EU-FONDS- INFOBRIEF. Ausgabe 01/2014

March 4, 2020 | Author: Willi Böhmer | Category: N/A
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EU-FONDSINFOBRIEF Ausgabe 01/2014 Mit diesem Infobrief unterrichtet die EU-Fondsverwaltung (Zuständige Behörde) beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über den aktuellen Stand des Asyl-, Migrationsund Integrationsfonds (AMIF) und über den Stand der SOLID-Fonds (EIF, EFF, RF).

Inhalt 1. Sachstand zur neuen Förderperiode ..........................................................2 2. Rückblick ....................................................................................................7 3. Regionaltagungen 2014 .............................................................................9 4. Zuständigkeiten im Außendienst ..............................................................10 5. Tag der offenen Tür 2013 im Bundesamt ................................................10

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (EU-Fondsverwaltung)

EU-Fonds-Infobrief 01/2014

1. Sachstand zur neuen Förderperiode Rechtsgrundlagen Seit dem 01.01.2014 hat mit dem Asyl-Migration-und Integrationsfonds (AMIF) eine neue Förderperiode begonnen. Der neue Fonds deckt mit seinen Schwerpunkten „Gemeinsames Europäisches Asylsystem“ „Integration von Drittstaatsangehörigen und legale Migration“ und „Rückkehr“ die Bereiche ab, die bisher durch die SOLID-Fonds Europäischer Integrationsfonds, Flüchtlingsfonds und Rückkehrfonds gefördert wurden. Anders als bisher wird es im AMIF nur einen Basisrechtsakt für alle drei Bereiche, die Verordnung zur Einrichtung des Asyl- und Migrationsfonds (AMIF-VO), sowie eine Verordnung zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen für die Fondsverwaltung (Horizontale VO) geben. Die beiden Verordnungen für den AMIF liegen derzeitig in Entwurfsfassungen vor, der letzte Stand datiert auf den 18.12.2013. Die Verordnungen werden voraussichtlich im März 2014 in ihrer endgültigen Fassung verabschiedet werden. Mit einer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU ist im Mai/Juni 2014 zu rechnen. Die anschließend noch auszuhandelnden Entwürfe für entsprechende delegierte Rechtsakte und Durchführungsbestimmungen werden voraussichtlich erst im Mai 2014 dem neu gewählten Europäischen Parlament vorgelegt werden können, so dass diesbezüglich mit einer Verabschiedung nicht vor dem 3. oder 4. Quartal 2014 gerechnet werden kann.

Nationales Programm Im Programmdialog zwischen Deutschland und der EU-Kommission am 11. Juli 2013 wurden die Ziele des 7-jährigen nationalen Programms für den AMIF sowie Strategien zur Erreichung dieser Ziele festgelegt. Mit dem nationalen Programm werden die Förderbedarfe und-strategien, die Umsetzung des Partnerschaftsprinzips nach Art. 12 des Entwurfs der Horizontalen VO, die umsetzenden und kontrollierenden Verwaltungsstrukturen, Kriterien für die Überprüfung von Effizienz und Effektivität, die Programmindikatoren sowie ein Finanzplan festgelegt.

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (EU-Fondsverwaltung)

EU-Fonds-Infobrief 01/2014

Im Bereich Rückkehr sollen die Schwerpunkte wie bisher auf den Themen Beratung, Rückkehrunterstützung und verstärkt auf der Reintegration liegen. Im Flüchtlingsbereich sollen insbesondere der Bereich der Aufnahme, aber auch das Asylverfahren unterstützt werden. Neben einer Verbesserung der Beratung und Erstorientierung Asylsuchender stehen Identifizierung und Betreuung besonders Schutzbedürftiger im Fokus. Im Bereich der Integration wird ein stärkerer Fokus auf der Vorintegration liegen, aber auch auf der Verbesserung des Integrationsmanagements und der Teilhabe am ökonomischen, sozialen, kulturellen und poltischen Leben. Ein Entwurf des nationalen Programms wurde im Dezember im Bundesministerium des Inneren mit den Vertretern der Länder besprochen, die Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme haben. Der Programmentwurf soll im Anschluss an die EU-Kommission gesandt werden. Die offizielle Genehmigung des nationalen Programms durch die Kommission wird voraussichtlich nicht vor dem 4. Quartal 2014 erfolgen.

Finanzrahmen Der deutsche Anteil an der Gesamtförderung 2014 bis 2020 wird voraussichtlich ca. 208 Mio. € betragen.

Übergang SOLID-AMIF Da im Bereich von EIF und EFF ein Großteil der Projekte weit in das zweite Halbjahr 2014 bzw. bis Mitte 2015 läuft, kann der Übergang insofern fließend gestaltet werden. Im Bereich des RF laufen einige Projekte früher aus, aber mit den vorhanden Restmitteln und ggfs. kofinanzierenden Ländern kann voraussichtlich auch hier eine Verlängerung dieser Projekte gesichert werden.

Aufgabenübertragung an die EU-Zuständige Behörde durch Erlass des BMI Die EU- Zuständige Behörde beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist per Erlass des Bundesministeriums des Inneren vom 12.11.2013 zunächst vorläufig zur Behörde für die Verwaltung des AMIF im Sinne des Art. 23 Allgemeine VO benannt worden. Die endgültige formelle Benennung erfolgt mit der Genehmigung des nationalen Programms.

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (EU-Fondsverwaltung)

EU-Fonds-Infobrief 01/2014

Ausschreibung 2014 Es ist geplant – Verabschiedung der Rechtsakte vorausgesetzt – im zweiten Quartal 2014, voraussichtlich im Juni, die Aufforderung zur Einreichung von Projektanträgen zu veröffentlichen. Die Ausschreibung wird für die einzelnen Handlungsfelder Maßnahmenbereiche einschließlich der konkret geplanten Maßnahmen, Indikatoren und Finanzansätze enthalten. Mit Veröffentlichung der Ausschreibung soll den Antragstellern ein Zeitrahmen von 6 Wochen zur Einreichung der Anträge eingeräumt werden.

Registrierungsverfahren Dem Antragsverfahren vorgeschaltet ist ein Registrierungsverfahren. Jeder Träger, der beabsichtigt, EU-Gelder für sein Projekt aus dem AMIF zu beantragen, muss sich vor Antragstellung registrieren lassen. Die Registrierung erfolgt über ein online-basiertes Portal ausschließlich auf elektronischem Weg. Das Registrierungsportal wird voraussichtlich ab dem 01. März 2014 zur Verfügung stehen, der Zugang erfolgt über das Internet. Für Fragen zur Registrierung wird eine telefonische Hotline bei der EU-Zuständigen Behörde eingerichtet werden.

Umsetzung des AMIF Bei der Umsetzung des neuen Fonds ist folgendes geplant:

Mindestfördervolumen für Projekte In der neuen Förderperiode soll – auch auf Wunsch der EU-Kommission – die Anzahl der Projekte deutlich reduziert werden. Daher wird es im AMIF eine Mindestsumme für beantragte EUZuwendungen pro Projekt und Förderjahr geben. Die Antragsteller sollten daher vermehrt die Gelegenheit zu Kooperations- und Vernetzungsprojekten nutzen.

Mittelabruf Anstelle des bisherigen Zahlungsverfahrens wird ein Mittelabruf durch die Projektträger treten. Die Fördermittel sind in einem sechsmonatigen Rhythmus anzufordern. Die Mittelanforderung erfolgt in elektronischer Form unter Nutzung des AMIF-Portals. Wegen der Unterschrift ist zusätzlich die Übersendung einer unterzeichneten Ausfertigung in Papierform notwendig. Die Höhe der

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Vorauszahlungen ist auf 80 % des Zuwendungsbetrages begrenzt. Die Restzahlung erfolgt nach der Schlussprüfung der Projektausgaben durch die Zuständige Behörde.

Projektlaufzeit Die maximal geförderte Projektlaufzeit im AMIF soll grundsätzlich 36 Monate betragen. Mit Antragstellung ist ein Gesamtfinanzplan mit einer Aufschlüsselung nach Projektjahren vorzulegen Anders als bisher in den SOLID-Fonds können jedoch Mittel, die in einem Projektjahr nicht verausgabt werden, im darauffolgenden Projektjahr verwendet werden.

Kofinanzierung und Finanzierungsart Der EU-Kofinanzierungsanteil der Projekte beträgt grundsätzlich 75%. Unter besonderen Umständen, insbesondere, wenn ansonsten Projekte nicht durchgeführt und die Ziele des nationalen Programms nicht erreicht werden können, kann der Anteil auf bis zu 90% erhöht werden. Die Mittel werden im Wege der Anteilfinanzierung vergeben.

Elektronische Aktenverwaltung Für die neue Förderperiode wird derzeit eine Web-Anwendung zur elektronischen Aktenverwaltung einschließlich elektronischer Antragstellung vorbereitet. Über das Online-Portal wird die Kommunikation mit den Trägern im Rahmen des AMIF von der Antragstellung, Mittelanforderung und-auszahlung bis zur Abrechnung abgedeckt. Die Träger können über das Portal alle notwendigen Unterlagen in die Datenbank übermitteln, so dass Schriftverkehr in Papierform weitestgehend nicht mehr notwendig ist. Neu ist auch das elektronische Registrierungsverfahren (siehe oben).

Förderfähigkeitsregeln Die Bestimmungen zur Förderfähigkeit von Projektausgaben werden nicht mehr für alle Mitgliedstaaten von der EU vorgegeben, sondern sind weitgehend den Mitgliedstaaten zur eigenen Ausgestaltung unter Berücksichtigung der nationalen Rechtsgrundlagen überlassen. Eine Vereinfachung der Förderfähigkeitsregelungen zur Senkung des Verwaltungsaufwandes wird angestrebt. Geplant sind in diesem Zusammenhang z.B. die Verringerung der Anzahl der

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EU-Fonds-Infobrief 01/2014

Ausgabenarten und die Einführung von weiteren Kostenpauschalen, neben der bisher schon angewandten Pauschale in den indirekten Kosten. Die Bestimmungen zur Förderfähigkeit werden in der neuen Förderrichtlinie zum AMIF aufgenommen, die voraussichtlich im Frühjahr 2014 veröffentlicht werden soll. Ferner wird es ein Förderhandbuch mit weitergehenden Erläuterungen geben, welches auch elektronisch abgerufen werden kann. Vor-Ort Kontrollen Es wird künftig zwei Arten von Vor-Ort Kontrollen durch die EU-Zuständige Behörde bei den Projektträgern geben. Eine operationelle Vor-Ort Kontrolle, in der insbesondere die Erreichung der Projektziele und die Umsetzung des Projekts überprüft werden, und eine finanzielle Vor-Ort Kontrolle, die eine Überprüfung der Ausgaben und Verwendungsnachweise beinhaltet. Die Vor-Ort Kontrollen werden auf einer risikobasierten Stichprobenregelung erfolgen, deren Details noch rechtzeitig

festgelegt

werden.

Daneben

sollen

anlassbezogene

Beratungen

durch

die

Außendienstmitarbeiter der Zuständigen Behörde stattfinden. Mit beratenden Projektbesuchen wird voraussichtlich nach Beginn der ersten Projekte im AMIF Ende 2014/ Anfang 2015 begonnen. Die operationellen Kontrollen erfolgen nach Vorlage der ersten Sachberichte. Indikatoren Die Messung des Programm- und Projekterfolgs anhand von Indikatoren wird einen hohen Stellenwert haben. Die Indikatoren sind von den Projektträgern über das elektronische Datenbanksystem zu übermitteln.

2. Rückblick SOLID im Förderjahr 2013 Das Abstimmungsverfahren mit dem Bundesministerium des Inneren über die zu fördernden Projekte 2013 ist abgeschlossen. Die Zuwendungsbescheide für die geförderten Projekte sind zum überwiegenden Teil versandt worden.

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Der Finanzrahmen des Europäischen Integrationsfonds wurde für Deutschland 2013 auf 17.258.742,00 € festgesetzt. Abzüglich der Ausgaben für die administrative und technische Unterstützung sowie den Mitteln, die für mehrjährige Projekte reserviert waren, standen über 5 Mio. € für die Vergabe von Zuwendungen zur Verfügung. Von 87 eingegangenen Neuanträgen auf Projektförderung wurden bis jetzt 49 Projekte bewilligt. Der Finanzrahmen des Europäischen Flüchtlingsfonds wurde für Deutschland 2013 für das auf 13.020.721,00 € festgesetzt. Abzüglich der Ausgaben für die administrative und technische Unterstützung sowie den Mitteln, die für mehrjährige Projekte und die Behördenprojekte des Bundesamtes reserviert waren, standen ca. 3 Mio. € für die Vergabe von Zuwendungen zur Verfügung. Von 68 eingegangenen Neuanträgen auf Projektförderung wurden bis jetzt 39 Projekte bewilligt. Der Finanzrahmen des Europäischen Rückkehrfonds wurde für Deutschland für 2013 auf 7.609.749,00 € festgesetzt. Abzüglich der Ausgaben für die administrative und technische Unterstützung sowie den Mitteln, die für Behördenprojekte des Bundesamtes reserviert waren, standen ca. 5,5 Mio. € für die Vergabe von Zuwendungen zur Verfügung. Von 21 eingegangenen Neuanträgen auf Projektförderung wurden bis jetzt 15 Projekte bewilligt.

Zusätzliche Finanzielle Mittel aus dem Europäischen Flüchtlingsfonds 2013 (Sofortmaßnahmen) Im Zusammenhang mit dem gestiegenen Migrationsdruck teilte die EU-Kommission Deutschland Ende 2013 mit, dass zusätzliche Finanzmittel aus dem Europäischen Flüchtlingsfonds (EFF) für Mitgliedstaaten, die besondere Belastungssituationen bewältigen müssen, zur Verfügung stehen. In Zusammenarbeit mit den Bundesländern hat die EU-Zuständige Behörde des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge am 14.11.2013 für den Mitgliedstaat Deutschland einen Antrag auf zusätzliche finanzielle Unterstützung gestellt. Dieser Antrag wurde von der Europäischen Kommission mit Beschluss vom 17.12.2013 in Höhe von 4 Millionen € bewilligt. Diese Summe wird in voller Höhe gem. Königssteiner Schlüssel auf die Bundesländer verteilt. Die Bundesländer sind bereits über das weitere Vorgehen informiert.

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Umsetzung des EIF Die EU-Kommission hat sich in ihrem Schreiben vom 20.12.2013 gegenüber der ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Brüssel erneut positiv über die Umsetzung der SOLID-Fonds geäußert. Mit dem Schreiben wird die erfolgreiche Umsetzung des EIF im Förderjahr 2009 sowie die hohe Mittelausschöpfung gelobt und als gutes Ergebnis bezeichnet. Da die Umsetzung der Projektarbeit ein Verdienst der Projektträger ist, reichen wir den Dank auch hierfür an Sie weiter und möchten Sie zur Fortsetzung Ihrer erfolgreichen Arbeit weiterhin ermutigen!

3. Regionaltagungen 2014

2014 sind mehrere Regionaltagungen geplant. Dabei werden die Informationen über die AMIFFörderperiode 2014 bis 2020 im Vordergrund stehen. Es wird wie immer auch die Gelegenheit zur Vorstellung einzelner Projekte, sowie für den Erfahrungsaustausch untereinander sein. Die folgenden Termine stehen hierfür fest:

Bundesland Hamburg/Bremen/SchleswigHolstein Bayern Berlin/Brandenburg/Mecklenburg -Vorpommern

Termin 20.02.2014

Veranstaltungsort Hamburg

27.03.2014 13.02.2014

München Berlin

Niedersachsen Baden-Württemberg/Saarland Nordrhein-Westfalen

17.02.2014 27.02.2014 12.03.2014

Hannover Mannheim Dortmund

Hessen/Rheinland-Pfalz

voraussichtlich Ende März, genauer Termin wird noch bekannt gegeben 25.03.2014

Bad Kreuznach

Thüringen/Sachsen/SachsenAnhalt

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Erfurt

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4. Zuständigkeiten im Außendienst Die Mitarbeiter des Außendienstes der EU-Zuständigen Behörde stehen weiterhin sowohl für Fragen zur Umsetzung des laufenden SOLID-Programms als auch zur Förderperiode des AMIF beratend zur Verfügung. Die Zuständigkeiten haben sich wie folgt geändert:

AD-Mitarbeiter

Zuständigkeitsbereich

Erich Bode

Niedersachsen , Nordrhein-Westfalen (EIF Reg.bezirk Köln), Rheinland-Pfalz

Erich Kösling

Nordrhein-Westfalen

Claudia Schaudig

Bayern, Hamburg, Bremen, SchleswigHolstein

Stefano Weidner

Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg, Sachsen, SachsenAnhalt,Thüringen

Heiko Zindl

Baden-Württemberg, Saarland, Hessen

5. Tag der offenen Tür 2013 im Bundesamt

„Retten, Helfen, Schützen“ war das Thema des „Tages der offenen Tür 2013“ in Nürnberg. Alle Behörden, Institutionen und Vereine im Stadtgebiet wurden aufgerufen, interessierten Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen dieser Veranstaltung von den 11. –13. Oktober 2013 Einblicke hinter die Kulissen zu ermöglichen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat an diesem Ereignis ebenfalls teilgenommen und dazu eingeladen, mehr über die Organisation und die vielfältigen Aufgaben dieser Behörde zu erfahren. Traditionell präsentieren sich alle bedeutenden Referate des Bundesamtes.

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EU-Fonds-Infobrief 01/2014

Die EU-Zuständige Behörde war ebenfalls aufgerufen, an diesem Tag ihre Arbeit der Öffentlichkeit zu präsentieren. Ein dreiköpfiges Team – Romy Bartels (Leiterin der Zuständigen Behörde), Ramona Gierok (Referentin) und Alexander Hollschwandner (Teamassistent) – stand den Interessenten abwechselnd von 10:00 bis 17:00 Uhr für Fragen und Anliegen zur Verfügung und hatte umfangreiches Informationsmaterial in Form von Flyern, Broschüren und Postern vorbereitet.

Stand der EU Zuständigen Behörde (v.l.: Alexander Hollschwandner, Ramona Gierok, Romy Bartels)

Die meisten Anfragen bezogen sich auf allgemeine Informationen zu den SOLID-Fonds sowie spezielle Informationen zu einzelnen Projekten. Viele Projekte waren den Besuchern bereits mit Namen oder über die geförderten Maßnahmen bekannt, für einige Besucher war es aber auch eine neue Erkenntnis, dass in der EU-Förderlandschaft ein gemeinsames Rahmenprogramm für die Bereiche Integration, Flüchtlinge und Rückkehr besteht. Ein besonderes Interesse bestand an dem Themenbereich freiwillige Rückkehr und den diesbezüglichen Fördermöglichkeiten. Darüber hinaus zeigte sich ein großes Interesse an Informationen über die neue Förderperiode, sowohl seitens der externen Besucher als auch von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Bundesamtes. Viele Fragen hatten die künftigen Unterschiede zwischen den SOLID-Fonds und dem AMIF zum Thema. Insgesamt wurde das Bundesamt am „Tag der offenen Tür 2013“ von mehreren hundert Interessenten besucht.

Weitere Hinweise zu den Europäischen Fonds finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de/EU-SOLID-Fonds

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (EU-Fondsverwaltung)

EU-Fonds-Infobrief 01/2014

Impressum Herausgabedatum: Januar 2014 Herausgeber: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Postanschrift:

Hausanschrift:

Postfach 44 01 25

Frankenstraße 210

90206 Nürnberg

90461 Nürnberg

EU-Fondsverwaltung (EU - Zuständige Behörde) Verantwortlich: Romy Bartels E-Mail: [email protected]

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