Das Bundesteilhabegesetz - aktueller Stand aus Sicht der Fachverbände

July 23, 2017 | Author: Inken Thomas | Category: N/A
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1 Michael Conty Das Bundesteilhabegesetz - aktueller Stand aus Sicht der Fachverbände Tagung Trends und Entwicklung...

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Michael Conty

Das Bundesteilhabegesetz aktueller Stand aus Sicht der Fachverbände Tagung „Trends und Entwicklungen in der Sozialpsychiatrie“ Warnemünde, 18. Juni 2015

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Ziele des Bundesteilhabegesetzes

Hauptzielsetzungen des Gesetzes Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen und Weiterentwicklung des deutschen Rechts im Licht der UN- BRK

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Koalitionsvertrag (1)

Handlungsfähig in Bund, Ländern und Kommunen „Wir wollen die Menschen, die aufgrund einer wesentlichen Behinderung nur eingeschränkte Möglichkeiten der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft haben, aus dem bisherigen „Fürsorgesystem“ herausführen und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickeln. Die Leistungen sollen sich am persönlichen Bedarf orientieren und entsprechend eines bundeseinheitlichen Verfahrens personenbezogen ermittelt werden. Leistungen sollen nicht länger institutionenzentriert, sondern personenzentriert bereit gestellt werden. Wir werden das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen im Sinne der UNBehindertenrechtskonvention berücksichtigen. Menschen mit Behinderung und ihre Verbände werden von Anfang an und kontinuierlich am Gesetzgebungsprozess beteiligt.“ „Dabei werden wir die Neuorganisation der Ausgestaltung der Teilhabe zugunsten der Menschen mit Behinderung so regeln, dass keine neue Ausgabendynamik entsteht.“

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Koalitionsvertrag (2)

Prioritäre Maßnahmen: „… Darüber hinaus sollen die Kommunen im Rahmen der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes im Umfang von fünf Milliarden Euro jährlich von der Eingliederungshilfe entlastet werden.“

Inklusiven Arbeitsmarkt stärken: „Wir wollen den Übergang zwischen Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und dem ersten Arbeitsmarkt erleichtern, Rückkehrrechte garantieren und die Erfahrungen mit dem „Budget für Arbeit“ einbeziehen.“

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Die wichtigsten Empfängerzahlen Ende 2013*

Hilfeart

Leistungen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen

785.476 Empfänger am Jahresende insgesamt 259 598

Hilfen zum Leben in einer betreuten Wohneinrichtung

191 595

Hilfen zum Leben in einer eigenen Wohnung oder einer Wohngemeinschaft

153 581

Heilpädagogische Leistungen für Kinder

100 603

Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung Sonstige Leistungen der Eingliederungshilfe

54 281 28 818

5 *Quelle: Statistisches Bundesamt, DESTATIS 2013

Prognose Eingliederungshilfe

Der Bericht „Verbesserung der Datengrundlage zur strukturellen Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung“* der cons_sens GmbH prognostiziert für den Zeitraum von 2012 bis 2020:

− Steigerung der Zahl der Leistungsberechtigten um 24 Prozent (nach con_sens: von 751.000 auf 931.000) − Steigerung der Ausgaben für die Eingliederungshilfe um 31 Prozent (nach con_sens: von 16,5 Mrd. Euro auf 21,6 Mrd. Euro). * Der Bericht ist das Ergebnis einer unabhängigen Forschungsleistung der con_sens GmbH. Er gibt nicht die Auffassung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wieder.

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Die wichtigsten Ausgabenblöcke 2013*

2013: Insgesamt 14,8 Mrd. Euro brutto Hilfen zum Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten

6,3

Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen

4,0

Heilpädagogische Leistungen für Kinder

1,1

Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung

0,8

Sonstige Leistungen der Eingliederungshilfe

0,4

Ausgaben außerhalb von Einrichtungen

0,3

0,3 0,1 0,0

7

Ausgaben in Einrichtungen

1,5

2,0

4,0

6,0

8,0

Mrd. € *Quelle: Statistisches Bundesamt, DESTATIS 2013

Die wichtigsten Ausgabenpositionen 2013*

Durchschnittliche Fallkosten Eingliederungshilfe 2013 29.667 €

Hilfen zum Leben in einer betreuten Wohneinrichtung Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung

15.532 €

Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen

14.778 €

Hilfen zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten

11.931 €

Hilfen zum Leben in einer eigenen Wohnung oder einer…

8.516 €

Heilpädagogische Leistungen für Kinder

6.976 € 0

5.000

10.000

15.000

20.000

25.000

30.000



8 *Quelle: Statistisches Bundesamt, DESTATIS 2013

2013

2012

2011

2010

2009

2008

2007

2006

2005

2004

2003

2002

2001

2000

1999

1998

1997

1996

2,0% 1,8% 1,6% 1,4% 1,2% 1,0% 0,8% 0,6% 0,4% 0,2% 0,0% 1995

16 14 12 10 8 6 4 2 0 1994

in Mrd. €

Dynamik der Ausgaben

Nettoausgaben der Eingliederungshilfe (linke Skala) Anteil der Eingliederungshilfe am Sozialbudget Anteil der Eingliederungshilfe an den Gesamtausgaben der öffentlichen Hand

9 *Quelle: Statistisches Bundesamt, DESTATIS 2013

AG Bundesteilhabegesetz

Beratungsprozess 10.07.2014 bis 14.04.2015

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www.gemeinsam-einfach-machen.de

Zeitschiene

Juni 2015

Ende 2015

• Abschlussbericht der AG • Referentenentwurf zum Gesetz

Anfang 2016

• Gesetzentwurf - Kabinett

Mitte 2016

• Verabschiedung Gesetz

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Ziele des Bundesteilhabegesetzes

Modernes Teilhaberecht UN-Behindertenrechtskonvention Nachteilsausgleich statt Sozialhilfe

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Bewährte Prinzipien der Eingliederungshilfe

Bedarfsdeckung Individualisierung Wunsch- und Wahlmöglichkeiten Entwicklungsoffenheit und Anpassungsfähigkeit der EinglH ( „offener Leistungskatalog“)

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Zweistufiger Behinderungsbegriff

Behinderungsbegriff Mögliche allgemeine, BRK-konforme (Grund-) Definition im SGB IX: „Eine Behinderung liegt vor bei Menschen, die eine individuelle Beeinträchtigung haben, welche in Wechselwirkung verschiedener Barrieren, ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft einschränkt.“

Leistungszugang - keine grundsätzlich neuen Personengruppen - mögliche zukünftige BRK-konforme Formulierung im SGB IX: „Leistungsberechtigt sind Personen, die behindert im Sinne der (Grund-) Definition des SGB IX sind, deren Behinderung mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate andauert und deren Notwendigkeit an (personeller / technischer) Unterstützung in den Aktivitäts- und Teilhabebereichen der ICF wesentlich ausgeprägt ist.“

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Backup: A + T ICF

Aktivitäts- und Teilhabebereiche der ICF [Aktivitäten:] Lernen und Wissensanwendung (z. B. elementares Lernen wie Schreiben und Rechnen); Allgemeine Aufgaben und Anforderungen (z. B. tägliche Routine durchführen wie Tagesstrukturierung, Umgang mit Stress); Kommunikation (z. B. Sprechen, Hören, Körpersprache); Mobilität (z. B. Körperposition verändern, Gegenstände tragen, Gehen und Fortbewegen); Selbstversorgung (z. B. Körperpflege, Toilettenbenutzung, sich kleiden); [Teilhabe:] Häusliches Leben (z. B. Einkaufen, Kochen, Wäsche waschen); Interpersonelle Interaktionen und Beziehungen (z. B. Eltern-Kind-Beziehungen, Sexualbeziehungen, informelle Beziehungen); Bedeutende Lebensbereiche (z. B. Erziehung, Bildung, Arbeit); Gemeinschafts-, soziales und staatsbürgerliches Leben (z. B. Freizeit, Kultur, Politik)

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Hilfebedarfsermittlung

Gefordert wird ein: • BRK-kompatibles, • partizipatives, • bundeseinheitliches Verfahren zur Feststellung des Unterstützungsbedarfs mit • wissenschaftlich überprüfbaren, • ICF-basierten Instrumenten verbindlich ergänzt um frei wählbare plurale Beratungsunterstützung für die (potentiellen) Leistungsberechtigten 16

Personenzentrierung

Personenzentrierung Existenzsichernde Leistungen + Teilhabeleistungen + GKV-Leistungen + PV-Leistungen + …. unabhängig vom Ort Sicherstellen: • rechtssichere Ermittlung und Zuordnung von Bedarfen, • Feststellung des individuellen Bedarfs inklusive aller behinderungsbedingten Aufwendungen bei der trägerübergreifenden Bedarfsermittlung, • Verhinderung von Leistungslücken ( Bedarfsdeckung behinderungsspezifischer Aufwendungen im Bereich der existenzsichernden Leistungen!) • Finanzierung der gesamten Aufwendungen bei betreuten Wohnformen, inklusive der Overhead- und Investitionskosten der Leistungserbringer.

Schnittstellenmanagement / Koordinierung SGB IX Leistungen aus einer Hand 17

Sozialraum und Teihabeplanung

Lebenswelt- und Sozialraumorientierung fallübergreifende und fallunabhängige Maßnahmen „Kultivierung von Sozialräumen“ Senkung von Teilhabebarrieren regionale Teilhabeplanung mit lokalen Akteuren zeitgemäße Wohnarrangements

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Sachleistungen, Persönliches Budget und pauschalierte Geldleistungen

Sachleistungsprinzip (incl. Persönliches Budget) Pauschalierung Pooling

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Interessenausgleich

Kontroll- und Sanktionsrechte Schiedsstellenfähigkeit der Leistungsvereinbarung Einbeziehung tariflicher Vergütungen

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Entwicklungsnotwendigkeiten

Teilhabe am Arbeitsleben (WfbM, „andere Anbieter“ / „andere Angebote“, Budget für Arbeit mit dauerhaftem Minderleistungsausgleich, Einbeziehung auch der MmkB in die WfbM, Integrations- und Zuverdienstfirmen)

Ambulante Angebote mit Unterstützungssicherheit auch für Menschen mit höherem Unterstützungsbedarf

Frühförderung ( Komplexleistung) Elternassistenz und Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in Pflegfamilien ,

Frei wählbare plurale Beratung Budgetassistenz Unterstützung im Freizeitbereich (Sport, Ehrenamt, Urlaub)

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Einbezug auf allen Ebenen

Stärkung der Position der Leistungsberechtigten im sozialrechtlichen Dreieck

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Kaffeesatzleserei

Ungesicherte Ahnungen… was wird kommen? Neuer Behinderungsbegriff Einheitliches Verfahren zur Bedarfsfeststellung mit uneinheitlichen Instrumenten Plurale Beratung Anhebung der Einkommens- und Vermögensgrenzen Mehr Schnittstellen Trennung von Existenzsichernden Leistungen und Teilhabeleistungen Weiterentwicklungen im Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben „Nachschärfung“ der Bestimmungen zum Zusammenwirken (SGB IX)

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Michael Conty Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e. V. (BeB) v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel Bethel.regional  Maraweg 9, 33617 Bielefeld  [email protected]

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