Amtsblatt. Werte Bürgerinnen und Bürger,

July 8, 2016 | Author: Waldemar Engel | Category: N/A
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1 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Altenburger Land mit den Gemeinden Altkirchen, Dobitschen, Drogen, Göhren, ...

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Amtsblatt

der Verwaltungsgemeinschaft „Altenburger Land“

mit den Gemeinden Altkirchen, Dobitschen, Drogen, Göhren, Göllnitz, Lumpzig, Mehna, Starkenberg Jahrgang 20

Erscheinungsdatum: 05.12.2015

Werte Bürgerinnen und Bürger,

Ausgabe 12/2015

die Verwaltungsgemeinschaft „Altenburger Land“ sowie die Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden Altkirchen, Dobitschen, Drogen, Göhren, Göllnitz, Lumpzig, Mehna und Starkenberg wünschen Ihnen eine schöne Adventszeit und ein besinnliches Weihnachtsfest. gez. Heitsch Stellv. Gemeinschaftsvorsitzender

Amtsblatt der VG „Altenburger Land“

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5. Dezember 2015

– AMTLICHER TEIL – Verwaltungsgemeinschaft Antrag auf Einrichtung von Auskunfts- und Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) Antragsteller Familienname:

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Vornamen:

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Geb.-Datum:

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Anschrift:

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Nach Maßgabe des Bundesmeldegesetzes beantrage ich die Einrichtung folgender Übermittlungssperren: 1.  Übermittlungssperre an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften (§ 42 Abs.1 i.V.m § 42 Abs.3 BMG). Ich beantrage, dass meine Daten nicht an die öffentlichen-rechtliche Religionsgesellschaft meines Ehegatten, meiner minderjährigen Kinder oder die Eltern von minderjährigen Kindern übermittelt werden, soweit diese nicht meiner Religionsgesellschaft angehören.



Diese Erklärung gilt auch für meine/unsere minderjährigen Kinder. Das Einverständnis aller Sorgeberechtigten ist erforderlich! Name, Vorname

Geburtsdatum

2.  Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten an Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und mit Abstimmungen (§ 50 Abs.1 i.V.m. § 50 Abs.5 BMG). 3.  Für den Fall eines Altersjubiläums (z.B. 75. Geburtstag) darf eine Mitteilung über dieses Jubiläum nicht weitergegeben werden (§ 50 Abs.2 i.V.m. § 50 Abs.5 BMG). Für den Fall eines Ehejubiläums (z.B. goldene Hochzeit) darf eine Mitteilung über dieses Jubiläum nicht weitergegeben werden (§ 50 Abs.2 i.V.m. § 50 Abs.5 BMG). Bei Ehejubiläen ist die Unterschrift beider Ehegatten erforderlich! 4.  Der Weitergabe meiner Daten an Adressbuchverlage wird widersprochen (§ 50 Abs.3 i.V.m. § 50 Abs.5 BMG). 5.  Hiermit widerspreche ich der Weitergabe meiner Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr für Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial über den freiwilligen Wehrdienst (§ 58 WPflG i. V. m. § 36 Abs. 2 BMG). Die Übermittlungssperre gilt nur für männliche und weibliche Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die zum Zeitpunkt der Antragstellung im darauffolgenden Jahr volljährig werden. Der Eintrag auf Übermittlungssperre ist unbefristet und gilt bis auf Widerruf.

_________________________________________________ Ort, Datum

__________________________________________________ Unterschrift

5. Dezember 2015

Amtsblatt der VG „Altenburger Land“

Erläuterungen zu den einzelnen Auskunfts- und Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) Nach Maßgabe des Bundesmeldegesetzes haben Personen gegenüber der Meldebehörde ein Widerspruchsrecht zur Veröffentlichung oder Übermittlung der Personendaten. Ein Widerspruch ist jederzeit möglich und gilt bis auf Widerruf. Beim Umzug erlischt die Übermittlungssperre und muss bei der neuen Meldebehörde erneut beantragt werden. Die Eintragung der Übermittlungssperre erfolgt gebührenfrei. Der Antrag kann formlos persönlich oder unter Verwendung dieses Formulars bei der zuständigen Meldebehörde gestellt werden. 1. Widerspruch gegen die Übermittlung an Religionsgesellschaften Das Bundesmeldegesetz sieht vor, dass den Kirchen neben den Daten ihrer Mitglieder auch einige Grunddaten von Nichtmitgliedern, die mit einem Kirchenmitglied in demselben Familienverband leben, übermittelt werden dürfen. Der betroffene Familienangehörige – also nicht das Kirchenmitglied selbst – kann jedoch nach § 42 Abs. 3 BMG die Einrichtung einer Übermittlungssperre verlangen. Eine Begründung ist nicht erforderlich. 2. Widerspruch gegen die Übermittlung an Parteien und Wählergruppen Im Zusammenhang mit Wahlen dürfen nach § 50 Abs. 1 BMG an Parteien, Wählergruppen u.a. im Rahmen von sogenannten Gruppenauskünften Meldedaten übermittelt werden. Dieser Datenübermittlung können Sie widersprechen. Eine Begründung ist nicht erforderlich. 3. Widerspruch bei Alters- und Ehejubiläen Wenn Sie ein Alters- oder Ehe- oder Lebenspartnerschaftsjubiläum haben, darf die Meldebehörde auf Grund von § 50 Abs. 2 BMG eine auf folgende Daten beschränkte Auskunft erteilen: Vor- und Familienname, Doktorgrad, Anschriften sowie Tag und Art des Jubiläums. Die Ehrung von Altersjubiläen beginnt frühestens mit der Vollendung des 70. Lebensjahres. Danach wird jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende übermittelt. Die Ehrung von Ehejubiläen erfolgt erstmals aus Anlass der Goldenen Hochzeit. Diese Auskünfte dürfen jedoch nur erteilt werden, wenn Sie nicht widersprochen haben. Das Widerspruchsrecht kann nur bis spätestens 2 Monate vor dem Jubiläum ausgeübt werden. Eine Begründung ist nicht erforderlich. 4. Widerspruch gegen die Übermittlung an Adressbuchverlage An Adressbuchverlage dürfen nach § 50 Abs. 3 BMG Auskünfte über Vor- und Familienname, Doktorgrad und Anschrift von Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, übermittelt werden. Dieser Auskunftserteilung können Sie widersprechen. Eine Begründung ist nicht erforderlich. 5. Widerspruch zur Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung Gemäß § 58 Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 (WehrRÄndG2011) erfolgt die Datenübermittlung zu Personen, die im Folgejahr das 18. Lebensjahr vollenden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung zwecks Zusendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften. Dieser Datenübermittlung kann widersprochen werden. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

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Auskunfts- und Übermittlungssperren Die Meldebehörden haben die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Einwohner zu registrieren, um deren Identität und Wohnungen feststellen und nachweisen zu können. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben führen die Meldebehörden Melderegister, aus denen sie auch Auskünfte erteilen können. Jeder Einwohner hat gegenüber der Meldebehörde – nach Maßgabe des Bundesmeldegesetzes – die Möglichkeit, bestimmten Datenübermittlungen zu widersprechen bzw. diese per ausdrücklicher Einwilligung erst zu ermöglichen. Widerspruchsrechte bestehen gegen die Übermittlung von Daten an – öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften – Parteien und Wählergruppen – Mandatsträger, Presse oder Rundfunk bei Alters- oder Ehejubiläen – Adressbuchverlage – das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial Nur mit Einwilligung darf die Meldebehörde Daten übermitteln zu Zwecken – der Werbung – des Adresshandels Wichtig: Bereits bestehende Übermittlungssperren nach dem Melderechtsrahmen- oder Meldegesetz für das Land Thüringen werden übernommen und müssen nicht neu erklärt werden. Der Antrag auf Einrichtung solcher Auskunfts- und Übermittlungssperren muss schriftlich, möglichst unter Verwendung des im Amtsblatt enthaltenen Formulars, erfolgen. Weitere Hinweise zu den einzelnen Auskunfts- und Übermittlungssperren finden Sie auf der Rückseite des Formulars.

Veröffentlichungen von Alters- und Ehejubiläen nach dem neuen Bundesmeldegesetz Wie das Einwohnermeldeamt bereits in der Ausgabe November 2015 informiert hat, ist mit dem 01.11.2015 das neue Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft getreten. Eine weitere Änderung betrifft auch die Veröffentlichung der Alters- und Ehejubiläen in der Presse (vornehmlich im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft). Die Veröffentlichung von Altersjubiläen erfolgte bisher ab dem 65. Geburtstag für jeden weiteren. Mit der Regelung des § 50 Abs. 2 BMG sind Altersjubiläen nunmehr der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende. Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum. Wir bitten daher um Verständnis, dass eine Veröffentlichung ab dem 01.01.2016 nur nach der oben genannten Richtlinie erfolgen kann. Sollte die Veröffentlichung eines Alters- oder Ehejubiläums nicht gewünscht werden, kann dieser – wie auch bisher – schriftlich widersprochen werden. Weitere Hinweise hierzu sowie das entsprechende Formular finden Sie in der heutigen Ausgabe des Amtsblattes.

www.vg-abg-land.de

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Gemeinde Dobitschen Vorankündigung zur Anhebung der Hundesteuer ab dem 01.01.2016 In der Gemeinde Dobitschen sollen, vorbehaltlich des dafür notwendigen Beschlusses des Gemeinderates, zum 01.01.2016 die Hundesteuern erhöht werden.

Gemeinde Drogen Beschlüsse der Gemeinde Drogen 2015 Tag 17.09.2015

(1) Der Steuersatz für das Halten von Hunden beträgt im gesamten Gemeindegebiet: a) für den Ersthund:

je 40,00 €

b) für den Zweithund:

je 60,00 €

c) für jeden weiteren Hund: je 110,00 € (2) Für das Halten von gefährlichen Hunden nach Absatz 3 beträgt der Steuersatz abweichend von Absatz 1: a) für den Ersthund:

je 110,00 €

b) für den Zweithund:

je 210,00 €

c) für jeden weiteren Hund: je 310,00 € (3) Als gefährliche Hunde im Sinne dieser Satzung gelten entsprechend des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (in der jeweils geltenden Fassung) 1. Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, American-Staffordshire-Terrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden, 2. Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens durch die zuständige Behörde nach Durchführung eines Wesenstestes im Einzelfall als gefährlich festgestellt wurden, weil sie: a) eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder andere in ihrer Wirkung vergleichbare Eigenschaft entwickelt haben, b) sich als bissig erwiesen haben, c) in aggressiver oder Gefahr drohender Weise Menschen angesprungen haben oder d) durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie Vieh, Katzen oder Hunde sowie unkontrolliert Wild hetzen oder reißen. Kreuzungen nach Nr. 1 sind Hunde, bei denen der Phänotyp deutlich hervortritt. In Zweifelsfällen hat der Steuerschuldner nachzuweisen, dass der Hund keiner der in Nr. 1 genannten Gruppen oder Rassen angehört und keine Kreuzung nach Nr. 1 vorliegt. 3. Hunde weiterer Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden, die nach § 3 Abs. 4 des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren als gefährlich bestimmt wurden. Dobitschen, den 17.11.2015 gez. Olaf Heinke Bürgermeister

Nr. 07/09/15

Inhalt Genehmigung von Sitzungsniederschriften

Gemeinde Lumpzig

Die Steuersätze sollen wie folgt angehoben werden: §3 Steuermaßstab und Steuersatz

5. Dezember 2015

Beschlüsse der Gemeinde Lumpzig 2015 Tag 26.10.2015 26.10.2015 26.10.2015

Nr. 14/10/15 15/10/15 16/10/15

26.10.2015

17/10/15

26.10.2015

18/10/15

12.11.2015

19/11/15

Inhalt Genehmigung Sitzungsniederschriften Geschäftsordnung Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Lumpzig Bildung eines Haushaltsausgaberestes im Rahmen der Haushaltsrechnung 2013 Auftragsvergabe: Bauleistung – Wiederherstellung Ortsverbindung von Lumpzig nach Großbraunshain infolge Hochwasserschaden Auftragsvergabe: Bockwindmühle Hartha – Los 4. Sanierung Nebengebäude

Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Lumpzig vom 05.11.2015

– Hundesteuersatzung – Aufgrund der §§ 18, 19, 21 und 54 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) und der §§ 1, 2 und 5 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Lumpzig in seiner Sitzung am 26.10.2015 folgende Satzung beschlossen: §1 Steuertatbestand Das Halten von Hunden im Gebiet der Gemeinde Lumpzig unterliegt einer Jahresaufwandssteuer nach Maßgabe dieser Satzung. Maßgebend ist das Kalenderjahr. §2 Steuerschuldner, Haftung (1) Steuerschuldner ist der Halter eines Hundes. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen aufgenommen hat. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten (Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft). (2) Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe zum Anlernen hält, wenn er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer Gemeinde bereits versteuert wird oder von der Steuer befreit ist. Die Steuerpflicht tritt in jedem Fall ein, wenn die Pflege, Verwahrung oder die Haltung auf Probe oder zum Anlernen den Zeitraum von 2 Monaten überschreitet. § 4 bleibt davon unberührt. (3) Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.

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(4) Neben dem Hundehalter haftet der Eigentümer des Hundes gesamtschuldnerisch. §3 Steuermaßstab und Steuersatz (1) Der Steuersatz für das Halten von Hunden beträgt im gesamten Gemeindegebiet: a) für den Ersthund: je 30,00 € b) für jeden weiteren Hund: je 40,00 € (2) Für das Halten von gefährlichen Hunden nach Absatz 3 beträgt der Steuersatz abweichend von Absatz 1: a) für den Ersthund: je 100,00 € b) für den Zweithund: je 150,00 € c) für jeden weiteren Hund: je 200,00 € (3) Als gefährliche Hunde im Sinne dieser Satzung gelten entsprechend des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (in der jeweils geltenden Fassung) 1. Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, American-Staffordshire-Terrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden, 2. Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens durch die zuständige Behörde nach Durchführung eines Wesenstestes im Einzelfall als gefährlich festgestellt wurden, weil sie: a) eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder andere in ihrer Wirkung vergleichbare Eigenschaft entwickelt haben, b) sich als bissig erwiesen haben, c in aggressiver oder Gefahr drohender Weise Menschen angesprungen haben oder d) durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie Vieh, Katzen oder Hunde sowie unkontrolliert Wild hetzen oder reißen. Kreuzungen nach Nr. 1 sind Hunde, bei denen der Phänotyp deutlich hervortritt. In Zweifelsfällen hat der Steuerschuldner nachzuweisen, dass der Hund keiner der in Nr. 1 genannten Gruppen oder Rassen angehört und keine Kreuzung nach Nr. 1 vorliegt. 3. Hunde weiterer Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden, die nach § 3 Abs. 4 des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren als gefährlich bestimmt wurden. (4) Hunde, für die eine Steuerbefreiung nach § 4 gewährt wird, sind bei der Berechnung der Anzahl von Hunden nicht anzusetzen. (5) Hunde, für die die Steuer nach § 5 ermäßigt wird, gelten steuerlich als Hunde nach Absatz 1. §4 Steuerbefreiungen (1) Steuerfrei ist das Halten von Hunden für: a) Personen, die sich nicht länger als 2 Monate im Gemeindegebiet aufhalten, für diejenigen Hunde, die sie bei ihrer Ankunft besitzen, wenn sie nachweisen können, dass die Hunde in einer anderen Gemeinde versteuert werden oder von der Steuer befreit sind, b) Tierschutz- und ähnliche Vereine für Hunde, die in den dazu unterhaltenen Tierheimen und ähnlichen Einrichtungen vorübergehend untergebracht sind, sofern ordnungsgemäße Bücher über jeden Hund, seine Ein- und Auslieferung und soweit möglich – seinen Besitzer ge-

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führt und den Beauftragten der Gemeinde Lumpzig oder der Verwaltungsgemeinschaft „Altenburger Land“ vorgelegt werden. Dies gilt ebenfalls für Hunde, die aufgrund von Pflegeverträgen mit den genannten Vereinen vorübergehend in privaten Haushalten untergebracht sind. Die Pflegeverträge sind auf Verlangen den Beauftragten der Gemeinde Lumpzig oder der Verwaltungsgemeinschaft „Altenburger Land“ vorzuweisen, Diensthunde von Polizei und Zollbeamten, Bundesgrenzschutz sowie von Dienstkräften der Ordnungsbehörden, wenn die Unterhaltungskosten im Wesentlichen aus öffentlichen Mitteln bestritten werden, Hunde, die im Eigentum von karitativen Vereinen stehen und ausschließlich zur Durchführung der diesen Vereinen obliegenden Aufgaben gehalten werden, Hunde, die als Melde-, Sanitäts- oder Rettungshund verwendet werden und die dafür vorgesehene Prüfung vor Leistungsprüfern eines von der Gemeinde anerkannten Vereins oder Verbandes mit Erfolg abgelegt haben; die Ablegung der Prüfung ist durch Vorlegen eines Prüfungszeugnisses nachzuweisen. Die Verwendung des Hundes ist in geeigneter Weise glaubhaft zu machen, Hunde, die in Krankenhäusern, Heil- und Pflegeanstalten, Gefängnissen und ähnlichen Einrichtungen zur Durchführung der diesen obliegenden Aufgaben gehalten werden, Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl, Hunde, die ausschließlich dem Schutz blinder, tauber oder sonstiger hilfloser Menschen im Sinne des Schwerbehindertenrechts dienen; die Steuerbefreiung kann von der Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses abhängig gemacht werden, abgerichtete Hunde, die von Artisten oder Schaustellern nachweislich für ihre Berufsarbeit benötigt werden, Gebrauchshunde von Forstbeamten, von bestätigten Jagdaufsehern und von Feldschutzkräften in der für den Forst-, Jagd- oder Feldschutz erforderlichen Anzahl, Hunde in Tierhandlungen, Hunde, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen und auf Verlangen ein entsprechender Nachweis erbracht wird.

(2) Für gefährliche Hunde im Sinne des § 3 Absatz 3 wird keine Steuerfreiheit gewährt. §5 Allgemeine Steuerermäßigung (1) Die Hundesteuer ist auf Antrag des Steuerpflichtigen auf die Hälfte des Steuersatzes nach § 3 zu ermäßigen für das Halten von: a) Hunden, die zur Bewachung von Gebäuden, welche dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 Meter (kürzeste Wegstrecke) entfernt liegen, erforderlich sind. Die Erforderlichkeit ist zu belegen bzw. glaubhaft zu machen. b) Hunde, die in Einöden und Weilern gehalten werden. Als Einöde gilt ein Anwesen, dessen Wohngebäude mehr als 200 Meter von jedem anderen Wohngebäude entfernt sind. Als Weiler gilt eine Mehrzahl benachbarter Anwesen, die zusammen nicht mehr als 50 Einwohner zählen und deren Wohngebäude mehr als 200 Meter von jedem anderen Wohngebäude entfernt sind. c) Hunde, die nachweislich aus dem Vereinstierheim des Tierschutzvereins Altenburg und Umgebung e.V. bezogen oder durch diese vermittelt wurden für den Zeitraum von einem Jahr.

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d) Hunde, die von Hundezüchtern, die mindestens 2 rassereine Hunde der gleichen Rasse in zuchtfähigem Alter – darunter eine Hündin – zu Zuchtzwecken halten. § 4 Absatz 1 Buchstabe k bleibt unberührt. (2) Eine Ermäßigung nach Absatz 1 Buchstaben a), b) und c) kann nur für jeweils einen Hund des Steuerschuldners beansprucht werden. Eine Ermäßigung nach Absatz 1 Buchstabe d) kann für jeden Hund, der zu Zuchtzwecken gehalten wird, beansprucht werden. (3) Für gefährliche Hunde im Sinne des § 3 Absatz 3 wird keine Ermäßigung gewährt. §6 Anrechnung (1) Wurde das Halten eines Hundes für das Steuerjahr oder für einen Teil des Steuerjahres bereits in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland besteuert, so ist die erhobene Steuer auf die Steuer anzurechnen, die für das Steuerjahr nach dieser Satzung zu zahlen ist. (2) Gleiches gilt für Hunde, die an Stelle von abgeschafften, abhanden gekommenen oder verstorbenen Hunden angeschafft werden. §7 Allgemeine Voraussetzungen für Steuerbefreiung und Steuerermäßigung (Steuervergünstigung) (1) Steuerermäßigung und Steuervergünstigung werden nur gewährt, wenn: a) der Hund nach seiner Art und Größe für den angegebenen Verwendungszweck hinlänglich geeignet ist; b) der Halter des Hundes in den letzten 5 Jahren nicht wegen Tierquälerei bestraft worden ist. (2) Bei fristgerechter Antragstellung für noch nicht versteuerte Hunde wird die Vergünstigung vom Beginn der Steuerpflicht gewährt. Bei fristgerechter Antragstellung für bereits versteuerte Hunde wird sie vom 1. des Monats an gewährt, der auf den Eintritt des die Ermäßigung begründenden Tatbestandes folgt. (3) Der Antrag auf Steuervergünstigung ist innerhalb von 2 Wochen vor Beginn des Monats, in dem die Steuervergünstigung wirksam werden soll, schriftlich und unter Vorlage von Nachweisen bei der für die Hundesteuer zuständigen Stelle der Verwaltungsgemeinschaft „Altenburger Land“ zu stellen. (4) Wird die rechtzeitig beantragte Steuervergünstigung für einen neu angeschafften Hund abgelehnt, so wird die Steuer nicht erhoben, wenn der Hund binnen 2 Wochen nach der Bekanntgabe des ablehnenden Bescheides wieder abgeschafft wird. (5) Die gewährte Steuervergünstigung gilt nur für den Halter, für den sie beantragt und bewilligt worden ist. Die Steuervergünstigung ist nicht übertragbar. (6) Fallen die Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung weg, so hat dies der Hundehalter bei der für die Hundesteuer zuständigen Stelle der Verwaltungsgemeinschaft „Altenburger Land“ innerhalb von 2 Wochen schriftlich anzuzeigen. Die Steuervergünstigung wird bis einschließlich dem Monat gewährt, in dem die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung bzw. Steuerermäßigung für mindestens einen Kalendertag vorlagen. §8 Beginn und Ende der Steuerpflicht (1) Die Steuerpflicht entsteht zu Beginn des Kalenderjahres. Soweit der Steuertatbestand im laufenden Kalenderjahr

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entsteht, entsteht die Steuerpflicht mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist. Bei Hunden, die dem Halter durch Geburt von einer von ihm gehaltenen Hündin zuwachsen, entsteht die Steuerpflicht erst mit dem 1. des Monats, in dem der Hund 3 Monate alt geworden ist. In den Fällen des § 2 Absatz 2 Satz 2 beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des Monats, in dem der Zeitraum von 2 Monaten überschritten worden ist. (2) Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder abgeschafft wurde, abhanden gekommen oder gestorben ist. (3) Kann der genaue Zeitpunkt nicht nachgewiesen werden, so endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in dem die Abmeldung bei der für die Hundesteuer zuständigen Stelle der Verwaltungsgemeinschaft „Altenburger Land“ erfolgte. (4) Bei Zuzug eines Hundehalters aus einer anderen Gemeinde entsteht die Steuerpflicht mit dem 1. des auf den Zuzug folgenden Monats. Bei Wegzug eines Hundehalters aus dem Gebiet der Gemeinde Lumpzig endet die Steuerpflicht mit dem Ablauf des Monats, in den der Wegzug fällt. (5) Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres, beträgt die Steuer dem der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Bruchteil der Jahressteuer. §9 Festsetzung und Fälligkeit der Steuer (1) Die Steuer wird für ein Kalenderjahr oder, wenn die Steuerpflicht während des Kalenderjahres beginnt, ab dem 1. des Monats, an dem der Steuertatbestand verwirklicht wird, festgesetzt. § 6 gilt entsprechend. (2) Die Hundesteuer ist in vierteljährlichen Teilbeträgen am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig und an die Gemeinde Lumpzig zu entrichten. (3) Beginnt die Steuerpflicht im Laufe eines Kalenderjahres, so wird die Steuerschuld abweichend von Absatz 2 einen Monat nach der Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig. (4) Auf schriftlichen Antrag des Steuerpflichtigen an die für die Hundesteuer zuständige Stelle der Verwaltungsgemeinschaft „Altenburger Land“ bis zum 30. September des jeweiligen Jahres kann die Hundesteuer ab dem Folgejahr auch als Jahresbetrag am 1. Juli eines jeden Jahres entrichtet werden. § 10 Anzeigepflichten (1) Wer im Gebiet der Gemeinde Lumpzig einen Hund im Sinne des § 1 i.V.m. § 7 Absatz 1 hält oder anschafft, hat diesen innerhalb von 2 Wochen nach dem Beginn des Haltens der für die Hundesteuer zuständigen Stelle der Verwaltungsgemeinschaft „Altenburger Land“ schriftlich anzumelden. § 4 bleibt davon unberührt. (2) Der steuerpflichtige Hundehalter nach § 2 hat den Hund innerhalb von 2 Wochen bei der für die Hundesteuer zuständigen Stelle der Verwaltungsgemeinschaft „Altenburger Land“ abzumelden, wenn er diesen veräußert oder abgeschafft hat, wenn der Hund abhanden gekommen oder gestorben ist oder wenn der Hundehalter aus dem Gebiet der Gemeinde Lumpzig weggezogen ist. Das Gleiche gilt für den Wegfall der Voraussetzungen für Steuervergünstigungen. (3) Bei der An- und Abmeldung nach Absatz 1 und 2 sind vom Hundehalter anzugeben: – Name, Vorname, Anschrift und Geburtsdatum des Hundehalters,

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– die Rasse des Hundes, – der Tag der Anschaffung / des Beginns der Haltung im Gebiet der Gemeinde Lumpzig, – Name, Vorname und Anschrift des Vorbesitzers, – das Datum der Abschaffung und der Grund der Abmeldung, – Name, Vorname und Anschrift des neuen Hundehalters (bei Abgabe des Hundes) Die Erhebung, Verarbeitung, Verwendung und Übermittlung der erhobenen Daten ist ausschließlich für steuerliche und statistische Zwecke zulässig. § 11 Steueraufsicht (1) Jeder Hundehalter erhält von der Verwaltungsgemeinschaft „Altenburger Land“ gegen eine Gebühr von 3 € eine Steuermarke. Diese ist nach der Beendigung der Hundehaltung (§ 10) wieder abzugeben. (2) Jeder Hundehalter ist verpflichtet, die gültige Steuermarke außerhalb des Hauses oder umfriedeten Grundbesitzes am Halsband seines Hundes sichtbar anzubringen und auf Verlangen vorzuweisen. Bei Verlust oder Beschädigung der Steuermarke wird gegen eine Gebühr von 3 € eine Ersatzmarke ausgegeben. (3) Bis zur Ausgabe von neuen Steuermarken behalten die bisherigen Steuermarken ihre Gültigkeit. § 12 Auskunftspflicht (1) Der Steuerschuldner nach § 2 hat die für die Steuererhebung nach dieser Satzung erheblichen Umstände der Verwaltungsgemeinschaft „Altenburger Land“ mitzuteilen und in geeigneter Weise nachzuweisen. (2) Der Hundehalter ist verpflichtet, dem Beauftragten der Verwaltungsgemeinschaft „Altenburger Land“ auf Anfrage wahrheitsgemäß Auskunft über die Art und Anzahl der gehaltenen Hunde und deren Besteuerung zu geben. § 13 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 18 Satz 1 Nr. 2 ThürKAG handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig: a) entgegen § 10 seine Anzeigepflichten nicht erfüllt, b) entgegen den §§ 7 und 10 den Wegfall der Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung nicht anzeigt, c) entgegen § 11 Absatz 2 Satz 1 seinen Hund ohne gültige Steuermarke auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, in Anlagen oder im Wald herumlaufen lässt, d) entgegen § 11 Absatz 2 Satz 1 die Steuermarke auf Verlangen nicht vorzeigt, e) entgegen § 12 Absatz 2 dem Beauftragten der Gemeinde Lumpzig oder der Verwaltungsgemeinschaft „Altenburger Land“ nicht wahrheitsgemäß Auskunft erteilt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 18 Satz 1 ThürKAG mit einer Geldbuße geahndet werden. § 14 Übergangsregelung Alle nach der bisherigen Hundesteuersatzung der Gemeinde Lumpzig gewährten Steuerermäßigungen behalten bis zur Beendigung der jeweiligen Steuerpflicht nach den §§ 8 Absätze 2 und 3, 10 Absatz 2 und 11 Absatz 1 Satz 2 ihre Gültigkeit, soweit der Steuertatbestand weiterhin vorliegt.

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§ 15 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung für die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Lumpzig vom 20.11.2001 außer Kraft. Lumpzig, den 05.11.2015

Hiller Bürgermeister

Gemeinde Starkenberg Öffentliche Stellenausschreibung In der Kindertagesstätte „Frohe Zukunft“ der Gemeinde Starkenberg ist zum 01.01.2016 eine Stelle als

Erzieherin/Erzieher zu besetzen. Das Beschäftigungsverhältnis ist befristet für den Zeitraum einer Krankheitsvertretung und soll in Teilzeit mit voraussichtlich 30 Stunden pro Woche erfolgen. Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes geltenden Tarifvertrag TVöD. Der/Die Bewerber/in müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: – pädagogische Fachkraft (Abschluss staatlich anerkannter/e Erzieher/in) – aktueller Nachweis des Lehrgangs der Ersten Hilfe – Vorlage eines aktuellen erweiterten Führungszeugnisses gemäß § 30 a Abs. 2 BZRG – liebevoller und fürsorglicher Umgang mit Kindern – Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit – Körperliche und geistige Belastbarkeit – selbstständiges Arbeiten – eigener PKW und gültiger Führerschein der Klasse B, ebenso die Bereitschaft zur Nutzung des eigenen Pkw für dienstliche Zwecke – Bereitschaft zur ständigen Fort- und Weiterbildung Zu den wesentlichen Aufgaben gehören Bildung, Erziehung und Betreuung sowie die Wahrnehmung der Fürsorge- und Aufsichtspflicht der Kinder ab 1 Jahr entsprechend der Struktur der Einrichtung und der pädagogischen Konzeption gemäß des Thüringer Bildungsplanes. Aussagefähige Bewerbungsunterlagen mit den dazugehörigen Unterlagen richten Sie bitte bis spätestens 15.12.2015 an die Verwaltungsgemeinschaft „Altenburger Land“ – Hauptamt – Dorfstraße 32 04626 Mehna Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens nicht zurückgesandt werden und die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen vernichtet werden. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wir um Beilage eines adressierten und frankierten Rückumschlages. Durch die Bewerbung entstehende Kosten werden nicht erstattet. gez. Schlegel – Bürgermeister

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Beschlüsse der Gemeinde Starkenberg 2015 Tag 22.09.2015

Nr. 20/09/15

22.09.2015

21/09/15

21.10.2015

22/10/15

21.10.2015

23/10/15

21.10.2015

24/10/15

Inhalt Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 28.07.2015 Entlastung der Jahresrechnung 2012 der Gemeinde Starkenberg n. öffentl. Verkauf einer Fläche in der Gemarkung Kostitz Verkauf einer Fläche in der Gemarkung Kostitz Verkauf einer Fläche in der Gemarkung Kostitz

5. Dezember 2015

Informationen aus der Kindereinrichtung Rolika!

Kann man Salat trinken? Diese Frage stellte ich den Schmetterlingen im Rahmen unseres Projektes zur gesunden Ernährung. Zunächst waren da nur ein großer Salatkopf, eine Gurke und eine Vielfalt von anderen Früchten. Schnell konnten die Kinder jede Frucht benennen und diese Obst oder Gemüse zuordnen.

– ENDE DES AMTL. TEILS –

– NICHTAMTLICHER TEIL – Verwaltungsgemeinschaft Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Altenburger Land (ZAL)

ZAL Mitteilung Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, in der Zeit vom 07. bis 11. Dezember 2015 verschicken wir Unterlagen für die Selbstablesung Ihres Wasserzählers. Bitte trennen Sie die Karte heraus, tragen Sie den Zählerstand ein und senden Sie diese bis 5. Januar 2016 an den ZAL zurück. Es erfolgt keine persönliche Ablesung durch unsere Mitarbeiter. Bei Nichtbekanntgabe des Zählerstandes nehmen wir eine Schätzung vor. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass in der Zeit vom 28. bis 31.12.2015 die Verwaltung geschlossen bleibt. Wir wünschen allen unseren Kunden ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr. Zweckverband Altenburger Land

Mitteilung Für den Druck und die gute Betreuung unseres Amtsblattes möchte sich die Verwaltungsgemeinschaft „Altenburger Land“ Mehna ganz herzlich für die gute Zusammenarbeit beim Katzbach-Verlag in Regis-Breitingen bedanken. Ab 01.01.2016 übernimmt diese Tätigkeit das Druckhaus Schmölln, Bahnhofsplatz 1 in 04626 Schmölln Telefon: 034491/589764 Frau Heinke. Ansprechpartner in der Verwaltungsgemeinschaft bleibt weiterhin Frau Sebastian. gez. Heitsch Stellv. Gemeinschaftsvorsitzender

Nun stand die Frage wieder im Raum: „Kann man Salat trinken?“ Olivers Antwort kam prompt: „Na klar, das muss klein gerupft werden und dann muss man das in den Mixer tun!“ Gesagt – getan. Es wurde gerupft und gerissen und dann kam der Mixer zum Einsatz, doch das Ergebnis zeigte den Kindern, das das allein nicht die Lösung sein konnte. Eine Gurke ergänzte die grüne Mischung, aber trinken? Nein, das ging immer noch nicht wirklich gut! Also was tun? Okay, einen anderen Mixer nehmen? Milch dazu oder Wasser war eine gute Idee von Marie und Letzteres schüttete sie zu Salat und Gurke und wieder wurde gemixt. Das kräftig grüne Ergebnis sah schon gut aus. „Das sieht ja aus wie Spinat!“ fiel Charlotte auf. Viele Kinder (aber nicht alle!!!) verzogen beim anschließenden Verkosten das Gesicht und kommentierten mit „Schmeckt nicht!“ Also was tun, um das zu ändern? Vielleicht mit einer Banane, denn die essen doch viele gern? Diese dazu, wieder mixen und – schon besser!

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Für die nächste Mixerei kam ausschließlich Obst zum Einsatz: Mandarinen und Kakis, Bananen, Äpfel und Kiwis wurden geschält sowie Weintrauben von den Stielen befreit. Alle Kinder halfen tüchtig mit. Und dann – mixen – und die Beobachtung, dass hier kein Wasser nötig war. Aber warum eigentlich? „Weil die Weintrauben so saftig sind!“ erklärte Charlotte.

Kinder beim Sport

Zeit zum Verkosten. Zuerst die Mädchen, deren „Hmmh“ die Jungen noch neugieriger machte. Zwar nutzten die bereitgestellten Trinkröhrchen nix, weil die Mischung zu sämig war, aber das störte niemanden. Theo bemerkte: „Das schmeckt ja wie Smoothie!“ Nach diesem Vormittag hatten alle Schmetterlinge eine Antwort auf die Frage „Kann man Salat trinken?“. Ja und wirklich, Salat kann man trinken, gemixt mit Früchten – einfach köstlich und gesund! Kaufen kann man das als Smoothie, aber auch ganz leicht selber machen – mit allen Früchten, die man mag! gez. Manuela Sörgel, Erzieherin

Informationen aus dem KITA-Lumpzig Wieder ist ein Jahr vergangen, grad erst hat es angefangen, tröste dich und bleibe froh, andren geht es ebenso, lasse dich durch nichts verdrießen, frohe Stunden zu genießen, dann sagst du in einem Jahr: Dieses Jahr war wunderbar! Wir Kinder und Erzieherinnen vom Kindergarten „Zwergenrevier“ Lumpzig wünschen allen – keine Frage – wundervolle Feiertage! Bei Tannenduft und Kerzenschein soll jeden Tag Freude und Zufriedenheit sein.

Holzprojekte

Spaziergang durch das Obstgut Geier

Der 4. November ein ganz besonderer Tag im Jahr Auch in diesem Jahr haben wir Kinder und Erzieherinnen zum Oma – Opa – Nachmittag recht herzlich in den Kindergarten „Zwergenrevier“ Lumpzig eingeladen. Pünktlich 15:30 Uhr haben wir alle Omas und Opas, in dem Gemeinderaum mit unserem Programm willkommen geheißen! In diesem Sinne möchten wir gleich einmal die Gelegenheit nutzen und uns ganz herzlich bei unserem Bürgermeister bedanken, dass er uns bei Festen, Feiern und anderen Veranstaltungen den Gemeinderaum zur Verfügung stellt. DANKE

Die Allerkleinsten brachten ihre Großeltern zum Staunen. Sie zeigten einen Tanz mit bunten Tüchern und spielten mit Handpuppen, wie Igel, Schnecke, Maus und Käfer lustige Fingerspiele. Mit Herbstliedern und Gedichten, einem „Jimba“ – Tanz und einem kleinen Theaterstück „Pilz Schiefhut“ bereiteten die Glückspilze ihren Großeltern eine Freude. Für Oma und Opa gab es auch eine Überraschung, ein selbst gebasteltes Geschenk. Die kleinen „Kleeblätter“ malten Teddyund Apfelspardosen mit Pinsel und Farbe an. Die großen

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„Glückspilze“ übten sich an einer Mexikanischen Wickeltechnik und es entstand ein Herbstdrachen. Außerdem bastelten sie aus Salzteig eine Eule, welche mit Herbstutensilien, wie zum Beispiel Eichelhüte, die Früchte von der Schwarzerle …..sowie mit Pistazienschalen dekoriert wurden. Im Anschluss gab es für alle selbstgebackenen Kuchen, Torte, Muffins, Kaffee, Tee und Milch. Es war alles super lecker. Vielen Dank an alle fleißigen Eltern. In diesem Kindergartenjahr gibt es viele neue Kinder und somit auch neue Omas und Opas und diese konnten sich nach der Stärkung den Kindergarten anschauen, da einige Großeltern ihn noch gar nicht kannten. Es war ein gelungener Nachmittag mit viel Freude. Allen ein herzliches Dankeschön. Die Kinder und Erzieherinnen vom „Zwergenrevier“

Gemeinde Altkirchen

Weihnachtszeit Zeit, innezuhalten und das vergangene Jahr Revue passieren lassen, das mit Höhen und Tiefen, aber auch einigen Überraschungen wie im Fluge verging.

Zeit natürlich auch, optimistisch nach vorne zu schauen, neue Ziele formulieren – um sie zuversichtlich zu realisieren.

Zeit, all jenen Danke zu sagen, die sich ehrenamtlich in den unterschiedlichsten Bereichen unseres täglichen Lebens engagieren.

Liebe Bürgerinnen und Bürger, ich wünsche Ihnen und Ihren Familien auch im Namen des Gemeinderates eine ruhige, besinnliche Adventszeit, frohe Festtage und für das neue Jahr Glück, Gesundheit, Zufriedenheit und Erfolg. Andy Franke Bürgermeister

5. Dezember 2015

Die Gemeinde Altkirchen gratuliert herzlich im Dezemberr 2015 Hartmann, Peter Bahr, Herta Werner, Erna Bachmann, Waltraud Weidner, Bärbel Kratsch, Karin Tregubow, Hans-Joachim Schellenberg, Ulrich Koch, Werner Enghardt, Günther Lorenz, Edeltraud Seidel, Hermann

Altkirchen OT Illsitz OT Röthenitz Altkirchen OT Röthenitz OT Göldschen Altkirchen OT Jauern Altkirchen Altkirchen Altkirchen Altkirchen

73 J. 77 J. 75 J. 73 J. 71 J. 71 J. 70 J. 86 J. 71 J. 77 J. 84 J. 74 J.

Märchen, Basteln, Singen – Die Adventszeit ist da Es ist wieder soweit. Die schöne Weihnachtszeit beginnt. Viele Kinder und auch Erwachsene freuen sich besonders auf diese Zeit. Für die Schüler der Grundschule Altkirchen stehen wieder viele Höhepunkte auf dem Plan. So finden in den einzelnen Klassen Weihnachtsfeiern oder gemeinsame Bastelnachmittage mit den Eltern statt. Auch der Besuch des Weihnachtsmärchens „Zwerg Nase“ im Landestheater Altenburg ist ein einmaliges Erlebnis. Die Erzieher unseres Hortes haben sich in diesem Jahr etwas ganz Besonderes einfallen lassen. Sie gestalten mit den Kindern gemeinsam einen lebendigen Adventskalender. Jeden Morgen im Frühhort darf ein Kind ein Türchen öffnen und die entsprechende Aktion wird nachmittags in den Hortgruppen durchgeführt. So werden an einem Tag Weihnachtslieder gesungen, an einem anderen Tag Duftanhänger gebastelt oder Süßes mit Lebkuchen und Pfeffernüssen hergestellt. Weihnachtskarten gestalten gehört ebenso dazu wie die Märchenstunde. Am 2. Dezember fand der Adventsmarkt statt, welcher, umrahmt von einem kleinen Programm, sehr erfolgreich war. Zur schönen Tradition ist unser alljährlich wiederkehrendes Weihnachtsliedersingen und die Talenteshow geworden. Dazu möchten wir alle Interessierten recht herzlich einladen. Sie findet in diesem Jahr am 18.12.2015 ab 10 Uhr im Saal der Gaststätte „Drei Linden“ in Altkirchen statt. Die Kinder üben lange dafür und freuen sich, ihre Beiträge vor Publikum darbieten zu können. Wir wünschen allen eine ruhige und besinnliche Adventszeit Das Team der Grundschule Altkirchen Anzeigen

Für die zahlreichen Glückwünsche und Geschenke, die mir anlässlich meines

50. Geburtstages überbracht wurden, möchte ich mich recht herzlich bei meiner Familie, den alten Herren vom LSV 1889 e.V. Altkirchen, der Gaststätte „Zu den drei Linden“ für die freundliche Bedienung und das leckere Essen und der ON FIRE – Liveband aus Göpfersdorf bedanken

Steffen Lorenz Altkirchen, im Oktober 2015

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Haar.Trendstudio Stefanie Wojan

Babypause

Unterdorfstr. 13 · 04626 Röthenitz Telefon: 034491-58 15 15

Altpapiersammlung des Dorf- und Fördervereins Dobitschen e.V.

Noch ist mein Bauch ganz kugelrund, doch immer näher rückt die Stund. Zunächst möchte ich mich für das Verständnis und die Treue meiner lieben Kunden bedanken, da ich ab Januar 2016 in die Babypause gehe!

Bereits zum zweiten Mal führt der Dorf- und Förderverein Dobitschen e.V. eine Altpapiersammlung in der Gemeinde durch. Der Erlös kommt einem guten Zweck in der Gemeinde zu Gute. Aus diesem Grund bitten wir Sie, uns mit einer zahlreichen Teilnahme an der Sammelaktion zu unterstützen und uns Ihr Altpapier zur Verfügung zu stellen.

Des Weiteren wünsche ich allen Kunden eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Start ins neue Jahr. Bis bald,

Ihre Stefanie Wojan

Das gesammelte Altpapier wird am 12.12.2015 zwischen 09:00 und 11:00 Uhr abgeholt. Dazu legen Sie es bitte bis 09:00 Uhr gut sichtbar und zugänglich an die Straße vor Ihrem Grundstück oder Ihrer Wohnung ab.

Friseurmeisterin

Gemeinde Dobitschen

Wer Hilfe beim Transport des Altpapiers benötigt, kann sich gern am Freitag (11.12.2015) telefonisch an Randy Idzikowski (Tel.: 0173 / 37 10 324) wenden und erhält Unterstützung.

Die Gemeinde Dobitschen gratuliert herzlich im Dezember 2015 Köhler, Werner Reiche, Johannes Franke, Gerhard Walther, Christel Kluge, Ernst Löffler, Gerlinde

OT Meucha OT Pontewitz Dobitschen Dobitschen OT Meucha Dobitschen

Alternativ können Sie es in der genannten Zeit auch auf den Dorf- und Festplatz in Dobitschen bringen, wo es entgegengenommen wird.

73 J. 78 J. 86 J. 79 J. 71 J. 80 J.

• Termin:

Samstag, 12. Dezember 2015 von 09:00 bis 11:00 Uhr

• Ort:

Abholung an der Haustür / Dorf- und Festplatz

• Verantwortlicher: Dorf- und Förderverein Dobitschen e.V. • Kontakt für Unterstützung: Randy Idzikowski – 0173 / 37 10 324 • Organisatorisches / Technisches:

Einladung des Geschichtsvereins Wasserschloss Dobitschen an alle Einwohner von Dobitschen und Umgebung! Der letzte Monat dieses Jahres bricht an und das Kalenderjahr geht bald zu Ende. Es ist nun soweit, dass wir, gemeinsam mit dem Gemeindekirchenrat und dem neuen Dorf- und Förderverein, in die letzte Phase der Vorbereitung auf die Gedenkveranstaltung zum 295. Geburtstag Johann Friedrich Agricolas, des wohl berühmtesten Sohn Dobitschens, eintreten. (Vor 20 Jahren hatten wir zum 275. Geburtstag im Wasserschloss und in der Kirche eine ganze Konzertreihe veranstaltet.) Im Mittelpunkt steht Agricolas Weihnachtskantate „Kündlich groß…“, die durch das Jugendorchester der Musikschule „Johann Friedrich Agricola“ Schmölln und die Kantorei Gößnitz sowie Solisten aufgeführt wird. Wir laden hiermit alle noch einmal ganz herzlich ein, am Sonnabend, dem 19. Dezember 2015, ab 14.00 Uhr an dieser vorweihnachtlichen Gedenkfeier im Saal des Gasthofes teilzunehmen. (Der Eintritt ist frei und wem es gefallen hat, der darf eine Spende in die Sparbüchse stecken.) Wir freuen uns auf dieses Ereignis und auf Ihren Besuch. Im Namen des Geschichtsvereins Bärbel Berkholz

• Zeitungen, Zeitschriften, Prospekte, Kataloge, Illustrierte, Bücher, Werbebroschüren • nicht gesammelt und angenommen werden können: • Verpackungen, Kartonagen, Pappe, Backpapier, Butterbrotpapier u. Ä. • Es wird darum gebeten, das Papier zu bündeln oder in Kartons zur Verfügung zu stellen. In Folie verpacktes Papier bitten wir auszupacken. Sammler, die wenig Platz für die Lagerung zur Verfügung haben und dennoch den „Dorf- und Förderverein Dobitschen e.V.“ unterstützen wollen, können

freitags zwischen 15:00 und 17:00 Uhr das gesammelte Altpapier auch außerhalb der Sammlungen bei

Fam. Olaf Schulze, Teichstraße 2, 04626 Dobitschen abgeben. Holger Engert (Vereinsvorsitzender)

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Einladung zur Seniorenweihnachtsfeier 2015 Sehr geehrte Seniorinnen und Senioren, in unruhigen Zeiten soll man Ruhe bewahren und althergebrachte Tradition pflegen. Deshalb möchten auch dieses Jahr die Gemeinden Lumpzig und Dobitschen ihre älteren Bürger zur gemeinsamen Weihnachtsfeier am

Dienstag, dem 08.12.2015, um 14.00 Uhr in den Saal des Landgasthofes Dobitschen ganz herzlich einladen. Bei Stollen und Kaffee wollen wir einen gemütlichen Nachmittag miteinander verbringen. Gemeinde Dobitschen

Wo ist beim Fasching etwas los?

nur beim FCD Hallo liebe Närrinnen und Narren, auch im Jahr 2016 möchte Sie der

Faschingsclub Dobitschen e.V. wieder recht herzlich

Feuerwehr und Feuerwehrverein wünschen besinnliche Weihnachtszeit Das Jahr 2015 neigt sich mit großen Schritten dem Ende entgegen. Aus diesem Grund wollen es die Verantwortlichen nicht versäumen, sich bei allen Mitgliedern und Förderern ganz herzlich für die Unterstützung im vergangenen Jahr zu bedanken. Dies beschränkt sich nicht nur auf Ausbildungen und Einsätze, sondern erstreckt sich im besonderen Maße auch auf die Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen für das gesellschaftliche Leben in der Gemeinde. Dieses Engagement ist nicht ohne den Rückhalt und das Verständnis der Familien und Lebenspartner möglich, deshalb bezieht der Dank diese ausdrücklich mit ein.

Allen Einwohnern der Gemeinde, allen Vereinsmitgliedern, allen Einsatzkräften sowie allen Lesern wünschen die Feuerwehr und der Feuerwehrverein Dobitschen e.V. eine geruhsame Vorweihnachtszeit und besinnliche Feiertage im Kreise der Familie sowie einen gesunden Jahreswechsel. Verbunden werden diese Wünsche mit der Bitte, die Vorhaben rund um die Feuerwehr auch 2016 zu unterstützen. Andreas Wohlfahrt (Vereinsvorsitzender)

Björn Steinicke (Ortsbrandmeister)

Gemeinde Drogen

auf unserem Saal in Dobitschen

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

begrüßen

Weihnachten steht vor der Tür, und wir alle freuen uns auf das Fest.

zum Hauptfasching 2016

Eine ruhige Zeit zwischen den Feiertagen im Kreise der Familie und mit Freunden wartet auf uns.

am 13.02.2016 um 19:11 Uhr (Einlass 18:00 Uhr) Kartenvorverkauf am 15.01.2015 um 18:00 Uhr - in unserer Gaststätte Dobitschen -

und zum Fasching für

Fortgeschrittene 2016 am 20.02.2016 um 17:11 Uhr (Einlass ab 16:00 Uhr) Karten an der Abendkasse

Das Jahr 2015 liegt fast hinter uns, im zurückliegenden Jahr konnten wir uns über eine Vielzahl von wichtigen Ereignissen freuen. Da waren die Wahlen zum Bürgermeisteramt und Gemeinderat, Feste und Veranstaltungen unserer Vereine und natürlich das sehr gelungene Jubiläum zur 875-Jahrfeier der Gemeinde. Auch jetzt möchte ich das große Engagement und den Einsatz der vielen ehrenamtlich Tätigen in unserer Gemeinde im vergangenen Jahr besonders hervorheben. Ich bedanke mich auch im Namen des Gemeinderates, bei allen, die für das Gelingen der Veranstaltungen beigetragen haben und verbinde meinen Dank mit dem Wunsch, dass dies auch in der Zukunft so erhalten bleibt.

Für musikalische Unterhaltung während und nach

Ich wünsche Ihnen liebe Bürgerinnen und Bürger mit Ihren Familien eine besinnliche Adventszeit und frohe Weihnachtsfeiertage.

dem Programm sorgen

Für das neue Jahr alles Gute, Gesundheit, Glück und Erfolg

ZENTROMER und MODISDO

Ihre Carmen Meister – Bürgermeisterin und der Gemeinderat

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Weihnachtsgrüße des Bürgermeisters

Weihnachten – die schöne Zeit – Glocken klingen weit und breit, Kerzenlicht in jedem HeimFrieden soll auf Erden sein.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Liebe Seniorinnen, liebe Senioren von Drogen und Mohlis Die Gemeinde Drogen und der Drogener Freizeittreff 2010 laden recht herzlich zur

Weihnachtsfeier ins Kulturhaus Drogen ein. Tag: Mittwoch, 16.12.2015 • Beginn: 14.30 Uhr Bei weihnachtlicher Stimmung wollen wir auch in diesem Jahr gemeinsam besinnliche Stunden bei Kaffee, Stollen und Abendbrot verbringen.

die bevorstehenden Weihnachtsfeiertage und der Jahreswechsel dienen uns Menschen häufig dazu, etwas in uns zu gehen und das ablaufende Jahr gedanklich Revue passieren zu lassen. Wir denken darüber nach, was während des Jahres hindurch alles geschehen ist oder was einen im kommenden Jahr erwarten mag. Dies gilt insbesondere dann, wenn es uns gelingt, der vorweihnachtlichen Hektik etwas zu entfliehen und man die Zeit findet, sich verschiedenen Angelegenheiten, der Familie, Hobbies oder anderen liebgewordenen Dingen zu widmen. In unseren Ortsteilen ist in diesem Jahr sehr vieles geschehen. Dank der Fördermittel aus dem Aufbauhilfefonds des Bundes und der Länder für das Aufbauhilfeprogramm zur Beseitigung der Hochwasserschäden konnten die Brücke, in Lossen und Göhren neu gebaut werden. In Romschütz wurde der Feuerlöschteich geschlämmt und die Uferbefestigung entlang der Hauptstraße erneuert. Der kleine Jordan von Göhren nach Romschütz wurde geschlämmt und die Erweiterung des Bachbettes vom Gasthof in Richtung Brücke Landesstraße geht 2016 in die Ausführung. Gleichzeitig läuft noch die Baumaßnahme Flüssiggasleitung durch den Ortsteil Romschütz. Unser kleiner Ortsteil Lutschütz erfreut sich einer neuen modernen LED Ortsbeleuchtung.

Bei Teilnahme bitte Rückmeldung bis Freitag, 11.12.2015 bei Bärbel Hesselbarth – Tel. 80192 Hesselbarth DFT 2010

Für das Verständnis der Unannehmlichkeiten und Einschränkungen wärend der Baumaßnahmen möchte ich mich bedanken.

Es ist ein lobenswerter Brauch: Wer Gutes bekommt, der bedankt sich auch. Wilhelm Busch Der Drogener Freizeittreff 2010 möchte sich ganz, ganz herzlich bei Allen bedanken, die uns bei unserer Vereinsarbeit tatkräftig, engagiert und mit Spenden unterstützt haben. Die Namensliste ist groß und deshalb sagen wir: An Alle. Wir wünschen Euch eine schöne Adventszeit, ein gesegnetes Weihnachtsfest, einen guten Rutsch und vor allem Gesundheit. DFT 2010

Ich wünsche Ihnen ein gesegnetes und besinnliches Weihnachtsfest und für das Jahr 2016 alles erdenklich Gute. Ihr Bürgermeister Roberto Bauer

Aus diesem Anlass übergab am 6. November 2015 uns die Inhaberin der Physiotherapiepraxis, „Physiolounge by Claudia Schmieder“ 25 neue T-Shirts für die Einsatzabteilung der FF Göhren. Die Kameraden sagen nochmals ,,DANKE" für die Spende.

www.goehren-thueringen.de

Die Gemeinde Göhren gratuliert herzlich im Dezember 2015 OT Romschütz Göhren Göhren OT Romschütz OT Gödern

Vielen Dank Ihnen allen für die gewährte Unterstützung, für die vertrauensvolle und angenehme Zusammenarbeit und für die vielen gut gemeinten Ratschläge.

80 Jahre Freiwillige Feuerwehr Göhren

Gemeinde Göhren

Dr. Ehrlich, Günther Gellings, Rudolf Frost, Ilse Beer, Erika Sparbrod, Christa

Zum Jahresende möchte ich auch die Gelegenheit nutzen, allen ganz herzlich Danke zu sagen, die sich für das Wohl unserer Gemeinde engagieren. Insbesondere danke ich allen, die in Vereinen oder karitativen Verbänden, im Brand- und Katastrophenschutz, im kirchlichen Bereich in ihrer Freizeit ehrenamtlich tätig sind. Diese Leistungen sind nicht hoch genug einzuschätzen. Unser Gemeinschaftsleben steht und fällt mit dem ehrenamtlichen Engagement.

76 J. 72 J. 84 J. 72 J. 79 J.

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Amtsblatt der VG „Altenburger Land“

Weihnachtsgrüße der Wehrleitung Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Göhren wünscht allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern sowie allen Freunden, welche uns das ganze Jahr unterstützten, friedvolle Weihnachtsfeiertage und die besten Wünsche für das kommende Jahr 2016. Ich persönlich bedanke mich bei allen Kameradinnen und Kameraden unserer Feuerwehr, der Altersabteilung, der Jugendfeuerwehr für ihre wichtige Mitarbeit im zurückliegenden Dienstjahr. Mein Dank gilt besonders den Familienangehörigen, Freunden und Bekannten für ihr Verständnis und ihre Unterstützung bei unserer wichtigen und nicht immer leichten Arbeit. Bedanken möchte ich mich aber auch bei allen Arbeitgebern, die unsere Feuerwehrarbeit respektieren, schätzen und verständnisvoll mittragen. Wir wünschen Ihnen und uns allen:

„FROHE UND GESEGNETE WEIHNACHTEN UND EINEN GUTEN START INS NEUE JAHR 2016“ Ortsbrandmeister Eichhorn Frank sowie der Vereinsvorstand

5. Dezember 2015

Gemeinde Göllnitz

Die Gemeinde Göllnitz gratuliert herzlich im Dezember 2015 Mehlhorn, Dieter Schellenberg, Jutta Furchner, Christoph

OT Zschöpperitz OT Zschöpperitz OT Kertschütz

75 J. 82 J. 77 J.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

ich wünsche Ihnen, auch im Namen des Gemeinderates, eine gesegnete, friedvolle Advents- und Weihnachtszeit und für das vor uns liegende Jahr persönliches Wohlergehen, Glück, Gesundheit sowie Erfolg für zukünftige spannende Herausforderungen, die es gemeinsam zu bewältigen gilt. Ihr Bürgermeister Hans-Jürgen Heitsch

Herzliche Einladung zur Seniorenweihnachtsfeier Liebe Seniorinnen und Senioren,

Einladung zur Seniorenweihnachtsfeier Liebe Seniorinnen und Senioren, die Gemeinde Göhren veranstaltet zusammen mit der Volkssolidarität auch in diesem Jahr unser vorweihnachtliches Beisammensein, um in gemütlicher Runde das alte Jahr besinnlich ausklingen zu lassen. Dazu möchten wir Sie alle recht herzlich am

auch in diesem Jahr veranstalten wir wieder für alle älteren Bürger unserer Gemeinde ein weihnachtliches Zusammensein. Bei Kaffee, Stollen und musikalischer Unterhaltung wollen wir gemeinsam einen gemütlichen Nachmittag verbringen. Im Namen der Gemeindevertretung würde ich mich freuen, Sie am Dienstag, dem 15.12.2015 ab 14.30 Uhr im Bürgerhaus Göllnitz begrüßen zu dürfen. Ihr Bürgermeister Hans-Jürgen Heitsch

Mittwoch, dem 16. Dezember 2015 Beginn 14.00 Uhr in den Saal der Gemeinde Göhren einladen. Wir bitten um Bestätigung Ihrer Teilnahme bei Frau Bärbel Hartmann Tel.: 03447/4270 oder in der Gemeinde Dienstag von 15:00 – 17:30 Uhr Tel.: 03447/311441 Ihr Bürgermeister Roberto Bauer und die Volkssolidarität Göhren

Allen Vereinsmitgliedern des Feuerwehrvereins Göllnitz/Zschöpperitz, Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr und allen ehrenamtlichen Helfern und deren Familien wünschen wir frohe Weihnachten sowie Gesundheit und Glück im neuen Jahr. Allen Beteiligten nochmals ein großes Dankeschön für die Einsatzbereitschaft und die Unterstützung bei Vereinsprojekten und Veranstaltungen. Vereinsvorstand Feuerwehrverein Göllnitz/Zschöpperitz

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5. Dezember 2015

Information zur Ablesung der Wasserzähler

SV Osterland Lumpzig

Werte Grundstückseigentümer, die Ablesung der Wasserzähler in der Gemeinde Göllnitz erfolgt in der Zeit vom 30.12.2015 bis 04.01.2016 ab 9.00 Uhr. Wir bitten Sie, an diesen Tagen den Mitarbeitern der Gemeinde Göllnitz den Zugang zu den Wasserzählern zu ermöglichen. Bei Abwesenheit befestigen Sie bitte eine Notiz mit dem Zählerstand sichtbar am Briefkasten oder hinterlegen ihn bei Nachbarn. Den genauen Ablesetag entnehmen Sie bitte den Schaukästen in den einzelnen Ortsteilen.

Falk Hoffmann mit der goldenen Ehrennadel ausgezeichnet

gez. Heitsch Bürgermeister

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Am 20.10.2015 wurde unser Trainer der 1. Männermannschaft Falk Hofmann mit der goldenen Ehrennadel des Landkreises Altenburger Land ausgezeichnet. Unter den 26 Ausgezeichneten war er der Jüngste und doch reichlich verdient. Nicht nur für Lebenswerke im Ehrenamt sollten diese Auszeichnungen vergeben werden, sondern besonders für aktuelles herausragendes Engagement. Und in diesem Zusammenhang bin ich der vollen Überzeugung, dass hier der Richtige geehrt wurde.

Gemeinde Lumpzig

Die Gemeinde Lumpzig gratuliert herzlich im Dezember 2015 Günther, Leonie Lohmann, Christa Pohl, Annemarie Mühle, Susanne Busch, Ilse

OT Großbraunshain OT Hartha OT Kleintauscha OT Großbraunshain Lumpzig

87 J. 77 J. 72 J. 83 J. 77 J.

Werte Bürgerinnen und Bürger, im Namen der Mitarbeiter und der Gemeinderäte der Gemeinde Lumpzig wünsche ich Ihnen eine besinnliche Vorweihnachtszeit, schöne Weihnachtsfeiertage und viel Gesundheit und Erfolg im neuen Jahr. Ihr Torsten Hiller Bürgermeister $

Falk Hoffmann ist seit 2009 Mitglied in unserem Sportverein. Anfangs als respektable Spielerpersönlichkeit ist er mittlerweile in die Fußstapfen seines Vaters getreten und leitet seit 3 Jahren den Trainingsbetrieb unserer beiden Herrenmannschaften, ist Trainer der 1. Mannschaft und seit 2013 Mitglied im Vorstand der Abteilung Fußball. Vor einem reichlichen Jahr hat einer unserer jungen Fußballer aus Altenburg einen eritreischen Flüchtling mit auf den Sportplatz gebracht und gefragt, ob dieser mit in Lumpzig trainieren dürfe. Mittlerweile sind 5 Flüchtlinge Mitglied in der Abteilung Fußball. Seitdem zeigt Sportfreund Hofmann was es heißt, aktive Integrationsarbeit zu leisten. Die Organisation der Abholung der Flüchtlinge aus Altenburg und Gössnitz an drei Tagen in der Woche zu Training und Spielbetrieb ist aufwendig kostenintensiv und setzt viel Ausdauer voraus, doch Falk und viele Sportfreunde der Abt. Fußball helfen dabei, dass dies reibungslos gelingt. Die jungen Flüchtlinge spielen vornehmlich in der 2. Mannschaft. Falk Hofman kümmert sich auch in seiner Freizeit neben seinem zeitaufwendigen Trainerjob um diese Jungs. Gemeinsame Ausflüge mit der Mannschaft, Hilfe bei der Montage und Finanzierung einer Antenne fürs Flüchtlingsheim, gemeinsames Kochen in der Flüchtlingsunterkunft oder bei Falk zu Hause, Baden fahren in den heißen Sommermonaten oder auch zusammen die Kirche besuchen, Hilfe bei Behörden- und Arztbesuchen sind nur ein paar Dinge die von Falk organisiert wurden. Der SV Osterland Lumpzig wünscht dem Sportfreund Falk Hofmann weiterhin Erfolg und Freude an der Arbeit in der Abteilung Fußball und viel Erfolg im persönlichen Werdegang. Eine Unterstützung aus den jungen Reihen unserer Männermannschaften ist hier unerlässlich. Vorstand des SV Osterland Lumpzig

JEDEN MONAT NEU

Amtsblatt

der Verwaltungsgemeinschaft „Altenburger Land“

D-Junioren des SV Osterland Lumpzig in neuen Trikots Die D-Junioren des SV Osterland Lumpzig dürfen sich über einen neuen Trikot-Satz freuen. Gesponsert wurde dieser von dem Schuhhandelsunternehmen „Deichmann“ aus Essen. Das Handelsunternehmen engagiert sich seit Jahren mit bundesweiten Sponsoringaktionen für den Nachwuchssport in Deutsch-

Amtsblatt der VG „Altenburger Land“

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5. Dezember 2015

Ich wünsche allen Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde eine friedvolle Adventszeit, ein frohes Weihnachtsfest im Kreise der Familie und einen guten Rutsch ins neue Jahr! Jens Stallmann Bürgermeister

Begegnungsstätte Mehna informiert Veranstaltungsplan Dezember 2015 land. Die diesjährige Aktion startete als „Deichmann Gewinnspiel Marco Reus“ im Frühjahr dieses Jahres. Unsere Nachwuchsmannschaft wurde dazu vom Übungsleiter Uwe Pitschel angemeldet und konnte am 10.11.15 glücklich einen kompletten Trikotsatz (je 14 x Trikot, Hose, Stutzen und eine Torwartausrüstung) der Marke FILA in grüner Farbe in der Altenburger Deichmann-Filiale aus den Händen der Filialleiterin Frau Kurze in Empfang nehmen. Die Freude darüber war den Jungs anzusehen. Die neue Ausrüstung ist ein willkommener Ersatz für die mittlerweile 12 Jahre alte Spielbekleidung, in der sie ihre bisherigen Fußballspiele bestreiten mussten und gleichzeitig auch eine Anerkennung ihrer bisherigen positiven sportlichen Entwicklung! Wir hoffen, dass die neuen Trikots der Mannschaft Glück bringen und viele Siege damit erkämpft werden! Der Vorstand des Sportvereins „Osterland“ Lumpzig e.V. wünscht seinen Mitgliedern eine besinnliche Adventszeit, ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2016. Gleichzeitig bedankt sich der Vorstand im Namen der Abteilungen des Vereins bei all seinen Sponsoren und Freunden für die gute und uneigennützige Hilfe und Unterstützung im Sportjahr 2015. Es war ein turbulentes und erfolgreiches Jahr für den Lumpziger Sport. Besonderen Dank an den Gemeinderat für die Werterhaltung der Sportstätten. Allen Sportfreundinnen und Sportfreunden mit ihren Angehörigen wünschen wir vor allem recht viel Gesundheit und frohe Stunden in der Gemeinschaft. Reinhard Etzold Leiter Öffentlichkeitsarbeit/Pressewart Des SV „Osterland“ Lumpzig e.V.

Gemeinde Mehna

Die Gemeinde Mehna gratuliert herzlich im Dezember 2015 Kurze, Harri Kregel, Herbert Schröder, Uta

Mehna OT Zweitschen Mehna

79 J. 83 J. 74 J.

02.12.2015 14.00 Uhr 09.12.2015 14.00 Uhr 16.12.2015 14.00 Uhr 06.01.2016 14.00 Uhr

Adventskaffee Spielenachmittag mit Abendbrot Weihnachtsfeier – letzter Kaffee im alten Jahr Prosit Neujahr erster Kaffeenachmittag

Viel Spaß! M. Hübschmann und D. Schmerler

Gemeinde Starkenberg www.starkenberg.info Liebe Bürgerinnen und Bürger, ein abwechslungsreiches Jahr liegt hinter uns und viele neue Aufgaben vor uns. Die Auswirkungen der derzeitigen Situation sind für alle eine große Herausforderung, welcher wir uns aber verantwortungsbewusst stellen werden. Dabei setzen der Gemeinderat und ich auf Ihre aktive Mitwirkung, um mit den vorhandenen Mitteln das Erreichte zu erhalten oder sogar noch besser zu machen. Auf das Geschaffene können wir voller Stolz blicken und dieser Stolz soll uns Mut machen. Ich verweise darauf, dass die kommunale Haushaltspolitik die Grundlage unserer Arbeit war und ist. Aber viele Einflussfaktoren machen es den Kommunen immer schwieriger, alle Forderungen und Wünsche zu erfüllen. Vor dem Hintergrund der Diskussionen um wenige zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel und einer Gebiets- und Verwaltungsreform gilt es, uns auch zukünftig als stabile und lebenswerte Gemeinde darzustellen. Unsere Aktivitäten sind darauf ausgerichtet die ländlichen Strukturen zu erhalten und ein Selbstbestimmungs- und Gestaltungsrecht im Interesse der Bürger umzusetzen. Der vor kurzem verstorbene Altbundeskanzler Helmut Schmidt (Helmut Schmidt (*1918 -2015), dt. Politiker (SPD), 1974-82 Bundeskanzler) hat es treffend in den Worten: „Rate den Mitbürgern nicht das Angenehmste, sondern das Beste.“ zusammengefasst. Die Finanzausstattung vieler Kommunen wird immer schwächer, da viele Mittel durch pflichtige Leistungen gebunden sind. Ungeachtet dessen hat der Gemeinderat in Zusammenarbeit mit der Verwaltungsgemeinschaft, den übergeordneten Körperschaften und Organisationen es verstanden, die vielfältigen Aufgaben zu erfüllen und uns im ländlichen Raum als lebenswerte Gemeinde zu entwickeln. Aber das positive Erscheinungsbild unserer Gemeinde wäre nicht entstanden, gäbe es nicht die vielen ehrenamtlich Tätigen, die in Zusammenarbeit mit den kommunalen Beschäftigten, die vielen

5. Dezember 2015

Amtsblatt der VG „Altenburger Land“

Bereiche des kommunalen Lebens abdecken. Dazu gehört die Investitionstätigkeit und Erhaltungsarbeiten ebenso wie die Arbeit mit unseren Kindern im Kindergarten, Schule, den Vereinen, der Vereinsarbeit sowie das private Engagement. Mein besonderer Dank gilt dabei denen, die uns als Kommune dabei unterstützt haben und es auch zukünftig zielorientiert tun werden. Dabei setze ich weiterhin auf gute und konstruktive Zusammenarbeit. Zu den vielen guten beständigen Beispielen gehören die Arbeit in den Vereinen, die Organisation von Festen und Veranstaltungen sowie die Mithilfe bei der Umsetzung der kommunalen Aufgaben. Besonderes erwähnen möchte ich dabei die Zusammenarbeit unserer Erzieherinnen der Kindertagesstätte und der Eltern. Gemeinsam wurde verstanden, die vorhandenen Ressourcen zum Wohle der Kinder einzusetzen. Weiterhin möchte ich noch die Einsatzbereitschaft der Kameraden unserer Wehren positiv erwähnen und hier besonders auf die Arbeit bei der erforderlichen Jugendarbeit hinweisen. Deren Arbeit wurde auch mit den positiven Ergebnissen bei verschiedenen Wettbewerben belohnt, welche mich natürlich auch mit Stolz erfüllen. Gelungene Projekte und viele positive Impulse für unser aller Arbeit beruhen auch auf der Unterstützung durch die Unternehmen in unserer Region und den Spenden, welche unsere Vereine erhalten haben. Dafür mein ausdrücklicher Dank an alle und die Bitte, weiterhin die Unterstützung so aufrecht zu erhalten. Gleichzeitig verweise ich auch auf die Eigenverantwortung der Bürger. Neben den vielen Rechten gehören aber auch Pflichten dazu, an welche ich hier im Allgemeinen erinnern möchte. Bringen Sie sich auch zukünftig aktiv in die Gestaltungsprozesse unserer Gemeinde ein. Auch an dieser Stelle sei noch einmal auf eventuelle bevorstehende Veränderungen in Verwaltungs- und Strukturorganisationen hingewiesen. Unser gemeinsames Ziel einer stabilen ländlichen Struktur, können wir nur erreichen, wenn wir auch zukünftig verantwortungsvoll zusammenarbeiten und gemachte Fehler als Chance ansehen. Dass wir es können, haben wir in den mittlerweile erfolgreichen umgesetzten Zusammenschlüssen unserer Gemeinde bewiesen. Unter den Eindrücken der schrecklichen Ereignisse im November in Frankreich wünsche ich uns eine friedliche Zukunft, in der die Achtung und der Respekt zwischen den Menschen wieder stärker Beachtung findet. „Die Ehrfurcht vor der Vergangenheit und die Verantwortung gegenüber der Zukunft geben fürs Leben die richtige Haltung.“ Im Sinne dieser Worte von Dietrich Bonhoeffer (1906- 1945) wünsche ich Ihnen, auch im Namen des Gemeinderates, ein besinnliches Weihnachtsfest, erholsame Tage im Kreise von Freunden und Verwandten und eine friedliche, gesunde Zukunft. Herzlichst Ihr Wolfram Schlegel

Mitteilung aus der Gemeinde zur Räum- und Streupflicht!!! Aus gegebenem Anlass möchte die Gemeinde Starkenberg auch in diesem Jahr darauf hinweisen, dass vor Beginn der kommenden Wintersaison die Räum- und Streupflicht vor den Grundstücken in der gesamten Gemeinde Starkenberg nicht vergessen wird. Gleichzeitig ist das Betreten der Eisflächen sämtlicher Teiche im Gemeindegebiet untersagt!

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Wir möchten noch darauf hinweisen, dass Freileitungen, die über private Grundstücke laufen, in Abstimmung mit den Versorgern freizuhalten sind. gez. Schlegel Bürgermeister

Bitte halten Sie sich an unsere Hundesatzung Liebe Einwohner der Gemeinde Starkenberg, aus gegebenem Anlass möchte ich auch in diesem Jahr wieder an die Hundesatzung der Gemeinde Starkenberg erinnern. Hunde sind Freunde des Menschen, Spielgefährten unserer Kinder und treue Partner für Jung und Alt. Viele Menschen mögen Hunde, aber nicht ihre Hinterlassenschaften auf Wiesen, Spielplätzen, Gehwegen und öffentlichen Plätzen. Deshalb entsorgen Sie diese bitte umgehend, wenn Sie mit Ihrem Hund Gassi gehen, um Ordnungswidrigkeiten zu vermeiden. Beachten Sie bitte auch, gemäß der Hundehalterordnung, Ihren Hund auf öffentlichem Gelände an der Leine zu führen. gez. Schlegel Bürgermeister

Die Gemeinde Starkenberg gratuliert herzlich im Dezember 2015 Böhme, Brigitte Tischer, Ingeburg Dürrschmidt, Walter Schnabel, Elly Dietze, Horst Burkhardt, Sigrid Horn, Käthe Wiese, Margitta Schöne, Ingrid Heilmann, Hella Tietze, Franz Obereder, Renate Großer, Hans Kirmse, Christel Große, Gottfried Zeidler, Irmgard Ludwig, Günter Schmidt, Erika

OT Neuposa Starkenberg OT Kleinröda Starkenberg OT Neuposa OT Pöhla OT Kostitz OT Neuposa Starkenberg OT Kostitz OT Kostitz OT Neuposa OT Kostitz Starkenberg OT Posa OT Neuposa OT Kostitz OT Neuposa

79 J. 74 J. 90 J. 75 J. 77 J. 78 J. 88 J. 71 J. 75 J. 72 J. 71 J. 80 J. 80 J. 74 J. 76 J. 82 J. 77 J. 88 J.

Herzlichen Glückwunsch nachträglich zur

goldenen Hochzeit Herrn Erhard Schmidt und Frau Karla in Starkenberg OT Tegkwitz sowie zur

diamantenen Hochzeit Karl-Heinz Kröber und Frau Margareta in Starkenberg OT Naundorf Gesundheit und noch viele schöne gemeinsame Jahre wünschen der Bürgermeister und der Gemeinderat Starkenberg.

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5. Dezember 2015

Begegnungsstätte Starkenberg informiert Veranstaltungsplan Dezember 2015 Mittwoch, 09.12.15

13.00 Uhr

Donnerstag, 17.12.15 13.00 Uhr

Weihnachtsfeier in gemütlicher Runde Heimatkunde: welche Orte mit interessanten Geschichte gehören zur Gemeinde Starkenberg, danach Kaffee- und Spielenachmittag

Änderungen entnehmen Sie bitte den aktuellen Aushängen an den Schautafeln!

Ich wünsche Ihnen eine schöne Weihnachtszeit und alles Gute im neuen Jahr 2016. Über Ihren Besuch und eine rege Teilnahme an den Veranstaltungen freut sich Christine Markowski

Während der Frühstückspause versorgte uns das Erzieherteam mit belegten Brötchen, Bockwürsten und Getränken, welche dankend in Anspruch genommen wurden. Für die hilfreiche Unterstützung beim Verkauf möchten wir unseren Dank an Herrn Popelka aussprechen.

Weihnachtsfeier im Saal des Gemeindezentrums in Starkenberg Zu der Weihnachtsfeier am 10.12.2015 laden die Volkssolidarität und der Bürgermeister alle Senioren recht herzlich ein. Um 14.30 Uhr beginnen wir mit einer gemütlichen Kaffeerunde bei weihnachtlicher Musik. Unterhalten werden Sie dann von den Schülern der Musikschule Altenburg. Mit einem deftigen Abendessen und Musik zum Tanzen werden wir dann den Abend ausklingen lassen.

In der Pausenhalle befand sich eine Ausstellung mit Unterrichtsmaterialien, welche nicht nur angeschaut, sondern auch selbst einmal ausprobiert werden konnten. Unsere Schulchronik, welche von Frau Rühling stets liebevoll geführt und gestaltet wird, war ein großer Anziehungspunkt.

Der Unkostenbeitrag beträgt für Mitglieder der Volkssolidarität 8,00 € und für Gäste 15,00 €. Wir freuen uns auf Euch, gemeinsam einen schönen Nachmittag in der Adventszeit zu verbringen. Der Vorstand der Volkssolidarität Starkenberg

Neues aus der Grundschule Posa Tag der offenen Tür an der Grundschule Posa Am 12. November 2015 war es wieder soweit. Viele Besucher mit zukünftigen Erstklässlern, darunter auch die zukünftigen ABC-Schützen der Kita Starkenberg, fanden den Weg in unsere Schule. Die Tanzgruppe eröffnete diesen Tag in der Turnhalle mit poppigen Tänzen. Im Anschluss daran stellte jeweils ein Schüler seine Klasse, die Klassenlehrerin und den Stundenplan des Tages vor. Ab der zweiten Unterrichtsstunde hieß es Türen auf, zeigen wie wir lernen und was wir alles schon können. Die Eltern zeigten sich sehr interessiert und schauten nicht nur zu, sondern halfen in der Werkstatt aktiv bei der Erfüllung der Aufgaben ihrer Sprösslinge mit.

Es war ein schöner und erfolgreicher Tag, der uns als Lehrer und Erzieher in unserer Arbeit bestätigte. Vielen Dank an alle Besucher, die sich die Zeit genommen haben, um diesen Tag erfolgreich zu gestalten. Nun freuen wir uns auf die Adventszeit und unsere Klassenweihnachtsfeiern. Besonders schön war auch unser alljährliches Weihnachtskonzert, das am 02. Dezember 2015, 17.00 Uhr in der Dorfkirche Großröda stattfand. Die Klasse 4 führte einen Basar mit selbstgebackenen Weihnachtsplätzchen durch. Das Team der GS Posa

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Informationen aus der Kindereinrichtung Starkenberg Mit viel Begeisterung spielen die Kinder der Kita „Frohe Zukunft“ Puppenmutti und Puppenvati.

Durch die Arbeit vieler Helfer konnte das Vorhaben relativ zügig realisiert werden. Wir konnten einen sehr gut erhaltenen Edelstahleinsatz für unseren Tresen erwerben, der dann fachgerecht durch Herrn Drechslermeister Rolf Mitheis aus Tegkwitz und Herrn Olaf Bauer von der Brauerei eingebaut wurde. Den beiden Herren gilt unser besonderer Dank! Der Wasser- und Abwasseranschluss wurde durch unser Vereinsmitglied Andres Siegel realisiert. Nach der Arbeit kommt das Vergnügen! Getreu diesem Motto hatte der Vorstand des Feuerwehrvereins Tegkwitz e.V. zu einer kleinen Veranstaltung geladen, bei der den Helfern für den Umbau der Küche und der Theke Danke für ihre geleistete Arbeit gesagt wurde. Bei dieser Gelegenheit wurden die neuen Einrichtungsgegenstände auf Herz und Nieren geprüft und haben ihre Feuertaufe bestanden: Das Essen war lecker und das Bier lief gut. Nochmals vielen Dank für die angenehme Zusammenarbeit!! Feuerwehrverein Tegkwitz e.V. gez. Rainer Heimer – Kassenwart

Ein ganz großer Dankeschön dafür an die Frauen der Begegnungsstätte, die für die Kinder, alle Puppen, ob groß oder klein, liebevoll eingestrickt haben. gez. Richter Leiterin der Kindereinrichtung Starkenberg

Für Leckereien zur Weihnachtszeit und Getränke sorgt der Feuerwehrverein Tegkwitz

Die Gemeinde Starkenberg gratuliert herzlich im Dezember 2015 OT Misselwitz OT Tegkwitz OT Misselwitz

am 12.12.2015 um 15.00 Uhr in das Gemeindezentrum Tegkwitz zur diesjährigen Weihnachtsfeier ein.

Ortsteil Tegkwitz informiert

Hatzel, Dieter Wille, Fred Rabe, Klaus-Dieter

Wir laden die Mitglieder der Volkssolidarität Ortsgruppe Tegkwitz recht herzlich

Ortsteil Naundorf informiert 75 J. 71 J. 76 J.

Der Feuerwehrverein Tegkwitz e.V. informiert: „Neue Theke“ im Saal des Gemeindezentrums Der Vorstand und die Mitglieder des Feuerwehrvereins Tegkwitz e.V. freuen sich über eine „neue“ Edelstahltheke im Saal des Gemeindezentrums in Tegkwitz. Die bisherige Messing- Theke war sehr Pflegeintensiv sah oft sehr unansehnlich aus.

Die Gemeinde Starkenberg gratuliert herzlich im Dezember 2015 Sonntag, Isolde Winter, Lieanne Janssen, Wilhelm Kröber, Rainer Lorenz, Helga Kresse, Fritz

OT Oberkossa OT Naundorf OT Oberkossa OT Dobraschütz OT Wernsdorf OT Oberkossa

82 J. 73 J. 80 J. 78 J. 81 J. 92 J.

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Kirchliche Nachrichten – Dezember Veranstaltungen der Kirchengemeinde Altkirchen

5. Dezember 2015

Der Zuspruch in der Jahreslosung für 2016 begleite Sie im Neuen Jahr „GOTT spricht: ICH will euch trösten, wie einen seine Mutter tröstet.“ (Jesaja 66,13), Im Namen des Gemeindekirchenrates grüßt Sie, Ihr Pfarrer Thomas Eisner.

Gottesdienste Altkirchen 3. Advent, 13.12. 08.30 Uhr Hl. Abend, 15.30 Uhr Altjahresabend, 31.12. 15.00 Uhr Illsitz Mittwoch, 9.12. 19.00 Uhr 3. Advent, 13.12. 16.00 Uhr

4. Advent, 20.12. 14.00 Uhr 2. Christfeiertag, 26.12. 10.00 Uhr Sonntag, 3.1. 08.30 Uhr

Gottesdienst im Gemeindesaal Christvesper mit Krippenspiel

Veranstaltungen und Infos für die Kirchgemeinden des Pfarramts Mehna-Dobitschen

Gottesdienst mit hl. Abendmahl im Gemeindesaal

Monatsspruch Dezember 2015: „ Jauchzet, ihr Himmel; freue dich, Erde! Lobet, ihre Berge, mit Jauchzen! Denn der Herr hat sein Volk getröstet und erbarmt sich seiner Elenden.“ (Jesaja 49,13)

Gemeindeadventsfeier Adventsliedersingen mit dem Kirchenchor in der beheizten Kirche Adventsgottesdienst mit heiligen Taufen Festgottesdienst Gottesdienst mit hl. Abendmahl

Schmölln, evang.-freikirchliche Gemeinde 4. Advent, 20.12. 16.00 Uhr Advents- und Weihnachtsliedersingen

Gemeindeveranstaltungen Krippenspielprobe (Pfr. Eisner) donnerstags ab 16.00 Uhr Kirchenchor (Kantor Göthel) donnerstags ab 18.00 Uhr Ihr Pfarrer Thomas Eisner Kirchplatz 7, 04626 Schmölln Tel.: 034491/582624

Bürosprechzeit im Gemeindehaus Altkirchen: dienstags 16.00 - 17.00 Uhr Tel.: 034491/80037

Der Gemeindekirchenrat Altkirchen wünscht allen Gemeindegliedern ein gesegnetes Christfest und ein behütetes neues Jahr. Dankbar blickt der Gemeindekirchenrat auf das Jahr 2015 zurück. An der Kirche in Altkirchen konnten die Kupferabdeckungen an den Giebeln befestigt und 4 Bleiglasfensterteile erneuert werden, in Mohlis konnte das Friedhofstor erneuert werden, vielen Dank an Herrn Splitt für die Ausführung der Arbeiten. Allen, die mit Ihrer Kirchgeldspende und weiteren Spenden diese Arbeit ermöglicht haben ein großes Dankeschön! Weitere Höhepunkte für unsere Kirchgemeinde und die gesamte Region war wieder das Konfirmationsjubiläum im September mit dem eindrucksvollen Orgelkonzert am Nachmittag, die Hubertusandacht im Oktober mit der Jagd- und Parforcehorngruppe Taucha Sachsen e.V. und am 10. November unser Martinsfest mit Andacht, Laternenumzug mit Frau Stopfer und ihrem Pferd Benny als Martin, dem Einsetzen der brennenden Kerzen in die Blaue Flut und dem Teilen der leckeren selbstgebackenen Martinshörnchen. Vielen Dank für die konstruktive Zusammenarbeit mit unserem Bürgermeister und den Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr beim Absperren der Straßen für den Umzug! Unserem Bürgermeister für Altkirchen Herrn Franke und unserer Bürgermeisterin für Drogen Frau Meister, den Gemeinderäten, den Kameraden der Feuerwehr und Frau Dimmer mit den Mitgliedern des „Fördervereins Kirche Mohlis e.V.“ danken wir für alle konstruktive Zusammenarbeit. Ein besonderer Dank ergeht an Herrn Regge, der mit großem Geschick und großer Ausdauer in und um unsere Kirche in Altkirchen wieder Hand angelegt hat.

Herzliche Einladung zu unseren Gottesdiensten Samstag vor dem 2. Advent – Samstag, 05.12. 2015 Mehna 14.00 Uhr Andacht und Adventsfeier in Mehna im Saal für die Kirchgemeinden Tegkwitz, Mehna, Göllnitz, Dobraschütz, Großröda (Pfrn. Mönnich) Samstag vor dem 3. Advent – Samstag, 12.12.2015 Dobitschen, 15.00 Uhr Kinder-Weihnachtsfeier mit der KEB Chemnitz für alle Kinder des Kirchspiels 3. Sonntag im Advent – Sonntag, 13.12.2015 Großröda 10.30 Uhr Gottesdienst (Pfrn. Mönnich) Dobitschen 14.00 Uhr Andacht und Adventsfeier für die Kirchgemeinden Lumpzig und Dobitschen (Pfrn. Mönnich) Samstag vor dem 4. Advent – Samstag, 19.12.2015 – Weihnachtskonzert für alle Gemeinden des Kirchspiels Dobitschen Weihnachtskonzert mit dem Orchester der Musikschule „Johann Friedrich Agricola“ aus Schmölln, der Kantorei Gößnitz und Solisten Ort: Saal Gasthof Dobitschen Termin: 14.00 Uhr Herzliche Einladung an alle! Der Eintritt ist frei – Spenden erwünscht! 4. Sonntag im Advent – Sonntag, 20.12.2015 Dobraschütz 10.30 Uhr Gottesdienst (Pfrn. Mönnich) Göllnitz 14.00 Uhr Gottesdienst (Pfrn. Mönnich) Heiliger Abend – Donnerstag, 24.12.2015 Dobraschütz 14.00 Uhr Christvesper mit Krippenspiel (Pfrn. Mönnich) Dobitschen 15.30 Uhr Christvesper mit Krippenspiel (Pfrn. Mönnich) Mehna 15.30 Uhr Christvesper mit Krippenspiel (v. Chamier) Großröda 17.00 Uhr Christvesper mit Krippenspiel (Pfrn. Mönnich) Göllnitz 17.00 Uhr Christvesper mit Krippenspiel (Kirchengemeinde) Tegkwitz 17.00 Uhr Christvesper mit Krippenspiel (v. Chamier) Lumpzig 18.30 Uhr Christvesper mit Krippenspiel (Pfrn. Mönnich) 1. Weihnachtstag – Freitag, 25.12.2015 Göllnitz 10.30 Uhr Gottesdienst (Pfrn. Mönnich)

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2. Weihnachtstag – Samstag, 26.12.2015 Starkenberg 09.00 Uhr Gottesdienst (v. Chamier) Mehna 10.30 Uhr Gottesdienst (v. Chamier) Dobitschen 10.30 Uhr Gottesdienst (Pfrn. Mönnich) Altjahrsabend und Jahresschlussgottesdienste – Donnerstag, 31.12.2015 Großröda 14.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl (Pfrn. Mönnich) Göllnitz 14.00 Uhr Gottesdienst (v.Chamier) Dobraschütz 15.30 Uhr Gottesdienst (v. Chamier) Dobitschen 17.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl (Pfrn. Mönnich) Neujahr – Freitag, 01.01.2016 Tegkwitz 10.30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl (Pfrn. Mönnich) Mehna 14.00 Uhr Gottesdienst zum neuen Jahr (Pfrn. Mönnich) Andacht mit Sternsinger – Sonntag, 03.01.2016 Dobitschen 14.30 Uhr in der Kirche – Andacht mit den Sternsinger aus der Katholischen Pfarrei Altenburg-Schmölln (siehe unten)

Besondere Mitteilungen • Ein großer Dank! Unser großer Dank gilt all denen, die ihre Kirchengemeinde auch in diesem – sich seinem Ende neigenden – Jahr unterstützt haben: durch die vielen Kollekten und Spenden, Kirchensteuern, die gezahlt wurden, durch die Zahlung des Kirchgeldes bzw. des Gemeindebeitrags, aber auch und besonders durch die vielen ehrenamtlichen Dienste, die geleistet wurden und die für uns als Kirchengemeinde so sehr wichtig sind: Ihr Engagement reichte von den sonntäglichen Blumengaben bis hin zum vollen Körper- und Kräfteeinsatz bei den Aufräumtagen auf den kirchlichen Friedhöfen. Kuchenbacken und Kaffeekochen für die Gemeindefeste, das viele Räumen und Vorbereiten für die verschiedenen Feste war Ihnen eine Selbstverständlichkeit und hat uns als Gemeindekirchenräte bewusst gemacht, wie sehr Sie sich mit Ihrer Kirchengemeinde verbunden fühlen. Ihnen Allen ein ganz großer Dank ! • Kinder-Weihnachtsfeier für das gesamte Kirchspiel im Pfarrhaus Dobitschen Herzlich laden wir alle Kinder und Eltern aus den Gemeinden unseres Kirchspiels zur traditionellen Kinderweihnachtstsfeier in das Pfarrhaus nach Dobitschen ein. Am Samstag, dem 12.12.2015, ab 15.00 Uhr feiern wir, essen miteinander, singen adventliche Lieder, basteln und verbringen bei Kerzenschein einen schönen Nachmittag. Wir freuen uns auf Euch! • Andacht zum neuen Jahr mit Besuch der Sternsinger Wie schon in den vergangenen Jahren werden auch in der ersten Januarwoche des neuen Jahres 2016 die Sternsinger aus der katholischen Pfarrgemeinde Altenburg-Schmölln bei uns zu Gast sein. Wir dürfen sie am Sonntag, dem 3. Januar 2016 um 14.30 Uhr in der Dobitschener Kirche begrüßen. Sie werden mit uns gemeinsam eine Andacht feiern. Die Kinder, verkleidet als die heiligen drei Könige Caspar, Melchior und Balthasar, sammeln Geld für Not leidende Kinder – im Jahr 2016 unter dem Motto: „Respekt für dich, für mich, für andere – Segen bringen – Segen sein - für Kinder in Bolivien und weltweit“. Mit ihrem Zeichen „C+M+B 2016“ erbitten die Sternsinger zugleich Gottes Segen und geben uns diesen Segen als beschriftete Bänder für unsere Häuser mit auf den Weg. Herzliche Einladung an alle!

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• Das Friedenslicht 2015 in Thüringen – „Hoffnung schenken – Frieden finden“. Bis zum Heiligen Abend wird auf der ganzen Welt wieder das Friedenslicht aus Bethlehem weitergegeben. In Deutschland steht die diesjährige Aktion unter dem Motto: „Hoffnung schenken – Frieden finden“ und will damit angesichts der aktuellen Lage Zeichen für Gastfreundschaft und für Menschen auf der Flucht setzen. Mitte November wird die Flamme vom Friedenslichtkind des Österreichischen Rundfunks in Bethlehem entzündet und von dort nach Österreich gebracht. Am 3. Adventswochenende wird das Licht im Rahmen eines internationalen Gottesdienstes am 12. Dezember in Wien an die internationalen Delegationen der Pfadfinderinnen und Pfadfinder weitergereicht. Darunter werden erneut Vertreter aus Thüringen sein, welche das Friedenslicht für den Freistaat abholen und es am 3. Adventssonntag, dem 13. Dezember 2015 in die Stadtkirche St. Maria Magdalena Leinefelde - Worbis bringen werden.  Hier findet der zentrale ökumenische Aussendungsgottesdienst mit dem Erfurter Bischof Dr. Ulrich Neymeyr statt. Im Anschluss daran wird die Flamme mit Unterstützung vieler Helfer und der Bahngesellschaften im ganzen Land weitergegeben. Das Friedenslicht wird wohl kurz vor dem Heiligen Abend in der katholischen Gemeinde in Altenburg „ankommen“ und es wird dann nach Dobitschen geholt und in der Kirche im Vorraum brennen. Die Besucher am Heiligabend sind herzlich eingeladen, sich das Friedenslicht mit in ihre Häuser und Wohnungen zu nehmen, indem sie eine Kerze mit Behälter mitbringen.

Gruppen und Kreise • Konfirmanden-Unterricht Die Konfirmanden treffen sich in Dobitschen im Pfarrhaus am Mittwoch, dem 09. Dezember um 16.30 Uhr-17.45 Uhr. • Offener Kindertreff zur Christenlehre Treffen für die Kinder des gesamten Kirchspiels – um miteinander zu singen, zu spielen, zu basteln und um biblische Geschichten zu hören: - am Mittwoch, dem 02. Dezember und 16. Dezember 2015 jeweils um 16.30 – 17.30 Uhr im Pfarrhaus Dobitschen. • Bibelgesprächskreis Der Bibelgesprächskreis findet am Mittwoch, 9. Dezember 2015, um 19.00 Uhr, im Pfarrhaus in Dobitschen statt. Wir essen gemeinsam ein kleines Abendbrot. Dann kommen wir über einen Text aus unserer Bibel und unser Leben ins Gespräch. Der Kreis ist offen, alle Interessierte sind herzlich eingeladen! • Kirchenchor der Kirchgemeinde Göllnitz Im Kirchenchor der Kirchgemeinde Göllnitz singen Sängerinnen und Sänger aus den Kirchgemeinden unseres Kirchspiels. Sie treffen sich alle vierzehn Tage am Donnerstag bei Mehlhorns in Zschöpperitz. Geleitet wird der Chor von Kantor Andreas Göthel. Vielleicht haben Sie Lust mitzusingen? Die nächsten Termine wissen Frau Meuche, Telefon (034495) 79273 oder Frau Mehlhorn, Telefon (034495) 79254. Für alle Termine bleiben Änderungen vorbehalten. Bitte aktuelle Aushänge beachten! • Sprechzeit von Pfarrerin Marina Mönnich Jeden Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Pfarrhaus Dobitschen und nach Vereinbarung. Telefon: 034495 / 70188 Mobil: 0175 / 8158561 Email: [email protected]

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• Pfarramt Dobitschen ist erreichbar unter Telefon: 034495/70188, Fax: 034495/81051 E-Mail: [email protected] Website: www.kirchspiel-dobitschen.de

• Friedhöfe Ansprechpartner für die beiden Friedhöfe der Kirchgemeinde sowie auch für Bestattungen ist Herr Ulrich Schumann zuständig. Telefon: 03447/314277

Eine gute Adventszeit und ein frohes Christfest wünscht Ihnen Ihre Pfarrerin Marina Mönnich

Kontakte:

Kirchliche Nachrichten der Evang.-Luth. Kirchgemeinde Gödern-Romschütz mit den Orten Göhren, Lossen und Lutschütz

• Kirstin Köhler, Vorsitzende des Gemeindekirchenrates, Geraer Str. 10a, 04603 Romschütz, Tel.: 03447/895111 • Pfarrer Reinhard Kwaschik, Brüdergasse 11, 04600 Altenburg, [email protected], Tel. 4885146/7

Letzte Meldung

Gottesdienste • Kirche Unser-Lieben-Frauen Kosma 2. Advent – So., 06.12. 9 Uhr Regionaler Gottesdienst – Pfarrer Kwaschik, Frau Pröhl • Kirche St. Matthäus Romschütz 3. Advent – So., 13.12., 16 Uhr Regionaler Gottesdienst – Pfarrer Kwaschik, Frau Pröhl • Kirche Unser-Lieben-Frauen Kosma 4. Advent – So., 20.12. 9 Uhr Regionaler Gottesdienst – Pfarrer Kwaschik, Frau Pröhl • Kirche St. Matthäus Romschütz Heiliger Abend – Do., 24.12., 16 Uhr Christvesper mit Krippenspiel – Frau Kamprath, Frau Reichardt, Herr Knechtel • Kirche St. Matthäus Romschütz 2. Christtag – Sa., 26.12., 10 Uhr ! Regionaler Festgottesdienst – Pfarrer Kwaschik, Frau Pröhl • Kirche Unser-Lieben-Frauen Kosma Silvester – Do., 31.12., 14 Uhr Regionaler Gottesdienst am Altjahresabend mit Abendmahl – Pfarrer Kwaschik, Frau Pröhl

Konzerte: • Brüderkirche – So. 13.12., 17 Uhr WEIHNACHTSORATORIUM VON J. S . BACH • Brüderkirche – Do., 31.12., 16 Uhr ORGELKONZERT UND SAXOPHON

Informationen des Gemeindekirchenrates: • „Friede sei Gott in der Höhe“ ... ... so steht es auf unserer Romschützer Kirchenglocke. Frieden ist gerade in heutiger Zeit ein wichtiger Wert. Der Gemeindekirchenrat hat am 06.10.2015 beschlossen, dass unser Geläut wieder vervollständigt werden soll und so der engagierte Sanierungs- und Restaurierungsprozess unserer Romschützer St. Matthäuskirche seinen würdigen Abschluss findet, aber auch eine Kriegswunde geschlossen wird. Unser Ziel ist, dass 2017 zum 280. Kirchweihjubiläum und 100 Jahre nach der Tragik der Einschmelzung der kleinen und mittleren Glokken unser Geläut als „Dreiergeläut“ zum Gottesdienst ruft und wir damit ein dankbares Signal zum 500sten Reformationsjubiläum senden. Nach vorläufigen Schätzungen benötigen wir ca. 23 T€. Auf Ihre Unterstützung freut sich der Gemeindekirchenrat. Ihre Spenden sind herzlich willkommen: Ev.-Luth. Kirchgemeinde Gödern-Romschütz IBAN: DE 19 830 502 001 101 008 233 Sparkasse Altenburger Land Spendenzweck: „Glocken der Romschützer Kirche“ Über den Stand der Spenden und Vorbereitungen informieren wir Sie regelmäßig in unseren Gottesdiensten und Veröffentlichungen.

Weihnachtsmarkt in Starkenberg Am 19.12.2015 ab 15.00 Uhr findet der Weihnachtsmarkt mit Weihnachtsmann und Auftritt der Funkengarde statt. Für Speisen und Getränke ist gesorgt. Es ladet ein: SV Starkenberg e.V.

Impressum: Amtsblatt der VG „Altenburger Land“ Das Amtsblatt erscheint monatlich, in der Regel am ersten Wochenende. Die Verteilung erfolgt an alle Haushalte der Gemeinden Altkirchen, Dobitschen, Drogen, Göhren, Göllnitz, Lumpzig, Mehna und Starkenberg. Der Einzelbezug erfolgt über die VG „Altenburger Land“ Mehna zum Einzelpreis von 2,00 EUR. Auflage: 2800 Herausgeber/Redaktion: VG „Altenburger Land“, Mehna, Dorfstr. 32, Tel. 03 44 95 / 730-0, Fax 03 44 95 / 730-10 Anzeigen, Satz u. Druck: Katzbach Verlag, 04565 Regis-Breitingen, Schillerstr. 52, Tel. 03 43 43 / 5 16 25, Fax 03 43 43/5 16 66, e-Mail: [email protected] Für die redaktionelle Bearbeitung ist der Vorsitzende der VG „Altenburger Land“, Mehna, verantwortlich. Mit Namen gekennzeichnete Beiträge im nichtamtlichen Teil geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für unverlangt eingesandte Fotos und Manuskripte sowie telefonisch übermittelte Anzeigen u. Korrekturen übernehmen Redaktion und Druckerei keine Haftung. Die Redaktion behält sich gestalterisch notwendige Kürzung von eingereichten Artikeln vor. Auf die Gestaltung unserer Anzeigen erheben wir Geschmacksmusterrechte. Nachdruck und Weiterleitung an Dritte nur mit Genehmigung der Druckerei.

Redaktionsschluss für Amtsblatt Januar:

23. Dezember 2015

Erscheinungstermin:

19. Januar 2016

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