Zusatzbeitrages und der Festschreibung der Arbeitgeberbeiträge überwiegend von den Versicherten zu tragen sein.

Nr. 1 | 2015 DGB-Bundesvorstand, Abteilung Sozialpolitik V. i. S. d. P.: Christina Sonnenfeld

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GKV-VSG: Schwächung der Sozialpartnerschaft und einseitige Finanzlasten für die Versicherten Bevor das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) in den deutschen Bundestag eingebracht wird, sieht der Deutsche Gewerkschaftsbund weiterhin Veränderungsbedarf. Das betrifft vor allem die Zusammensetzung der Gremien des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) sowie die Finanzierung zu Lasten der Versicherten. Die geplante Neureglung in § 279 SGB V bedeutet eine weitere Schwächung der Sozialpartnerschaft in der sozialen Selbstverwaltung der GKV, wenn künftig ein Drittel des Medizinischen Dienstes der GKV von der zuständigen Verwaltungsbehörde des Bundeslandes bestimmt wird. Hier wird eine teiltripartistische Regelung getroffen, denn neben Arbeitgeber- und Versichertenvertreter/-innen wird die bestimmende Verwaltungsbehörde keine eigenen Angehörigen der Länderverwaltung entsenden, sondern Vertreter/-innen von Patienten- und Behindertenorganisationen sowie der Pflegeberufe. Dabei bleibt erstens unberücksichtigt, dass die Patientinnen und Patienten bereits von den Versichertenvertreter/-innen im Verwaltungsrat repräsentiert werden. Zweitens besteht die Gefahr, dass Leistungserbringer-Interessen sowohl über die Patientenorganisationen als auch über die Pflegeberufsvertreter/-innen in den MDK-Verwaltungsrat Einzug halten. Die Einbeziehung der Pflegeberufe würde unter anderem dazu führen, dass ihre Leistungserbringer-Interessen einseitig privilegiert in den MDK-Verwaltungsräten vertreten wären. Parallel dazu werden die Interessen der Beitragszahler/-innen geschwächt. Der DGB lehnt die geplante Regelung ab, da die Staatsferne und die Selbstverwaltung damit beeinträchtigt werden. Die Gesetzesänderung würde zu einer Schwächung der Sozialpartnerschaft in der GKV führen und neue Verteilungskonflikte in die Gremien tragen. Der DGB schlägt stattdessen vor, Erfolge und Effizienz der Sozialpartnerschaft von Arbeitgebern und Arbeitnehmer/-innen in den Medizinischen Diensten der Krankenkassen vor einer Gesetzesänderung wissenschaftlich evaluieren zu lassen.

Nr. 1 | 2015 DGB-Bundesvorstand, Abteilung Sozialpolitik V. i. S. d. P.: Christina Sonnenfeld

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Der geplante Innovationsfonds soll mit jeweils 150 Millionen Euro von den Krankenkassen und aus dem Gesundheitsfonds finanziert werden. Nachdem der steuerfinanzierte Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds, der eigentlich die gesamtgesellschaftlichen Leistungen gegenfinanzieren soll, auf 10,5 Milliarden gekürzt wurde, sollen nun beide Teile aus Beitragsmitteln finanziert werden – also 300 Millionen Euro. Die gesamtgesellschaftlichen Leistungen, die den gesetzlichen Krankenkassen übertragen wurden, haben aber nicht abgenommen und sind auch nicht preisgünstiger geworden. Der DGB schlägt daher vor, den Innovationsfonds durch Steuermittel zu finanzieren, da es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt, die nicht nur den gesetzlich Krankenversicherten zu Gute kommt. Gleichzeitig gilt es, den Steuerzuschuss stetig parallel zu den Kosten für gesamtgesellschaftliche Leistungen weiter zu entwickeln und den Beitragssatz der GKV wieder paritätisch zu gestalten – und somit die einseitigen Arbeitnehmer-Zusatzbeiträge abzuschaffen. Der gesamtgesellschaftliche Charakter wird auch durch die Entscheidungsbefugnisse des Gemeinsamen Bundesausschusses und des Bundesversicherungsamtes deutlich. Diese sollen hier systemwidrig über die Verwendung der Beitragsmittel entscheiden. Der DGB begrüßt die Ansätze zur Sicherung der flächendeckenden Versorgung, das heißt zum Abbau der Unter- und Überversorgung. Dafür soll ein Strukturfonds bei den kassenärztlichen Vereinigungen aufgebaut werden, der Zulassungsgebühren und Zuschüsse finanziert. Geplant ist eine hälftige Finanzierung durch die Kassenärztliche Vereinigung und durch den jeweiligen Landesverband der Krankenkassen. Die Steuerung kann jedoch wirksamer gestaltet werden, wenn die Ärzteschaft die Kosten für die Sicherstellung in unterversorgten Gebieten durch Umschichtung aus nicht unterversorgten Gebieten trägt. Dies schlägt der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen in seinem aktuellen Gutachten „Bedarfsgerechte Versorgung – Perspektiven für ländliche Regionen und ausgewählte Leistungsbereiche“ vor. Ergänzend fordert der DGB, den Krankenkassen generell wieder in § 140 SGB V die Errichtung und den Betrieb von Eigeneinrichtungen gesetzlich zu gestatten. Gerade in unterversorgten Gebieten wird so die Verantwortung der Krankenkassen für ihre Versicherten gestärkt. Damit wird aus Sicht des DGB auch die Mitgliederorientierung in den Krankenkassen befördert.

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Pflegepolitik DGB fordert objektive Bewertung der Pflege-Qualität Die Idee war gut, die Umsetzung jedoch läuft schlecht. Schon bei der Einführung des Pflege-TÜV 2009 traten die Mängel eines Bewertungssystems zur Benotung der Qualität von Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten zu Tage. Die jährliche Prüfung von Heimen und Diensten ist seitdem der wesentliche Bestandteil, der Pflegebedürftigen und ihren Familien, aber auch den Krankenkassen aufzeigen soll, wie es um die Qualität in der Pflege bestellt ist. Seit Jahren weisen DGB und Gewerkschaften darauf hin, dass die fast durchweg guten und sehr guten Benotungen oftmals nicht viel mit der Realität vor Ort zu tun haben. Mängel bei sogenannten ‚harten Prüfkriterien‘ wie zum Beispiel der Flüssigkeitsversorgung oder der Dekubitusprophylaxe können ausgeglichen werden, indem die Gestaltung der Räumlichkeiten sowie das Veranstalten von Festen und Freizeitaktivitäten in eine Gesamtnote einfließen, die das reale Bild zum Teil verzerren. Nun hat der gesundheitspolitische Sprecher der CDU, Jens Spahn, die bekannten Missstände aufgegriffen und als Desaster bezeichnet. Der Pflege-TÜV soll ausgesetzt und abgeschafft werden. Ähnlich äußerte sich der Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften fordern, dass das Instrument nun endlich weiterentwickelt wird. Notwendig sind aussagefähige und nachvollziehbare Kriterien zur Qualitätsbewertung, um die Arbeit des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen im Sinne der Pflegebedürftigen zu unterstützen. Die Qualität und die Sicherheit der medizinischen und pflegerischen Versorgung in den Heimen und durch ambulante Pflegedienste müssen dabei klar erkennbar sein. Der DGB wird die von Bundesgesundheitsminister Gröhe angekündigte gesetzliche Überarbeitung des Pflege-TÜV aktiv begleiten und seinen Einfluss im Namen der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen geltend machen. Nur die regelmäßige Veröffentlichung objektiver Transparenzberichte kann zu einem Wettbewerb um qualitativ hochwertige Pflege führen, von dem alle profitieren.

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Arbeitsschutz Novellierung der Arbeitsstättenverordnung jetzt verabschieden! Die Novellierung der Arbeitsstättenverordnung hat in den letzten Wochen unerwartet großen Raum in der öffentlichen Debatte eingenommen. Dem unter Beteiligung der Sozialpartner erarbeiteten Entwurf hatten Bundeskabinett und Bundesrat bereits zugestimmt. Anfang Februar sollten lediglich die Änderungsmaßgaben des Bundesrates noch im Bundeskabinett verabschiedet werden. Dort ist der Entwurf vom Kanzleramt aber kurzfristig gestoppt worden, nachdem Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer lautstark Alarm schlug: Er verglich den Entwurf mit „Absurdistan" und befürchtete auch hier wieder einmal „überbordende Bürokratie“. Nachdem die Arbeitgeber selbst mehrere Jahre im Ausschuss für Arbeitsstätten an dem Entwurf mitgearbeitet haben, passt ihnen nun die ganze Richtung nicht mehr. Dabei ist eine Novellierung der Arbeitsstättenverordnung überfällig: Die Arbeitswelt hat sich verändert, gerade die Digitalisierung prägt den Arbeitsalltag. Die technologische Entwicklung des letzten Jahrzehnts hat eine immense Flexibilisierung hervorgebracht, die für die Beschäftigten mit einer höheren Erreichbarkeit und einer starken Informationsvielfalt einhergeht. Wir brauchen also dringend eine zeitgemäße Anpassung der Regeln für den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Dazu gehört nicht zuletzt die Integration der Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) und der baustellenbezogenen Regelungen in die Arbeitsstättenverordnung – was auch noch echten Bürokratieabbau bedeutet. Es geht hier nicht, wie die Arbeitgeber polemisch behaupten, um ein MEHR an Regeln, sondern ein MEHR an Rechtssicherheit und Klarheit – und das ist dringend nötig. Unter anderem werden die Anforderungen aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) an die Berücksichtigung psychischer Gefährdungen in der Gefährdungsbeurteilung in die Verordnung eingefügt. Das beseitigt viele Unsicherheiten und führt zu einer einfacheren und effizienteren Umsetzung. Außerdem werden verschiedene Definitionen konkretisiert und zusammengefasst, zum Beispiel die Definition dessen, was genau als Arbeitsplatz gilt. Bei den Unterweisungen sind die Anforderungen vereinheitlicht worden, und zwar auf der Grundlage des ArbSchG.

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Die Kritik der Arbeitgeber und der Vorwurf von Bürokratieaufbau gehen daher an der Sache weit vorbei. Von einer wesentlichen Mehrbelastung durch weitergehende Regulierungen kann nicht die Rede sein. Wenn man allerdings von vornherein wie die Arbeitgeberverbände nur durch die beschlagene Bürokratiebrille schaut, mag das anders aussehen: Die BDA interpretiert, dass zukünftig Beschäftigte eine Bewegungsfläche am Arbeitsplatz von 1,5 qm haben müssten und jeder/jedem müsste immer in 100 m Entfernung eine Toilette zur Verfügung stehen. Aber: Der Verordnungsentwurf enthält keine solchen rechtsverbindlichen Regelungen. Auch in Sachen „Tageslichteinfall“ und „Sichtverbindung nach außen“ werden Horrorszenarien entworfen, in denen Arbeitgeber die Kantinen schließen müssen oder Imbisse in Bahnhöfen in Frage gestellt werden.

Weder das eine noch das andere ist zutreffend! Die BDA hat bereits Ausnahmen für Einkaufszentren zugestanden bekommen und zudem muss Tageslicht nicht zwingend durch ein Fenster zur Verfügung gestellt werden. Auch moderne Tageslichtleitsysteme oder Oberlichter sind zulässig. Dies ist für Arbeitgeber keine Neuerung, sondern vielmehr eine Rückkehr zu Regelungen, die bis zur Überarbeitung der Verordnung im Jahr 2004 üblich waren. Außerdem: An ergänzenden Übergangsregelungen für die Arbeitgeber, die ihre Pausenräume unter den zwischen 2004 und 2014 geltenden Regeln ohne entsprechenden Tageslichtzugang gebaut haben, würde die Verordnung sicherlich niemand scheitern lassen. Für Interessierte, die sich selbst ein Bild machen wollen, hat das Land Brandenburg den aktuellen Stand des Entwurfs der neuen Arbeitsstättenverordnung ins Netz gestellt. Zu finden ist dieser über den Link http://bit.ly/1DO2fty (Quelle: www.masgf.brandenburg.de, Suchbegriff: „Arbeitsstätten“).

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Problematisch am späten öffentlichen Vorgehen der Arbeitgeberverbände ist insbesondere die Aushebelung eines bewährten demokratischen Verfahrens. Beim Arbeitsschutz war es bisher gute und von allen Seiten akzeptierte Sitte, dass Sachfragen im Ausschuss für Arbeitsstätten lösungsorientiert behandelt und geklärt werden sollten. Die Vertreter/-innen der entsprechenden Interessensgruppen haben sich jahrelang konstruktiv mit den strittigen Sachfragen auseinandergesetzt. Dort wäre der richtige Ort für Kritik gewesen. Der dem Kabinett vorliegende Verordnungsentwurf zu Arbeitsstätten ist auch für den DGB ein Kompromiss. Forderungen, mit denen wir in die Gespräche gegangen sind, wie die grundsätzliche Verpflichtung zur Schaffung barrierefreier Arbeitsstätten im Sinne der UNBehindertenkonvention und die Aufnahme von „mobiler“ Arbeit in die Arbeitsstättenverordnung fanden leider keine Berücksichtigung. Dennoch steht der DGB hinter dem Inhalt des Verordnungsentwurfs und den Änderungsanträgen des Bundesrates. Damit die Beschäftigten am Arbeitsplatz wirksam geschützt werden können, braucht es klare Regeln und keine Polemik. Auch die Arbeitgeber profitieren von Vereinfachungen und Klarstellungen in der zu beschließenden Novellierung der Arbeitsstättenverordnung und von dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Trauer um Marina Schröder Am 16. Dezember 2014 ist unsere Kollegin Marina Schröder nach langer und schwerer Krankheit verstorben. Marina Schröder hat sich über 30 Jahre lang für den Arbeits- und Gesundheitsschutz eingesetzt, seit 1999 beim DGB Bundesvorstand im gleichnamigen Referat. Mit viel Engagement, Sachverstand und Herzblut war sie in der sozialen Selbstverwaltung der Gesetzlichen Unfallversicherung tätig, von 2009 bis 2014 an führender Stelle als Vorsitzende des Vorstands der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Sie übte auch weitere wichtige Ehrenämter aus. Sie wusste, was wichtig war für die Versicherten und hat ihre Interessen vertreten – beharrlich, aber nie verbohrt und offen für die notwendigen Kompromisse. Die Gewerkschaftsbewegung hat eine herausragende Persönlichkeit verloren. Und wir vermissen Marina Schröder – sie war eine freundliche, verlässliche Kollegin mit einem feinen Sinn für Humor. Wir werden ihr ein ehrendes Gedenken bewahren.

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Abschied von Klaus Hinne Der DGB trauert um Klaus Hinne, der im Dezember 2014 im Alter von 73 Jahren verstarb. Klaus Hinne hat sich über viele Jahrzehnte auf der Versichertenseite als ehrenamtlicher Selbstverwalter der gesetzlichen Unfallversicherung engagiert. Von 1990 bis 2008 fungierte er als Vorstandsvorsitzender der damaligen HVBG und der späteren DGUV. Zu seinen großen Verdiensten gehört beispielsweise die Einrichtung der Kommission für Arbeitsschutz und Normung, an der er maßgeblich beteiligt war. Darüber hinaus war dem Gewerkschafter das Thema Prävention schon frühzeitig ein wichtiges Anliegen, so dass er sich für die Erweiterung des Präventionsauftrags auf arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren eingesetzt hat. Die Gewerkschaften haben mit ihm einen wichtigen Weggefährten verloren. Wir werden ihn nicht vergessen.

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