Bericht des WBF über den Umsetzungsstand der Wachstumspolitik des Bundesrates, Stand Ende 2013

May 29, 2016 | Author: Martin Breiner | Category: N/A
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1 Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bericht des WBF über den Umsetzun...

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Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF

Bericht des WBF über den Umsetzungsstand der Wachstumspolitik 2012-2015 des Bundesrates, Stand Ende 2013

Bern, 7. März 2014

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Inhaltsverzeichnis 1

Einführung ................................................................................................................. 3

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Stand der Arbeiten ..................................................................................................... 4

2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 2.7 2.8 2.9 2.10 2.11 2.12

Formulierung einer nationalen Gesundheitsstrategie ................................................... 4 Weiterentwicklung der Agrarpolitik ............................................................................... 4 Ausbau und Verstärkung des Netzes von Freihandelsabkommen ............................... 5 Sicherung der Personenfreizügigkeit mit der EU .......................................................... 5 Abkommen mit der EU im Bereich Strom und Energie ................................................. 6 Festlegung mittelfristiger ausgabenpolitischer Prioritäten ............................................ 6 Unternehmenssteuerreform III ..................................................................................... 7 Konzeptbericht «Mobility Pricing» ................................................................................ 7 AHV-Revision .............................................................................................................. 8 Konkretisierung und Umsetzung der Energiestrategie 2050......................................... 8 Verabschiedung des Konzepts einer ökologischen Steuerreform................................. 9 Umsetzung der Strategien «Informationsgesellschaft Schweiz» und «EGovernment Schweiz» ............................................................................................... 10 2.13 Fortsetzung der Administrativen Entlastung ............................................................... 11 3

Gesamtbeurteilung der Umsetzung der Wachstumspolitik .................................. 12

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Anhang: Ausführliche Stellungnahmen der federführenden Bundesämter ........ 15

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1 Einführung Laut Beschluss des Bundesrates vom 15. Juni 2012 hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) einen Jahresbericht zum Umsetzungsstand der Wachstumspolitik 2012-2015 des Bundesrates zu erstellen. Der Inhalt der Wachstumspolitik des Bundesrates ist im Bericht des Bundesrates «Wachstumspolitik 2012-2015» beschrieben 1. Die Wachstumspolitik 2012-2015 zielt in erster Linie auf Vorkehrungen, die der Produktivitätssteigerung der Wirtschaft in ihrer ganzen Breite dienlich sind. Sie sucht − sektoral betrachtet − vor allem aber auch zu bewirken, dass die binnenorientierten Wirtschaftssektoren im Zuge des zukünftigen Wachstums nicht mehr in gleich überproportionaler Weise auf zusätzliche Arbeitskräfte statt auf Produktivitätszuwachs bauen, wie dies in der jüngeren Vergangenheit der Fall war. Die 13 Massnahmen, die der Bundesrat im Juni 2012 dazu verabschiedet hat, lauten wie folgt: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13.

Formulierung einer nationalen Gesundheitsstrategie Weiterentwicklung der Agrarpolitik Ausbau und Verstärkung des Netzes von Freihandelsabkommen Sicherung der Personenfreizügigkeit mit der EU Abkommen mit der EU im Bereich Strom und Energie Festlegung mittelfristiger ausgabenpolitischer Prioritäten Unternehmenssteuerreform III Konzeptbericht «Mobility Pricing» AHV-Revision Konkretisierung und Umsetzung der Energiestrategie 2050 Verabschiedung des Konzepts einer ökologischen Steuerreform Umsetzung der Strategien «Informationsgesellschaft Schweiz» und «EGovernment Schweiz» Fortsetzung der Administrativen Entlastung

Im vorliegenden Bericht werden für jede der 13 Massnahmen der Wachstumspolitik des Bundesrates die Fortschritte im Vergleich zu den im Juni 2012 formulierten Erwartungen evaluiert. Der Bericht ist in zwei Teile gegliedert. Im ersten Teil wird für jede der Massnahmen zunächst der ursprüngliche Auftrag, der im Bericht des Bundesrates «Wachstumspolitik 2012-2015» erteilt wurde, in Erinnerung gerufen. Zudem wird unter dem Zwischentitel "Zwischenergebnisse und Herausforderungen" jeweils der Umsetzungsstand bis Ende 2013 der wesentlichen Elemente der 13 Reformen aus Sicht des WBF beschrieben. Schliesslich enden die Abschnitte mit einer qualitativen Beurteilung des Umsetzungsstandes. Zur Beurteilung des Umsetzungsstandes hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) im Dezember 2013 eine Liste mit Fragen an die Bundesämter versandt, die für die Umsetzung der vom Bundesrat vorgesehenen Massnahmen zuständig sind. Die eingegangenen Antworten sind unverändert im Anhang dieses Berichtes wiedergegeben. Die Beurteilung durch das WBF geht kurz auf allfällige, substanzielle Abweichungen von den im Juni 2012 eingegangenen Verpflichtungen ein; sie nimmt zudem eine qualitative Einschätzung ihrer wirtschaftlichen Bedeutung vor. Im zweiten Teil werden sämtliche Reformen in einer Übersichtstabelle dargestellt. Das WBF analysiert in diesem Teil, ob das Massnahmenpaket als Gesamtes noch den ursprünglichen Ambitionen entspricht, die für die Unterstützung eines langfristigen Wachstums in der Schweiz angegangen werden müssen. Der Stand der Umsetzungsarbeiten bezieht sich auf das Stichdatum des 31. Dezembers 2013. Die möglichen Folgen des Volksentscheides vom 9. Februar 2014 werden nicht angesprochen.

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http://www.seco.admin.ch/themen/00374/00459/00460/index.html?lang=de

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2 Stand der Arbeiten 2.1 Formulierung einer nationalen Gesundheitsstrategie Auftrag des Bundesrates vom Juni 2012 «Das Potenzial an Effizienzsteigerungsmöglichkeiten im Gesundheitswesen soll ausgeschöpft werden. Dazu können die Einführung und der Ausbau geeigneter Formen von Wettbewerb und/oder alternativer Steuerungsmechanismen (Benchmarking) wesentlich beitragen. Die Auswirkungen der steigenden Lebenserwartung, des zunehmenden Wohlstandes und des medizinisch-technischen Fortschrittes auf die weitere Zunahme der Kosten im Gesundheitswesen und in der obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) sind dabei in Rechnung zu stellen.» Zwischenergebnisse und Herausforderungen Der Bericht "Gesundheit2020" wurde am 22. Januar 2013 vom Bundesrat verabschiedet. Die Umsetzung der Qualitätsstrategie, die das dritte Handlungsfeld der Agenda "Gesundheit2020" vertritt, wird dazu beitragen, die Qualität der Leistungen zu gewährleisten und zu verbessern, die Sicherheit der Patienten nachhaltig zu steigern und schliesslich auch die Kosten der obligatorischen Krankenversicherung einzudämmen. Die Stärkung der Evaluation neuer Medizintechnologien (Health Technology Assessment, HTA) ist im Rahmen eines neuen Gesetzes, das diese beiden Themen umfasst, vorgesehen. Gegenwärtig konzentriert sich der Bund auf die Prüfung von umstrittenen medizinischen Verfahren und führt regelmässige Überprüfung der Leistungen nach Artikel 32 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) bei den Arzneimitteln durch. Eine systematische Überprüfung anderer Leistungen findet hingegen nicht statt. Dies soll zukünftig durch Einführung einer systematischen periodischen Überprüfung bestehender Leistungen, Verbesserungen von Entscheidgrundlagen zur Bewertung neuer Leistungen mittels HTA-Berichten sowie durch Einführung eines Horizon Scannings erfolgen. Diese systematische Überprüfungen können jedoch erst vollständig umgesetzt werden, wenn die neu zu schaffenden nationalen Strukturen implementiert sind. Wie die Steuerung der Gesundheitspolitik verbessert werden kann, zählt auch zu den Fragen, mit denen sich der Bund und die Kantone bei der Aufteilung der diesbezüglichen Aufgaben zu befassen haben werden. So soll in einem ersten Schritt bis Ende 2014 ein Konzept für eine externe Studie erarbeitet werden, in welcher Möglichkeiten zur Ergänzung der Bundesverfassung darzustellen sind. Aus Sicht des WBF hat die gesundheitspolitische Agenda des Bundesrates bis 2013 Fortschritte gemacht. Die Reform schreitet weitgehend gemäss den eingegangenen Verpflichtungen und in den geplanten Fristen voran. Einige Fragen, wie die systematische Überprüfung der im KVG enthaltenen Leistungen und eine Revision der Bundesverfassung, bleiben offen, sind aber langfristig von grosser Bedeutung.

2.2 Weiterentwicklung der Agrarpolitik Auftrag des Bundesrates vom Juni 2012 «Im Bericht in Erfüllung einer Motion der Wirtschafts- und Abgabenkommission des Ständerates soll eine Perspektive 2020 für die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft aufgezeigt werden. Die daraus abgeleiteten Massnahmen sollen einen Beitrag zur Wachstumszielsetzung leisten.» Zwischenergebnisse und Herausforderungen Die Botschaft zur Agrarpolitik 2014-2017 (BBl 2012 2075) basiert auf einer langfristigen strategischen Ausrichtung mit Horizont 2025. Sie bildet auch eine wichtige Leitlinie für die Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den kommenden Jahren. Mit der Agrarpolitik 2014-2017 wurde der Schwerpunkt auf die Effizienzsteigerung bei der Erbringung der gemeinwirtschaft-

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lichen Leistungen gesetzt. In den kommenden Jahren werden die Bereiche Wettbewerbsfähigkeit und Unternehmertum stärker im Fokus stehen. Das Bundesamt für Statistik (BFS) berechnet jährlich die Arbeitsproduktivität der Schweizer Landwirtschaft (Bruttowertschöpfung zu konstanten Herstellungspreisen 1990/Total Jahresarbeitseinheiten). Aus der starken Abnahme der eingesetzten Arbeit (-20 Prozent) und einer stabilen Bruttowertschöpfung resultiert zwischen 2000/02 und 2012 eine Zunahme der Arbeitsproduktivität um 25 Prozent. Gemäss der OECD 2 ist die relative Arbeitsproduktivität der Schweizer Landwirtschaft (Wertschöpfung pro Arbeitskraft in der Landwirtschaft im Verhältnis zur Gesamtwirtschaft) im Vergleich mit den übrigen OECD-Staaten dennoch gering. Aus Sicht des WBF schreitet die Reform hinsichtlich Inhalt und Fristen gemäss den in Aussicht gestellten Etappen voran. Nichtsdestotrotz bleibt die Produktivität der Schweizer Landwirtschaft weiterhin niedrig.

2.3 Ausbau und Verstärkung des Netzes von Freihandelsabkommen Auftrag des Bundesrates vom Juni 2012 «Der Ausbau und die Verstärkung des Netzes von Freihandelsabkommen fällt unter das «Ziel 10: Die Aussenwirtschaftsstrategie ist weiterentwickelt», das in der Botschaft vom 25. Januar 2012 über die Legislaturplanung 2011–2015 angekündigt ist und im Bundesbeschluss über die Legislaturplanung 2011–2015 verankert werden soll. Im Einleitungskapitel des Aussenwirtschaftsberichts 2011 ist eine Standortbestimmung in Sachen Aussenwirtschaftspolitik erfolgt. Dieser Leitlinie folgend, soll der Ausbau und die Verstärkung des Netzes von Freihandelsabkommen weiter vorangetrieben werden.» Zwischenergebnisse und Herausforderungen 2013 wurden die Verhandlungen über ein bilaterales Freihandelsabkommen (FHA) mit China abgeschlossen. Das Abkommen wurde am 6. Juli 2013 unterzeichnet. Die EFTA-Staaten haben ausserdem am 24. Juni 2013 FHA mit Bosnien-Herzegowina sowie mit den Zentralamerikanischen Staaten Costa Rica und Panama unterzeichnet. Im Jahr 2012 sind die FHA der EFTA mit der Ukraine (1.6.2012), Montenegro (1.9.2012) sowie mit Hong Kong (1.10.2012) in Kraft getreten. Das Abkommen zwischen den EFTAStaaten und Kroatien endete seinerseits am 1. Juli 2013 mit dem Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union (EU). Die Freihandelsbeziehungen zwischen der Schweiz und Kroatien richten sich nun nach dem FHA von 1972 zwischen der Schweiz und der EU, das auch für das neue EU-Mitglied gilt. Aus Sicht des WBF ist der wirtschaftliche Beitrag der Aussenwirtschaftspolitik weiterhin bedeutend für die Schweizer Wirtschaft und erfüllt die mit der Wachstumspolitik 2012-2015 formulierten Erwartungen.

2.4 Sicherung der Personenfreizügigkeit mit der EU Auftrag des Bundesrates vom Juni 2012 «Mit dem EU-Beitritt Kroatiens, der auf den 1. Juli 2013 vorgesehen ist, wird sich für die Schweiz die Frage der Ausdehnung des FZA auf neue EU-Mitgliedstaaten erneut stellen. Als gemischtes Abkommen dehnt sich das FZA nicht automatisch auf neue Mitgliedstaaten aus, sondern verlangt Verhandlungen mit der EU, die zeitgerecht in einen referendumsfähigen Bundesbeschluss münden müssen. Gegebenenfalls hat das Abkommen somit in einer Referendumsabstimmung zu bestehen.»

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Jarret P. & Moeser C., September 2013, "The Agri-food Situation and Policies in Switzerland", OECD Economics Department Working Papers No. 1086, 731.5/2012/00180 \ COO.2101.104.5.4177890

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Zwischenergebnisse und Herausforderungen Kroatien ist am 1. Juli 2013 der EU beigetreten. In dieser Hinsicht haben die Schweiz und die EU ein Zusatzprotokoll ausgehandelt (Protokoll III), in dem die Übergangsbestimmungen zur Personenfreizügigkeit mit Kroatien festgelegt wurden. Nach mehreren Verhandlungsrunden wurde das Protokoll III am 15. Juli 2013 paraphiert. Da die Genehmigung des Protokolls dem fakultativen Referendum unterliegt und Gesetzesanpassungen erforderlich macht, wurde vom 28. August 2013 bis 28. November 2013 ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt. Das Protokoll III benötigt nun die Genehmigung durch das Parlament und muss anschliessend durch die Schweiz und die EU unterzeichnetwerden. Aus Sicht des WBF hält die Massnahme die eingegangenen Verpflichtungen betreffend Inhalt und Fristen am Ende 2013 vollumfänglich ein.

2.5 Abkommen mit der EU im Bereich Strom und Energie Auftrag des Bundesrates vom Juni 2012 «Das Verhandlungsmandat für ein Abkommen im Strombereich wurde vom Bundesrat am 17. Mai 2006 verabschiedet und am 2. Mai 2007 ergänzt. Im September 2010 hat der Bundesrat das Mandat erweitert, um aktuelle Rechtsentwicklungen in der EU in den Verhandlungen berücksichtigen zu können.» Zwischenergebnisse und Herausforderungen Die Verhandlungen konnten auf technischer Ebene so weit geführt werden, dass nur noch geringe Differenzen zwischen der EU und der Schweiz bestehen. Allerdings knüpft die EU das Stromabkommen nach wie vor an die allgemeinen institutionellen Fragen zwischen der Schweiz und der EU. Die Schweiz hat ein entsprechendes Verhandlungsmandat im Dezember 2013 verabschiedet. Die EU-Kommission erarbeitet ihrerseits ein Verhandlungsmandat, das noch Anfang 2014 von den EU-Mitgliedstaaten verabschiedet werden soll. Aus Sicht des WBF befindet sich die Umsetzung dieser Massnahme soweit auf Kurs. Wie auch bei anderen hängigen europapolitischen Verhandlungsdossiers, die für die Schweizer Wirtschaft wichtig sind, ist der Fortschritt dieser Massnahme von einer angemessenen Lösung im institutionellen Dossier mit der EU abhängig.

2.6 Festlegung mittelfristiger ausgabenpolitischer Prioritäten Auftrag des Bundesrates vom Juni 2012 «Durch die Festlegung von mittelfristigen ausgabenpolitischen Prioritäten lassen sich Staatstätigkeiten mit positiver Wirkung auf Wachstum und Wohlstand gezielt fördern. Die dafür nötigen Handlungsspielräume müssen durch strukturelle Reformen im gesamten Aufgabenspektrum des Bundes geschaffen werden.» Zwischenergebnisse und Herausforderungen Der Bundesrat hat noch keine neuen mittelfristigen finanzpolitischen Prioritäten festgelegt. Bei der vertieften Prüfung des Auftrags erwies es sich als vorteilhaft, die Festlegung neuer Prioritäten mit der Erarbeitung der nächsten Legislaturplanung zu kombinieren, um eine bessere Abstimmung zwischen der Sach- und der Finanzplanung zu erreichen. Das festzulegende Prioritätenprofil für die Jahre 2016-2024 soll nebst ausgabenpolitischen auch einnahmenpolitische Aspekte abdecken. Als Grundlage soll ein auf dem Finanzplan 2016-2018 basierendes no-policy-change-Szenario für die Jahre 2016-2024 dienen.

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Aus Sicht des WBF hat das Instrument der Aufgabenüberprüfung zu Fortschritten bei einigen Reformen beigetragen 3, mit denen der Bundeshaushalt entlastet konnte. Teils konnten die Ausgaben tatsächlich reduziert werden, teils konnten drohende Mehrbelastungen abgewendet werden. Allerdings ist die Wirksamkeit dieses Finanzinstruments hinsichtlich der mittelfristigen Ausweitung des haushaltspolitischen Handlungsspielraums noch zu verstärken.

2.7 Unternehmenssteuerreform III Auftrag des Bundesrates vom Juni 2012 «Mit der Unternehmenssteuerreform III sollen gezielt Massnahmen vorgeschlagen werden, die die Finanzierung der Staatsausgaben gewährleisten, die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz erhalten und gleichzeitig die internationale Akzeptanz und damit die Glaubwürdigkeit des schweizerischen Steuersystems erhöhen. Dabei steht die Unternehmenssteuerreform III in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit verschiedenen internationalen Entwicklungen im Bereich des Unternehmenssteuerrechts.» Zwischenergebnisse und Herausforderungen Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat gemeinsam mit der Konferenz der Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) eine paritätische Projektorganisation eingesetzt. Ihr Auftrag ist es, Vorschläge im Spannungsfeld zwischen steuerlicher Standortattraktivität, finanzieller Ergiebigkeit und internationaler Akzeptanz zu erarbeiten. Im Jahr 2013 hat die Projektorganisation zwei Berichte veröffentlicht. Im ersten Bericht (publiziert am 17. Mai 2013) wird eine steuerpolitische Stossrichtung für die Unternehmenssteuerreform (USR) III vorgeschlagen, welche aus den drei Elementen neue Regelungen für mobile Erträge, kantonale Gewinnsteuersatzsenkungen und weitere Massnahmen zur Stärkung der Standortattraktivität besteht. Flankiert wird diese steuerpolitische Stossrichtung von finanzpolitischen Massnahmen, welche von der Anpassung des Ressourcenausgleichs über vertikale Ausgleichsmassnahmen bis hin zur Gegenfinanzierung auf Bundesebene reichen. Am 19. Dezember 2013 wurde ein weiterer Bericht des Steuerungsorgans veröffentlicht, der die im Zwischenbericht erarbeitete Stossrichtung konkretisiert und mögliche neue steuerliche Regelungen vorschlägt. Im Bericht wird eine Lizenzbox auf kantonaler Ebene als zielführend angesehen und eine zinsbereinigte Gewinnsteuer auf dem Sicherheitseigenkapital soll vertieft geprüft werden. Weiter steht es den Kantonen offen, Gewinnsteuersatzsenkungen durchzuführen, um ihre Kompetitivität zu erhalten. Im Sinne weiterer Massnahmen zur Stärkung der Standortattraktivität stehen die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital sowie Anpassungen bei der kantonalen Kapitalsteuer im Vordergrund. Aus Sicht des WBF sind die grundlegenden Arbeiten durchgeführt und verschiedene Optionen aufgezeigt worden. Die definitiven Massnahmen einer USR III sowie deren wirtschaftlichen Auswirkungen sind naturgemäss ebenso offen wie deren Akzeptanz aus Sicht der EU.

2.8 Konzeptbericht «Mobility Pricing» Auftrag des Bundesrates vom Juni 2012 «Längerfristig ist ein neues Finanzierungsmodell für die nationalen Strassen- und Schienennetze zu prüfen, das nicht nur die notwendigen Einnahmen für deren Betrieb, Unterhalt und Ausbau dauerhaft generiert, sondern auch die Mobilität im Sinne einer ökonomisch effizienten und ökologisch nachhaltigen Nutzung der Netzkapazitäten beeinflusst. Dies ist im Rah-

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Die bereits umgesetzten langfristigen und wichtigen Massnahmen sind 1. Priorisierungen in der Ressortforschung, 2. Optimierung Aussennetz, 3. Stabilisierung Bestand Grenzwachtkorps, 4. Stärkere Verursacherfinanzierung im Verkehr (FABI Botschaft), 5. Haushaltneutrale Umsetzung des Netzbeschlusses Strasse (NEB), 6. Haushaltneutrale Umsetzung des Aktionpläne Energieeffizienz und Erneuerbare Energien,

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men einer marktwirtschaftlichen Ordnung nur mittels leistungs-, qualitäts- und nachfrageabhängiger Preise für den offenen Zugang zu den Verkehrsinfrastrukturen zu erreichen.» Zwischenergebnisse und Herausforderungen Der Konzeptbericht «Mobility Pricing» wird bis Ende 2015 durch den Bundesrat verabschiedet werden. Er soll als Grundlage für eine politische Diskussion und für die Entscheidungsfindung im Hinblick auf die langfristige Lösung anstehender (Verkehrs-) Probleme dienen. Aus Sicht des WBF schreitet die Umsetzung der Massnahme hinsichtlich Inhalt und Fristen wie geplant voran. Viele konzeptionelle Detailfragen sind jedoch noch zu klären.

2.9 AHV-Revision Auftrag des Bundesrates vom Juni 2012 «Die AHV-Revision muss die Konsolidierung der Finanzen einerseits und die Modernisierung der Verwaltung der Versicherung andererseits thematisieren. Auf diese Weise soll vermieden werden, dass die Umsetzung der für ein gutes Management der AHV notwendigen technischen Gesetzesänderungen gefährdet wird. Mit Blick auf die finanzielle Nachhaltigkeit der Versicherung muss der aus der demografischen Entwicklung resultierende zusätzliche Finanzbedarf gedeckt werden. Zur Stabilität kann neben grundlegenden Anpassungen bei Parametern wie Rentenalter, Beitragssatz, Rentenhöhe auch die Einführung einer Steuerungsregel analog der Schuldenbremse im Bundeshaushalt zur Stabilität beitragen.» Zwischenergebnisse und Herausforderungen Der Bundesrat hat den Vorentwurf zur Reform der Altersvorsorge 2020 verabschiedet und am 20. November 2013 die Vernehmlassung eröffnet. Diese Vorlage, welche die 1. und 2. Säule gemeinsam und koordiniert reformiert, soll das Niveau der Altersleistungen garantieren und das finanzielle Gleichgewicht der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und der beruflichen Vorsorge sichern. Die Reformvorlage sieht die Einführung eines finanziellen Interventionsmechanismus bei der AHV vor. Dieser betrifft die Sicherung der Liquidität des AHV-Ausgleichsfonds. Eine erste politische Interventionsschwelle beauftragt den Bundesrat, dem Parlament Stabilisierungsmassnahmen zu unterbreiten, wenn absehbar wird, dass der Stand des AHVAusgleichsfonds unter 70 Prozent der Jahresausgaben fallen wird. Falls der Stand des AHVFonds tatsächlich unter diese Schwelle fällt, erfolgen automatische Massnahmen auf der Ausgabenseite (Art der Anpassung der Renten) und auf der Einnahmenseite (Erhöhung des Beitragssatzes) der AHV. Sobald der Stand des AHV-Fonds wieder die gesetzliche Schwelle von 70 Prozent erreicht, sollen diese Massnahmen aufgehoben werden. Aus Sicht des WBF schreitet die Reform hinsichtlich Inhalt und Fristen wie geplant voran.

2.10 Konkretisierung und Umsetzung der Energiestrategie 2050 Auftrag des Bundesrates vom Juni 2012 «National- und Ständerat haben sich im Herbst 2011 dem Entscheid des Bundesrates betreffend den Nicht-Ersatz der bestehenden Kernkraftwerke angeschlossen. Um der fortbestehenden Zielsetzung einer Politik der sicheren, wirtschaftlichen und umweltverträglichen Energieversorgung, die auch die internationale Dimension berücksichtigt, weiterhin gerecht zu werden, hat der Bundesrat am 18. April 2012 die Eckwerte der Energiestrategie 2050 vorgelegt, die die bestehende Energiestrategie von 2007 ablöst.» Zwischenergebnisse und Herausforderungen Mit der Energiestrategie 2050 sollen unter anderem der Endenergie- und der Stromverbrauch reduziert, der Anteil der erneuerbaren Energien erhöht und die energiebedingten CO2-Emissionen gesenkt werden. Dies, ohne die bisher hohe Versorgungssicherheit und die

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preiswerte Energieversorgung in der Schweiz zu gefährden. Die bestehenden Kernkraftwerke sollen am Ende ihrer sicherheitstechnischen Betriebsdauer stillgelegt und nicht durch neue Kernkraftwerke ersetzt werden. Das vom Bundesrat vorgelegte erste Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 ist auf die kurzfristigen Zielsetzungen ausgerichtet, entfaltet seine Wirkung aber auch anschliessend. Vorgesehen sind unter anderem eine Erhöhung der CO2-Abgabe mit einer gleichzeitigen Verstärkung des Gebäudesanierungsprogramms sowie ein Umbau der bisherigen kostendeckenden Einspeisevergütung zu einem Einspeisevergütungssystem mit Direktvermarktung. Der Bundesrat setzt in erster Linie auf eine konsequente Erschliessung der vorhandenen Energieeffizienzpotenziale und – unter Wahrung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Schutz und Nutzen in der Interessenabwägung – in zweiter Linie auf die Ausschöpfung der vorhandenen Potenziale der Wasserkraft und der neuen erneuerbaren Energien. Mit den vorgeschlagenen Massnahmen sollen hauptsächlich die Potenziale genutzt werden, welche die Schweiz bereits heute mit den vorhandenen beziehungsweise absehbaren Technologien realisieren kann und für die keine zusätzliche international koordinierte Energiepolitik und Zusammenarbeit notwendig ist. Im Rahmen der ES2050 ist auch eine Stärkung der Energieforschung nötig. Dafür hat das Parlament im März 2013 den Aktionsplan „Koordinierte Energieforschung Schweiz“ verabschiedet, womit für den Zeitraum 2013-2016 deutlich mehr Mittel zur Verfügung stehen. Die ES2050 und der damit verbundene Umbau des Energiesystems stellen auch neue Anforderungen an die Energienetze. Der Bundesrat lässt als Bestandteil der ES2050 eine eigenständige Strategie Stromnetze ausarbeiten. Diese Strategie Stromnetze soll noch 2014 in die Vernehmlassung gehen. Vereinzelte Massnahmen aus dieser Strategie werden bereits im ersten Massnahmenpaket der ES2050 vorgezogen. Für die Zeit nach 2020 wird die Energiepolitik gemeinsam mit der Klimapolitik neu ausgerichtet; mit kohärenten klima- und energiepolitischen Zielsetzungen, die vom Bundesrat unter Berücksichtigung internationaler Zielsetzungen frühzeitig festgelegt werden. Es ist die sukzessive Ablösung des bestehenden Fördersystems durch ein Lenkungssystem vorgesehen, mit einer Energieabgabe und einer Verteilung an Wirtschaft und Bevölkerung. Voraussichtlich wird dafür eine neue Verfassungsgrundlage zu schaffen sein. Die Arbeiten zum Energielenkungssystem werden zwischen dem UVEK und dem EFD koordiniert. Aus Sicht des WBF entspricht die Umsetzung der Massnahme den in Aussicht gestellten Ansätzen. Die Ziele eines wirtschafts- und umweltverträglichen Ersatzes der Stromproduktion aus Atomenergie sind ambitiös. Das Ziel einer vorhersehbaren und verlässlichen Einbindung unseres Strommarktes in einen europäischen Strombinnenmarkt bleibt offen. Die Ablösung der vorerst stark auf Förderung und Energieeffizienz ausgerichteten ersten Etappe durch ein marktwirtschaftliches Lenkungssystem ist offen.

2.11 Verabschiedung des Konzepts einer ökologischen Steuerreform Auftrag des Bundesrates vom Juni 2012 «Der Bundesrat hat dem EFD einen Prüfauftrag erteilt. Die Abgabenhöhe ist dabei nicht direkt Teil dieser Abklärungen, da diesbezüglich vor allem die Arbeiten an der Energiepolitik 2050 massgebend sein sollen. Im Kern der nötigen Abklärungen steht die Untersuchung verschiedener Vorstellungen, wie die eigenommenen Steuereinnahmen entsprechend der Prämisse der Fiskalquotenneutralität durch die Abschaffung verzerrender Steuern zurückerstattet werden können.» Zwischenergebnisse und Herausforderungen Am 28. September 2012 hat der Bundesrat das EFD mit der Konkretisierung einer ökologischen Steuerreform beauftragt. Als erster Schritt hat das EFD in einem Grundlagenbericht offene Fragen rund um die Ausgestaltung eines Energielenkungssystems diskutiert, inbegriffen Varianten für die Verteilung der generierten Erträge. Anstatt von einer «Steuerreform» wird von einem breiteren Konzept gesprochen: «Energielenkungssystem» (ELS). In einem 731.5/2012/00180 \ COO.2101.104.5.4177890

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ELS kann die Verteilung mit oder ohne Steuersenkungen erfolgen. Anfang September 2013 hat der Bundesrat den Grundlagenbericht zur Kenntnis genommen und das EFD beauftragt, dazu eine Konsultation durchzuführen. Die Konsultation der interessierten Kreise konnte am 15. Dezember 2013 abgeschlossen werden. Die Ergebnisse der Konsultation werden dem Bundesrat im Frühjahr 2014 präsentiert und das weitere Vorgehen wird festgelegt. Vorgesehen ist die Ausarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage bis Ende 2014 oder Anfang 2015. Das vom Bundesrat längerfristig anvisierte Lenkungssystem besteht aus zwei Teilen: Einerseits aus der Erhebung der Energie- und Lenkungsabgaben und andererseits aus der Verwendung des Ertrags dieser Energie- und Lenkungsabgaben. Auf welchen Energieträgern (Brennstoffe, Treibstoffe, Strom) diese erhoben werden soll und wie hoch die Abgabesätze auf den einzelnen Energieträgern sein werden, ist Gegenstand laufender Abklärungen. Mit dem ELS sollen primär die Ziele der Energiestrategie 2050 erreicht werden. Durch die sukzessive Ablösung der finanziellen Förderung durch ein Lenkungssystem lassen sich die anvisierten Ziele zu geringeren volkswirtschaftlichen Kosten erreichen als bei einer längerfristigen Fortführung der bisherigen und der beschlossenen Massnahmen. Aus Sicht des WBF scheinen sich die Erwartungen hinsichtlich der wirtschaftlichen Auswirkungen der Reform nicht zu erfüllen. Eine eigentliche «ökologische Steuerreform» mit einer «zweiten Dividende» (neben einem Klimaziel auch eine höhere Effizienz des Steuersystems) scheint in der Praxis kaum durchführbar. Die Reform hat andere Ziele, als das Wachstum zu unterstützen. Falls mit dem Reformvorhaben der ursprünglichen Auftrag (insbesondere die Fiskalquotenneutralität) nicht erfüllt werden kann, wird die Wirkung aus Sicht der Wachstumspolitik neu zu beurteilen sein.

2.12 Umsetzung der Strategien «Informationsgesellschaft Schweiz» und «E-Government Schweiz» Auftrag des Bundesrates vom Juni 2012 «Die «Strategie des Bundesrates für eine Informationsgesellschaft in der Schweiz» ist eine der überdepartementalen Strategien des Bundesrates, zusammen mit der Strategie «EGovernment Schweiz». Erstere schliesst u.a. auch die E-Health-Strategie mit ein (vgl. Massnahme 1). Diese Strategien zielen alle in die Richtung, die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz zu stärken. Die Strategie Informationsgesellschaft verfolgt insbesondere das Ziel, den Wirtschaftsstandort Schweiz durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechniken(IKT) innovativ und international wettbewerbsfähig zu gestalten. Dazu braucht es leistungsstarke und zuverlässige Infrastrukturen, eine ressourcenschonende Wertschöpfung und effiziente staatliche Institutionen. Ziel der E-Government-Strategie ist es, die Verwaltungstätigkeit durch den Einsatz von Informations-und Kommunikationstechnologien so bürgernah, effizient und wirtschaftlich (bzw. KMU-freundlich) wie möglich zu gestalten. Zu diesem Zweck sollen in der Legislaturperiode 2011–2015 die priorisierten Vorhaben der E-Government-Strategie Schweiz weiter umgesetzt werden.» Zwischenergebnisse und Herausforderungen Der Katalog der priorisierten Vorhaben beinhaltete per Ende 2013 58 Vorhaben 4, von welchen bereits 24 im Sinne des Katalogs abgeschlossen und in den ordentlichen Betrieb überführt werden konnten. 22 von aktuell 34 der aktiven Vorhaben können nach Plan umgesetzt

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Zum Beispiel: 1. Übertragung der Lohndaten direkt aus der Lohnbuchhaltung, 2. Abwicklung öffentlicher Ausschreibungen, 3. Baubewilligungn beantragen, 4. Bestellung und Bezug von beglaubigten Registerauszügen, 5. Meldung Adressänderung, 6. Vote électronique, 7. Schweizweiter, einfacher und vernetzter Zugang zu Geobasisdaten, 8. Meldungungen von Zivilstandänderungen, 9. Elektronisches Gründstückinformationssystem, 10. Suisse ePolice, 11. Parameterportal Verbraucherschutz, 12. E-Vernehmlassung, 13. Elektronische MWST-Abrechnung, 14. Abwicklung der Erklärung von Gewinn und Kapitalsteuer. 15. Abwicklung von Fristerstreckunggesuchen für die Einreichung der Steuererklärung, 16. Dienstleistungen der Strassenverkehrsämter, 17. Parkkarte beantragen und bezahlen, 18. Bewilligungen im Bereich Arbeit, 19. Konsularische Dienstleistungen.

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werden. Bei einigen der verzögerten Vorhaben hat sich der Zielbeschreibung leicht verändert, nachdem die Projekte neu analysiert und bewertet worden sind. Einige Vorhaben haben, zum Beispiel nach einem Wechsel der Projektleitung innerhalb der federführenden Organisation, neue Dynamik erhalten und entwickeln sich weiter. 9 Vorhaben haben sich im Rahmen einer freiwilligen Kooperation zu einem Verbund «E-Government Services» zusammengeschlossen. Dies zeigt, dass das Interesse an einer vermehrten operativen Koordination vorhanden ist. Erste Synergien konnten durch diese verstärkte Zusammenarbeit bereits realisiert werden. Aus Sicht des WBF kommt das Programm E-Government Schweiz in Bezug auf Fristen und Inhalt weitgehend nach Plan voran.

2.13 Fortsetzung der administrativen Entlastung Auftrag des Bundesrates vom Juni 2012 «Im August 2011 hat der Bundesrat den Bericht «Die administrative Entlastung von Unternehmen: Bilanz 2007-2011 und Perspektiven 2012–2015» verabschiedet. Er stellt insgesamt 20 neue Massnahmen vor, die zur administrativen Entlastung von Unternehmen beitragen.» Zwischenergebnisse und Herausforderungen Zwölf Studien wurden in den wichtigsten Interventionsbereichen des Staates, welche die Unternehmen betreffen, durchgeführt. Der Bundesrat hat zudem den Bericht zur Analyse der Regulierungskosten am 13. Dezember 2013 verabschiedet. Dieser enthält eine ausführliche Schätzung der Kosten nach den einzelnen Regulierungsbereichen. Insgesamt belaufen sich die Kosten in den untersuchten Bereiche auf 10 Milliarden Franken pro Jahr. Der Bericht schlägt 32 Massnahmen zur Entlastung und zur Vereinfachung vor. Aus Sicht des WBF ist die administrative Entlastung ist ein dauerhafter Prozess. Die Fristen und der Inhalt wurden weitgehend eingehalten. Verzögerungen sind bei der elektronischen Abrechnung der Mehrwertsteuer zu melden. Die vorgesehenen Fortschritte bei der Unternehmenssteuer hängen teilweise von der Unternehmenssteuerreform III ab, deren Konturen noch unscharf sind.

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3 Gesamtbeurteilung der Umsetzung der Wachstumspolitik Die Schweizer Volkswirtschaft zeigte sich in den letzten Jahren in einem schwierigen weltwirtschaftlichen Umfeld erfreulich widerstandsfähig. Die Schweiz kann seit einigen Jahren BIP-Wachstumsraten verzeichnen, die über denjenigen der meisten anderen westeuropäischen Länder liegen. Zwar hatte die globale Finanzkrise 2009 auch in der Schweiz eine unvermeidliche Rezession zur Folge, die aber zügig überwunden wurde. Die anschliessende Schuldenkrise im Euroraum, die in mehreren EU-Ländern zu starken Wirtschaftseinbussen führte, konnte die Schweiz sogar ganz ohne Rezession überstehen. In den Jahren 2010 bis 2013 verzeichnete die Schweizer Wirtschaft stets positive BIP-Wachstumszahlen. Auch kam es nicht zu einem deutlichen Anstieg der Arbeitslosigkeit wie in vielen anderen Ländern. Ein wesentlicher Faktor für die robuste Konjunktur liegt in der seit längerem lebhaften inländischen Nachfrage, wobei namentlich die Konsumausgaben und die Bauinvestitionen durch die Bevölkerungszunahme und die tiefen Zinsen getrieben werden. Daneben konnte die schwierige Situation für die Exportsektoren dank der Euro-Untergrenze der Nationalbank insoweit entschärft werden, dass grössere Exporteinbrüche verhindert konnten und mittlerweile auch die Exportindustrie wieder Tritt zu fassen scheint. Die Konjunkturperspektiven präsentieren sich aktuell, trotz nach wie vor bestehender Risiken, relativ freundlich. Unter der Voraussetzung, dass die immer noch fragile internationale Konjunktur auf langsamem Erholungspfad bleibt, bestehen gute Aussichten für einen sich weiter festigenden Aufschwung in der Schweiz. Die jüngste Prognose der Expertengruppe des Bundes erwartet eine sukzessive Beschleunigung des BIP-Wachstums von 2% 2013 auf 2,3% 2014 sowie auf 2,7% 2015. Dies dürfte sich zusehends auch am Arbeitsmarkt in einem Rückgang der Arbeitslosigkeit niederschlagen. Trotz der erfreulichen konjunkturellen Robustheit der Schweiz darf indes nicht übersehen werden, dass die strukturelle Wachstumsperformance eher gemischt ausfällt und weiterhin Verbesserungsbedarf offenbart. Die überdurchschnittlichen BIP-Wachstumsraten der letzten Jahre gingen mit einem relativ hohen Bevölkerungswachstum einher. Vergleicht man das BIP-Wachstum pro Kopf, wird die positive Entwicklung relativiert und die Schweiz schneidet im internationalen Vergleich der letzten Jahre bestenfalls durchschnittlich ab. Insbesondere ist die Zunahme der Arbeitsproduktivität nach wie vor gering und schwächer als in vielen anderen Ländern. Da die Stundenproduktivität der Leitindikator der Wachstumspolitik ist, verdeutlicht diese Entwicklung, dass die Notwendigkeit für effizienzsteigernde Reformen nach wie vor besteht:

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Quelle: BFS, SECO (für 2013) Gemessen an früheren Zyklen der Wirtschaftsentwicklung hat die Stundenproduktivität zum ersten Mal während sechs Jahren nicht zugenommen. Die Sorge um eine mögliche Stagnation der Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Produktivität wird auch in der Fachliteratur intensiv diskutiert (Siegenthaler 2012 5, Gordon 2012 6, Bolli & Zurlinden 2008 7). Hinweise auf ähnliche Entwicklungen sind auch in den anderen fortgeschrittenen Ländern zu beobachten. Aus Sicht der OECD sind solche Tendenzen ernst zu nehmen. Sie hat dies auch in ihrem kürzlich veröffentlichten Länderexamen zur Schweiz betont 8. Auch wenn die Schweiz sich glücklich schätzen kann, die Turbulenzen der Finanz- und Wirtschaftskrise gut überstanden zu haben, gilt es, die langfristige Verbesserung des Wohlstandes der Bürgerinnen und Bürger im Auge zu behalten. Im diesem Sinn ist die Entwicklung der Arbeitsproduktivität nur als wichtiger Indikator zu verstehen. Ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum beschränkt sich nicht auf die kurzfristige Erhöhung des BIP oder des BIP pro Kopf. Die konsequente Umsetzung der Wachstumspolitik des Bundesrates in der Legislaturperiode 2012-2015 bleibt deshalb von grosser Bedeutung. Die folgenden Tabelle fasst in einem Überblick die bisherigen Fortschritte bis Ende 2013 zusammen.

5

Michael Siegenthaler, March 2012, «A View on the Long-Run Evolution of Hours Worked and Labor Productivity in Switzerland (1950_2010)», KOF working paper No. 300. 6 Robert J. Gordon, September 2012, «Is US economic growth over? Faltering innovation confronts the six headwinds», CEPR policy Insight No. 63. 7 Thomas Bolli & Thomas Zurlinden, 2008, «Measuring Growth of Labour Quality and the Quality-Adjusted Unemployment Rate in Switzerland», Swiss National Bank Working Paper No. 2008-13. 8

OECD, novembre 2013, "Études économique de l'OCDE Suisse".

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Tabelle: Umsetzungsstand der Wachstumspolitik, Ende 2013 Umsetzungsstand

Einhaltung der Fristen

Nationale Gesundheitsstrategie

Vernehmlassung geplant

ok

Umsetzung der ursprünglichen Ziele ok

Weiterentwicklung der Agrarpolitik

1. Botschaft 2014-2017 verabschiedet 2. Laufende Studien

ok

ok

ok

ok

Freihandelsabkommen Personenfreizügigkeit mit der EU

Botschaft zur Ausweitung der Abkommen auf Kroatien

ok

ok

Energieabkommen mit der EU

Verhandlung weit fortgeschritten, aber abhängig von den institutionellen Fragen

von EU abhängig

ok

Mittelfristige ausgabenpolitische Prioritäten

Mehrjährige Beschlüsse verabschiedet, zurück an Bundesrat

ok

Ausweitung finanzpolitischer Spielraum offen

Unternehmenssteuerreform III

Vernehmlassung

beachtliche Verzögerung

Bleibt abzuwarten

«Mobility Pricing»

In Planung

ok

Bleibt abzuwarten

AHV-Revision

Vernehmlassung

ok

ok

Energiestrategie 2050

Erstes Paket im Parlament

ok

Ablösung der ersten Etappe offen

Ökologische Steuerreform

Vernehmlassung abgeschlossen

ok

Bleibt abzuwarten

E-Government Schweiz

24 der 58 Vorhaben realisiert

ok

ok

Administrative Entlastung

Bericht vom Bundesrat verabschiedet

ok, ausser MwSt.

ok

Insgesamt hat die Wachstumspolitik des Bundesrates bis Ende 2013 Fortschritte gemacht. Ein Projekt kann die festgelegten Umsetzungsziele, respektive die geplanten Umsetzungsfristen womöglich nicht einhalten. Es ist dies die USR III. Die Umsetzung der Energiestrategie 2050 sowie die Konkretisierung einer ökologischen Steuerreform sind zum jetzigen Zeitpunkt offen. Es handelt sich hier um sehr wichtige Projekte für den Wirtschaftsstandort Schweiz. Fortschritte wurden auch bei der Umsetzung der früherer Massnahmen aus den Wachstumspaketen der vorhergehenden Legislaturperioden erzielt: Zum einen hat das Parlament am 21. Juni 2013 die erste Phase der Revision des Konkursrechts verabschiedet, zum zweiten wurde die Botschaft zum Weiterbildungsgesetz am 15. Mai 2013 ans Parlament überwiesen.

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4 Anhang: Ausführliche Stellungnahmen der federführenden Bundesämter A. B. C. D. E. F. G. H. I. J. K. L. M.

Formulierung einer nationalen Gesundheitsstrategie............................................. 16 Weiterentwicklung der Agrarpolitik ........................................................................ 20 Ausbau und Verstärkung des Netzes von Freihandelsabkommen ......................... 22 Sicherung der Personenfreizügigkeit mit der EU ................................................... 24 Abkommen mit der EU im Bereich Strom und Energie .......................................... 26 Festlegung mittelfristiger ausgabenpolitischer Prioritäten ...................................... 27 Unternehmenssteuerreform III ............................................................................... 29 Konzeptbericht «Mobility Pricing».......................................................................... 30 AHV-Revision ........................................................................................................ 35 Konkretisierung und Umsetzung der Energiestrategie 2050 .................................. 39 Verabschiedung des Konzepts einer ökologischen Steuerreform .......................... 42 Umsetzung der Strategien «Informationsgesellschaft Schweiz» und «EGovernment Schweiz» .......................................................................................... 44 Fortsetzung der Administrativen Entlastung .......................................................... 46

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A.

Formulierung einer nationalen Gesundheitsstrategie

1. Wurde eine nationale Gesundheitsstrategie formuliert und vom Bundesrat verabschiedet? Der Bundesrat hat den Bericht Gesundheit2020 am 23. Januar 2013 verabschiedet. Die umfassende Strategie Gesundheit2020 legt die gesundheitspolitischen Prioritäten der Schweiz bis 2020 fest. Der Bericht enthält 36 Massnahmen in vier Handlungsfeldern, die schrittweise umgesetzt werden sollen. Die Massnahmen basieren auf zwölf Zielen und tragen dazu bei, das zuverlässige Gesundheitssystem der Schweiz optimal auf die kommenden Herausforderungen auszurichten. 2. Inwiefern hat die gesundheitspolitische Agenda des Bundesrates Fortschritte gemacht? Welche angekündigten Projekte wurden realisiert (Verbesserte Aufsicht über die Krankenversicherer, integrierte Versorgungsnetze, neues Präventionsgesetz, Gesetz über das Krebsregister)? Für das Jahr 2013 hat der Bundesrat zehn Prioritäten festgelegt. Acht davon wurden realisiert: • • • • • •

• •

Der Bundesrat hat die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Risikoausgleich. Trennung von Grund- und Zusatzversicherung) am 20. September 2013 verabschiedet. Der Bundesrat hat die Botschaft zum Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier am 29. Mai 2013 verabschiedet. Das Konzept zur Nutzung der am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen neuen Kompetenz des Bundesrates im Bereich TARMED 9 wurde gutgeheissen. Der Bundesrat hat am 8. März 2013 den Aktionsplan zur Sensibilisierung der Bevölkerung für die Anliegen der Patientinnen und Patienten, die auf Organtransplantationen warten, lanciert. Die Arbeiten zum Masterplan «Hausarztmedizin» haben am 27. September 2013 zum Rückzug der entsprechenden Volksinitiative geführt. Der direkte Gegenvorschlag wird am 18. Mai 2014 dem Volk und den Kantonen unterbreitet. Der Bundesrat hat am 3. Juli 2013 die Verordnung über die Einschränkung der Zulassung von Leistungserbringern zur Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (VEZL) erlassen, mit Wirkung bis 30. Juni 2016. Vorbereitungsarbeiten zur Botschaft des Bundesrates über die Verbesserung der Steuerung im ambulanten Bereich, die 2014 bereit sein wird, wurden aufgenommen. Der Bundesrat hat am 13. Dezember 2013 die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe eröffnet. Der Bundesrat hat am 15. Mai 2015 das Statistik-Projekt MARS gutgeheissen, das den Ausbau und die Verbesserung der Datengrundlagen und ihrer Analysen im Rahmen der Spitalfinanzierung bezweckt.

Die Vernehmlassung zum Gesetzesentwurf über das Qualitätszentrum in der obligatorischen Krankenversicherung wird im ersten Halbjahr 2014 eröffnet werden. Bei der Frage des Vertriebsanteils am Preis der Medikamente schliesslich wird der Bundesrat Ende 2014, gestützt auf die Ergebnisse von zwei für Frühling 2014 erwartete Studien, über das weitere Vorgehen entscheiden. 3. Wie weit ist die Umsetzung der Qualitätsstrategie fortgeschritten? Wurde ein Institut für die Qualität und die wirtschaftliche Effizienz im Gesundheitsbereich geschaffen? Wurde die Evaluation neuer Medizintechnologien verstärkt? Die Umsetzung der Qualitätsstrategie wird dazu beitragen, die Qualität der Leistungen zu gewährleisten und zu verbessern, die Sicherheit der Patienten nachhaltig zu steigern und schliesslich auch die Kosten der obligatorischen Krankenversicherung einzudämmen. Die 9

TARMED ist der Einzelleistungstarif der für sämtliche in der Schweiz erbrachten ambulanten ärztlichen Leistungen im Spital und in der freien Praxis Gültigkeit hat.

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Stärkung der Evaluation neuer Medizintechnologien (Health Technology Assessment, HTA) ist im Rahmen eines neuen Gesetzes, das diese beiden Themen umfasst, ebenfalls vorgesehen. Die Vernehmlassung wird im ersten Halbjahr 2014 eröffnet werden. 4. Ist die Kosten- und Leistungstransparenz (zum Beispiel im Fall der DRG) operativ geworden? Die wichtigsten Elemente des seit Anfang 2012 angewandten neuen Systems der Spitalfinanzierung sind die dual-fixe Finanzierung der Spitalleistungen, die kantonale Spitalplanung anhand von Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitskriterien, die freie Spitalwahl und die Einführung von leistungsbezogenen Pauschalen, die auf einheitlichen Tarifstrukturen für die ganze Schweiz gründen. Die neuen Regeln für die Spitalfinanzierung bezwecken in erster Linie die Eindämmung der Kostenentwicklung. Artikel 32 der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) sieht vor, dass das BAG eine Wirkungsanalyse anhand wissenschaftlicher Untersuchungen vornimmt. Der Bundesrat hat am 25. Mai 2011 die erforderlichen Mittel für die Durchführung dieser Wirkungsanalyse genehmigt. Die verschiedenen Studien werden zwischen 2012 und 2018 durchgeführt und ihre wichtigsten Ergebnisse werden zusammengefasst veröffentlicht. Sie sollen darstellen, wie die KVG-Revision im Bereich der Spitalfinanzierung umgesetzt wurde und mit welchen Wirkungen. Insbesondere soll aufgezeigt werden, inwiefern die umgesetzten Massnahmen zur Erreichung der sozial- und wettbewerbspolitischen Ziele der Revision beigetragen haben, an erster Stelle zur Eindämmung der Kosten in der obligatorischen Pflegeversicherung. Der Bundesrat hat am 13. November 2013 die neue Version der Tarifstruktur SwissDRG genehmigt, die am 1. Januar 2014 in Kraft getreten ist. 5. Wie wird die interkantonale Vereinbarung zur hochspezialisierten Medizin umgesetzt? Für die Umsetzung des Gesetzesauftrages der gemeinsamen gesamtschweizerischen Planung im HSM-Bereich haben die kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und Gesundheitsdirektoren per 1. Januar 2009 die interkantonale Vereinbarung zur Hochspezialisierten Medizin (IVHSM) unterzeichnet, die ein Fachorgan und ein Beschlussorgan vorsieht; letzteres bestimmt die zu konzentrierenden HSM-Bereiche und trifft die Planungs- und Zuteilungsentscheide. Die Entscheide des HSM-Beschlussorgans sind schweizweit verbindlich. Im Rahmen der Planung müssen die Kantone den involvierten Parteien die Gelegenheit geben, sich namentlich zum Inhalt der Planung und zum Verfahren zu äussern. Die Analyse dieser Informationen soll zur Qualität und zur Konsolidierung der Zuteilungsentscheide beitragen. Gegen einen definitiven Zuteilungsentscheid des HSM-Beschlussorgans besteht für die betroffenen Parteien die Möglichkeit, eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht zu führen (Art. 53 KVG). Das Bundesverwaltungsgericht würde einen nichtgesetzeskonformen Entscheid aufheben. Das HSM-Beschlussorgan hat bereits mehrere Zuteilungsentscheide erlassen, welche in einer Liste aufgeführt sind. Die HSM-Planung erfolgt schrittweise nach den ausgewählten HSM-Teilbereichen und wird auch im Jahr 2014 weiter fortgesetzt. Der Bundesrat hat im Rahmen seines Berichtes «Grundlagen der Spitalplanung und Ansätze zur Weiterentwicklung» vom 18. Dezember 2013 in Erfüllung der Postulate 09.4239 und 10.3753 den Stand der Umsetzung der kantonalen Spitallisten dargestellt und dabei auch den Bereich der hochspezialisierten Medizin (HSM) einbezogen. Die Arbeiten des HSMFach- und des Beschlussorgans zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages einer gesamtschweizerischen Planung sind im Gange. Der Bundesrat wird erst nach Ablauf der Übergangsfrist Ende 2014 die Planungsbeschlüsse der Kantone beurteilen und darüber beschliessen, ob und wenn ja, in welcher Form er von seiner subsidiären Kompetenz Gebrauch machen wird (Art. 39, Abs. 2bis KVG). 6. Welche Fortschritte wurden im Bereich eHealth erzielt? Welche Entwicklungen gibt es bei den Gesundheitsdaten? Am 29. Mai 2013 hat der Bundesrat den Entwurf des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier und die entsprechende Botschaft ans Parlament überwiesen und damit diverse parlamentarische Vorstösse im Zusammenhang mit «eHealth» erfüllt. Die Kom-

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mission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat am 18. Oktober 2013 die Beratungen aufgenommen und ist am 9. Januar 2014 nach Durchführung verschiedener Anhörungen auf die Vorlage eingetreten. Sie wird die Detailberatung am 10. Februar 2014 weiterführen. Das Inkrafttreten der Vorlage ist frühestens per 1. Januar 2017 vorgesehen. Das Gesetz erwähnt Daten und Dokumente zur «eMedikation» als Beispiele von behandlungsrelevanten Informationen, die über das «ePatientendossier» zuganglich gemacht werden können. Mit der Einführung und Förderung der «eMedikation» sollen Ärzte, Apotheken, Spitäler und andere Behandelnde die Möglichkeit erhalten, einen elektronischen Zugang auf Medikationsinformationen zu erhalten. Im Gesetzentwurf wird auch das Ziel einer verbesserten Qualität der Behandlungsprozesse mehrfach erwähnt. Ebenso wird darauf hingewiesen, dass mit durchgängig elektronisch unterstützten Prozessen die Diagnose- und Behandlungsfehler reduziert werden können. Im Laufe 2014 werden unter anderem folgende Arbeiten weitergeführt: Definition eines Austauschformates für die «eMedikation»; Verstärkung der Koordination zwischen den kantonalen «eHealth»-Umsetzungsprojekten und Konkretisierung des Pilotprogramms «Progress!» zur «Sicheren Medikation an Schnittstellen». 7. Erfolgte eine systematische Überprüfung der im KVG enthaltenen Leistungen? Der Bund konzentriert sich auf die Prüfung von umstrittenen medizinischen Verfahren und hat eine regelmässige Überprüfung der Leistungen nach Artikel 32 Absatz 2 KVG nur bei den Arzneimitteln durchgeführt. Daraus geht hervor, dass 2013 keine systematische Überprüfung anderer Leistungen durchgeführt wurde.Dies soll zukünftig durch Einführung einer systematischen periodischen Überprüfung bestehender Leistungen, Verbesserungen von Entscheidgrundlagen zur Bewertung neuer Leistungen mittels HTA-Berichten sowie durch Einführung eines Horizon Scannings erfolgen. Diese systematischen Überprüfungen können jedoch erst vollständig umgesetzt werden, wenn die neu zu schaffenden nationalen Strukturen implementiert sind, das heisst ein Zentrum für Qualität und HTA oder, wenn sich dies nicht realisieren lässt (vgl. Punkt 3), zumindest eine HTA-Agentur. 8. Welche Verbesserungen wurden generell bei der Steuerung des Gesundheitssystems erzielt? Die Vereinbarung GDK/EDI zur Nationalen Gesundheitspolitik (erneuert 2013) soll den beiden Partnern Bund und Kantone dazu dienen, sich über gemeinsame, aktuelle und künftige Themen des Gesundheitswesens auszutauschen und koordiniert lösungsorientierte Projekte zu lancieren. Wie die Steuerung der Gesundheitspolitik verbessert werden kann zählt auch zu den Fragen, mit denen sich der Bund und die Kantone bei der Aufteilung der diesbezüglichen Aufgaben zu befassen haben werden. So soll in einem ersten Schritt bis Ende 2014 ein Konzept für eine externe Studie erarbeitet werden, in welcher Möglichkeiten zur Ergänzung der Bundesverfassung darzustellen sind. Die Frage der nachhaltigen Finanzierung der Krankenversicherung im Rahmen einer Nationalen Gesundheitsstrategie ist Gegenstand der Diskussion im Rahmen des «Dialoges Nationale Gesundheitspolitik» von Bund und Kantonen. Im Bericht «Einheitliche Finanzierung von Spital- und ambulanten Leistungen durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung» zur Motion 06.3009 und in Erfüllung des Postulates 10.3137 vom 13. Dezember 2010 hat der Bundesrat seine Sichtweise dargelegt. Im Rahmen des Masterplans «Hausarztmedizin und medizinische Grundversorgung» wurden die Tarifpartner vom EDI aufgefordert, Vorschläge zur Besserstellung der Grundversorger im Umfang von 200 Millionen Franken mit kostenneutraler Umsetzung innerhalb des TARMED zu erarbeiten. Da die Tarifpartner innerhalb der vom EDI gesetzten und verlängerten Frist keinen entsprechenden Vorschlag eingereicht haben, wird der Bundesrat nun von der subsidiären Kompetenz Gebrauch machen und sieht – mittels einer Verordnung – Anpassungen an der Tarifstruktur TARMED vor. Ziel der Verordnung ist es, die intellektuellen ärztlichen Leistungen gegenüber den technischen Leistungen stärker zu gewichten und dadurch die Grundversorger besser zu stellen. Die Massnahme ist als Übergangslösung bis zu einer systematischen Gesamtrevision des TARMED zu verstehen. Die Anhörung zur Verordnung über die Anpassung von Tarifstrukturen fand statt. Das Inkrafttreten der Verordnung über die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung ist für den 1. Oktober

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2014 vorgesehen. In einem Monitoring soll anschliessend ermittelt werden, ob die Zielsetzung der verordneten Anpassung erreicht wurde. 9. Welche Elemente dieser Reform bringen nach Ihrer Einschätzung den grössten wirtschaftlichen Nutzen für die Schweizer Wirtschaft als Ganzes? Wurde eine Evaluation der wirtschaftlichen Auswirkungen des geplanten Massnahmenpakets durchgeführt? Die Auswirkungen der Strategie Gesundheit2020 auf die Gesundheitskosten sind Gegenstand von Kapitel 5 des Berichts des Bundesrates zu seinen gesundheitspolitischen Prioritäten. Die Massnahmen, die sich vorteilhaft auf die Wirtschaft auswirken dürften, werden in diesem Kapitel beschrieben. 10 Allerdings ist auch anderen Faktoren, wie dem medizinischtechnischen Fortschritt, der Zunahme der Lebensqualität und der demografischen Entwicklung Rechnung zu tragen, welche tendenziell zu höheren Gesundheitskosten führen. Der Bundesrat wird regelmässig über die Fortschritte und die Auswirkungen der Strategie Gesundheit2020 informiert. Es gibt noch keine präzisen Pläne für die Durchführung einer Evaluation der gesamten wirtschaftlichen Auswirkungen der Strategie. Dagegen wird jede Massnahme mit der geeigneten Methode evaluiert.

10

1. Verbesserung der integrierten Versorgung, 2. Weiterentwicklung des Systems der Preisfestsetzung bei Medikamente, 3. Stärkung der Pauschalabgeltungen, 4. Konzentration der hoch spezializierten Medizin, 5. Reduktion nicht wirksamer und nicht effizienter Leistungen. 6. Verbesserung der Prävention und Früherkennung. 7 Umsetzung der Qualitätsstrategie. 8. Einführung und aktive Förderung des elektronischen Patientendossiers, 9. Digitale unterstützung von Behandlungsprozessen. 10. Reduktion des Risikoselektionsanreize der Versicherer, 11. Verbesserung des Gesundheitsschutzes, 12. Kontrolle und Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen. 13. Förderung der psyschischer Gesundheit. 731.5/2012/00180 \ COO.2101.104.5.4177890

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B.

Weiterentwicklung der Agrarpolitik

1. Wurden die Perspektiven 2020 für die Land- und Ernährungswirtschaft in der Schweiz erstellt? Die Botschaft zur Agrarpolitik 2014-2017 (12.021) basiert auf einer langfristigen strategischen Ausrichtung mit Horizont 2025 (Botschaft, Kapitel 1.4). Sie bildet auch eine wichtige Leitlinie für die Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den kommenden Jahren. Mit der Agrarpolitik 2014-2017 wurde der Schwerpunkt bei der Effizienzsteigerung bei der Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen gesetzt. In den kommenden Jahren werden die Bereiche Wettbewerbsfähigkeit und Unternehmertum stärker im Fokus stehen. 2. Wurde die Flächenmobilität in der Landwirtschaft verbessert? Mit dem neuen Direktzahlungssystem wurde mit der Einführung der Übergangsbeiträge ein Teil der Direktzahlungen von den Produktionsfaktoren Tiere beziehungsweise Flächen entkoppelt, was sich dämpfend auf die Pachtzinse auswirken sollte. Es ist somit auch ein positiver Effekt bezüglich Flächenmobilität zu erwarten. 3. Werden die Strukturverbesserungsmassnahmen derzeit angepasst? Bei den Strukturverbesserungsmassnahmen werden mit der Agrarpolitik 2014-2017 basierend auf Artikel 93 Absatz 1 Buchstabe e des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) neu gemeinschaftliche Initiativen zur Senkung der Produktionskosten gefördert. Die Strukturverbesserungsmassnahmen in der Landwirtschaft werden im Rahmen eines Projektes der Eidgenössischen Finanzkontrolle zurzeit evaluiert. Dabei sollen unter anderem auch Aussagen über die gesamtwirtschaftlichen Wirkungen und die Nebenwirkungen der Strukturverbesserungsmassnahmen gemacht werden. Der Evaluationsbericht wird voraussichtlich Mitte 2014 vorliegen. 4. Hat sich die Produktivität der Landwirtschaft jener des vergleichbaren Auslandes angenähert? Das Bundesamt für Statistik berechnet jährlich die Arbeitsproduktivität der Schweizer Landwirtschaft (Bruttowertschöpfung zu konstanten Herstellungspreisen 1990/Total Jahresarbeitseinheiten). Aus der starken Abnahme der eingesetzten Arbeit (-20 Prozent) und einer stabilen Bruttowertschöpfung resultiert zwischen 2000/02 und 2012 eine Zunahme der Arbeitsproduktivität um 25 Prozent. Gemäss der OECD 11 ist die relative Arbeitsproduktivität der Schweizer Landwirtschaft (Wertschöpfung pro Arbeitskraft in der Landwirtschaft im Verhältnis zur Gesamtwirtschaft) im Vergleich mit den übrigen OECD-Staaten dennoch gering. 5. Konnten Öffnungen für den Agrarmarkt aufgegleist werden? Am 7. März 2012 hat der Ständerat als Zweitrat die Motion 10.3818 «Verhandlungen mit der EU über ein Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich stoppen» an den Bundesrat überwiesen. Damit wurde der Bundesrat aufgefordert, Verhandlungen über einen vollständigen Freihandel im Agrar- und Lebensmittelbereich erst nach Abschluss der DohaRunde der WTO wieder aufzunehmen. Zudem wurde die Ständeratsmotion 12.3014 «Kontrollierte Öffnung im Agrarbereich statt Verhandlungsverbot» am 26. September 2012 vom Nationalrat abgelehnt. Die Verhandlungen für ein Abkommen mit der EU in den Bereichen Landwirtschaft, Lebensmittel- und Produktesicherheit und öffentliche Gesundheit (FHAL&GesA) wurden bereits ab 2010 aufgrund der von der EU vorgenommenen Verknüpfung mit den institutionellen Fragen nicht weitergeführt. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass eine stärkere Vernetzung der Schweizer und EU-Agrarmärkte sich früher oder später aufdrängen wird und prüft deshalb Alternativen zum ursprünglichen Ansatz. Er wird nach Klärung der institutionellen Fragen eine entsprechende Standortbestimmung vornehmen. Im Auftrag des Parlamentes prüft er zurzeit unter anderem eine sektorielle Milchmarktöffnung (Mo. Milchmarkt 12.3665).

11

Jarret P. & Moeser C., September 2013, "The Agri-food Situation and Policies in Switzerland", OECD Economics Department Working Papers No. 1086,

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6. Wurden bei der Öffnung des Beschaffungsmarktes Fortschritte erzielt? Die BAKBASEL hat 2013 im Auftrag des Bundesamtes für Landwirtschaft die Vorleistungsstrukturen und die Kosten der Vorleistungen für die landwirtschaftliche Produktion untersucht. Der entsprechende Bericht wird im ersten Semester 2014 publiziert werden. Erste Ergebnisse zeigen, dass der Beschaffungsmarkt in vielen Bereichen liberalisiert ist und Parallelimporte möglich sind. Der schweizerische Gesamtindex der Importpreise für landwirtschaftliche Vorleistungsgüter (exkl. Zollabgaben) lag 2011 lediglich 2 Prozentpunkte über dem Mittelwert der umliegenden Länder Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich. Im Unterschied zu den Importpreisen zeigen sich bei den Einkaufspreisen erhebliche Preisdifferenzen zum umliegenden Ausland. Der Gesamtindex der Einkaufspreise lag 2011 in der Schweiz um 32 Prozentpunkte höher als in den Nachbarländern. Dies ist teilweise auf spezifisch schweizerische Vermarktungsstrukturen zurückzuführen. 7. Wurde die Landwirtschaft in neuen Freihandelsabkommen mit berücksichtigt? Der Handel mit Agrarprodukten ist Bestandteil aller Freihandelsverhandlungen mit Drittstaaten. Als Illustration kann das im Sommer 2013 abgeschlossene Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und China herangezogen werden, das auch einen substanziellen Agrarteil beinhaltet. In diesen Verhandlungen wurden Konzessionen auf einer grösseren Anzahl Agrarzolllinien als in bisherigen Abkommen gegenseitig gewährt, die Exportinteressen der Schweizer Landwirtschaft und Lebensmittelindustrie konnten gut berücksichtigt werden. Die Liberalisierung bei den sensibleren Agrarprodukten konnte im Einklang mit den bisherigen agrarpolitischen Anforderungen gestaltet werden. 8. Wie steht es um die Strategie zum schrittweisen und kontrollierten Freihandel von Agrarprodukten und Lebensmitteln mit der EU? Siehe Antwort auf die Frage «Konnten Öffnungen für den Agrarmarkt aufgegleist werden?». 9. Welche Elemente dieser Reform bringen der Schweizer Wirtschaft Ihrer Ansicht nach insgesamt die grössten wirtschaftlichen Vorteile? Wurde eine Beurteilung der wirtschaftlichen Auswirkungen des geplanten Massnahmenpakets vorgenommen? Kernstück der Reform ist das weiterentwickelte Direktzahlungssystem. Damit werden die Direktzahlungen konsequent auf die Verfassungsziele ausgerichtet und die tierbezogenen Beiträge aufgehoben. Bei gleich bleibenden öffentlichen Mitteln können damit mehr öffentliche Güter bereitgestellt werden. Die Auswirkungen der Agrarpolitik 2014-2017 wurden mit Prognosemodellen ex ante evaluiert. Die Berechnungen zeigen auf, dass mit der Agrarpolitik 2014-2017 die Kosten der landwirtschaftlichen Produktion rund 110 Millionen Franken tiefer liegen als bei der Weiterführung der bisherigen Politik.

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C.

Ausbau und Verstärkung des Netzes von Freihandelsabkommen

1. Wurden neue Verhandlungsmandate erteilt? Am 10. Juni 2011 hat der Bundesrat ein Verhandlungsmandat für die Aktualisierung und Ausweitung der Abkommen zum Handel mit Agrarprodukten mit bestimmten Freihandelspartnern der Schweiz verabschiedet. 12 Das Mandat bezweckt die Aktualisierung der Abkommen über den Handel mit Agrarprodukten und die Verhandlung eines besseren Marktzugangs für diese Produkte. Am 20. November 2013 hat der Bundesrat ein Verhandlungsmandat für die Aktualisierung und die Entwicklung der bestehenden Freihandelsabkommen der Schweiz mit Drittstaaten verabschiedet. Mit diesem Mandat, das Ende 2013 von den Aussenpolitischen Kommissionen des Parlaments behandelt wurde, sollen die Freihandelsabkommen der Schweiz auf den neusten Stand gebracht werden, um Diskriminierungen gegenüber Mitbewerbern auf den entsprechenden Märkten zu vermeiden. Die Schweiz ist ihrerseits bereit, neue Verpflichtungen in den verschiedenen Verhandlungsbereichen einzugehen, im Einklang mit jenen, die sie bereits in anderen in der letzten Zeit abgeschlossenen umfassenden Abkommen eingegangen ist. 2. Wurden neue Freihandelsabkommen unterzeichnet? Im Jahr 2012 wurde kein Abkommen unterzeichnet. 2013 wurden die Verhandlungen über ein bilaterales Freihandelsabkommen mit China abgeschlossen und das Abkommen wurde am 6. Juli unterzeichnet. Die EFTA-Staaten haben ausserdem am 24. Juni Freihandelsabkommen (FHA) mit Bosnien-Herzegowina sowie mit den Zentralamerikanischen Staaten Costa Rica und Panama unterzeichnet. 3. Sind neue Freihandelsabkommen in Kraft getreten? Im Jahr 2012 sind die Freihandelsabkommen der EFTA mit der Ukraine (1.6.2012), Montenegro (1.9.2012) sowie mit Hong Kong (1.10.2012) in Kraft getreten. Das Abkommen zwischen den EFTA-Staaten und Kroatien endete seinerseits am 1. Juli 2013 mit dem Beitritt Kroatiens zur EU. Die Freihandelsbeziehungen zwischen der Schweiz und Kroatien richten sich nun nach dem FHA von 1972 zwischen der Schweiz und der EU, das auch für das neue EU-Mitglied gilt. 4. Erfolgten weitere bedeutende Vertiefungen bestehender Freihandelsabkommen? Die Anpassung bestehender Abkommen an neue Entwicklungen ist wichtig, insbesondere, wenn unsere Freihandelspartner neue FHA mit anderen Ländern abschliessen. Damit sollen eventuelle Diskriminierungen vermieden werden, die der Schweizer Wirtschaft schaden könnten. Eine Aktualisierung der Abkommen ist im Dienstleistungsbereich mit der Türkei, Jordanien, Mexiko und Singapur und im Agrarbereich mit Ägypten, Israel, der Palästinensischen Behörde, der SACU und der Türkei im Gang. Mit Kanada, das die Verhandlungen mit der EU auf politischer Ebene zum Abschluss gebracht hat, sowie mit Südkorea, das umfassende Abkommen mit der EU und den Vereinigten Staaten abgeschlossen hat, streben die EFTA-Staaten ebenfalls die Ausweitung bzw. Vertiefung ihrer bestehenden Abkommen an. 2013 fanden bereits mehrere Expertentreffen mit diesen beiden Ländern statt. 5. Sind weitere wichtige Elemente der aussenwirtschaftspolitischen Strategie zu erwähnen? Mit dem Abschluss von FHA zielt die Schweiz darauf ab, ihren Unternehmen einen Zugang zu den internationalen Märkten zu verschaffen, der mindestens gleichwertig ist wie jener, von dem ihre wichtigsten ausländischen Konkurrenten (wie die EU, die USA und Japan) profitieren, die ebenfalls FHA mit diesen Ländern abgeschlossen haben oder dies in Zukunft tun könnten. Die FHA fördern die Diversifizierung der Aussenwirtschaftsbeziehungen der

12

EFTA-Konvention, bilaterale Landwirtschaftsabkommen mit Israel, der Türkei, der Palästinensischen Behörde, Ägypten, der SACU, Südkorea sowie die Anhänge zu den verarbeiteten Landwirtschaftserzeugnissen in den FHA EFTA-Ägypten, EFTA-SACU und EFTA-Südkorea.

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Schweiz sowie das Wachstum, die Wertschöpfung und die Beschäftigung in der Schweiz. Sie sind deshalb ein wichtiges Instrument zur Aufrechterhaltung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Schweiz. Die FHA ermöglichen bedeutende Zolleinsparungen, die nicht nur der Schweizer Exportindustrie, sondern auch den Herstellern und Konsumenten in der Schweiz zugute kommen. Dank den FHA profitieren die Konsumenten von billigeren Produkten und einer grösseren Produktauswahl, die Hersteller von günstigeren Preisen für Halbfabrikate und Investitionsgüter. 6. Wurden Evaluationen der wirtschaftlichen Auswirkungen des Netzes von Freihandelsabkommen durchgeführt? Laut den ersten Schlussfolgerungen einer kürzlich im Auftrag von Switzerland Global Enterprise durch die Universität Zürich durchgeführten Studie 13 nutzen die Schweizer Unternehmen die von der Schweiz abgeschlossenen FHA insgesamt gut. Obwohl die Nutzung je nach Abkommen bzw. je nach Branche und Zollniveau variiert, zeigt die Studie, dass die Schweizer FHA für unsere Wirtschaftsakteure profitabel sind. Dank ihnen können die Schweizer Unternehmen Einsparungen und Wettbewerbsvorteile erzielen, vorausgesetzt, dass sie die durch die FHA garantierte Präferenzbehandlung tatsächlich nutzen. So betragen die Zolleinsparungen der Schweizer Exporteure laut der Studie jährlich rund 100 Millionen Franken mit Südkorea, 20 Millionen Franken mit Mexiko und 18 Millionen Franken mit Kanada. Die gesamten Zolleinsparungen mit allen Freihandelspartnern liegen weit über den genannten Summen, können jedoch zu diesem Zeitpunkt nicht exakt beziffert werden. 2014 werden Arbeiten durchgeführt, um eine zuverlässige Gesamtschätzung zu erstellen. Ausführlichere Informationen zu den Freihandelsabkommen der Schweiz sind auf den Webseiten des SECO und der EFTA verfügbar (http://www.efta.int/free-trade/free-tradeagreements) (http://www.seco.admin.ch/themen/00513/00515/01330/index.html?lang=de).

13

Forschungsprojekt «Effektivität der Schweizer Freihandelsabkommen – eine Evaluierung ihrer praktischen Nutzung», http://www.s-ge.com/schweiz/export/de/blog/freihandelsabkommen-mit-noch-ungenutztemexportpotenzial.

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D.

Sicherung der Personenfreizügigkeit mit der EU

1. Wie ist der Umsetzungsstand der Botschaft an das Parlament zur Ausweitung des FZA auf Kroatien? Kroatien ist am 1. Juli 2013 der EU beigetreten. In dieser Hinsicht haben die Schweiz und die EU ein Zusatzprotokoll ausgehandelt (Protokoll III), in dem die Übergangsbestimmungen zur Personenfreizügigkeit mit Kroatien festgelegt wurden. Nach mehreren Verhandlungsrunden wurde das Protokoll III am 15. Juli 2013 paraphiert. Da die Genehmigung des Protokolls dem fakultativen Referendum unterliegt und Gesetzesanpassungen erforderlich macht, wurde vom 28. August 2013 bis 28. November 2013 ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt. Das Protokoll III benötigt nun die Genehmigung durch das Parlament und muss anschliessend durch die Schweiz und die EU unterzeichnet werden. 2. Hat der Bundesrat einen Bericht über die Auswirkungen der Weiterführung der bilateralen Verträge verabschiedet? Verschiedene Berichte über die Auswirkungen der Weiterführung der bilateralen Verträge wurden veröffentlicht. In seinem Bericht über die Evaluation der schweizerischen Europapolitik 2010 (Bericht in Beantwortung des Postulats Markwalder 09.3560) kommt der Bundesrat zum Schluss, dass der bilaterale Weg das geeignetste Instrument für die Wahrung der Interessen der Schweiz bleibt. Ausserdem analysiert der Bundesrat in seinem Bericht vom 4. Juli 2012 über die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit und der Zuwanderung die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf verschiedene Bereiche, etwa auf den Arbeitsmarkt, den Immobilienmarkt, die Bildung und die Sozialversicherungen. Der Bericht zeigt zudem Steuerungsmöglichkeiten in der Migrationspolitik auf. Parallel dazu hat der Bundesrat mehrere Mandate erteilt, um konkrete Massnahmen in den verschiedenen erwähnten Bereichen zu prüfen. Die Anforderungen des Bundesbeschlusses vom 2. Oktober 2008 betreffend die Erstellung eines Berichts zu den Auswirkungen der Weiterführung der bilateralen Verträge sind somit erfüllt. 3. Wurde eine Anpassung der flankierenden Massnahmen umgesetzt? Sind weitere Anpassungen geplant? Die flankierenden Massnahmen wurden am 1. Januar 2013 verstärkt, mit dem Inkrafttreten der neuen Bestimmungen zur Bekämpfung der Scheinselbständigkeit ausländischer Dienstleistungserbringer (Dokumentationspflicht und neue Sanktionsmöglichkeiten) und der Einführung von Sanktionen für Schweizer Arbeitgeber, welche die in den Normalarbeitsverträgen vorgesehenen zwingenden Mindestlöhne nicht einhalten. Seit 1. Mai 2013 haben die ausländischen Arbeitgeber im Rahmen des Meldeverfahrens den Bruttostundenlohn, den sie den entsandten Arbeitnehmenden in der Schweiz bezahlen, anzugeben. Am 15. Juli 2013 ist eine Solidarhaftung des Erstunternehmers im Baugewerbe (Bauhaupt- und Baunebengewerbe) im Falle der Nichteinhaltung der minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen durch einen Subunternehmer in Kraft getreten. Im Juli 2013 wurde im Auftrag des Vorstehers des WBF und der Vorsteherin des EJPD eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Staatssekretärin MarieGabrielle Ineichen-Fleisch gebildet, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Sozialpartner, der Kantone und des Bundes zusammensetzt und die eine Bestandsaufnahme der flankierenden Massnahmen erstellen sowie prüfen soll, ob allfällige zusätzliche Massnahmen erforderlich sind. Die Diskussionen werden 2014 fortgesetzt. 4. Wurden weitere Massnahmen getroffen, um das Personenfreizügigkeitsabkommen besser zu handhaben? Am 18. April 2012 hat der Bundesrat beschlossen, die Ventilklausel gegenüber den Staaten der EU-8 anzurufen. Die Kontingentierung der Aufenthaltsbewilligungen B für Staatsangehörige der EU-8 wurde bis 1. Mai 2013 aufrechterhalten und per 1. Juni 2013 auf die Arbeitnehmenden der EU-17 ausgedehnt. Zur Missbrauchsbekämpfung hat der Bundesrat am 15. Januar 2014 entschieden, eine zwingende Regelung auf Bundesebene für die Gewährung der Sozialhilfe und des Aufenthaltsrechts einzuführen, insbesondere für Personen, die in der Schweiz lediglich auf Stellensuche sind oder die während ihres Aufenthalts in der Schweiz arbeitslos werden. Der Bundesrat hat auch beschlossen, den wohnungspolitischen

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Dialog zu vertiefen. Er hat sich zudem im Grundsatz für eine Revision des Mietrechts ausgesprochen, welche die Transparenz auf dem Mietwohnungsmarkt erhöhen und weitere Verbesserungen für die Mieter- und Vermieterseite bringen soll. Weiter hat er die Berücksichtigung von Fördergeldern bei den Mietzinsen transparenter geregelt (Vgl. Medienmitteilungen des Bundesrates vom 15. Januar 2014 14). 5. Welche Elemente der Personenfreizügigkeit bringen nach Ihrer Einschätzung den grössten wirtschaftlichen Nutzen für die Schweizer Wirtschaft als Ganzes? Wurde eine Evaluation der wirtschaftlichen Auswirkungen der Personenfreizügigkeit durchgeführt? Die wichtigsten zu erwähnenden Vorteile sind zweifellos das vereinfachte Rekrutieren von Arbeitskräften in der EU sowie die durch die Personenfreizügigkeit ermöglichte geografische und berufliche Mobilität. Die Unternehmen konnten so ihren Bedarf an Arbeitskräften weitgehend decken. Auch die Tatsache, dass die Einwanderung insbesondere 2008-2009 als Konjunkturpuffer funktioniert hat, ist erwähnenswert. Das Observatorium zum Freizügigkeitsabkommen erstattet jährlich Bericht zu den Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf den Arbeitsmarkt. In diesen Arbeiten wird regelmässig auf die Studien zur Personenfreizügigkeit verwiesen (vgl. Medienmitteilung des Observatoriums vom 11. Juni 2013 15).

14

http://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=51653; http://www.news.admin.ch/dokumentation/00002/00015/index.html?lang=de&msg-id=51654 15 http://www.seco.admin.ch/aktuell/00277/01164/01980/index.html?lang=de&msg-id=49206 731.5/2012/00180 \ COO.2101.104.5.4177890

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E.

Abkommen mit der EU im Bereich Strom und Energie

Die Verhandlungen konnten auf technischer Ebene so weit geführt werden, dass nur noch geringe Differenzen zwischen der EU und der Schweiz bestehen. Allerdings knüpft die EU das Stromabkommen nach wie vor an die allgemeine institutionelle Frage zwischen der Schweiz und der EU. Die Schweiz hat ein entsprechendes Verhandlungsmandat im Dezember 2013 verabschiedet. Die EU-Kommission erarbeitet ihrerseits ein Verhandlungsmandat, das noch Anfang 2014 von den EU-Mitgliedstaaten verabschiedet werden soll. 1. Wurden die Verhandlungen auf der Basis des Verhandlungsmandats abgeschlossen? Die Verhandlungen werden auf der Basis des Mandats aus dem Jahre 2010 geführt. 2. Werden die im Verhandlungsmandat festgelegten Ziele mit diesem Abkommen erreicht? Es ist geplant, die Ziele des Mandats zu erfüllen. 3. Welche Auswirkungen ergeben sich auf den Wettbewerb, wenn das Abkommen im Frühling 2014 ratifiziert oder nicht ratifiziert wird? Das Stromabkommen soll den Einbezug der Schweiz in den EU-Strombinnenmarkt langfristig sicherstellen. Welche Konsequenzen für die Schweiz bei einem Nicht-Zustandekommen eines Abkommens entstünden, kann nur ansatzweise vorab festgestellt werden, da diese starkt von der Reaktion der EU abhängen. Die Teilnahme von Schweizer Händlern und Produzenten am Markt würde sicherlich erschwert, Nachbarländer würden bei der Bewirtschaftung von Grenzleitungen bevorteilt, Swissgrid droht der Ausschluss aus ENTSO-E 16 und der Ausbau künftiger europäischer Netzinfrastruktur würde die Schweiz umgehen. Eine Einschränkung des Marktes würde sich nicht nur negativ auf die Versorgungssicherheit (insbesondere im Winterhalbjahr), sondern auch auf die Verbraucherpreise auswirken. Grundsätzlich hätten sich die Schweizer Marktakteure beim Fehlen eines Stromabkommens einer wachsenden Rechts- und Planungsunsicherheit zu stellen. 4. Wurde eine Lösung für die institutionellen Probleme gefunden? Die diesbezüglichen Diskussionen sind noch im Gange. 5. Wie lässt sich garantieren, dass der Schweizer Strommarkt in den Markt der EU einbezogen wird? Eine Garantie für den Einbezug der Schweiz in den Strombinnenmarkt der EU kann nur ein bilaterales Abkommen bieten. Ohne Abkommen hängt die Integration von der Entscheidung der EU ab. 6. Welche Elemente dieses internationalen Abkommens bringen nach Ihrer Einschätzung den grössten wirtschaftlichen Nutzen für die Schweizer Wirtschaft als Ganzes? Wurde eine Evaluation der wirtschaftlichen Auswirkungen durchgeführt? Der Einbezug der Schweiz in den EU-Strombinnenmarkt führt zu einer effizienteren und sichereren Stromversorgung. Davon profitieren sowohl die Wirtschaft, als auch die Bevölkerung. Eine umfassende quantitative Analyse wurde noch nicht durchgeführt.

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European Network of Transmission System Operators for Electricity.

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F.

Festlegung mittelfristiger ausgabenpolitischer Prioritäten

1. Hat der Bundesrat seine Prioritäten im Rahmen der Aufgabenüberprüfung angepasst? Erfolgt die Aufgabenüberprüfung immer noch mittelfristig und über zwei Legislaturperioden hinweg? Der Bundesrat hat noch keine neuen mittelfristigen finanzpolitischen Prioritäten festgelegt. Bei der vertieften Prüfung des Auftrags erwies es sich als vorteilhaft, die Festlegung neuer Prioritäten mit der Erarbeitung der nächsten Legislaturplanung zu kombinieren, um eine bessere Abstimmung zwischen der Sach- und der Finanzplanung zu erreichen. 17 Das festzulegende Prioritätenprofil für die Jahre 2016-2024 soll nebst ausgabenpolitischen auch einnahmenpolitische Aspekte abdecken. Als Grundlage soll ein auf dem Finanzplan 2016-2018 basierendes no-policy-change-Szenario für die Jahre 2016-2024 dienen. 2. Wurde eine Botschaft zur «substanziellen» Entlastung des Haushalts ans Parlament gesandt? Wie hat sie das Parlament aufgenommen? Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2012 die Botschaft zum Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 (KAP 2014) verabschiedet (BBl 2013 823). Das KAP 2014 enthält zwei Pakete von Massnahmen: • •

Zum einen sind dies kurzfristig realisierbare Massnahmen, die den Haushalt um rund 700 Millionen Franken pro Jahr entlasten sollen. Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen dieser Massnahmen wurden in der Botschaft als gering bezeichnet. Zum andern enthält die Botschaft eine Berichterstattung über den Stand der tiefergreifenden Massnahmen der Aufgabenüberprüfung (u.a. umfassende Reform der Altersvorsorge, Weiterentwicklung der Armee, usw.). Zu den volkswirtschaftlichen Auswirkungen dieser Massnahmen äussert sich der Bundesrat jeweils in den spezifischen Botschaften. Über die Hälfte dieser im Jahr 2010 in Auftrag gegebenen Reformen ist mittlerweile abgeschlossen; einzelne Massnahmen wurden allerdings vom Parlament bzw. vom Volk abgelehnt.

Der Nationalrat hat das KAP 2014 im Dezember 2013 mit Aufträgen an den Bundesrat zurückgewiesen 18. Dieser Beschluss hat indes keine Auswirkungen auf den Fahrplan für die tiefergreifenden Massnahmen der Aufgabenüberprüfung. Hingegen können die kurzfristig realisierbaren Massnahmen voraussichtlich nicht (oder zumindest nicht in der beantragten Form) umgesetzt werden. Der Bundesrat wird im Frühjahr 2014 darüber befinden, wie er die mit der Rückweisung verbundenen Aufträge erfüllen will. 3. Wurden alle für diese Legislaturperiode vorgesehenen mehrjährigen Finanzbeschlüsse ans Parlament gesandt? Sämtliche mehrjährigen Finanzbeschlüsse von erheblicher Tragweite (Bildung und Forschung (BBl 2012 3099), Landwirtschaft (BBl 2012 2075), internationale Zusammenarbeit (BBl 2012 2485), Schienenverkehrsinfrastruktur (BBl 2012 4015)) für die laufende Legislatur wurden zu Beginn derselben vom Bundesrat (und anschliessend vom Parlament) verabschiedet. 4. Welche Strukturmassnahmen im Zusammenhang mit der Aufgabenüberprüfung wurden eingeleitet? Die Strukturmassnahmen sind in der Botschaft des Bundesrates zum Bundesgesetz über das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 vom 19. Dezember 2012 beschrieben 19.

17

http://www.bk.admin.ch/dokumentation/publikationen/00290/00929/index.html?lang=de &download=NHzLpZeg7t,lnp6I0NTU042l2Z6ln1acy4Zn4Z2qZpnO2Yuq2Z6gpJCHeYF6e2ym162epYbg2c_JjKbN oKSn6A-- (siehe S. 49) 18 http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20120101 19 Zum Beispiel: 1. Priorisierungen in der Ressortforschung, 2. Optimierung Aussennetz, 3. Stabilisierung Bestand Grenzwachtkorps, 4. Stärkere Verursacherfinanzierung im Verkehr (FABI Botschaft), 5. Haushaltneutrale Umsetzung des Netzbeschlusses Strasse (NEB), 6. Haushaltneutrale Umsetzung des Aktionpläne Energieeffizienz und 731.5/2012/00180 \ COO.2101.104.5.4177890

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Erneuerbare Energien, 7. Weiterentwicklung der Sicherheitspolitik, 8. Effizienzsteigerung im IKT-Bereich, 9. Straffung des Portfolios bei den zivilen Bauten, 10. Prioritisierungen bei der Umsetzung von Baunormen im Bahnverkehr, 11. Auslagerung der Aufsicht über den Luftverkehr in eine gebührenfinanzierte Organisationsform. 12. Verzicht auf die Subventionierung neuer Abwasseranlage. 731.5/2012/00180 \ COO.2101.104.5.4177890

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G.

Unternehmenssteuerreform III

1. Wann wird die Reformvorlage in die Vernehmlassung geschickt? Der Bundesrat hat das EFD im Sommer 2012 beauftragt (BRB vom 1. Juni 2012), in Zusammenarbeit mit den Kantonen und unter Konsultation der interessierten Wirtschaftskreise seine Arbeiten zur Vorlage von Massnahmen im Bereich des Unternehmenssteuerrechts fortzuführen. In der Folge hat das EFD gemeinsam mit der Konferenz der Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) eine paritätische Projektorganisation eingesetzt. Ihr Auftrag ist es, Vorschläge im Spannungsfeld zwischen steuerlicher Standortattraktivität, finanzieller Ergiebigkeit und internationaler Akzeptanz zu erarbeiten. Im Jahr 2013 hat die Projektorganisation zwei Berichte veröffentlicht. Im ersten Bericht (publiziert am 17. Mai 2013) wird eine steuerpolitische Stossrichtung für die Unternehmenssteuerreform (USR) III vorgeschlagen, welche aus den drei Elementen neue Regelungen für mobile Erträge, kantonale Gewinnsteuersatzsenkungen und weitere Massnahmen zur Stärkung der Standortattraktivität besteht. Flankiert wird diese steuerpolitische Stossrichtung von finanzpolitischen Massnahmen, welche von der Anpassung des Ressourcenausgleichs über vertikale Ausgleichsmassnahmen bis hin zur Gegenfinanzierung auf Bundesebene reichen. Am 19. Dezember 2013 wurde ein weiterer Bericht des Steuerungsorgans veröffentlicht, der die im Zwischenbericht erarbeitete Stossrichtung konkretisiert und mögliche neue steuerliche Regelungen vorschlägt. Im Bericht wird eine Lizenzbox auf kantonaler Ebene als zielführend angesehen und eine zinsbereinigte Gewinnsteuer auf dem Sicherheitseigenkapital soll vertieft geprüft werden. Weiter steht es den Kantonen offen, Gewinnsteuersatzsenkungen durchzuführen, um ihre Kompetitivität zu erhalten. Im Sinne weiterer Massnahmen zur Stärkung der Standortattraktivität steht die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital im Vordergrund sowie Anpassungen bei der kantonalen Kapitalsteuer. 2. Wird die Emissionsabgabe auf Eigenkapital abgeschafft? Bezüglich der Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital kann auf die parlamentarische Initiative 09.503 der FDP-Liberalen Fraktion: «Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen» verwiesen werden. Die Initiative wurde in eine Vorlage A und eine Vorlage B aufgespalten. Vorlage A umfasst dabei die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital. Der Nationalrat hat in seiner Sitzung vom 19. Marz 2013 der Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital zugestimmt. Der Ständerat ist in seiner Sitzung vom 4. Dezember 2013 zur Vorlage A oppositionslos dem Antrag seiner Kommission gefolgt, auf das Geschäft einzutreten und es danach zu sistieren. Der Ständerat ist damit auf der Linie des Bundesrates, welcher im Grundsatz die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital ebenfalls befürwortet, diese jedoch in die USR Ill einbetten möchte. 3. Ist immer noch vorgesehen, die durchschnittliche Steuerlast der Unternehmen zu senken? Was die finanziellen Lasten der USR Ill anbelangt, verlangt der Bericht vom 19. Dezember 2013 eine ausgewogene Verteilung zwischen Bund und Kantonen. Zudem werden Anpassungen beim System des nationalen Finanzausgleichs erforderlich sein, um die neuen steuerpolitischen Realitäten abzubilden. Die finanziellen Auswirkungen der USR Ill auf Bund und Kantone sind derzeit noch nicht quantifizierbar. Es ist davon auszugehen, dass die Reform zu erheblichen Belastungen der Staatshaushalte führt. Die Gegenfinanzierung soll ein integraler Bestandteil der Reform und Gegenstand der Vernehmlassungsvorlage sein. Der Bundesrat hat von diesen Berichten lediglich Kenntnis genommen (BRB vom 8. Mai 2013 und vom 18. Dezember 2013). Inhaltlich hat er sich jedoch nicht zur Reform geäussert. Deshalb stehen die einzelnen Massnahmen der USR III zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Die Reform soll im Verlauf 2014 konkretisiert werden. Es ist vorgesehen, dass das Vernehmlassungsverfahren im Sommer 2014 eröffnet wird.

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Ziel der USR III ist u.a. auch, dass die Schweiz weiterhin steuerlich attraktiv bleibt und im internationalen Standortwettbewerb gut platziert ist. Wie im Bericht vom 19. Dezember 2013 dargestellt, hält es das Steuerungsorgan für unumgänglich, dass eine allfällige Abschaffung der kantonalen Steuerstatus und weiterer Praxisregelungen mit gezielten Massnahmen kompensiert wird. Das Steuerungsorgan spricht sich für eine steuerpolitische Stossrichtung aus, die aus drei Elementen besteht: •

Einführung von neuen Regelungen für mobile Erträge;



kantonale Gewinnsteuersatzsenkungen;



Abbau bestimmter Steuerlasten zur allgemeinen Stärkung der Standortattraktivität.

In Bezug auf die kantonalen Gewinnsteuersatzsenkungen würden die Kantone autonom darüber entscheiden, ob und wie stark sie die Steuerbelastung reduzieren. Es ist zu erwarten, dass gewisse Kantone zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit die ordentliche Gewinnsteuerbelastung senken. Der Umfang dieser Senkung ist jedoch nicht absehbar, da er massgeblich von den steuerlichen Ersatzmassnahmen abhängt. Wie sich das Paket USR III konkret auf die allgemeine Steuerbelastung der Unternehmen auswirken wird, bleibt demnach noch offen. Die USR III soll ein klares Bekenntnis von Bund und Kantonen darstellen, die Attraktivität des Steuerstandortes auch in Zukunft zu erhalten. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass die in der Schweiz tätigen Unternehmen auch in Zukunft einen wesentlichen Beitrag zur Finanzierung der Staatsaufgaben beitragen. Der Bundesrat hat von diesem Bericht lediglich Kenntnis genommen. Inhaltlich hat er sich jedoch nicht zur Reform geäussert. Deshalb stehen die einzelnen Massnahmen der USR III zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Die Reform soll im Verlauf 2014 konkretisiert werden. Es ist vorgesehen, dass das Vernehmlassungsverfahren im Sommer 2014 eröffnet wird. 4. Werden die kantonalen Steuerstatistik abgeschafft? Wie erlaubt die Reform, die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Steuersystems aufrecht zu erhalten? Sind die vorgeschlagenen Lösungen mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand vereinbar? Haben die Auswirkungen auf das Wachstum in der Schweiz bei der Planung der Reform eine wichtige Rolle gespielt? Wird eine Studie die Evaluation dieser Auswirkungen ermöglichen? Welche Elemente dieser Reform bringen nach Ihrer Einschätzung den grössten wirtschaftlichen Nutzen für die Schweizer Wirtschaft als Ganzes? Der Bericht vom 19. Dezember 2013 reflektiert die Erkenntnisse und Empfehlungen des Steuerungsorgans und soll Vorschläge zur Anpassung des Unternehmenssteuersystems ausarbeiten, um eine optimale Positionierung im Spannungsfeld zwischen steuerlicher Standortattraktivität, finanzieller Ergiebigkeit und internationaler Akzeptanz zu erlangen. Gewisse Regelungen des schweizerischen Unternehmenssteuersystems stehen nicht mehr im Einklang mit internationalen Standards. Im Interesse der Rechts- und Planungssicherheit sollen diese Regelungen aufgehoben werden. Um die Attraktivität des Steuerstandortes und den Wirtschaftsstandort zu stärken, empfiehlt die Projektorganisation ein Bündel von steuerlichen Massnahmen. Aus heutiger Sicht empfiehlt die Projektorganisation die Einführung einer Lizenzbox bei den kantonalen Steuern. Das Modell einer eingeschränkt zinsbereinigten Gewinnsteuer auf Bundes- und Kantonsebene wird weiter geprüft. Diese beiden Instrumente gelangen in verschiedenen OECDMitgliedstaaten zur Anwendung und könnten es der Schweiz erlauben, für besonders mobile Unternehmensaktivitäten weiterhin kompetitiv zu bleiben. Im Weiteren empfiehlt die Projektorganisation die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital und Massnahmen bei der kantonalen Kapitalsteuer vertieft zu prüfen. Schliesslich sollen die Kantone ihren Gewinnsteuersatz anpassen, wo sie dies für erforderlich halten, um ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. 731.5/2012/00180 \ COO.2101.104.5.4177890

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Diese Ersatzmassnahmen sollen in Einklang mit internationalen Standards stehen und sich deshalb durch eine erhöhte internationale Akzeptanz auszeichnen. Verschiedene dieser Standards werden gegenwärtig in internationalen Gremien, namentlich in der OECD, diskutiert und weiterentwickelt. Die Projektorganisation spricht sich dafür aus, dass die Schweiz die diesbezüglichen Entwicklungen aktiv mitgestaltet und diese - wie auch den Fortgang des Dialogs mit der EU über die Unternehmensbesteuerung - bei der Ausgestaltung der Unternehmenssteuerreform III berücksichtigt. Der Bundesrat hat von diesem Bericht lediglich Kenntnis genommen. Inhaltlich hat er sich jedoch nicht zur Reform geäussert. Deshalb stehen die einzelnen Massnahmen der USR III zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Die Reform soll im Verlauf 2014 konkretisiert werden. Es ist vorgesehen, dass das Vernehmlassungsverfahren im Sommer 2014 eröffnet wird. Die Auswirkungen der USR III auf das Wirtschaftswachstum sind noch nicht absehbar und werden auch in Zukunft schwierig einzuschätzen. Dass die Schweiz für Unternehmen attraktiv bleibt und somit die Rahmenbedingungen für das Wirtschaftswachstum erhalten bleiben, bildet jedoch ein wichtiges Ziel der USR III.

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H.

Konzeptbericht «Mobility Pricing»

1. Ist die Umsetzung der Infrastrukturstrategie des Bundesrates vorangeschritten? Die Umsetzung der Infrastrukturstrategie des Bundesrates ist im Jahr 2013 auf mehreren Ebenen vorangeschritten. Im Vordergrund standen die Landverkehrsinfrastrukturen. Besonders hervorzuheben ist der Bundesbeschluss über die Finanzierung und den Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) vom 20. Juni (als Grundlage für die Volksabstimmung vom 9. Februar 2014) 20; mit einem neu zu schaffenden Bahninfrastruktur-Fonds (BIF) und mit einem strategischen Entwicklungsprogramm (STEP) sollen die Leistungsfähigkeit und die Finanzierung des nationalen Schienennetzes langfristig sichergestellt werden. Ein analoges Instrumentarium soll auch für das nationale Strassennetz sowie für die Verkehrsinfrastrukturen in den Agglomerationen geschaffen werden; die Vorlage für einen Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) 21, verbunden mit einem strategischen Entwicklungsprogramm, soll 2014 in die Vernehmlassung gehen. Bereits abgeschlossen sind die Vernehmlassungen zum zweiten Programm zur Engpassbeseitigung auf den Nationalstrassen (PEB) 22 sowie zur zweiten Generation der Agglomerationsprogramme 23, welche einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des nationalen Strassennetzes sowie zur Entwicklung und gesamtheitlichen Koordination der Verkehrsinfrastrukturen in den Agglomerationen leisten. Der Bundesrat wird die entsprechenden Botschaften 2014 verabschieden. 2. Wie tragen die Projekte FABI, ZEB und STEP zu einer besseren Finanzierung der Transportinfrastrukturen bei? Die Vorlage «Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur» (FABI) wurde vom Parlament in der Sommersession 2013 verabschiedet. Die Volksabstimmung zur Verfassungsänderung fand im Februar 2014 statt. Mit dem neu zu schaffenden, unbefristeten Bahninfrastrukturfonds (BIF) mit festgelegten Quellen wird die Finanzierung von Betrieb, Unterhalt und Weiterentwicklung der Bahninfrastruktur langfristig gesichert. Die bestehenden steuerlichen und tarifarischen Anreize, täglich möglichst weite Strecken zu fahren, werden reduziert: Einerseits soll der Fahrkostenabzug bei der direkten Bundessteuer bei jährlich 3000 Franken plafoniert werden und andererseits werden die Tarife im öffentlichen Verkehr schrittweise erhöht. Gestützt auf das überwiesene Postulat 10.3713 hat der Bundesrat den Bericht «Grundlagen der Preisdifferenzierung im öffentlichen Verkehr» erarbeitet und im März 2013 verabschiedet 24. 3. Werden die laufenden Kosten des Transportnetzes durch die Einnahmen von den Benutzern vollständig gedeckt. Bezüglich der Kosten und Finanzierung des Verkehrs erstellt das Bundesamt für Statistik drei verschiedene Publikationen: Die Strassenrechnung 25, welche eine Infrastrukturrechnung ist, die Eisenbahnrechnung 26, welche die Kosten und Erträge der Infrastruktur und der Verkehrsmittel ausweist und schliesslich die Transportrechnung 27, welche einen Überblick über die gesamten Kosten und Erträge des Verkehrssystems schafft, d.h. auch die durch den Verkehr verursachten externen Kosten (bspw. Lärm- oder Unfallkosten) berücksichtigt. Die Strassenrechnung 2011 weist für den Strassenverkehr einen Kostendeckungsgrad von 118 Prozent aus (Ausgabenrechnung). Die Eisenbahnrechnung unterscheidet zwischen ei20

http://www.bav.admin.ch/fabi/index.html?lang=de http://www.astra.admin.ch/dokumentation/00109/00113/00491/index.html?lang=de&msg-id=49444 22 http://www.astra.admin.ch/dokumentation/00109/00113/00491/index.html?lang=de&msg-id=48434 23 http://www.are.admin.ch/dokumentation/00121/00224/index.html?lang=de&msg-id=49433 24 http://www.bav.admin.ch/dokumentation/publikationen/00568/00570/04260/index.html?lang=de 25 BFS 2013: Strassenrechnung der Schweiz 2011, Neuenburg http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/11/02/blank/02.html 26 BFS 2013: Schweizerische Eisenbahnrechnung 2011, Neuenburg, http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/11/02/blank/03.html 27 BFS 2009: Transportrechnung 2005, Neuenburg, http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/11/02/blank/01.html 21

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nem betriebswirtschaftlichen und einem volkswirtschaftlichen Kostendeckungsgrad. Der betriebswirtschaftliche Kostendeckungsgrad, welcher die Subventionen der öffentlichen Hand als Erträge berücksichtigt, beträgt für das Jahr 2011 103,8 Prozent. Werden die Subventionen nicht als Erträge angerechnet und gleichzeitig der Zinsaufwand der kumulierten Defizite und der Spezialfinanzierungen (NEAT, Refinanzierung der SBB-Pensionskasse usw.) bei den Aufwänden mit einbezogen, so resultiert der volkswirtschaftliche Kostendeckungsgrad. Dieser beträgt 40,9 Prozent. Ein Vergleich der Deckungsgrade aus der Eisenbahnrechnung mit jenem der Strassenrechnung ist infolge unterschiedlicher Berechnungsmethoden nicht zulässig. Eine Gegenüberstellung der Verkehrsträger ermöglicht die Transportrechnung. Diese berücksichtigt neben den Infrastrukturkosten auch die Kosten für die Verkehrsmittel sowie die externen Kosten. Die aktuellste Transportrechnung basiert auf Daten aus dem Jahre 2005 und weist für die Strasse einen Kostendeckungsgrad von 90 Prozent und für die Schiene einen von 66 Prozent aus. Werden die gemeinwirtschaftlichen Leistungen als Erträge mitgerechnet, erhöhen sich die Deckungsgrade auf 92 Prozent (Strasse) resp. 93 Prozent (Schiene). Bezüglich Kostendeckung stellt der Schwerverkehr einen Spezialfall dar, da dieser über die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe seine Kosten (inkl. der externen Kosten) praktisch vollständig deckt. 4. Sind die vorbereitenden Grundlagen für die Einführung von «Mobility Pricing» abgeschlossen (einheitliche Berechnung der Transportpreise auf nationaler Ebene)? In der Botschaft zur laufenden Legislaturplanung (2011-2015) sieht der Bundesrat unter Ziel 21 die Erarbeitung eines Konzeptberichts «Mobility Pricing» vor. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr und Kommunikation (UVEK) wurde beauftragt, unter Einbezug der betroffenen Bundesämter, diesen bis Ende 2015 zuhanden des Bundesrats zu erarbeiten. Der Projektauftrag beinhaltet die Ausarbeitung des Konzeptberichts «Mobility Pricing» für Strasse und Schiene unter der Federführung des Bundesamts für Strassen bis Ende 2015. Der Konzeptbericht dient als Grundlage für eine politische Diskussion und für die Entscheidungsfindung im Hinblick auf die Lösung anstehender (Verkehrs-)Probleme. Er zeigt mögliche Vorgehensweisen für die spätere Umsetzung auf. 5. Wird der Bundesrat einen Bericht über die Umsetzung von «Mobility Pricing» verabschieden? Der Konzeptbericht «Mobility Pricing» wird bis Ende 2015 durch den Bundesrat verabschiedet werden. Auch die Entscheidung hinsichtlich einer Umsetzung von «Mobility Pricing» müsste durch den Bundesrat verabschiedet werden. 6. Ist auf jeden Fall eine Änderung der Bundesverfassung (Art. 82 Abs. 3) nötig? Wir verweisen auf die Ausführungen in «Auslegeordnung Strassenbenutzungsgebühren / In Erfüllung des Auftrages aus der Bundesratssitzung vom 27. Juni 2012 / Beilage zum erläuternden Bericht zur Änderung des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet (Sanierung Gotthard-Strassentunnel)», insbesondere Ziffer 3.3 28. Artikel 82 Absatz 3 BV: Die Benützung öffentlicher Strassen ist gebührenfrei. Die Bundesversammlung kann Ausnahmen bewilligen. Der Wortlaut dieser Bestimmung ist eindeutig, der Verfassungsgeber will in der Schweiz grundsätzlich keine Gebührenerhebung für die Benutzung von öffentlichen Strassen. Diese Bestimmung hat ihren Hintergrund in den zahlreichen Wegzöllen, die im 19. Jahrhundert Handel und Wirtschaft übermässig behindert hatten. Die freien Wege waren in diesem Sinne eine wichtige Grundvoraussetzung für die Entwicklung der föderalistischen Schweiz. Auch wenn keine eigentlichen Strassenbenutzungsgebühren erhoben werden, finanziert der

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Strassenbenutzer die Schweizer Strasseninfrastruktur über (zweckgebundene) Steuern oder Abgaben weitestgehend selbst. Kompetenz der Bundesversammlung zur Bewilligung von Ausnahmen (Objektgebühren) Auch wenn öffentliche Strassen grundsätzlich gebührenfrei sind, hat die Bundesversammlung gestützt auf Artikel 82 Absatz 3 BV die Kompetenz zur Bewilligung von Ausnahmen. Diese Kompetenz ist jedoch auf eine Gebührenerhebung für einzelne (isolierte) Objekte wie beispielsweise Brücken oder Tunnel begrenzt 29, weshalb von so genannten Objektgebühren gesprochen wird. Eine Objektgebühr am Gotthard-Strassentunnel wäre gestützt auf diesen Verfassungsartikel möglich. Das grundsätzliche Prinzip der Gebührenfreiheit für die Strassenbenutzung ist – trotz dieser Kompetenz der Bundesversammlung – bisher konsequent umgesetzt und gegen Auflockerungen verteidigt worden. Die Bundesversammlung hat nur gerade im Falle des Grenztunnels zu Italien unter dem Grossen Sankt Bernhard eine Ausnahme bewilligt. Daneben gab und gibt es immer wieder vereinzelte Strassen, für deren Benützung die Eigentümer gewisse Gebühren verlangen. Diese Gebührenerhebung ist grundsätzlich rechtlich nicht zulässig. Einzelne solche Gebühren wurden mit Gerichtsentscheiden aufgehoben (z.B. Chasseral-Passstrasse), andere werden mehr oder weniger stillschweigend toleriert. Flächige Gebührenerhebung Generelle Ausnahmen für flächige Gebühren (z.B. Autobahnvignette oder Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe LSVA), müssen in der BV verankert werden. Auch die Einführung eines flächigen «Mobility Pricings» oder «Road Pricings» würden eine Anpassung der BV bedingen und zwar unabhängig davon, ob sie für alle Verkehrs- bzw. Strassennetze oder nur für bestimmte Netze (z.B. für die Nationalstrassen) gelten sollen. In der Interpellation 08.3134 Joder Rudolf «Einführung von Road-Pricing durch die Hintertüre» wird dazu u.a. festgehalten: Für die Durchführung von befristeten Versuchen bedürfte es aber keiner Verfassungsänderung. Im Rahmen der Erarbeitung des Berichtes «Einführung eines Road Pricing - Bericht des Bundesrates zur möglichen Einführung von Road Pricing in der Schweiz» hat sich das Bundesamt für Justiz mit der Frage auseinandergesetzt, ob an einen Versuchsbetrieb allenfalls weniger restriktive Anforderungen zu stellen seien als beim Erlass definitiver Regelungen. Im Ergebnis ist dies möglich, und zwar mit einer analogen Anwendung der bisherigen Praxis des Bundesrates, wonach Versuchsregelungen zur Erarbeitung von Entscheidungsgrundlagen für ein späteres, definitives Gesetz mittels einer befristeten Bundesratsverordnung ermöglicht werden können, sofern die Versuchsanordnung keine irreversiblen Sachverhalte schafft. Analoge Anwendung bedeutet, dass bei einem Geschäft auf Verfassungsstufe die Bundesversammlung eine Versuchsregelung mittels eines befristeten Bundesgesetzes ermöglichen kann, sofern die Versuchsanordnung keine irreversiblen Sachverhalte schafft. [...] Ein solches befristetes Bundesgesetz unterstünde im Übrigen dem fakultativen Referendum. 7. Welche Elemente dieser Strategie bringen nach Ihrer Einschätzung den grössten wirtschaftlichen Nutzen für die Schweizer Wirtschaft als Ganzes? Wurde eine Evaluation der wirtschaftlichen Auswirkungen der geplanten Reform durchgeführt? «Mobility Pricing» ermöglicht grundsätzlich eine effizientere Allokation der Verkehrsinfrastruktur-Kapazität, indem die Nachfrage nach dieser Kapazität mittels Preissignalen besser auf das tatsächlich verfügbare Angebot abgestimmt wird, als es mit dem heutigen Finanzierungsmodell der Fall ist. Dies lässt volkswirtschaftliche Gewinne auf verschiedenen Ebenen erwarten, beispielsweise durch die Verringerung der unproduktiven Staustunden oder durch den punktuell möglich werdenden Verzicht auf teure Ausbauten. Die Quantifizierung dieser volkswirtschaftlichen Gewinne dürfte indessen schwierig sein und hängt zudem stark vom gewählten Modell für das «Mobility Pricing» ab. Der Bundesrat wird in seiner Konzeptstudie im Rahmen des Möglichen auf die ökonomischen Aspekte von «Mobility Pricing» eingehen.

29

Vergleiche Bundesamt für Raumentwicklung (ARE): Einführung eines Road Pricing Bericht des Bundesrates zur möglichen Einführung von Road Pricing in der Schweiz in Erfüllung des Postulates 04.3619 KVF Nationalrat vom 16.11.2004, insbesondere Ziffer 3.1.2.2, Ziffer 9 und Anhang 2.

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I.

AHV-Revision

1. Wurden die drei vorgesehenen Vorstudien abgeschlossen? Insgesamt fünf Vorstudien wurden vor Ende 2012 abgeschlossen und veröffentlicht 30: • Steuerungsmechanismen in der AHV: Im Rahmen dieser Studie wurden drei Modelle von Steuerungsmechanismen für die AHV entwickelt (zwei «selbstregulierende Autopiloten» und eine «institutionalisierte Navigationshilfe»). • Towards Financial Sustainability of Pension Systems. The Role of Automatic-Adjustment Mechanisms in OECD and EU Countries: Diese Studie wurde parallel zur vorgenannten Studie durchgeführt. Sie wurde bei der OECD in Auftrag gegeben und untersucht die verschiedenen Erfahrungen in den OECD-Ländern mit Steuerungsmechanismen für die Pensionssysteme. Aus der Studie geht hervor, dass die wenigen Länder, die eine solche Regulierung eingeführt haben, deren automatische Aktivierung auf politischer Ebene angepasst oder aufgehoben haben. • Babyboom-Generation und AHV 2010–2060: Diese Studie untersucht die Auswirkungen des Babybooms auf die AHV. Sie kommt zum Schluss, dass in einer ersten Phase der Babyboom zu den guten Ergebnissen der AHV beigetragen hat, indem das Verhältnis zwischen den älteren Menschen und der Bevölkerung im Erwerbsalter günstig beeinflusst wurde. Sobald die Babyboom-Generation jedoch das Rentenalter erreicht, kehrt sich diese Wirkung um, was negative finanzielle Folgen auf die AHV hat. • Mortalité différentielle en Suisse 1990–2005: Diese Studie hat sich mit den sozioökonomischen Einflussfaktoren der Lebenserwartung in der Schweiz befasst und kommt zum Schluss, dass ein höherer Bildungsstand zu einem niedrigeren Sterblichkeitsrisiko nach dem Alter von 65 Jahren führt. • Altersrücktritt im Kontext der demografischen Entwicklung: In dieser Studie sollen die Faktoren aufgezeigt werden, die im Allgemeinen über den Zeitpunkt des definitiven Rücktritts aus dem Erwerbsleben oder die weitere Beschäftigung von Personen im Alter von 58 Jahren und mehr entscheiden, dies sowohl aus Sicht der betroffenen Personen als auch der Arbeitgebenden. Ausserdem sollen nützliche Anreize aufgezeigt werden, um die Arbeitsmarktbeteiligung älterer Arbeitnehmender zu fördern. Auf Seiten der Arbeitnehmenden hat die Studie gezeigt, dass diese bereit waren, ihre Erwerbstätigkeit über das Rentenalter hinaus fortzusetzen, unter Vorbehalt gewisser, insbesondere gesundheitlicher Voraussetzungen. Die Arbeitgebenden halten ihrerseits die Beschäftigung älterer Arbeitnehmender bis zum ordentlichen Rentenalter für sinnvoll und notwendig. Hingegen haben sie sich gegen eine allgemeine Erhöhung des Rentenalters über 65 Jahre hinaus ausgesprochen. Ferner geht aus der Studie hervor, dass in der Mehrzahl der Fälle die Personalpolitik der Unternehmen im Bereich der älteren Arbeitnehmenden mangelhaft ist. 2. Hat der Bundesrat einen Bericht zur AHV-Revision verabschiedet? Basierend auf zwei Diskussionspapieren vom 21. November 2012 und vom 21. Juni 2013 hat der Bundesrat am 20. November 2013 die Konsultation zur Reform der "Altersvorsorge 2020" eröffnet. Diese dauert bis zum 31. März 2014. Das Projekt, welches die 1. und die 2. Säule gleichzeitig reformiert, verfolgt folgende Ziele: •

Die Höhe der Leistungen während dem Pensionsalter muss erhalten bleiben. Mit Rücksicht auf die aktuelle Höhe der AHV-Leistungen ist deshalb eine Senkung der Altersrenten ausgeschlossen. Bei der 2. Säule wird die Anpassung des Mindestumwandlungssatzes im BVG an die wirtschaftlichen Gegebenheiten durch Massnahmen ergänzt, welche eine Kompensation der Effekte dieser Anpassung auf die Renten erlauben.

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Die Ergebnisse dieser Studien befinden sich auf der Website des BSV unter folgender Adresse: http://www.bsv.admin.ch/praxis/forschung/publikationen/index.html?lang=de&vts=&bereich[0]=2&mode=all&anza hljahre=5 731.5/2012/00180 \ COO.2101.104.5.4177890

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Mit Blick auf die demographischen und wirtschaftlichen Herausforderungen muss das finanzielle Gleichgewicht der AHV und der beruflichen Vorsorge gewahrt bleiben. Da die beiden Säulen der Altersvorsorge von den Auswirkungen der demographischen und der wirtschaftlichen Entwicklung unterschiedlich betroffen sind, schlägt die Vorlage für jede Säule spezifische Massnahmen vor.

Der Bundesrat möchte die 1. und die 2. Säule gemeinsam und koordiniert reformieren. Ein solcher umfassender Ansatz stellt die Interessen der Versicherten ins Zentrum und bürgt für Transparenz. Er erlaubt die Erarbeitung von übergreifenden und ausgeglichenen Lösungen, die sowohl Massnahmen zur Erhaltung des Leistungsniveaus enthalten, wie auch Massnahmen, die ein finanzielles Gleichgewicht bei der 1. und 2. Säule garantieren. Ein solches Gleichgewicht ist essentiell für die politische und gesellschaftliche Akzeptanz der Vorlage und für die Überwindung der Blockaden, welche die vorherigen Projekte, welche einen sektoriellen Ansatz verfolgten, scheitern liessen. 3. Wann beginnt die Vernehmlassung zu dieser Reform? Siehe Frage Nr. 2. 4. Wie verbessert die Reform die Nachhaltigkeit der AHV-Finanzierung? Die verschiedenen Massnahmen im Zusammenhang mit der Harmonisierung des Referenzalters bei 65 Jahren, die Bestimmungen zur flexiblen Gestaltung der Pensionierung, die anderen Massnahmen betreffend Leistungen und Beiträge der AHV sowie die Anpassung des Bundesbeitrags führen zu einer Entlastung des AHV-Budgets um 1,38 Milliarden Franken im Jahr 2030. Die Finanzierungslücke der AHV wird damit 2030 auf 7,2 Milliarden Franken reduziert. Die verbleibende Finanzierungslücke wird durch eine Zusatzfinanzierung gedeckt, die eine schrittweise Erhöhung der MWST-Sätze um maximal zwei Prozentpunkte vorsieht. Die folgende Tabelle illustriert die finanziellen Auswirkungen der AHV-Reform für das Jahr 2030 zu Preisen von 2013. Massnahmen Harmonisierung des Referenzalters bei 65 Jahren Flexible Gestaltung der Pensionierung Vorzeitige Pensionierung für Personen mit tiefen bis mittleren Einkommen Anpassung der Hinterlassenenrenten Massnahmen zur Gleichbehandlung bei den AHV-Beiträgen Anpassung des Bundesbeitrags Total Zusatzfinanzierung (proportionale Erhöhung der MWST) Zusatzfinanzierung (lineare Erhöhung der MWST) Bundesbeitrag: teilweise Entflechtung

Veränderung der Ausgaben Veränderung der Einnahmen - 1 110 100 200 240 390 - 400 - 920

300 -180 460 6 980 7 820 -550

Die Anpassung des Mindestumwandlungssatz in der 2. Säule auf 6 Prozent führt zu einer Entlastung der Einrichtungen der beruflichen Vorsorge. Das für die Sicherung der Renten notwendige Kapital reduziert sich bis 2030 um 2 Mrd. Franken. Gleichzeitig werden aber kompensierende Massnahmen vorgeschlagen, namentlich die Erhöhung der Altersgutschriften, um das Rentenniveau vor der Senkung des Umwandlungssatzes beizubehalten sowie die Absenkung der Eintrittsschwelle, um die Personen mit niedrigen Einkommen zu versichern. Diese Massnahmen verursachen zusätzliche Lohnnebenkosten von knapp 3,1 Mrd. Franken, davon 320 Millionen Franken zu Gunsten der Übergangsgeneration. In der folgenden Tabelle sind die Kosten der Massnahmen in der Beruflichen Vorsorge in Millionen Franken für das Jahr 2030 zu Preisen von 2013 aufgeführt:

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Massnahmen

Effektive Kosten (zu Preisen von 2013)

Ausgleichsmassnahmen zur Anpassung des Mindestumwandlungssatzes auf 6 Prozent Langfristige Ausgleichsmassnahmen - Neuregelung Koordinationsabzug (1 410) - Anpassung der Gutschriftensätze (1‘020) Ausgleichsmassnahme für die Übergangsgeneration Herabsetzung der Eintrittsschwelle

2430

Total

3070

320 320

5. Welche Massnahmen sind neben der Harmonisierung des Referenzalters für den Rentenbezug geplant, um das effektive Rentenalter zu erhöhen? Neben der Harmonisierung des Referenzalters für Männer und Frauen bei 65 Jahren, die durch die schrittweise Anhebung jenes der Frauen um ein Jahr erfolgt, sieht die Reformvorlage folgende Massnahmen vor, um das effektive Rentenalter zu erhöhen: Die flexiblere Gestaltung der Pensionierung wird sowohl in der AHV als auch im BVG gefördert. Die AHV- und BVG-Altersleistungen können ab dem Alter von 62 Jahren vorbezogen werden (und nicht mehr, von Ausnahmen abgesehen, ab dem Alter von 58 Jahren, wie dies bei der 2. Säule noch der Fall ist). Der Aufschub der Altersrenten bleibt bis zum Alter von 70 Jahren möglich, auch in der 2. Säule, vorausgesetzt, der Versicherte übt weiterhin eine Erwerbstätigkeit aus. Ferner wird mit der Vorlage die Teilpensionierung eingeführt. So kann ein Teil der Altersrente frühzeitig bezogen oder aufgeschoben und gleichzeitig eine Erwerbstätigkeit weiterverfolgt werden. Eine solche schrittweise Pensionierung ist sowohl für die Versicherten interessant, deren Übergang zur Pensionierung gleitend erfolgt, als auch für die Unternehmen, die für einige zusätzliche Jahre von der Erfahrung ihrer Mitarbeitenden profitieren können. Die Fortsetzung der Erwerbstätigkeit wird zudem dadurch gefördert, dass unter gewissen Bedingungen Beitragsperioden nach dem Referenzalter berücksichtigt werden, um allfällige während der Laufbahn des Versicherten eingetretene Beitragslücken zu füllen; die während dieser Zeit erzielten Einkünfte können dazu beitragen, den Rentenbetrag zu verbessern, sofern die Rente nicht bereits den gesetzlichen Höchstbetrag erreicht hat. 6. Enthalten die in die Vernehmlassung gegebenen Vorlagen eine AHV-spezifische Schuldenbremse? Die Reformvorlage sieht tatsächlich die Einführung eines finanziellen Interventionsmechanismus bei der AHV vor. Dieser betrifft den Schutz der Liquidität des AHV-Ausgleichsfonds. Eine erste politische Interventionsschwelle beauftragt den Bundesrat, dem Parlament Stabilisierungsmassnahmen zu unterbreiten, wenn absehbar wird, dass der Stand des AHVAusgleichsfonds unter 70 Prozent der Jahresausgaben fallen wird. Falls der Stand des AHVFonds tatsächlich unter diese Schwelle fällt, erfolgen automatische Massnahmen auf der Ausgabenseite (Art der Anpassung der Renten) und auf der Einnahmenseite (Erhöhung des Beitragssatzes) der AHV. Sobald der Stand des AHV-Fonds wieder die gesetzliche Schwelle von 70 Prozent erreicht, sollen diese Massnahmen aufgehoben werden. 7. Ist immer noch geplant, dass die AHV-Reform spätestens 2020 realisiert wird? Nach der Analyse der Vernehmlassungsergebnisse sieht der Bundesrat vor, dem Parlament bis Ende 2014 seine Botschaft zur Reform der Altersvorsorge 2020 zu unterbreiten. Damit bleibt ausreichend Zeit für die parlamentarische Diskussion, um ein Inkrafttreten der Reform im Jahr 2020 zu ermöglichen.

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8. Welche Elemente dieser Revision bringen nach Ihrer Einschätzung den grössten wirtschaftlichen Nutzen für die Schweizer Wirtschaft als Ganzes? Wurde eine Evaluation der wirtschaftlichen Auswirkungen des geplanten Massnahmenpakets durchgeführt? Die im Rahmen des Begleitberichts zur Reform der Altersvorsorge durchgeführte wirtschaftliche Evaluation zeigt, dass die Massnahmen zur Harmonisierung des Referenzalters und zur flexiblen Gestaltung der Pensionierung das Arbeitsangebot steigern werden (insbesondere die Anhebung des Referenzalters der Frauen). Das Produktionspotenzial wird dadurch verbessert, was sich positiv auf das reale BIP auswirken wird, da eine höhere Beschäftigung und höhere Einkommen den Konsum und die Investitionen stärken. Ein Forschungsprojekt in Zusammenarbeit mit dem SECO läuft, welche die wirtschaftlichen Auswirkungen von mehreren Massnahmen der Reform gründlicher evaluieren soll. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden in die Botschaft des Bundesrates einfliessen.

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J.

Konkretisierung und Umsetzung der Energiestrategie 2050

Grundsätzliches zum Fortschritt der Energiestrategie 2050 (ES2050): Der Bundesrat hat am 4. September 2013 die Botschaft zum ersten Massnahmenpaket der ES2050 verabschiedet und dem Parlament zur Beratung überwiesen. Der Bundesrat schlägt dem Parlament die ES2050 als indirekten Gegenvorschlag zur Atomausstiegsinitiative vor. Link zur Botschaft: www.energiestrategie2050.ch 1. Wird die Energiestrategie 2050 die folgenden Massnahmen enthalten: • Steigerung der Energieeffizienz? Mit der Energiestrategie 2050 (ES2050) will der Bundesrat den Energie- und Stromverbrauch senken. Er will den sparsamen Umgang mit Energie im Allgemeinen und Strom im Speziellen mit verstärkten Effizienzmassnahmen fördern. Er setzt in erster Linie auf eine konsequente Erschliessung der vorhandenen Energieeffizienzpotenziale. Im ersten Massnahmenpaket sind zur Steigerung der Energieeffizienz in folgenden Bereichen Massnahmen vorgesehen: Gebäude (Erhöhung der CO2-Abgabe mit gleichzeitiger Verstärkung des Gebäudeprogramms, um die Sanierungsrate anzuheben), Industrie und Dienstleistungen (Ausbau der wettbewerblichen Ausschreibungen, Einbindung von Unternehmen in Zielvereinbarungsprozesse/Anreizmodelle), Mobilität (Verschärfung des CO2-Emissionszielwerts für Personenwagen, Einführung eines CO2-Zielwertes für Lieferwagen und leichte Sattelschlepper) und Stromlieferanten (Verpflichtung von Stromlieferanten zu Effizienzzielen mittels weissen Zertifikaten) (siehe Botschaft, insb. 7610-7623). • Förderung der erneuerbaren Energien? Nebst der Steigerung der Energieeffizienz setzt die ES2050 auf den Ausbau der erneuerbaren Energien. Für die Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien an der Energieversorgung sind verschiedene Fördermassnahmen vorgesehen, darunter die Einspeisevergütung (EV), die im ersten Massnahmenpaket optimiert und marktnäher ausgerichtet wird. Zudem ist vorgesehen, den Netzzuschlag, mit dem die EV finanziert wird, auf max. 2.3 Rp/kWh zu erhöhen. In der Raumplanung ist die Entwicklung eines gesamtschweizerischen Konzepts für den Ausbau erneuerbarer Energien vorgesehen. Damit sollen mögliche Konflikte entschärft werden. Zudem wird gesetzlich verankert, dass die Nutzung erneuerbarer Energien und ihr Ausbau im nationalen Interesse liegen. Neue und bestehende Anlagen ab einer bestimmten Grösse und Bedeutung, also ab einer bestimmten Schwelle, erhalten so den Status eines nationalen Interesses. Mit diesem Status ziehen die Energieanlagen grundsätzlich mit anderen Interessen von nationaler Bedeutung gleich, insbesondere mit dem Schutzniveau, das die Objekte in den Bundesinventaren des Natur-, Landschafts-, Heimatoder Ortsbildschutzes geniessen (BLN-Gebiete). In Bewilligungsverfahren wird damit ihre Ausgangslage für die Interessenabwägung gestärkt. Die Bewilligungsverfahren selber sollen zudem kürzer und einfacher werden (siehe Botschaft, insb. 7623-7631). Durch die parlamentarische Initiative 12.400 sind gewisse Elemente der ES2050 bereits vorgezogen worden: Ab dem 1. April 2014 profitieren Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von weniger als 30kW vom neuen Förderinstrument der Einmalvergütung. Die Einmalvergütungen betragen maximal 30 Prozent der Investitionskosten von PhotovoltaikReferenzanlagen und werden nach der Inbetriebnahme einer Anlage einmalig ausbezahlt. Damit werden sowohl die administrativen Prozesse vereinfacht als auch der KEV-Fonds entlastet. Auch die Möglichkeit des Eigenverbrauchs von selber produzierter Energie ist durch diese Initiative im Energiegesetz festgeschrieben. Dies erhöht den Anreiz, selber Energie zu produzieren. • Prüfung der Nutzung von Gaskombikraftwerken? Künftig wird der Strom mit einem Mix aus Wasserkraft, neuen erneuerbaren Energien und soweit nötig aus WKK-Anlagen, Gaskombikraftwerken (GuD) und Stromimporten produziert. Aufgrund des vorliegenden Massnahmenpakets dürfte in der Schweiz bis im Jahr 2020 ein Gaskombikraftwerk notwendig werden. Dabei sind die Betreiber von fossilen Kraftwerken verpflichtet, die verursachten CO2-Emissionen vollständig zu kompensieren. Der Bundesrat strebt eine Verbesserung der Investitionsbedingungen für GuD an (siehe Botschaft 76337634). Auf Gesetzesstufe wird sichergestellt, dass die nach kantonalem Recht zuständige

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Behörde vor dem Bau eines neuen oder der Erneuerung bzw. Erweiterung eines bestehenden fossil-thermischen Kraftwerks zu prüfen hat, ob die Energie, die damit produziert werden soll, nicht aus erneuerbaren Energien gewonnen werden kann. • Entwicklung und Modernisierung der Netze? Einschliesslich der Netzkapazität für den grenzüberschreitenden Handel? Die ES2050 und der damit verbundene Umbau des Energiesystems stellen auch neue Anforderungen an die Energienetze. Der Bundesrat lässt als Bestandteil der ES2050 eine eigenständige Strategie Stromnetze ausarbeiten. Diese Strategie Stromnetze soll noch 2014 in die Vernehmlassung gehen. Vereinzelte Massnahmen aus dieser Strategie werden im ersten Massnahmenpaket der ES2050 vorgezogen. Mit diesen Massnahmen wird das Ziel verfolgt, die Bewilligungsverfahren zu begrenzen und zu verkürzen und die Grundlage zu schaffen, damit der Bundesrat wenn nötig Vorgaben zur Einführung von intelligenten Messsystemen schaffen kann (siehe Botschaft 7635-7637). • Stärkere finanzielle Unterstützung von Forschung und Entwicklung? Die verstärkte Förderung von Pilot- und Demonstrationsprojekten führt von 2015–2020 zu einem jährlichen Mehrbedarf von 20 Millionen Franken. Die Förderung von Leuchtturmprojekten führt von 2015–2020 zu einem jährlichen Mehrbedarf von 10 Millionen Franken (Siehe Botschaft 7637-7638). Zudem ist zur Unterstützung des Umbaus des Energiesystems eine Stärkung der Energieforschung nötig. Dafür hat das Parlament im März 2013 den Aktionsplan «Koordinierte Energieforschung Schweiz» verabschiedet, womit für den Zeitraum 2013-2016 deutlich mehr Mittel zur Verfügung stehen (siehe Botschaft «Aktionsplan Koordinierte Energieforschung» http://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2012/9017.pdf). • Investitionen, in denen der Bund eine Vorbildfunktion wahrnimmt? Der Bund nimmt seine Vorbildfunktion im Rahmen der ES2050 wahr. Er will bis 2020 seine Energieeffizienz um 25 Prozent steigern (Basisjahr 2006, im Verhältnis zum Full-TimeEquivalent). Die Erarbeitung der planerischen Grundlagen für Massnahmen im Bereich Vorbildfunktion Bund führt im Sachmittelbereich in der Zeit zwischen 2015–2020 zu einem Mehraufwand von jährlich 2 Millionen Franken. Mehrkosten für die Umsetzung besonderer Massnahmen an Bauten, technischen Anlagen usw. durch die beteiligten Organisationseinheiten sind dabei nicht eingerechnet. • Verzicht auf aussenwirtschaftspolitische Massnahmen? Insbesondere Verzicht auf Grenzausgleichsmassnahmen? Die Ziele des ersten Massnahmenpakets sollen durch die Nutzung der Potenziale erreicht werden, die die Schweiz bereits heute mit den vorhandenen beziehungsweise absehbaren Technologien realisieren kann. Dafür ist vorerst keine zusätzliche internationale Zusammenarbeit erforderlich. Für die Zeit nach 2020 werden die klima- und energiepolitischen Zielsetzungen unter Berücksichtigung internationaler Zielsetzungen frühzeitig festgelegt. Im Hinblick darauf wurden für diese zweite Etappe der ES2050 derzeit auch Grenzausgleichsmassnahmen geprüft (Bericht siehe http://www.efv.admin.ch/d/downloads/finanzpolitik_grundlagen/els/Grundlagenbericht%20EL S_2013__d.pdf). Diese Arbeiten sind aber nicht Teil des ersten Massnahmenpakets. • Gewährleistung der Versorgungssicherheit? Die Massnahmen der ES2050 stellen sicher, dass die bisherige hohe Versorgungssicherheit und die preiswerte Energieversorgung in der Schweiz gewährleistet bleiben. Die ES2050 zielt u.a. darauf ab, dank mehr Energieeffizienz den Energieverbrauch der Schweiz zu reduzieren und durch die Förderung einheimischer erneuerbarer Energien den Bedarf für Energieimporte zu reduzieren. Damit verringert sich auch die Abhängigkeit vom Ausland. In einer Übergangsphase sollen – soweit notwendig – flexibel einsetzbare WKK- und GuD-Anlagen die Systemstabilität gewährleisten. Der vorgesehene Ausbau der Wasserkraft, welche eine gute Steuerung der Produktion erlaubt, wird auch dieses System zusätzlich unterstützen. Des Weiteren sollen die Massnahmen der ES2050 eine Stabilisierung des Schweizer Strom731.5/2012/00180 \ COO.2101.104.5.4177890

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verbrauchs ermöglichen, was die Anforderungen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit ebenfalls positiv beeinflusst. 2. Was sind die wichtigsten wirtschaftlichen Auswirkungen des vom Bundesrat in der Botschaft zur Energiestrategie vorgeschlagenen Massnahmenpakets (1. Etappe)? Die Reduktionsziele und volkswirtschaftliche Auswirkungen des Szenarios "Politische Massnahmen Bundesrat" (POM) und des Szenarios "Neue Energiepolitik" (NEP) im Vergleich mit dem Referenzszenario "Weiter wie bisher" (WWB) befinden sich in der Tabelle 13, Seite 7732, der Botschaft zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 (Revision des Energierechts) vom 4. September 2013. Das BIP-Wachstum könnte um bis zu 0,1 Prozent pro Jahr abnehmen und das Niveau der Beschäftigung bis 2035 um bis zu 0,6 Prozent zurückgehen. Der Anteil der Energiekosten am BIP könnte sich bis zum 6,2 Prozent des PIB im Vergleich zu 5,2 Prozent im 2010 erhöhen. Die nicht monetisierten Effekte der Energiestrategie 2050 (Klimaexternalitäten, Atomare Risiken, Wachstumseffekte, Versorgungssicherheit) sind nicht schätzbar. 3. Wann soll das Massnahmenpaket in Kraft gesetzt werden? Das erste Massnahmenpaket befindet sich zurzeit in der parlamentarischen Beratung. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens hängt vom Verlauf dieser Beratung ab. Ein möglichst rasches Inkrafttreten des ersten Massnahmenpakets ist wichtig für die Erfüllung der darin vorgesehen Ziele. 4. Erfolgt der Ausbau der Stromproduktionskapazitäten wirtschaftlich effizient und trägt er zu einer effizienten Energienutzung bei? Die Energieversorgung ist Sache der Energiewirtschaft. Damit ist sichergestellt, dass der Ausbau von Produktionskapazitäten nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten effizient erfolgt. Die Massnahmen des ersten Massnahmenpakets, die einer effizienten Energienutzung dienen, wurden bereits weiter oben mit der ersten Frage beschrieben.

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K.

Verabschiedung des Konzepts einer ökologischen Steuerreform

Am 28. September 2012 hat der Bundesrat das EFD mit der Konkretisierung einer ökologischen Steuerreform beauftragt. Als erster Schritt hat das EFD in einem Grundlagenbericht nun offene Fragen rund um die Ausgestaltung eines Energielenkungssystems präsentiert, inbegriffen Varianten für die Verteilung der generierten Erträge. 31 Anstatt von einer «Steuerreform» wird von einem breiteren Konzept gesprochen: «Energielenkungssystem» (ELS). In einem ELS kann die Verteilung mit oder ohne Steuersenkungen erfolgen. Anfang September 2013 hat der Bundesrat den Grundlagenbericht zur Kenntnis genommen und das EFD beauftragt, dazu eine Konsultation durchzuführen. Die Konsultation der interessierten Kreise konnte am 15. Dezember 2013 abgeschlossen werden. Die Ergebnisse der Konsultation werden dem Bundesrat im Frühjahr 2014 präsentiert und das weitere Vorgehen wird festgelegt. Vorgesehen ist die Ausarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage bis Ende 2014 oder Anfang 2015. 1. Wird ein einheitlicher Satz für die Energie angewandt? Das vom Bundesrat längerfristig anvisierte Lenkungssystem besteht aus zwei Teilen: Einerseits aus der Erhebung der Energie- und Lenkungsabgaben und andererseits aus der Verwendung des Ertrags dieser Energie- und Lenkungsabgaben. Auf welchen Energieträgern (Brennstoffe, Treibstoffe, Strom) diese erhoben werden soll und wie hoch die Abgabesätze auf den einzelnen Energieträgern sein werden, ist Gegenstand laufender Abklärungen. 2. Wird die Steuerneutralität gewährleistet? Die Energie- und Lenkungsabgaben sollen dabei haushaltsneutral ausgestaltet werden. Dazu kann das Aufkommen aus der Energie- und Lenkungsabgaben an die Haushalte und Unternehmen rückverteilt oder über die Senkung bestehender Steuern und Abgaben kompensiert werden. 3. Wie erlaubt die Reform, die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft gegenüber dem Ausland aufrecht zu erhalten? Die Einnahmen sollen so verwendet werden, dass Haushalte mit tiefen Einkommen nicht benachteiligt und negative Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit verhindert werden. Um negative Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit zu verhindern, sieht das ELS Abgabeerleichterungen für energieintensive Unternehmen vor, die direkt im internationalen Wettbewerb stehen. 4. Wurde eine Analyse der Alternativen für die Verteilung der im Rahmen der ökologischen Steuerreform erzielten Steuererträge durchgeführt? Was waren die wichtigsten Ergebnisse bei der Evaluation der Reform in Bezug auf die wirtschaftlichen Auswirkungen? Inwiefern ist mit einer «zweiten Dividende» zu rechnen? Es bestehen Trade-offs zwischen den Verteilungsvarianten, da keine gleichermassen alle Anforderungen bezüglich Wachstum, Verteilung und Machbarkeit erfüllen kann: Eine Verteilung pro Kopf an die privaten Haushalte und die Unternehmen gemäss AHVLohnsumme – analog zur heutigen Verwendung eines Teils der CO2-Abgabe auf Brennstoffen – ist administrativ einfach und begünstigt tendenziell Haushalte mit tiefen Einkommen sowie arbeitsintensive Unternehmen. Hinsichtlich Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und Wohlfahrt schneiden Steuer- und Abgabesenkungen gemäss volkswirtschaftlichen Studien jedoch besser ab als die pauschale Verteilung: Die Senkung von anreizverzerrenden Steuern und Abgaben als Verteilungsvariante könnte mit Blick auf Beschäftigung und Wohlfahrt positive wirtschaftliche Auswirkungen erzielen («zweite Dividende»). Dies würde die Kosten zur Erreichung von Energie- und Klimazielen senken. Die Analysen zeigen allerdings auch, dass die Unterschiede zwischen den Verteilungsvarianten eher gering ausfallen würden. Die Verteilung der Erträge pro Kopf an die privaten Haushalte ist die einzige Mittelverwendungsvariante, bei welcher Haushalte mit tiefen Einkommen nicht stärker belastet werden als

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Der Grundlagenbericht, sowie externe Studien, sind unter folgendem Link zu finden: http://www.efv.admin.ch/d/dokumentation/finanzpolitik_grundlagen/els.php 731.5/2012/00180 \ COO.2101.104.5.4177890

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Haushalte mit hohen Einkommen. Alle anderen Mittelverwendungsvarianten oder Steuersenkungen weisen im Gegensatz dazu so genannte regressive Verteilungswirkungen auf. Ein Lenkungssystem, das annähernd verteilungsneutral ausgestaltet sein soll, muss folglich in irgendeiner Form eine pro-Kopf-Verteilung an private Haushalte beinhalten. 5. Welche Elemente dieser Reform bringen nach Ihrer Einschätzung den grössten wirtschaftlichen Nutzen für die Schweizer Wirtschaft als Ganzes? Wurde eine Evaluation der wirtschaftlichen Auswirkungen des geplanten Massnahmenpakets durchgeführt? Mit dem Energielenkungssystem sollen primär die Ziele der Energiestrategie 2050 erreicht werden. Durch die sukzessive Ablösung der finanziellen Förderung durch ein Lenkungssystem lassen sich die anvisierten Ziele zu geringeren volkswirtschaftlichen Kosten erreichen als bei einer längerfristigen Fortführung der bisherigen und der beschlossenen Massnahmen. Insofern stellt das Energielenkungssystem aus Wachstumssicht sicherlich die beste Möglichkeit dar, energie- und klimapolitische Ziele zu verfolgen. Die volkswirtschaftlichen Gesamteffekte des Energielenkungssystems lassen sich nur schwer beziffern, werden jedoch als gering eingeschätzt.

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Umsetzung der Strategien «Informationsgesellschaft Schweiz» und «E-Government Schweiz»

1. Was sind die Massnahmen des Programms E-Government Schweiz? Für die anstehende Erneuerung der Rahmenvereinbarung zu E-Government in der Schweiz dienen die aus dem strategischen Controlling der letzten Jahre gewonnenen Erkenntnisse als eine wichtige Grundlage. Entsprechende Massnahmen werden im Rahmen der Erarbeitung eines neuen Organisationsmodells und einer allfälligen neuen Umsetzungsstrategie evaluiert und implementiert. Weiterführende Informationen sowie einige spezifische Kennzahlen entnehmen Sie auch dem Dokument «Facts & Figures» auf der Webseiten (www.egovernment.ch). 2. Wie ist der Umsetzungsstand des Programms E-Government Schweiz? Der Katalog der priorisierten Vorhaben beinhaltete per Ende 2013 58 Vorhaben 32, von welchen bereits 24 im Sinne des Katalogs abgeschlossen und in den ordentlichen Betrieb überführt werden konnten. Abbildung: «Katalog priorisierter Vorhaben» 70

60 6 50

40

4

2 1 5 2

1 5

Konzept 24 25

30

22

Realiserung CH weit Initialisierung Pilot Teilbereich Planung offen

20

10

Betrieb CH-weit >80%

17

21

24

0 2011

2012

2013

3. Was waren die wichtigsten Hindernisse? 22 von aktuell 34 der aktiven Vorhaben können nach Plan umgesetzt werden. Bei einigen der verzögerten Vorhaben hat sich die Zielbeschreibung leicht verändert, nachdem die Projekte neu analysiert und bewertet worden sind. Einige Vorhaben haben, zum Beispiel nach einem Wechsel der Projektleitung innerhalb der federführenden Organisation, neue Dynamik erhalten und entwickeln sich weiter. Neun Vorhaben haben sich im Rahmen einer freiwilligen Kooperation zu einem Verbund «E-Government-Services» zusammengeschlossen. Dies zeigt, dass das Interesse an einer vermehrten operativen Koordination vorhanden ist. Erste Synergien konnten durch diese verstärkte Zusammenarbeit bereits realisiert werden. Weiter ist festzustellen, dass die Massnahmen und Mittel aus dem Aktionsplan die Vorhaben wie gewünscht beschleunigen oder zumindest bewegen konnten. Ein Risiko ist dabei, dass einige Vorhaben sich voll auf den Aktionsplan abstützen und kaum eine eigene Finanzierung haben.

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Zum Beispiel: 1. Übertragung der Lohndaten direkt aus der Lohnbuchhaltung, 2. Abwicklung öffentlicher Ausschreibungen, 3. Baubewilligungn beantragen, 4. Bestellung und Bezug von beglaubigten Registerauszügen, 5. Meldung Adressänderung, 6. Vote électronique, 7. Schweizweiter, einfacher und vernetzter Zugang zu Geobasisdaten, 8. Meldungungen von Zivilstandänderungen, 9. Elektronisches Gründstückinformationssystem, 10. Suisse ePolice, 11. Parameterportal Verbraucherschutz, 12. E-Vernehmlassung, 13. Elektronische MWST-Abrechnung, 14. Abwicklung der Erklärung von Gewinn und Kapitalsteuer. 15. Abwicklung von Fristerstreckunggesuchen für die Einreichung der Steuererklärung, 16. Dienstleistungen der Strassenverkehrsämter, 17. Parkkarte beantragen und bezahlen, 18. Bewilligungen im Bereich Arbeit, 19. Konsularische Dienstleistungen.

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Die Erhebung zum Ausbreitungsstand der abgeschlossenen Vorhaben zeigt, dass die Arbeiten vielerorts auch nach der Umsetzung gemäss Katalog weitergehen. Obwohl alle Voraussetzungen und Infrastrukturen geschaffen sind, fehlen teilweise Mittel und Strategien, um die Anwendungen flächendeckend auszurollen. Erfolgreich sind diejenigen Leistungen und Voraussetzungen, welche eine gesetzliche Grundlage oder eine feste Verankerung in den – erfreulicherweise jetzt fast überall vorhandenen – kantonalen E-Government-Strategien haben. 4. Wie steht die Schweiz im internationalen Vergleich da? Nach den Ergebnissen der neu konzipierten EU-Benchmarkstudie, welche nicht mehr zwanzig Dienstleistungen auf deren Ausbaustand prüft, sondern ganze Prozessketten auf ihre durchgängige elektronische Verfügbarkeit und Qualität hin untersucht, liegt die Schweiz bei den meisten Indikatoren knapp unter dem Durchschnitt. Erfreulich sind die überdurchschnittlichen Resultate im Bereich «effective Government», die auf einer Benutzerumfrage basieren. Diese bestätigen Resultate von nationalen Studien, die gleichermassen eine hohe Zufriedenheit der Schweizerinnen und Schweizer mit den elektronischen Dienstleistungen nachweisen. Man könnte sich deshalb fragen, ob in den Messungen der EU das, was für Schweizer E-Government-Kunden wichtig ist, überhaupt gemessen wird. Weiterhin eher unterdurchschnittlich im europäischen Vergleich bleibt das Angebot an durchgängigen (flächendeckenden) Transaktionen. Die Schweizer E-Government Leistungen sind immer noch sehr heterogen verbreitet und scheinen für den Bürger trotz guter Usability wenig transparent zu sein. Dies kann vor allem auf die fehlende Verbreitung von Basismodulen, von sogenannten «Key Enablers» zurückgeführt werden. Schaut man die Ergebnisse aus dem Umsetzungsstand der Strategie und aus den ersten Erkenntnissen der E-Government-Landkarte an, wird ersichtlich, dass diese «Key Enablers», wie eID, Bürgerprofile, eSafe usw. in der Schweiz eigentlich existieren, aber im Vergleich zu den anderen europäischen Ländern weniger konsequent und aufeinander aufbauend eingesetzt werden, teils weil sie privatwirtschaftlich organisiert sind. In der im ersten Halbjahr 2013 publizierten Studie «Global Technology Report» des WEF verliert die Schweiz in der Bewertung der sogenannten «Networked Readiness» einen Rang und liegt neu auf Platz sechs von den 144 untersuchten Staaten. Bei diesem aus zehn Teilindizes zusammengesetzten Index erzielt die Schweiz vor allem in den Teilbereichen "Infrastruktur", "Nutzung und Kenntnisse in Bevölkerung" und "Wirtschaft" hohe Punktzahlen. Die vergleichsweise hohen Kosten für Kommunikation und Datenübertragung in unserem Land und die eher schwache Förderung und Unterstützung der IKT durch die Regierung schlagen dagegen eher negativ zu Buche. 5. Welche Elemente dieser Reform bringen nach Ihrer Einschätzung den grössten wirtschaftlichen Nutzen für die Schweizer Wirtschaft als Ganzes? Wurde eine Evaluation der wirtschaftlichen Auswirkungen des geplanten Massnahmenpakets durchgeführt? Aufgrund der im Auftrag des SECO durchgeführten Studie «Studie Firmen und EGovernment 2013» haben sich die Kennzahlen nicht nur bei der Zufriedenheit, sondern auch bei der Online-Abwicklung über das ganze Monitoring hin positiv entwickelt. Die Firmenvertreter und Firmenvertreterinnen möchten noch mehr als zuvor Behördengänge online abwickeln und tun dies auch, wenn sie die Möglichkeit dazu haben. Wichtig ist, dass die OnlineAbwicklungen jedoch auch zur Vereinfachung beitragen und nicht zu kompliziert sind. Social Media scheint dabei für die Firmenvertreter und -vertreterinnen nach wie vor nicht zentral zu sein, tendenziell werden aber auch diese Plattformen in der Geschäftswelt immer wichtiger. Zentral bleiben vor allem spezifische Angebote, die das Alltagsgeschäft erleichtern. Im Vordergrund stehen also klar der Nutzen und die Effektivität. Die SuisseID, welche die Authentifizierung und die Signatur bei Online-Abwicklungen standardisieren und vereinfachen soll, ist etwas verbreiteter als noch vor zwei Jahren. Ihre Bekanntheit und die Zufriedenheit der Anwender ist gegenüber 2011 leicht gestiegen.

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Fortsetzung der Administrativen Entlastung

1. Wurden die Studien zum «Regulierungs-Checkup» abgeschlossen? Ja, zwölf Studien wurden in den wichtigsten Interventionsbereichen des Staates, welche die Unternehmen betreffen, durchgeführt. Alle Unterlagen sind auf der Website des SECO veröffentlicht: http://www.seco.admin.ch/themen/02860/04913/04914/index.html?lang=de. 2. Wurde der Bericht zur Analyse der Regulierungskosten in 15 Bereichen und zur Identifizierung von Potenzialen für die Vereinfachung vom Bundesrat verabschiedet? Ja, der Bundesrat hat den Bericht am 13. Dezember 2013 verabschiedet. Dieser enthält eine ausführliche Schätzung der Kosten nach Regulierungsbereich. Insgesamt belaufen sich die Kosten für die untersuchten Bereiche auf 10 Milliarden Franken pro Jahr. Der Bericht schlägt 32 Massnahmen zur Entlastung und zur Vereinfachung vor. 3. Ist die vollständig elektronische MWST-Abrechnung nun möglich? Die Frist 2012 konnte nicht eingehalten werden, da das Projekt Insieme und damit auch die elektronische Abrechnung der MWST aufgegeben wurde. Die ESTV arbeitet an der Einrichtung einer neuen Pilotlösung, welche den aktuellen Pilotbetrieb ersetzen soll. 4. Wurde die vollständig elektronische Abwicklung der Gewinnsteuer bei den Unternehmenssteuern umgesetzt? Für die Erhebung der Gewinnsteuer der juristischen Personen sind die Kantone zuständig; die verantwortliche Organisation ist die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK). Obwohl diese Massnahme im Katalog der priorisierten Vorhaben im Bereich E-Government enthalten ist, hat die Direktion der SSK beschlossen, das Projekt der Entwicklung einer Norm für die elektronische Steuererklärung für juristische Personen zurzeit auf Eis zu legen und nicht zu finanzieren. 5. Gab es Entlastungen bei der Rechnungslegung und der Revision? Ja, drei Entlastungen wurden eingeführt: 1.

Die neuen Schwellenwerte für die ordentliche Revision ab 1. Januar 2012 sind: 20 Millionen Franken Bilanzsumme, 40 Millionen Franken Umsatzerlös und 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt.

2.

Das neue Rechnungslegungsrecht ist am 1. Januar 2013 in Kraft getreten. Es entlastet die KMU, da sie nicht mehr zur Durchführung einer Risikobeurteilung und zur Erstellung eines Lageberichts verpflichtet sind.

3.

Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit weniger als 500 000 Franken Umsatzerlös pro Geschäftsjahr müssen nur über die Einnahmen und Ausgaben sowie über die Vermögenslage Buch führen («Milchbüchlein-Rechnung»).

6. Wurde die Empfehlung an die Kantone zur Harmonisierung des Raumplanungsund Baurechts umgesetzt? Das Empfehlungsschreiben wurde von Bundesrätin Doris Leuthard und Bundesrat Johann Schneider-Ammann unterzeichnet und im Januar 2013 an die Kantone versandt. Es enthält drei Empfehlungen zur Umsetzung des Konkordats über die Harmonisierung der Baubegriffe, zu den Lösungen für die elektronische Behandlung der Baubewilligungen und zur Ausweitung der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe auf andere Bereiche. Die Umsetzung der Empfehlungen obliegt allerdings den Kantonen. Im Rahmen des «Berichts über die Regulierungskosten» wurde ausserdem eine sehr detaillierte Studie zu den Regulierungskosten im Baurecht durchgeführt. Die Kosten in diesem Bereich wurden auf 1,6 Milliarden Franken pro Jahr geschätzt: Klar die höchsten Kosten weisen dabei die Baubewilligungsverfahren auf, die alleine 637 Millionen Franken pro Jahr ausmachen.

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